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Seit Jahrzehnten werde ich
immer mal wieder ich gefragt, was man gegen unerwünschte Scientology-Werbebriefe
unternehmen kann. Meine Gegenfrage war immer, ob der Anfrager Scientology-Anhänger
ist oder war. Fast immer aber lautet die Antwort: Nein, ich war niemals
Scientology-Anhänger. Fast immer haben die Anfrager sich bereits telefonisch
oder gar schriftlich an Scientology gewandt und die Einstellung der Werbung
verlangt. Ohne Ergebnis.
Eine
Einstweilige Verfügung gegen Scientology-Post
Eine Berlinerin hat gezeigt,
wie es juristisch geht.
Ihr Anwalt Jochen Ottstadt
hat eine einstweilige Verfügung gegen Scientology beantragt.
Aus dem Antrag vom 20.03.2007:
“Die Antragsgegnerin ist
ein Werbung treibendes Wirtschaftsunternehmen, das Menschen zur Teilnahme
an Kursen gegen Entgelt gewinnen möchte. Beispielsweise verlangt sie
für die Teilnahme an dem von ihr beworbenen Kurs “Golden Age of Tech
– Starter Package“ 5.885,82 Euro bzw. am Kurs “Premier Auditor Package“
20.056,59 Euro.”
Der Anwalt schildert ausführlich
die zahlreichen Werbeschreiben, den vergeblichen Versuch der Empfängerin,
die Werbung durch einen Brief zu unterbinden (“Bitte stellen Sie den Versand
an mich umgehend ein”) und die Befürchtung der Empfängerin, dass
ihr Ruf durch den Empfang von Scientology-Post leiden könnte. Sie
müsse deshalb die Sendungen mühselig zerkleinern, bevor sie diese
zum Altpapier werfe. Unerwünschte Werbung greife in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht ein und begründe deshalb einen Unterlassungsanspruch.
Die Entscheidung:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
221 C 1005/07 Beschluss vom 21.03.2007:
” … wird im Wege der
einstweiligen Verfügung, und zwar wegen besonderer Dringlichkeit ohne
mündliche Verhandlung, gemäß §§ 935 ff., 91 ZPO
angeordnet:
1. Der Antragsgegnerin
wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000.00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft,
oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, unaufgefordert
Werbung an die Anschrift “xxxx xxxx 10779 Berlin” zu senden. 2. Die Antragsgegnerin
hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Verfahrenswert
wird auf 600,00 EUR festgesetzt.”
Scientology hat weiter Werbung
geschickt und damit gegen die einstweilige Verfügung verstossen.
Also hat der Anwalt die
Festsetzung eines Ordnungsgeldes beantragt.
Das Gericht hat am 10. Mai
2007 ein Ordnungsgeld von 500 Euro festgesetzt.
Scientology hat am 10.12.2007 erneut Werbung an die verbotene
Adresse geschickt.
Der Anwalt hat ein weiteres Ordnungsgeld beantragt, das
Gericht hat ein weiteres Ordnungsgeld verhängt.
Danach war Ruhe.
“Der Interessent
wird mit persönlichen, meist handschriftlichen Briefen geradezu überschüttet.”
Daran hat sich offenbar nichts
geändert.
Aber nicht nur Interessenten
bekommen Werbebriefe.
Sondern auch Adressaten,
die nicht wissen, wie sie auf den Scientology-Verteiler geraten sind.
Vermutlich haben die irgendwann
einmal auf der Strasse ein Buch gekauft, Strassenwerbung.htm Dabei wird dann um die Adresse
gebeten, angeblich um eine Quittung für den Kaufpreis des Buches auszustellen.
Der Verkäufer behält
allerdings eine Durchschrift.
Ein
typischer Werbebrief, am 5.1.2006 von der Scientology Mission Ulm e.V.:
“Es gibt wieder ein neues
Jahr, das vor Ihnen liegt. Sie wissen nicht, was es bringt, wir auch nicht.
Aber was auch immer stattfindet, wir müssen es lösen.
Am besten geht das mit den
Daten von Scientology. Wenn Sie es anwenden, machen Sie Fortschritte, allerdings
müssen wir es richtig anwenden, wie es geschrieben ist. Aber das
kann man sich doch vornehmen. Probieren Sie es. Komme Sie zu dem Zweck
doch einmal herein, um zu sehen, was wir für Sie haben.
Herzliche Grüsse
Hedwig T.”
In
dem rechts abgebildeten Brief vom 6.12.2004 an einen Adressaten in Deutschland
heisst es:
“Schöne Grüße
aus Kopenhagen. Ich bin Auditor und würde gern von dir wissen, wo
genau du auf der Brücke bist und ob du mit deinem Fortschritt zufrieden
bist.
Hast du Aufmerkamkeit auf
dein Auditing?
Brauchst du irgendwelche
Unterstützung?
Bitte antworte.
Herzlichst
Irina Knauer Auditor”
Der Empfänger kennt
den Verfasser nicht. Er kennt überhaupt
keine Scientologen.
Bei diesem Brief befand sich
ein Hochglanzprospekt für “Die Entdeckung der Gesamtzeitspur”: “Zerschlagen
Sie die Lüge, dass es nur ‘Ein einziges Leben’ gibt”.
Dazu mehr unter
Unsterblich.htm
In
dem rechts abgebildeten Brief vom 18.7.2002 heisst es:
“Vor einiger
Zeit kauften Sie das Buch “Dianetik”.
Das ist falsch. Die Empfängerin
des Briefes hat niemals das Buch gekauft. Es handelt sich vermutlich
um die übliche Schutzbehauptung, falls mal jemand nachfragen sollte,
woher die Adresse stammt.
Eine derartige irreführende
Werbung verstösst gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Dazu:
Computer sind inzwischen so
billig, dass handschriftliche Briefe wirtschaftlich sogar dann Unsinn sind,
wenn Scientologen für 250 Euro im Monat arbeiten. Also kann das zwei
Gründe haben:
Entweder das Schreiben von handschriftlichen
Briefen ist eine Strafarbeit.
Oder die Werbewirksamkeit handschriftlicher
Brief wird als wesentlich grösser eingeschätzt, als die von Computer-Briefen.
Das gilt zumindest für
die unteren “Stufen”. Später wird dann auch noch der Erwerb übersinnlicher
Kräfte und die Beherrschung sog. PSI-Phänomene angeboten.
Persönliches Wohlbefinden
kann durch Aufmerksamkeit erzeugt werden.
Persönliche Briefe
sind eine persönliche Aufmerksamkeit.
Deshalb wird der Interessent
mit persönlichen, meist handschriftlichen Briefen geradezu überschüttet.
Dokument 22 Die sonstige werbetreibende
Wirtschaft kann sich ein derart kostenträchtiges Verfahren nicht leisten
und täuscht persönliche Schreiben durch Computerbriefe und geschickten
Druck vor.
Es kann vorkommen, daß
ein Interessent sogar unter demselben Datum zwei handgeschriebene Briefe
bekommt. In diesen Briefen erkundigt sich der Schreiber zunächst nach
dem Befinden des Adressaten und betont danach, wie gut es ihm selbst geht.
Dokument 23
Es handelt sich somit um
persönliche Referenzschreiben. Der Scientology-Konzern
kann sich ein derartiges Verfahren u.a. deshalb leisten, weil beispielsweise
Stundenhonoraren von etwa 400.- DM (1980 – vgl. Preislisten) Monatsgehälter
in gleicher Höhe gegenüberstehen, für die 6 Tage in der
Woche 12 Stunden gearbeitet wird.
Interessenten empfinden
derartige Schreiben als Interesse an der eigenen Person.
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