Thakar Singh - Sekte
Gericht: "Guru quält deutsche Babys, um sie zu
erleuchten“ ist eine zulässige Aussage.
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Nachfolgend eine fortlaufende und ungekürzte Wiedergabe aus der
Broschüre
"Spirituelle Erziehung der Kleinsten - etwas Wunderbares".
Im Anschluß daran ein Gerichtsurteil, welches sich mit Zitaten
aus dieser Broschüre befaßt.
Kläger war Thakar Singh.
In einem Gerichtsverfahren ließ Thakar Singh dann behaupten, die
Broschüre "Spirituelle Erziehung der Kleinsten“ beruhe auf einer Eigeninitiative
von Frau Maria Völk und sei von ihm nicht autorisiert worden. Das
Gericht hielt diese Behauptung belanglos.
Die Behauptung, daß bereits im Sommer 1990 die Verwendung von
Ohrstöpseln und sonstigen technischen Hilfsmitteln für die Meditation
mit Kindern "zurückgenommen worden sei“, hält das Gericht für
"nicht glaubhaft" (unten).
Aufgrund der Anweisungen des Thakar Singh sind systematisch Kinder gequält
worden.
Es genügt nicht, wenn die Verantwortlichen jetzt erklären,
daß sie zukünftig keine Kinder mehr quälen wollen. Zumal
die Verantwortlichen bisher keinerlei Einsicht haben erkennen lassen.
Im Handbuch religiöse Gemeinschaften und
Weltanschauungen werden die Ausflüchte geschildert, ist
von Spitzfindigkeiten die Rede (unten).
All dies deutet auf fehlende Einsicht hin.
Die Prognose ist derzeit schlecht.
Warnungen sind nach wie vor nötig.
Eltern auf der Suche nach Richtlinien
Eltern tragen eine große Verantwortung für ihre Kinder. Es obliegt ihnen nicht nur die Sorge für das körperliche Gedeihen und die geistige Bildung. sondern auch für das Wachstum der seelischen Kräfte und die Formung des Charakters der nachkommenden Generation.
Wer möchte nicht gerne diese Anforderungen erfüllen? Nur - wie ist dies möglich in einer Welt, die zunehmend materiell orientiert ist? -lmmer mehr Eltern suchen daher nach Hilfen und Richtlinien für eine spirituelle und ganzheitliche Erziehung, die die inneren Kräfte des Kindes fördert. Ausgeglichenheit, Selbstsicherheit und Liebe kommen von der Seele und nehmendurch Meditation zu. Wer immer diese Erfahrung an sich selbst gemacht hat, wünscht sie auch allen anderen.
SANT THAKAR SINGH, Meditationslehrer und Meister des SURAT SHABD YOGA (Meditation auf die innere göttliche Kraft in Form von LICHT und KLANG) betont in seinen Vorträgen seit über zehn Jahren die Bedeutung der Meditation für Kinder.
Seit I989 gab er den Eltern die Erlaubnis, mit ihren Kindern von Geburt an zu meditieren.
Im Mutterleib sind die Kinder noch mit dem Schöpfungsursprung verbunden
und mit Hilfe der neuen Richtlinien des Meisters können wir schon
den Neugeborenen die Möglichkeit geben, diese Verbindung aufrechtzuerhalten
und Weiterzuentwickeln:
Rundbrief zur Vorbereitung der Kinder Gottes für
Gott und in Gott
"...Unmittelbar nach der Geburt soll das Kind (durch die initiierten Eltern)* oder durch einen Initiationsbeauftragten in HÖREN und SEHEN eingeweiht werden, indem diese(r) seinen/ihren Finger einige Zeit in das rechte Ohr des Kindes steckt und seinen/ihren Daumen einige Zeit auf die Stirn des Kindes drückt. Danach sollen Mutter oder Vater weiterhin so verfahren.Die Kinder entwickeln sich in beiderlei Hinsicht, weltlich und spirituell. Was ich möchte, ist natürlich, daß das Kind auch körperlich gedeiht und in der Welt heranwächst. Doch warum sollte es kein spirituelles Wachstum geben? So wie es auch in der Bibel betont wird: Trachtet zuerst nach den Reiche Gottes! Das ist wichtiger als die körperliche Entwicklung. Dies ist versäumt worden. Deshalb möchte ich euch nahelegen, diese Entwicklung von Kindheit an zu fördern, was sehr leicht möglich ist. Für den Ton wird ein Ohrstöpsel im rechten Ohr ausreichen.
Für das SEHEN sollen die Mutter oder der Vater ihren Daumen leicht auf das Zentrum des dritten Auges legen und beginnen zu meditieren und den Simran in Gedanken zu wiederholen. Die Augen des Kindes sollen mit einerArt Augenmaske, wie man sie in Flugzeugen benutzt, bedeckt werden oder mit einer weichen, weißen Baumwollbinde - was eben möglich ist. HÖREN und SEHEN mögen sechs bis acht Stunden durchgeführt werden. Andere Initiierte können dabei helfen.
Wenn die Kinder (fünf bis)* acht Jahre alt sind, werden sie allein auf Licht und Ton meditieren. Sie können von einem lnitiationsbeauftragten, der ihnen den Simran sagt, voll initiiert werden und dann mit dem Simran die Sehmeditation durchführen. Außerdem können de Eltern dem Kind den Simran etwa eine halbe Stunde lang laut vorsagen und ihm beibringen, den Simran während der Sehmeditation und auch zu anderen Zeiten so weit wie möglich beizubehalten.
Unsere Kinder sollten vor der Gesellschaft von anderen negativen Kindern bewahrt werden. Sie sollten vorzugsweise mit Kindern von Initiierten zusammen sein. Zumindest möchte ich, daß alle Fernseher und ähnliche Dinge von ihnen ferngehalten werden. Den Kindern sollten niemals die hart wirkenden Mittel der negativen Kraft gezeigt werden.
Das weltliche Leben der Kinder wird nicht in Verzug geraten. Sie werden vielmehr überaus bewußt sein. In ihrer körperlichen Aktivität werden sie sich ebenso entwickeln wie mental und intellektuell. Denn die Welt und alles ist von Gott geschaffen worden, und wenn Gott der Schöpfer ist, wird er kein Zerstörer sein. Die spirituelle Kraft ist die entscheidende Kraft, die jede andere Kraft übertrifft und die ihr überall anwenden könnt.
Falls beide Eltern arbeiten, können die Kinder zu anderen Initiierten in Pflege gegeben werden.
Halten die Eltern die oben erwähnten einfachen Regeln ein, so werden sie wirklich die Pflicht ihrem Kind gegenüber erfüllen. Kinder sind nicht nur Körper. sondern vor allem Seele, und wenn die Eltern nicht für de Seele der Kinder Sorge tragen, werden sie ein großes Unrecht begehen und die Kinder dem Bösen, dem Leiden übergeben.
In aller Liebe und Zuneigung habe ich die Eltern entsprechend den Anweisungen Gottes angeleitet ihren Kindern zu dienen - zum Vorteil der ganzen Familie, der Kinder und der Menschheit im Ganzen.
Alle Hinweise über Schwierigkeiten und Vorschläge zur praktischen Verwirklichung werden begrüßt. Die Eltern mögen mich auf dem Laufenden halten, was sie an besonderem Verhalten und an Veränderungen in physischer, mentaler und spiritueller Hinscht an ihren Kindern beobachten."
Thakar Singh
12.4.1989
* Wurde späler vom Meister abgeändert.
In anderen Rundschreiben, Vorträgen und Privatgesprächen erklärte der Meister noch genauer im Einzelnen, welche Faktoren für die spirituelle Erziehung hilfreich sind. Diese wurden hier zusammengefaßt:
Hilfen für die spirituelle Entwicklung vom Mutterleib an
1) Schwangerschaft
Die Meditation und der Simran der Eltern sind die Grundlage, auch schon
während der Schwangerschaft. Die geistige Schwingung der Eltern, besonders
der Mutter, überträgt sich auf das Kind.
"Die beste Zeit für die Erziehung des Kindes ist die Zeit der Schwangerschaft, denn was immer die mutter denkt oder tut dringt direkt in das Herz des Kindes. Wenn die Mütter also in dieser Zeit sehr rein leben, meditieren oder Simran üben, wird dies eine gute Auswirkung auf die Kinder haben.“Wenn es möglich ist, sollte die Mutter in einer natürlichen, positiven Umgebung leben (ideaI wäre ein Retreat oder Manav Kendra), der Satsang besuchen und entweder allein sein oder mit Menschen zusammen, die auch mit Gott oder dem Meister verbunden sind.
2) Geburt
Wenn möglich, sollte das Kind in dieser Umgebung geboren werden,
mit Hilfe eines Naturheilarztes oder einer (initiierten) Hebamme.
"Der Vater und einige befreundete Initiierte sollten bei der Geburt anwesend sein und den Simran wiederholen.“
3) Initiation
Initiierte Mütter oder Väter dürfen ihre Klnder glelch
nach der Geburt selbst initiieren, indem sie
(Ab dem Aller von ca. fünf Jahren können die Kinder dann
durch einen lnitiationsbeauftragten voll initiiert werden und selbständig
meditieren, s.o.)
4) Meditation
Täglich regelmäßig, so viel möglich; wenigstens
ein bis drei Stunden, sechs bis acht Stunden sind anzustreben. Die Zeiten
allmählich steigern.
"Jede Bemühung ist ein Schritt in die richtige Richtung und ist zu unseren Gunsten“."Kümmert euch mehr um euere Kinder als um alles andere in der Welt!“
"Versuche es, wenn das Kind in einer guten Stimmung ist. Auf diese Weise wird es sich entwickeln!“
Auch wenn das Kind beim Meditieren "einschläft“, kann man mit
ihm weiterhin die Seh- oder Hörmeditation fortsetzen, denn es kann
sein, daß die Seele des Kindes dabei oben bleibt und nicht ins Nabelzentrum
geht wie beim Schlaf.
"Es kann sein, daß das Kind die ganze Nacht so aussieht, als schliefe es, doch es schläft in Wirklichkeit nicht, sondern seine Seele geht nach oben, verbindet sich mit dem inneren Ton und erfreut sich daran.Dadurch wird es mehr und mehr innerlich gereinigt".
4) Hörmeditation
Für die Hörmeditation kann ein Ohrstöpsel benütz
werden (am besten hat sich bis jetzt eine individuell formbare Silikonmasse
bewährt, Bezugsadresse s.u.).
Noch besser ist es, das rechte Ohr des Kindes mit einem Finger zu verschließen. Auch die Augen des Kindes sollten geschlossen sein, damit die Aufmerksamkeit des Kindes nach innen gelenkt bleibt.Läßt das Kind seine Augen nicht selbst zu, kann man ihm helfen, indem man die eigene Hand oder ein Tuch darüber legt. Man kann auch den Raum abdunkeln.
Den Ohrstöpsel kann das Kind Tag und Nacht im Ohr behalten, auch während der Sehmeditation. Beim Schlafen sollten die Kinder möglichst auf ihrem rechten Ohr liegen,dann können sie spontan den rechten Ton hören, solange sie noch nicht tief schlafen. Wenn sie auf dem linken Ohr liegen, bestünde die Gefahr, daß sie den Ton von der linken Seite hören. Sobald die Kinder sich evtl. ab ca.drei Jahren das rechte Ohr selbst zuhalten, können sie allein die Hörmeditation durchführen. Das linke Ohr sollten sie erst dann zuhalten, wenn sie zuvertässig zwischen rechts und links unterscheiden können.
Auch Kinder von nicht-initiierten Eltern können von Initiierten die Hilfe zur Hörmeditation erhalten.
"Versuche die Hörmediation mehr als die Sehmeditation".
b) Sehmeditation
Als Übergang vomHören auf Sehen mit Babies empfiehlt es sich,
noch eine Weile das rechte Ohr zu verschließen, während man
schon einen Finger auf das dritte Auge legt.
Auch bei der Sehmeditation sollten die Augen des Kindes verschlossen sein (Hilfen siehe unter "Hörmeditation“).
Es ist sehr wichtig, daß die Person, die mit dem Kind meditiert, selbst den Simran dabei denkt oder (evtl. mit Hilfe eines Ohrstöpsels) auf den eigenen inneren Ton hört, damit ihre Aufmerksamkeit auf die Gotteskraft gerichtet ist und das Kind dadurch den Schutz der positiven Kraft hat.
5) Simran
"Wenn wir das Kind mit der Hilfe von Simran und Meditation großziehen, wird es keinerlei Probleme bereiten..“
"Besonders wenn wir dem Kind Nahrung geben, sollten wir den Simran einhalten, aber auch zu allen anderen Zeiten.“
Eltern oder andere Initierte können mit den Babies und Kleinkindern
den Simran auch laut sprechen oder singen (am besten nach einer vom Meister
gesungenen Melodie, Bezugsadresse s.u.) Mit Hilfe des Simran können
wir eine geistige "Schutzmauer“ um das Kind errichten und es vor negativen
Einflüssen schützen.
6) Musikhören
Eine gewisse Zeit, tagsüber oder auch nachts, sollte das Kind
klassische indische Musik hören. Sie entspricht am meisten der inneren
Musik. (Bezugsadresse für gute Aufnahmen s.u.) Man kann dem Kind Kopfhörer
geben (Stereo oder nur von rechts) oder die Musik mit Autoreverse-Rekorder
im Raum abspielen. Dies gilt auch für Kassetten mit Liedern des Meisters.
"Klassische indische Musik erhebt uns zu Gott und reinigt uns vom Negativen.“
"Musik ist die beste Methode, die Kinder zu harmonisieren. Innere und äußere Musik kann ihnen wirklich helfen."
7) Ernährung
Die Ernährung von Mutter und Kind sollte einfach und natürlich
sein (Vollwertkost mit hohem Anteil an Frischkost). Wenn möglich,
sollten die Kinder mindestens eineinhalb Jahre nach der Geburt gestillt
werden. Beim Stillen und Füttern, sowie bei der Nahrungszubereitung,
ist der Simran besonders wichtig.
8) Verschiedene weltere Ratschläge
a) Wann immer die Eltern zum Kind sprechen, sollten sie es auf
sanfte, liebevolle Weise tun, um Gottes Liebe durch ihre Stimme ausstrahlen
zu können.
Die Mutter sollte auch schon während der Schwangerschaft viel singen, vorzugswetse Lieder des Meisters oder andere heilige Lieder.
b) Eine helle freundliche Kleidung der Eltern hat eine bessere Ausstrahlung als dunkle oder grelle Farben.
c) In der Zeit, in der das Kind nicht meditiert, sollte es nach Möglichkeit Eindrücke aus der Natur und von den Gestirnen des Himmels erhalten oder Bilder davon betrachteri.
d) In der Nähe des Kindes sollten Bilder des Meisters hängen. Als Bilderbuch kann ein abwaschbares, reißfestes Fotoalbum mit Bildern des Meisters dienen.
(Bezugsadresse s.u.) Die Kinder können den Meister auch eine gewisse Zeit im Videosatsang sehen.
e) Als "Spielsachen" eignen sich am besten Dinge aus der Natur oder einfache Musikinstrumente (z.B. Zimbeln, Glöckchen,Trommeln, Glockenspiele etc.).
"Musikinstrumente sind das beste Spielzeug, an dem sich die Kinder - das Gemüt und die Seele - erfreuen können, von Kindheit an bis zum Lebensende."f) Wenn Vater oder Mutter aus dem Haus müssen, wäre es gut, wenn sie nach der Rückkehr erst einige Zeit meditieren, bevor sie wieder mit dem Kind zusammen sind.
Müssen beide Eltern einmal außer Haus, sollte man das Kind möglichst lnitiierten anvertrauen. Muß man das Kind nach draußen mitnehmen, sollte man es möglichst vor äußeren Eindrücken schützen.
g) Bei allen auftretenden Schwierigkeiten sollten wir zur Gotteskraft
oder Meisterkraft um Hilfe beten.
Dies alles sind Möglichkeiten, die uns der Meister empfiehlt. Jeder muß herausfinden, was unter seinen Lebensumständen möglich ist. Wr sollten auf keinen Fall mutlos werden, wenn wir nicht alles oder nur wenig davon verwirklichen können, denn
"Etwas ist besser als nichts!"
"Versucht, was möglich Ist!"
"Versucht es mit sehr viel Geduld!"
Ratschläge aus der Erfahrung von Eltern, die
bereits längere Zeit mit Ihren Kindern meditlert haben:
1) Je jünger das Kind ist und je mehr man mit ihm meditiert, desto leichter geht es. Je länger das Kind seine Aufmerksamkeit nach außen gerichtet hat, desto schwerer fällt es ihm, sie wieder nach innen zu lenken. Daher: am besten wie der Meister empfiehlt, gleich nach der Geburt beginnen und die erste Zeit intensiv nutzen! Wichtig dabei ist ein fester Zeitrhythmus, immer zur gleichen Zeit meditieren, liebevoll und konsequent sein. Man kann beobachten, zu welcher Zeit das Kind am liebsten rneditiert und daraus dann einen festen Rhythmus machen.
Es ist meist besser, wenn die Kinder ein wenig müde sind, die "aktive Phase“ ist weniger günstig. In dieser Zeit kann man dann Musik laufen lassen, ihnen vorsingen etc. Lautes Singen des Simran, evtl. begleitet von Tanpura oder Tabla, eignet sich gut als Einstimmung für die Meditation. Auch Parshad (vom Meister gesegnete Speise) ist hilfreich.
Wenn ein Kind phasenwelse oder überhaup nicht so gerne meditiert und protestiert, geduldig weitermachen und nicht den Mut verlieren. DieZeit der Bemühung, die man einsetzt, bewirkt eine innere Reinigung und oft gibt es irgendwann einen sprunghaften Fortschritt.
2) Die eigenen Gedanken, Stimmungen und Schwingungen übertragen sich leicht auf die Kinder, daher ist die eigene Meditation äußerst wichtig. Damit dafür auch noch Zeit bleibt, ist es von Vorteil, mit anderen Initiierten zusammenzuleben (evtl. einen Jahresmeditierer im eigenen Haus aufnehmen), die die Eltern bei der Arbeit entlasten können.
Man sollte öfters seine Lebensgewohnheiten überprüfen und sehen,wo man noch unnötige Dinge weglassen kann, um dafür mehr mit dem Kind zu meditierern, ihm vorzusingen oder vielleicht eine Heiligengeschlchte zu erzählen... Man kann sich dafür ein selbst entworfenes Tagebuch zu Hilfe nehmen.
Sehr günstig ist es, wenn man sich bei einem Aufenthalt im Retreat völlig der Meditation mit dem Kind widmen kann.
3) Kinder sind sehr verschieden und so sollte jede Mutter um
innere Führung bei der Erziehung ihres Kindes bitten.
Ergebnisse der spirituellen Erziehung
1) Der Meister sagt, daß dle Kinder in wenigen Jahren die innere Vollkommenheit und Gottverwirklichung erreichen können, je nach ihrem geistigen Hintergrund und wieviel sie medllieren. Sie sind dann
"Gott von innen, Engel von außen“, "Leuchttürme“ und "Retter der Menschheit“.
"Diese Kinder sollen einmal die gesamte Welt verändern, denn sie werden nicht unter der Herrschaft der negativen Kraft stehen.“
"Sie werden euch solch wundervolle Dinge lehren und ihr werdet beschämt sein, wenn ihr all ihre Geduld, ihre Sanftheit und Demut seht, die ihr sebst nicht besitzt.“ "Macht also weiter mit diesen heiligen Pflichten in vollem Glauben und in Hingabe an Ihn, der Eltern und Kinder segnen wird mit all Seinen großen Gaben aus Seinem Königreich.“
"Die Ergebnisse werden wundervoll sein!"
2) Die Eltern, die mit ihren Kindern meditieren, konnten
bisher Folgendes beobachten:
Die Zitate des Meisters und die Ertahrungn der Eltern sind dem Buch
"Spirituelle Erziehung der Kleinsten" entnommen, das in Vorbereitung ist
und beim NAAM-Verlag, Wiesenweg 4, D 8501 Wachendorf erscheinen wird.
Bezugsadresse für Silikonmasse, Noten der Simranmelodie, Meisterbilderbücher,
Pparshad und andere Hilfsmittel fürdie Babymediation:
Carola Dönhoff c/o Brenze, Ludwig-Thoma-Str. 12, D 8152 Vagen
Bezugsadresse für Kassetten mit klassischer indischer Musik oder Meisterliedern: Kassettenarchiv M.u.F.Köhler, Alter Graben 15, D 8600 Bamberg
Zu diesem Heft erschien eine gleichnamige Kassette mit Musik und weiteren Texten des Meisters. Bezugsadresse: Hannes Völk, Kalchstr. 6, D 8940 Memmingen
Der Meister wünscht, daß sich die Eltern zum Erfahrungsaustausch
treffen.
Im Retreat, 8201 Oberbrunn, sollen zweimal jährlich solche Treffen
stattfinden.
Kontakt über: Gaby Strätz, Seeonerstr. 21, D 8201 Oberbrunn
Erfahrungsberichte bitte senden an den Meister: Sant Thakar Singh,.Manav
Kendra,
NiIothi Gaon, Keshav Pur Pump House, 110041 Delhi, India
" ... eine kleine Hilfe, in der Kindheit gegeben, wird sich (später) als sehr große Hilfe herausstellen. (Wie wenig Zeit wir auch immer einsetzen können), es hat eine sehr große Wirkung. Versucht es also!"
Drittes Rundschreiben an die werdenden Mütter
"Meine sehr lieben Kinder des Lichts,
... in der Bibel und anderen heligen Schriften steht klar geschireben, daß wir vollkommen sein sollen wie unser Vater im Himmel vollkommen ist und dafür müssen wir das Gebot befolgen "Suchet zuerst das Reich Gottes und alles andere wird euch dazugegeben.".. ich fühle also, daß wir unser Kind, wenn es zur Welt kommt, als erstes mit dem Reich Gottes und Gott verbinden sollen und sodann wird uns alles automatisch dazugegeben, was wir von dieser oder irgendwelchen höheren Welten benötigen.
Alles, was das Reich Gottes betrifft, können wir nur mit ganz besonders starken und sorgfältigen Bemühungen finden, während die Informationen über diese Welt zu jeder Zeit im Überfluß zur Verfügung stehen; wir brauchen dafür keine sehr große Mühe oder besondere Aufmerksamkeit einzusetzen.
... in Deutschland haben es einige der Lieben versucht, meine Anweisungen zu befolgen und sie bemühen sich erfolgreich darum. Am Anfang mußten sie hart daran arbeiten, weil die Kinder diese Hilfe nicht annehmen wollten, doch nach einiger Zeit erfreuten sich die Kinder an den wunderschönen inneren Szenerien und Lichtern, sowie an der heftigen Musik des WORTES Gottes ...
Beste Ergebnisse konnten auf leichte Weise erzielt werden, indem das rechte Ohr des Kindes verschlossen wurde, was besonders gut gelang, wenn dies von Geburt an geschah. Nachdem das Ohr zehn oder fünfzehn Minuten lang geschlossen gehalten war, wurde das Kind sehr friedlich und es schien eingeschlafen zu sein. Aber wenn das Ohr wieder geöffnet wurde, begann sich das Kind sofort zu bewegen. Verschloß man das Ohr dann wieder mit dem Daumen oder einem anderen Finger, war das Kind wieder sehr friedlich.
Ein Kind in Indien, das noch nicht vier Jahre alt ist, bekam auch regelmäßig das rechte Ohr verschlossen. Man fragte das Kind: "Was konntest du hören oder sehen?" Dann erzählte es, daß es wunderbare Musik, ja sogar die Flöte im Innern gehört und soviele wunderschöne Farben und Landschaften gesehen haben. Wenn ich manchmal selbst sein Ohr verschlossen habe, rückte er mit seiner Hand meinen Daumen in seinem Ohr zurecht und danach erfreute er sich wirklich daran ...
So möchte ich euch alle noch einmal bitten, im Lichte dieser praktischen Erfahrungen den Kindern zu helfen, die Segnungen Gottes und des Reiches zu genießen ...
Mit aller Liebe
Euer im liebevollen Gott."
Thakar Singh 5.7.1990
Landgericht München
1
9 0 21588/94
Urteil vom 25.1.95
In dem Rechtsstreit
Sant Thakar Singh, c/o G.R. Sethi, Sector 33 A, H.No. 104, Chandigarh
160031, Indien
- Antragsteller -
Proz.Bev.: Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolf Schwarz und Partner, Wittelsbacherplatz
1, 80333 München
gegen
Axel Springer Verlag AG, Axel-Springer-Platz 1, 20355 Hamburg, vertreten
durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Jürgen Richter.
- Antragsgegnerin -
Proz.Bev.: Rechtsanwalt Kai Fickert,
Clemensstraße 32, 80803 München
wegen Unterlassung. .
erläßt das Landgericht München 1, 9. Zivilkammer, durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht [Namender Richter] aufgrund der
mündlichen Verhandlung vom 25.01.1995 folgendes
ENDURTEIL
I. Einstweilige Verfügung:Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,--, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren
- die Ordnungshaft jeweils zu vollstrecken am Vorstandsvorsitzenden der Verfügungsbeklagten - untersagt, in Bezug auf den Verfügungskläger zu behaupten:1. Christin Graba, Hebamme aus Starnberg hat gesagt:II.. Im übrigen wird der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
"Ich habe sogar erlebt, wie widerspenstige Kinder an Seilen mit den Füßen nach oben aufgehängt wurden, um sie gefügig zu machen“.
2. Guru Sant Thakar Singh steht in Indien unter Mordverdacht, soll die deutsche Rosemarie Nada Tanna umgebracht haben.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsbeklagte zehn Neunzehntel, der Verfügungskläger neun Neunzehntel.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 4.500,--,
- falls nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Tatbestand:
Der Verfügungskläger will einen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch durchsetzen.
Die Verfügungsbeklagte verlegt die Boulevardzeitung "BILD“. In der Ausgabe vom 26. Oktober 1994 wurde auf dem Titelblatt unter der Überschrift "Sekte quält deutsche Babys“ über den Verfügungskläger kritisch berichtet und auf Seite 4 verwiesen. Dort wurde ein Foto des Verfügungsklägers wiedergegeben und unter der Überschrift "Guru quält deutsche Babys, um sie zu erleuchten!“ über ihn berichtet. Wegen der Einzelheiten der Berichterstattung wird auf die Anlage K 1 Bezug genommen.
Der Verfügungskläger versteht sich als "Lehrer“ oder "Meister“, der einen Weg zu Gott propagiere, insbesondere neben einem enthaltsamen Leben auch Meditationsübungen empfehle. Er erteile keine Weisungen und schreibe keine Verhaltensweisen verbindlich vor. Seine Schüler seien nicht als Sekte fest organisiert. Zwangsmaßnahmen, vor allem gegenüber Kindern, lehne er, der Verfügungskläger, ab. Meditation sei im übrigen ein innerer Erlebnisvorgang, der nicht zwangsweise herbeigeführt werden könne.
Er habe zu keinem Zeitpunkt ein deutsches Baby gequält, auch nicht
Zwangsmaßnahmen gegen Babys empfohlen.
Nach dem Kenntnisstand des Verfügungsklägers habe Christin Graba nicht geäußert, daß sie gesehen habe, daß Kinder an Seilen mit den Füßen nach oben aufgehängt wurden.
Es sei auch unrichtig, daß er in Indien unter Mordverdacht stehe.
Bei den angegriffenen Behauptungen handele es sich mithin um grob falsche, ehrenrührige und verleumderische Äußerungen.
Der Verfügungskläger beantragt den Erlaß folgender einstweiliger Verfügung:
I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,--, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren untersagt, in Bezug auf den Antragsteller zu behaupten:
1. "Guru quält deutsche Babys, um sie zu erleuchten“,
2. "Seine Sekte soll hunderte deutsche Babys mißhandeln“
3. "Ihr Ziel: Durch stundenlange Zwangsmeditation Kinder zu "neuen Menschen“ züchten“,
4. Christin Graba, Hebamme aus Starnberg habe gesagt:
"Ich habe sogar erlebt, wie widerspenstige Kinder an Seilen mit den Füßen nach oben aufgehängt wurden, um sie gefügig zu machen“.
5. "Guru Sant Thakar Singh steht in Indien unter Mordverdacht, soll die deutsche Rosemarie Mada-Tanna umgebracht haben“.Die Verfügungsbeklagte beantragt
Sie bestreitet, daß der Verf ügungskläger den Anwälten der Kanzlei Schwarz, Kurtze und Partner Prozeßvollmacht und Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung erteilt habe.
Der Verfügungskläger und seine Anhänger und insbesondere
Anhängerinnen bildeten eine kleinere Glaubensgemeinschaft, mithin
nach deutschem Sprachgebrauch eine "Sekte“. Der Verfügungskläger
habe in seiner Schrift "Spirituelle Erziehung der Kleinsten - etwas Wunderbares“
(Anlage AGe 7) gerade empfohlen, Kindern von Geburt an das rechte Ohr zu
verschließen und mit Neugeborenen zu meditieren. Diese Anweisungen
des Verfügungsklägers seien von seinen Anhängern auch umgesetzt
worden; der Vater eines der Kinder sei vom Amtsgericht Starnberg wegen
Mißhandlung von Schutzbefohlenen deshalb zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt worden (Anlage AGe 14). - Wer eine Anweisung gebe, einem Neugeborenen
das rechte Ohr zu verschließen, quäle dieses Kind. Die angegriffene
Berichterstattung sei von daher richtig.
Gleiches gelte für den Antrag 4; auch insoweit fehle der Bezug zum Verfügungskläger. Darüber hinaus habe sich Christin Graba geäußert, wie in der angegriffenen Passage der Berichterstattung wiedergegeben und habe auch entsprechende Beobachtungen gemacht.
Der Verfügungskläger stehe auch unter Mordverdacht, was sich auch aus der Strafanzeige des Journalisten Lorenz Knauer vom 29. April 1993, adressiert an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, ergebe (Anlage AGe 11).
Zur weiteren Glaubhaftmachung hat die Verfügungsbeklagte vorgelegt eine Veröffentlichung "Neues vom Meister - die Meditationskinder“ (AGe 9) sowie einen Rundbrief des Verfügungsklägers vom 12. April 1989 (AGe 10).
Als Anlagen AG 12 und 13 hat die Verfügungsbeklagte vorgelegt Videobänder,
die einen Bericht des Journalisten Knauer über den Kläger und
seine Anhänger wie ein Video "Meditationskinder“, und schließlich
eine Aufzeichnung eines Beitrages der Sendung "Stern-TV“ vom 26. Oktober
1994 wiedergeben. Auf die zitierten Mittel der Glaubhaftmachung wird Bezug
genommen.
Er hat zunächst ein Vollmachtsformular für die Rechtsanwälte Schwarz und Kollegen vorgelegt, das undatiert ist und die handschriftliche Unterschrift "Thakar Singh" trägt.
Die Broschüre "Spirituelle Erziehung der Kleinsten“ beruhe auf einer Eigeninitiative von Frau Maria Völk und sei weder von der Schülerin des Verfügungsklägers Krautstrunk noch von diesem selbst autorisiert worden (Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherungen der Maria Völk und des Hermann Brence, Anlagen K 12 und K 13). Im übrigen ergebe sich auch aus dieser Broschüre nicht ansatzweise ein Hinweis darauf, daß Zwang oder Gewalt gegen Kinder angewendet werden sollte. Derartiges ergebe sich auch nicht aus der Broschüre "Neues vom Meister“ (Anlage AGe 9).
Von den Vorgängen im Hause Achternbusch, die zu strafrechtlichen Verurteilungen geführt hätten, habe sich sowohl der Verfügungskläger als auch Lothar Schmitt, sein Repräsentant für Europa, distanziert (Glaubhaftmachung: Anlagen K 14 - K 17).
Der Filmbericht des Journalisten Knauer enthalte zahlreiche Unwahrheiten
zum Nachteil des Verfügungsklägers, sei nachgerade bösartig.
Ausweislich dieses Berichtes würden die im Gefolge des Verfügungsklägers
lebenden Kinder in Indien aber nicht geschlagen, wie es der redaktionelle
Text behaupte.
Völlig unklar sei der Ansatz der angegriffenen Berichterstattung, daß deutsche Babys bzw. hunderte deutsche Babys mißhandelt würden.
Die Strafanzeige des Journalisten Knauer gegen den Verfügungskläger beruhe ausschließlich auf Angaben von Zeugen vom Hörensagen. Die Umstände, unter denen Frau Rosemarie Maderthanner 1983 verstorben sei, ergäben sich aus den eidesstattlichen Versicherungen Anlage K 5 und Anlage K 18; diese Darstellungen belegten, daß der Mordverdacht abwegig sei.
Mit Beschluß der Kammer vom 07. Dezember 1994 ist dem Verfügungskläger eine sogenannte Ausländersicherheit in Höhe von DM 10.000,-- aufgegeben worden; diese Sicherheit wurde erbracht.
Aufgrund Beweisbeschlusses vom 25. Januar 1995 hat die Kammer in diesem
Termin
die Zeugin Graba vernommen. Auf das Sitzungsprotokoll wird Bezug genommen.
I.
Der Verfügungsantrag erweist sich als zulässig:
Die angeordnete Ausländersicherheit wurde erbracht.
Die Anwälte der Kanzlei Prof. Dr. Schwarz und Kollegen haben auch ihre Prozeßvollmacht nachgewiesen im Sinne von § 80 Abs. 1 ZPO. Sie haben bereits im Termin vom 07. Dezember 1994 eine Vollmachtsurkunde vorgelegt, die die handschriftliche Unterschrift "Thakar Singh“ trägt und in deren Rubrum sie namentlich aufgeführt sind. Daß diese Vollmachtsurkunde undatiert ist, ist unschädlich, da Rechtsanwalt Dr. Zeller die bisherige Prozeßführung im Termin vom 07. Dezember 1994 und danach stillschweigend genehmigt hat. Daß das Rubrum der Vollmachtsurkunde den vorliegenden Rechtsstreit nicht konkret, d.h. durch Angabe zumindest des Namens der Beklagten wiedergibt, ist ebenfalls unerheblich. Es handelt sich bei der vorgelegten Vollmachtsurkunde um eine auch die Prozeßführung umfassende Generalvollmacht.
Zwar hat der Beklagtenvertreter nach Vorlage dieser Vollmachtsurkunde
weiterhin das Fehlen des Nachweises einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung
gerügt, er hat der Erklärung des Klägervertreters, die handschriftliche
Unterschrift sei die Originalunterschrift des Verfügungsklägers
aber nicht
II.
In der Sache hat der Verfügungsantrag nur in tenoriertem Umfang Erfolg:
1. Der Verfügungsbeklagten war zu untersagen, Christin Graba mit der im Verfügungsantrag Ziff. 1.4. wiedergegebenen Äußerung zu zitieren, §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB:
Entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten ist der Verfügungskläger
durch dieses Zitat betroffen:
Maßgebliches Kriterium ist insoweit lediglich der Bedeutungsgehalt
der angegriffenen Passage für den durchschnittlichen Leser des Boulevardblattes
BILD, nicht aber - wie die Verfügungsbeklagte meint - das Selbstverständnis
des Verfügungsklägers und seiner Anhänger. Bereits auf der
Titelseite der Bildzeitung vom 26. Oktober 1994 wird ausgeführt, daß
"die Sekte des indischen Gurus Sant Thakar Singh“ einen neuen gottgleichen
Menschen schaffen will und dazu hunderte deutsche Babys mißhandelt.
Dieser Aussagegehalt wird durch die miserable sprachliche Fassung nicht
beeinflußt. Bereits auf der Titelseite wird Christin Graba als Augenzeugin
zitiert. Auf Seite 4 der Veröffentlichung wird wiederum von "seiner
Sekte“ und deren "seltsamen Methoden“ gesprochen. In diesem Zusammenhang
Es bedarf keiner näheren Darlegung, daß die Ausführung, auf Veranlassung oder auf Anregung des Verfügungsklägers hin würden widerspenstige Kinder an Seilen mit den Füßen nach oben aufgehängt, um sie gefügig zu machen, eine üble Nachrede im Sinne von § 186 StGB darstellt.
Der Verfügungsbeklagten ist es nicht gelungen, den ihr obliegenden
Wahrheitsbeweis zu führen. Die von ihr benannte Zeugin Christin Graba
hat im Gegenteil angegeben, daß das Zitat nicht von ihr stamme und
vor allem inhaltlich unzutreffend sei. Ihr, der Zeugin, sei lediglich von
einem, ca. 2 ½ Jahre alten Kind berichtet worden, das von seinem
Vater an den Füßen mit nach unten hängendem Kopf gehalten
worden sei. Dieser von der Zeugin Graba ausdrücklich als nicht selbst
erlebt geschilderte Fall deckt aber weder das angegriffene Zitat der Zeugin
noch dessen Inhalt.
2. Der Verfügungsbeklagten war auch die Behauptung zu untersagen, daß der Verfügungskläger in Indien unter Mordverdacht stehe und die Deutsche Rosemarie Maderthanner umgebracht haben solIe, §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 u. Abs. 2 BGB, 186 StGB:
Soweit diese Berichterstattung unter Bezugnahme auf das von dem Journalisten Knauer eingeleitete Strafverfahren (Strafanzeige vom 29. April 1993, Anlage AGe 11) erfolgt sein sollte - woran wegen der in ihr enthaltenen Ortsangabe deutliche Zweifel bestehen - , stellt sie eine massive Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Verfügungsklägers dar, der unter voller Namensnennung sowie fotografisch als Mordverdächtiger präsentiert wird, obwohl die Strafanzeige lediglich auf Zeugen vom Hörensagen bzw. auf Rückschlüsse gestützt wird und sprachliche Mißverständnisse durchaus naheliegen. Hinzu kommt, daß die angebliche Mordtat bereits lange zurückliegt.
Darüber hinaus stellt die Berichterstattung wiederum eine üble
Nachrede dar, deren Richtigkeit die Verfügungsbeklagte nicht einmal
ansatzweise glaubhaft gemacht hat. Sie bezieht sich wiederum nur auf Zeugen
vom Hörensagen, die in anderen
Zur Wiederholungsgefahr wird auf die Ausführungen unter II.1. verwiesen.
3. Demgegenüber hatte der Verfügungsantrag in Ziffer I.1. keinen Erfolg; die darin beanstandete Äußerung stellt angesichts des unstreitigen oder von der Verfügungsbeklagten glaubhaften gemachten Sachverhaltes eine zwar kritische, aber nicht überspitzt schmähende Bewertung dar, die vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wird.
Die Verfügungsbeklagte hat insbesondere durch Vorlage des Urteils
des Amtsgerichts Starnberg (Anlage AGeL 14), das - gerichtsbekannt - erst
vor einigen Monaten ergangen ist, glaubhaft gemacht, daß zwei Anhänger
des Verfügungsklägers durch lang andauernde und strenge Meditationsübungen
mit einem ca. zweijährigen Kind den Straftatbestand der Mißhandlung
von Schutzbefohlenen verwirklicht bzw. Beihilfe dazu geleistet haben. Das
Kleinkind habe dabei überwiegend die Position des Schneidersitzes
beibehalten müssen und sei
Die wiedergegebenen Empfehlungen des
Verfügungsklägers, die unstreitig auch gegenüber seinen
deutschen Anhängern erteilt wurden, können von einer deutschen
Boulevardzeitung in Ausübung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung
rechtmäßig mit der Überschrift "Guru quält deutsche
Babys, um sie zu erleuchten“ kritisch bewertet werden. Der Aussagegehalt
des diesen
Schließlich kann sich der Verfügungskläger auch nicht gegen das Adjektiv "deutsche“ mit Erfolg zur Wehr setzen; aus der eidesstattlichen Versicherung seines Repräsentanten in Deutschland und Europa Lothar Schmitt vom 06. Dezember 1994 (K 4) ergibt sich, daß er in Deutschland mehrere tausend Anhänger hat. Die - vom Verfügungskläger zwar als Exzeß bewerteten, aber in der Sache nicht bestrittenen - Vorfälle im Hause Achternbusch betrafen deutsche Kinder. Es ist eine unzulässige Verkürzung des Sinngehaltes des Verbes quälen, es auf direkte körperliche Mißhandlungen zu beschränken.
4. Auch die Äußerung über den Verfügungskläger
, seine Sekte solle "hunderte deutsche Babys mißhandeln“ ist durch
das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit
gedeckt und kann von daher nicht als rechtswidrig eingestuft werden:
[Die weitere(n) Seite(n) des Urteils fehlt und wird später zugefügt.
Ingo Heinemann]
Auszug aus:
Handbuch religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen:
Freikirchen, Sondergemeinschaften, Sekten, synkretistische Neureligionen
und Bewegungen, esoterische und neugnostische Weltanschauungen und Bewegungen,
missionierende Religionen des Ostens, Neureligionen, kommerzielle Anbieter
von Lebensbewältigungshilfen und Psycho-Organisationen
[hrsg. im Auftr. des Lutherischen Kirchenamtes].
— 5., neu bearb. und erw. Aufl. —
Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 2000
Bis 4. Aufl. u. d. T.: Handbuch religiöse Gemeinschaften ISBN
3-579-03585-1
ISBN 3-579-03585-1
5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage (23.—25. Tsd.), 2000
Seite 832 - 6 Missionierende Religionen des Ostens
kraft dafür nicht mehr verantwortlich sein. In Nawanshar begann Harbhajan Singh 1982 mit dem Aufbau des Manav Kendra-Projekts Kirpal Sagar. Im österreichischen St. Gilgen entstand sein Europazentrum. Am 25. September 1995 starb er.
Seine Nachfolgerin als "Beauftragte" des "Kirpal Almighty" wurde seine
Ehefrau und bisherige Mitarbeiterin Surinder Kaur. genannt Bhiji (geb.
1940). Auch sie war von Kirpal Singh initiiert worden.
Unter jenen "Meistern" des Sant Mat, die sich auf die Satguru-Nachfolgerschaft
Kirpal Singhs berufen, hat es Thakar Singh zu fragwürdiger
Publizität gebracht. Seit den Ende 1992 bekanntgewordenen Fällen
"meditativer" Baby- und Kleinkinder-Mißhandlung im oberbaycrischen
Buchendorf bei Gauting widmet Thakar Singh seine Zeit vorwiegend der Meditation
in Abgeschiedenheit in den Bergen des Himalaya im Dorf Sai. Er vermeidet
es — zum Leidwesen seiner deutschen Initiierten — nach Deutschland einzureisen.
Er kommt aber zu jährlichen "Euro-Retreats" nach Europa, die inzwischen
traditionell im italienischen Jesolo stattfinden. In Indien hingegen will
er meist keine Besuche aus dem Westen empfangen. Der Zimmermanns-Sohn Thakar
Singh, genannt Sant Thakar Singh (1929/1976- ), wurde 1929 im Dorf
Dasuya im nordindischen Punjab in einer Sikh-Familie geboren. Er besuchte
nach einer höheren Schulausbildung die Ingenieurschule von Jullundur,
schloß sein Studium 1951 mit dem Diplom ab und trat als Bewässerungs-lngenieur
in den indischen Staatsdienst. Er kannte weite Passagen der heiligen Sikh-Schrift
"Adi Granth" auswendig und wurde sogar Vorsitzender einer Sikh-Organisation.
1965 ließ er sich in Jullundur von Kirpal Singh initiieren. 1974
soll dieser ihm die Meisterschaft übertragen haben, die er laut seiner
offiziellen Biographie seit dem 6. Februar 1976 ausübte. In den eineinhalb
Jahren zwischen Kirpal Singhs Tod und dem 6. Februar 1976 fanden im Sawan
Ashram in Delhi Nachfolgekämpfe um Kirpal Singhs Erbe statt, in denen
sich Thakar Singh nicht gleich und dann auch nicht bei allen Kirpal-Initiierten
durchsetzen konnte. Er und Tai Ji, frühere Mitarbeiterin Kirpal Singhs
und nunmehrige Vorsitzende der Ruhani Satsang Society, gehörten anfänglich
dem Lager Dr. Harbhajan Singhs an, das auf die Kür eines neuen Satgurus
verzichten wollte. Dem Nachfolgeanspruch des Kirpal-Sohnes Darshan Singh
erteilte man eine klare Absage. Für etliche Jahre konnte dieser aus
dem Sawan Ashram seines Vaters verdrängt werden: erst 1985 konnte
Darshan Singh ihn sich juristisch zurückerobern und Thakar Singh mußte
weichen.
1976 ließ sich Thakar Singh pensionieren. Er führte Tonband-Initiationen mit der Stimme Kirpals durch. Zum Mißfallen Harbhajan Singhs ernannte Tai Ji am 6. Februar 1976 Thakar Singh zu Kirpal Singhs initiationsberechtigtem spirituellen Nachfolger. Elf Satsangis in Deutschland gründeten — von Thakar Singh beeindruckt — im März 1976 eine deutsche Niederlassung der Kirpal Ruhani Satsang Society, den Verein Kirpal Ruhani Satsang Society — Spirituelle, kulturelle und karitative Vereinigung — Deutschland e.V. Während einer Deutschland-Reise Thakar Singhs 1977 kam es zum Bruch mit Dr. Harbhajan Singh, weil jener sich als neuer Meister in den Mittelpunkt stellte. Nachdem sich Darshan Singh im Sawan Ashram in Delhi 1984 als Erbe seines Vaters gegen Thakar Singh durch-
6.8 Sant Mat / Radhasoami 833
gesetzt hatte, verlegte dieser sein Quartier in den — ebenfalls in Delhi gelegenen — Manav Kendra-Ashram. Weitere Manav Kendra-Zentren entstanden. etwa in Dehra Dun (U.P.) und Pimpelner (Südindien). Nachdem Thakar Singh 1982 in Indien die Leitung und Mitgliedschaft in der Kirpal Ruhani Satsang Society juristisch aberkannt worden war, etablierte er eine neue Grundorganisation: Seit 1992 entstand ein Netzwerk nationaler Holosophischer Gesellschaften mit dem Dachverband einer Holosophic Society Internationnal.
In der ARD-Fernsehsendung "In den Fängen des Gurus" vom 18. Juni 1993 wurde Thakar Singh von ehemaligen Anhängerinnen schwerer Mißhandlungen bezichtigt. Die Frauen behaupteten, der Guru hahe sie immer wieder geschlagen und sexuell mißbraucht.
xxxxxxxxxx (aus Kanada, Name ist der AGPF bekannt) gab am 19. April 1993 notariell beglaubigt zu Protokoll:
"Thakar Singh ließ mich von verschiedenen Leuten niedergedrückt halten, während er mir in die Leber trat, mir die Luft abwürgte, indem er sich auf meine Kehle kniete, mich mit seinen Fäusten schlug und mir vom Nacken und den Ohren mit seinen Fingernägeln die Haut herunterriß." "Mehrmals wurde ich vor Schmerz ohnmächtig." "Einmal packte er mich, ergriff meinen Kopf und ließ ihn aus einer ziemlichen Höhe (ungefähr 3 Fuß) auf den Boden (Zement) fallen." "Es ist wirklich ein Wunder, daß ich heute noch lebe, zumal ich weiß, daß es andere gab, die es nicht überstanden." "Er mißbrauchte mich auch sexuell ..." "Ich kann nicht beschreiben, welcher Horror es war zu wissen, daß es für mich kein Entrinnen gab und ich wieder und wieder geschlagen würde, jeden Tag stundenlang, während angebliche 'Freunde' mich 'zu meinem eigenen Guten' runterdrückten." "Ich kann das Grauen dieses Alptraums nicht anders beschreiben als durch einen Vergleich mit einem Konzentrationslager. Ich wurde mehrfach Zeugin, wie mehrere Leute ihren Verstand verloren: ein Mann verlangte nach einem Messer, um sich zu schützen, während er auf unsichtbare Feinde einschlug, die er aus seinem Kopf herausbeschworen hatte. Vorher war er völlig normal gewesen." Man habe ihr, berichtet die Zeugin weiter, auch "ungefiltertes Wasser aus einer offenen Abwasseranlage" zu trinken gegeben, so daß sie an Hepatitis, Ruhr, offenen Wunden, Würmern und verschiedenen anderen Leiden erkrankte. Erst geraume Zeit nach ihrer Erkrankung habe man sie in ein Krankenhaus gehen lassen, wobei "ein Wächter von Thakar Singh" davor "postiert wurde, um sicher zu stellen, daß es zu keinem Kontakt mit der Außenwelt komme". (Dokument: Erklärung der xxxxxxxxxxx vom 19. April 1993)Entsprechende Erklärungen gaben die Zeuginnen Karuna Eff (Dokument: Erklärung der Karuna Eff, Alameda, Kalifornien, vom 26. April 1993) und Rebecca L. Taber (Dokument: Erklärung Zeugin Rebecca L. Taber. Alameda, Kalifornien, vom 16. September 1988) ab. Er habe lediglich Dämonen austreiben wollen und sei dabei schwach geworden, entschuldigte Thakar Singh sein Verhalten. Erst 1999 ging die Thakar-Singh-Bewegung gegen die ARD-Fernsehsendung vom Juni 1993 mit Klageschritten vor. Es wäre wichtig. wenn auch die schweren Vorwürfe der Frauen gegen Thakar Singh endlich gerichtlich geklärt würden.
Sogar für den Tod einer Anhängerin — der Münchnerin Rosemarie Maderthanner — machte man Thakar Singh verantwortlich: Eine Amerikanerin sowie der ehemalige Europa-Repräsentant Thakar Singhs, Wulfing von Rohr und der frühere Generalsekretär des Meisters in Indien, Captain Gupta, bezichtigten
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diesen, die Fau am 21. Januar 1983 im Rahmen exorzistischer Gewaltpraktiken getötet zu haben. (Spiegel Nr. 25 vom 21. Juni 1993, 190) Von der Staatsanwaltschaft München I wurde das Verfahren "gegen Unbekannt" in Sachen Rosemarie Maderthanner 1986 eingestellt, da Beweise für ein Fremdverschulden am Tod der Frau nicht vorgelegt werden konnten. Auch das auf eine neuerliche Anzeige hin wiederaufgenommene Ermittlungsverfahren wurde 1997 eingestellt, unter anderem deshalb, weil wichtige Zeugen die Aussage verweigerten. (Bescheid der Staatsanwaltschaft München I vom 21. Juli 1997; Az.: 122 Js 4113/93). Auch wenn der Fall Maderthanner damit juristisch erledigt ist, blieb der Sachverhalt bis heute in einem fragwürdigen Zwielicht.
Ein weiterer Vorwurf, der gegen Thakar Singh erhoben wurde, war der der Kindesmißhandlung bzw. der Anstiftung dazu. In der Villa einer Anhängerin des Guru in Buchendorf bei Gauting trugen sich offenkundige Kindesmißhandlungen zu. Babies und Kleinkinder mußten nach den Vorgaben Tliakar Singhs mittels technischer Zwangsmittel — Silikonstöpsel für das rechte Ohr und Augenbinden — bis zu 20 Stunden täglich "meditieren". Am 21. Dezember 1992 schaltete sich auf Grund eines Gerichtsbeschlusses das Jugendamt Starnberg ein und befreite zwei Kinder aus ihren Qualen. Die damalige Rechtsdirektorin und Ordnungsreferentin der Stadt Bayreuth spielte bei der Durchsetzung der Thakar Singh-Pädagogik eine zentrale Rolle. Sie war, als treue Schülerin Thakar Singhs, Vorsitzende des Vereins zur Förderung der Lichtheim-Kindergärten und Schulen e.V. (Lichtheim e.V.). Auf die Vorhaltungen wegen der Kindermeditations-Affaire hin erklärte sie, daß man in Buchendorf den Guru mißverstanden habe und daß sie von harten "Kindermeditationen" in Indien nichts wisse. Als ihr in der Fernsehsendung "In den Fängen des Gurus" durch das sekteninterne Videoband "Die Meditationskinder des Thakar Singh" nachgewiesen werden konnte, daß sie sehr wohl über Thakar Singhs Praktiken in Indien Bescheid wußte (sie hatte den Guru auf dem Video gedolmetscht), wurde sie als Ordnungsreferentin abgesetzt.
Bis zum Frühjahr 1995 brachte das Amtsgericht Starnberg die Buchendorfer Ereignisse durch drei Urteile zum Abschluß. Der Vater zweier mißhandelter Kinder sowie die Leiterin des Projekts "Baby Buchendorf" wurden wegen "Mißhandlung Schutzbefohlener" zu jeweils sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Sraatsanwaltschaft München II teilte im Zusammenhang dieser Strafsache der Kindesmißhandlung mit, daß gegen Thakar Singh selbst "wegen unbekannten Aufenthalts" nichts in die Wege geleitet worden sei. (telefonische Auskunft der Staatsanwaltschaft München II am 1. Oktober 1997) Das Landgericht München I wies in seinem Endurteil vom 25. Januar 1995 die sich auf die Kindermeditationen beziehenden Abwehr-Anträge des Guru gegen eine Zeitung zurück und befand folgende kritische Außerungen als rechtmäßig:
"1. 'Guru quält deutsche Babys. um sie zu erleuchten', 2. 'Seine Sekte soll hunderte deutsche Babys mißhandeln' 3. 'Ihr Ziel: Durch stundenlange Zwangsmeditation Kinder zu 'neuen Menschen‘ züchten" ". Man könne im Hinblick auf die von Thakar Singh angeregten Erziehungsmethoden schon deshalb von einem "Quälen" der Kinder sprechen, weil man "Quälen" nicht bloß als "direkte körperliche Mißhandlung" ansehen darf, sondern auch als seelische Einschränkung des "natürlichen Bedürfnisses nach freier Bewegung und Kennenlernen der äußeren Welt" verstehen muß. Deshalb dürfe die beklagte Zeitung sagen,
6.8 Sant Mat / Radhasoami 835
daß es das Ziel der "Sekte" Thakar Singhs sei, "durch stundenlange Zwangsmeditation Kinder zu 'neuen Menschen' [zu] züchten". (Urteil des Landgerichts München I vom 25. Januar 1995: Az.: 9 0 21588/94) [Urteil oben]
Wenn der Verein Holosophische Gesellschaft Deutschland e.V. (HGD e.V.) 1999 versuchte, auf dem Klageweg feststellen zu lassen, daß die beteiligten Personen des Buchendorfer Kindermeditations-Skandals ja niemals Mitglieder des Vereins gewesen seien und auch die Buchendorfer Villa niemals eine offizielle Einrichtung des Vereins gewesen sei, dann gingen solche Spitzfindigkeiten an der ethisch relevanten Tatsache vorbei, daß es sich bei den Buchendorfer Akteuren sehr wohl um Anhänger Thakar Singhs handelte, auf den sich auch der Verein verpflichtet weiß. Das rein formaljuristische Abschotten des HGD e.V. gegenüber den beklemmenden Vorgängen zeigt, daß er sich bis heute nicht der sachlichen Problematik der durch Thakar Singh initiierten Kindermeditationspraxis stellt. Wenn Thakar Singhs Repräsentant Lothar Schmitt betont, daß keine Anweisungen von Thakar Singh "Gültigkeit haben", "Kindern die Augen zu verbinden oder die Ohren mit Ohrstöpseln, Silikon oder anderen Hilfsmitteln zu verschließen" (Stellungnahme von Lothar Schmitt gegenüber dem ZDF wegen der Sendung der Redaktion 37Grad "Gehirnwäsche im Namen Gottes" am 19. Januar 1999; abgedruckt in Master News, 1/1999, 24), dann unterschlägt er mit solcher präsentischen Formulierung, daß Thakar Singh 1989/90 im Hinblick auf die Kindermedita tion sehr wohl Augenbinden, Ohrhörer und Ohrstöpsel als Hilfsmittel anregte. Noch acht Monate nach den Buchendorfer Ereignissen — in einem Brief an Lothar Schmitt — bekräftigte der Guru, daß er für "ältere Kinder" den "Gebrauch von Ohrstöpseln oder anderen Hilfsmitteln für die Hörmeditation zugelassen" habe, ja, es unter bestimmten Umständen sogar als "nützlich" erachte, "die Ohrstöpsel 24 Stunden lang" zu tragen; auch das Tragen einer Augenbinde sei "möglich", "jedoch nur bei Kindern, die dies wollen". (wie Er sprach, 9/1993, 19f.: Brief Thakar Singhs an Lothar Schmitt vom 20. August 1993)
Eine etwas zwielichtige Gestalt, was seinen Status als Sant Mat-Guru angeht. ist — der inzwischen verstorbene — Ajaib Singh, genannt Sant Ajaib Singh Ji Maharaj oder Sant Ji (1926—1997). Dieser "Weise aus der Wüste Rajasthans" wurde im Punjab in einer Sikh-Familie geboren, will von einem - recht unbekannten - Guru namens Baba Bishan Das sowie vom Beas-Satguru Charan Singh Grewal "teilweise" eingeweiht worden sein, habe seine vollständige Initiation jedoch erst 1967 von Sant Kirpal Singh erhalte. Dieser habe ihm 1972 auch — über die Augen — die Gurukraft übertragen. Präzise Daten, Dokumente oder Zeugen dafür konnte Ajaib Singh offenbar nicht vorweisen. Nach Kirpal Singhs Tod 1974 hatte er in dessen Sawan Ashram in Delhi denn auch keinerlei Chance, sein Nachfolger zu werden. So gründete er in seiner Heimat Rajasthan seine eigene Gemeinschaft, den Sant Bani Ashram. Während nach seinem Tod 1997 eine gewisse Anhängerschaft in den USA immer noch sehr aktiv ist, werden für