Der Maharishi-Kult hatte
angekündigt, "10.000 Strafanzeigen" gegen die Bundesregierung zu erstatten.
Eine unbekannte Zahl
von Strafanzeigen wurde tatsächlich erstattet.
Die AGPF hat deshalb
Strafanzeige erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt.
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| Impressum |
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Staatsanwaltschaft Berlin Berlin (Moabit), Turmstraße 91 76 Js 82/01 Gesch - Nr bitte stets angeben Dez. 923 Berlin, 1. Februar 2001 Herrn
Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 23. Januar
2001 gegen Mahesh Prasad WARMA u. a.
Sehr geehrter Herr Heinemann,
die Delikte der falschen Verdächtigung
und des Vortäuschens einer Straftat verlangen beide ein Handeln "wider
besseren Wissens“.
Ungeachtet dessen, dass auch hier erhebliche
Zweifel an der angeblichen Wirksamkeit der "Vedischen Technologien“ und
ähnlicher Heilslehren bestehen, ist aber davon auszugehen, dass die
Anzeigeerstatter der Strafanzeigen gegen Gerhard SCHRÖDER, Josef FISCHER
u. a. an die Möglichkeit einer Konfliktvermeidung auf diesem Wege
glauben.
Anhaltspunkte dafür, dass sie wider
besseren Wissens die Möglichkeit strafbaren Handelns geprüft
wissen wollen, bestehen daher nicht.
Anhaltspunkte für eine Nötigung
von Verfassungsorganen ergeben sich nicht.
Erkennbare unsinnige Strafanzeigen werden von hier aus im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Eine rechtswidrige Drohung mit Gewalt liegt in der Ankündigung solcher Strafanzeigen nicht. Das Verfahren habe ich daher ohne weitere Ermittlungen eingestellt nach den §§ 152 Absatz 2, 170 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung, da sich aus Ihrer Strafanzeige keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben. Hochachtungsvoll
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Strafanzeige gegen Mahesh Prasad Warma, genannt Maharishi Mahesh Yogi und andere
vgl. auch:
| AGPF e.V.
Staatsanwaltschaft
23.1.2001
Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen 1. Mahesh Prasad Warma, genannt Maharishi Mahesh Yogi,wegen des Verdachts falscher Verdächtigung gem. § 164 StGB, Vortäuschen einer Straftat gem. § 145d StGB und Nötigung von Verfassungsorganen bzw. einzelner Mitglieder, § 105, 106 StGB.
Begründung: Die Naturgesetz-Partei ist Teil einer weltweit
tätigen Organisation unter Leitung des Inders Mahesh Prasad Warma,
genannt Maharishi Mahesh Yogi, wohnhaft in Vlodrop/Holland. Diese Organisation
versucht in Ausführung eines seit 1978 verfolgten Planes, die Bundesregierung
zur Übernahme ihrer Verfahren ("Transzendentale Meditation") im Gesundheitswesen
und auf anderen Gebieten zu veranlassen.
Diese Verfahren werden ausschließlich von dieser Organisation und ihren Anhängern angeboten. Bisher gibt es keinen Beweis für deren Wirksamkeit. Als Anlage füge ich eine AGPF-Kurzdarstellung dieser Organisation vom 14.10.98 bei. Die wirtschaftlichen Interessen der Organisation werden deutlich durch eine lange Liste von Markenzeichen aus der Zeitschrift "Enlightenment" 3/2000. Wir fügen diese Seite als Kopie und in redigierter Form mit Herkunftsnachweis als Internet-Text www.AGPF.de/tm-trademarks1.htm mit Stand vom 5.11.2000 als Anlage bei. Die Naturgesetz-Partei hat in ihrem Internet-Angebot unter www.Naturgesetz.de mit Datum vom 28.11.2000 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es zu Beginn: Bundespressebüro
Der Vorwurf der Bürger und der Naturgesetz Partei richten sich an die oberste Pflicht der Bundesregierung, ihre im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgaben verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Dies ist nicht geschehen. Die Bürger machen Bundeskanzler Schröder, Bundesministerin Fischer sowie die Bundesminister Schily, Fischer und Scharping dafür verantwortlich, politische Maßnahmen bewusst nicht ergriffen zu haben, die den Tod vieler Tausend Menschen hätten verhindern können. Diese starben durch Erkrankungen, kriminelle Handlungen oder Kosovo-Kriegseinsätze, die bei verantwortungsbewusster, pflichtgemäßer Amtsführung hätten vermieden werden können. Rechtsanwalt Ratke: „Der Vorwurf lautet deshalb: Fahrlässige Tötung, gemäß § 222 StGB und fahrlässiger Körperverletzung, gemäß § 230 StGB i.V.m § 13 StGB.“ Reinhard Borowitz, Vorsitzender der Naturgesetz Partei: „Der Bürger ist nicht mehr bereit, diese Missstände in der Politik hinzunehmen, erst recht nicht, wenn selbst die Grundrechte für ein gesundes und sicheres Leben nicht mehr die erste und wichtigste Maxime für politisches Handeln sind. Hunderte wissenschaftlicher Untersuchungen zeigen, mit welchen Methoden Gesundheit, Sicherheit und Frieden aufrecht erhalten und so die Grundrechte garantiert werden können. Wenn diese Ergebnisse verantwortungslos missachtet werden, muss der Bürger sich zwangsläufig wehren und selbstverantwortlich zur Tat schreiten. Die Naturgesetz Partei fordert deshalb von der Bundesregierung eine sofortige Umsetzung ihr vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie Sie die Naturgesetz Partei empfiehlt und die von den Bürgern unterstützt werden.“ Die Strafanzeigen richten sich gegen Bundeskanzler
Gerhard Schröder, der
Innenminister Otto Schily ist rechtlich
dazu verpflichtet, den Schutz und die Sicherheit aller Bürgerinnen
und Bürger vor Kriminalität und Gewalt sicherzustellen. Diese
Pflicht hat er trotz Kenntnis wirkungsvoller Methoden zur Eindämmung
krimineller Handlungen nicht erfüllt.
Als Anlage fügen wir die Pressemitteilung
vom 28.11.2000 und eine Bildschirmkopie der Internet-Seite www.Naturgesetz.de,
in die der Text der Pressemitteilung als Lauftext eingebettet ist. Der
farbige Rahmen bleibt bei der Lektüre auf dem Bildschirm stehen. Beides
wurde vom Unterzeichner aus dem Internet geladen am 23.1.2001.
Ich gehe davon aus, daß die dort
erwähnten Strafanzeigen auch tatsächlich eingereicht wurden.
Dafür spricht, daß dieser Text zahlreichen anderen Texten vergleichbaren
Inhalts entspricht, die derzeit im Internet verbreitet werden.
Ausgangspunkt der jetzigen Aktivitäten im Rahmen dieses langjährigen Planes war eine Anweisung des Mahesh Prasad Warma. Dieser hatte kurz zuvor oder gleichzeitig
die Leiter der deutschen Vereine und Firmen abgesetzt und die Leitungsfunktionen
neu geordnet und besetzt.
Naturgesetz Journal 6/00 August 2000 Seite
5:
Als weitere Anlage das Impressum dieser
Zeitschrift Naturgesetz Journal. Herausgeber ist demnach die Samhita GmbH,
Am Berg 13, 49143 Bissendorf.
Die Firma SAMHITA - Gesellschaft zur Förderung
von Maharishis Vedischer Wissenschaft in Deutschland mbH ist eingetragen
beim Amtsgericht Osnabrück, HRB 17149 l
Ähnliche Aufrufe wurden auch per Internet
verbreitet.
In dem Stichwort "gesund" ist eine Muster-Strafanzeige- Anlage gegen den Bundeskanzler und die Bundesgesundheitsministerin wegen fahrlässiger Tötung § 222 StGB und fahrlässiger Körperverletzung § 230 StGB i.V.m. § 13 StGB enhalten, im Internet hinterlegt unter www.tm-portal.de/gesund.rtf. Die Bundesregierung hat sich offenbar gezwungen gesehen, auf die Vorhaltungen einzugehen. Dies ergibt sich zum Beispiel aus einem
Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8.11.2000,
Geschäftszeichen 317-47100011 - Anlage -, im Internet unter
Die Organisation hatte angekündigt, 10.000 Strafanzeigen gegen Vertreter von Behörden und Regierungen zu erstatten. Allein schon diese Zahl zeigt, daß es Ziel der Aktion war, Druck auf die Regierung auszuüben. Ich halte dies für rechtswidrig, weil den Initiatoren angesichts fachlicher und langfristiger Vorausplanung klar gewesen sei muß, daß die Strafanzeigen in Ermangelung namentlich benannter Opfer von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg war. Ingo Heinemann
Anlagen: AGPF-Kurzdarstellung 14.10.98
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