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AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit e.V., Bonn

Ludendorff-Bewegung
Bund für Gotterkenntnis


 
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Adresse dieser Seite: http://www.AGPF.de/ludendorff1.htm Zuletzt aktualisiert am 15.11.2000

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Eine der wichtigsten Entscheidungen zum Vereinsverbot betraf die Ludendorff-Bewegung.
Erwähnt zum Beispiel in:
Ein Verbot der Scientology-Organisation ist möglich
http://www.ingo-heinemann.de/verbot.htm
Insbesondere hat das Gericht festgestellt, daß auch Religions- und Weltanschauungsvereine
verboten werden können.

Bundesverwaltungsgericht Ludendorff-Entscheidung
Leitsätze aus: BVerwGE 37,344

1. Eine Verbots- und Auflösungsverfügung (Art. 9 Abs. 2 GG) muß die betroffene Vereinigung so bestimmt bezeichnen, daß ihre personelle Zusammensetzung im wesentlichen und in einer die Vollziehung ermöglichenden Weise gekennzeichnet wird und daß die mißverständliche Vollziehung von Verbots- und Auflösungsfolgen gegen nicht betroffene Personen ausgeschlossen ist.

2. Ein kaufmännisches Unternehmen kann eine verfassungsfeindliche "Vereinigung“ i. S. des Art. 9 Abs. 2 GG sein.

3. Zur Frage der Zuständigkeit für Verbot und Auflösung einer überregionalen verfassungsfeindlichen Vereinigung nach dem Vereinsrecht, das vor Inkrafttreten des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 galt (jetzt durch § 3 Abs. 2 Nr. 2 dieses Gesetzes geregelt).

4. Zur Zulässigkeit des "partiellen“ Verbotes einer überregionalen verfassungsfeindlichen Vereinigung.

5. Zu den Voraussetzungen, unter denen sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet (Art. 9 Abs. 2 GG).

6. Art. 9 Abs. 2 GG ist in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin zu verstehen, daß eine ihrem Wesen nach rechtlich unbedenkliche Vereinigung nicht deshalb, weil sie sich mit einem Teil ihrer Betätigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, verboten und aufzulösen ist, sofern die verfassungsfeindliche Tätigkeit mit milderen Verwaltungsmitteln wirksam verhindert werden kann.

7. Eine Vereinigung verliert die Eigenschaft einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 137 WRV nicht dadurch, daß sie sich im politischen Raum betätigt; insoweit können nicht "echte“ und "unechte“ Weltanschauungsgemeinschaften unterschieden werden.

8. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und unterliegen erforderlichenfalls dem Verbot und der Auflösung nach Art. 9 Abs. 2 GG.

9. Sie sind aber mit Rücksicht auf die Bestands-Gewährleistung des Art. 137 WRV und auf die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nur dann verboten und aufzulösen, wenn ihre verfassungsfeindliche Betätigung nicht mit milderen Verwaltungsmitteln wirksam verhindert werden kann.

GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 140; WRV Art. 137;
RcichsvereinsG 52; VcreinsG 52 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3. 53 Abs. 2 Nr. 2

Urteil des 1. Senats vom 23. März 1971 — BVerwG 1 C 54.66
I. Verwaltungsgericht München
II. Verwaltungsgerichtshof München



Abendblatt vom 10.11.00
Der Friedhof der rechten Sektierer
Warum eine private Begräbnisstätte bei Hohenwestedt geschlossen werden soll

  Hohenwestedt - Die Begräbnisstätte einer rechtsextremen Sekte bereitet den
  örtlichen Behörden Kopfzerbrechen. Auf einem Hügel in einem Waldgebiet bei
  Hohenwestedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde) unterhält die rechtsextreme Sekte
  "Bund für Gotterkenntnis - Mathilde Ludendorff" einen eigenen Friedhof.
  Selbst im 80-Einwohner-Ort Rade, auf dessen Gebiet der Friedhof liegt,
  kennen nur wenige die Lage der etwa zehn Grabstätten. Das Amt
  Hohenwestedt-Land will den Friedhof bald schließen.
     1956 hatte das Landratsamt des damaligen Kreises Rendsburg die Anlage des
  privaten Friedhofes auf dem Besitz eines Landwirtes genehmigt. Gründerin des
  "Bundes für Gotterkenntnis" ist die 1966 gestorbene Mathilde Ludendorff,
  Ehefrau des 1923 am erfolglosen Hitler-Putsch beteiligten Generals Erich
  Ludendorff. Sie hatte 1930 eine rassistisch-esoterische Sekte gegründet, die
  eine "deutsche Gotterkenntnis" propagierte. Der 1951 wiederbelebte Zirkel
  wurde zehn Jahre später verboten, 1977 jedoch wieder zugelassen.
     In aktuellen Veröffentlichungen prangert die Sekte eine drohende
  "Ausrottung des deutschen Volkes" an und warnt davor, dass "durch
  Zuzugsgenehmigungen für Primitivausländer der Schatz an hochwertigem
  Genmaterial zerstört" werden könne.
     Nach Einschätzung des stellvertretenden Leiters des
  schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes, Joachim Wegner, hängen die
  Sektenmitglieder einem "rassistischen und antisemitischen Gedankengut" nach.
  Deshalb stehe der "Bund für Gotterkenntnis" unter Beobachtung des
  Verfassungsschutzes. Nach seinen Erkenntnissen haben die "Ludendorffer" im
  nördlichsten Bundesland 20 bis 30 Mitglieder.
     Claus Behrens, der Verwaltungschef des Amtes Hohenwestedt-Land, sagt, die
  Behörde werde maximal noch fünf Urnenbestattungen auf dem Hügel bei Rade
  genehmigen. Die letzte Ruhe dürften dort nur Menschen aus der Umgebung
  finden. Sektenmitglieder hätten keinen Rechtsanspruch. Dies werde man auch
  einem Ehepaar mitteilen, das als Statthalter der Sekte im Land gilt. Die
  vorerst letzte Urne war im März auf dem Hügel in den Boden gelassen worden.
    (ddp)



Kurier am Sonntag vom 24.Januar 1999
Kritik an "Ahnenstätte" führte zu Drohbriefen und Beschimpfungen
Psychoterror gegen Huder Pastor/Gräber für "freigläubige Deutsche"

Psychoterror soll den Mann zermürben und einschüchtern: In anonymen Briefen und
Anrufen beschimpfen Unbekannte den Huder Pastoren Rainer Backenköhler als
"Volksverräter" oder "Deutschenhasser". Sie lassen ihn wissen, daß er eigentlich
den größten Judenstern tragen müsse. Die Briefe kommen mit der regulären Post,
zumeist mehrere pro Tag. Darunter ist auch schon mal ein Beispiel martialer
Dicht"kunst": "Backenköhler, altes Schwein, wir schlagen Dir den Schädel ein".
Umschlag und Briefpapier tragen einen schwarzen Trauerrand -"wie eine richtige
Todesanzeige", berichtet der Geistliche, der aber nicht sagen will, aus welchem
Ort das Schreiben kam.
Der evangelisch-lutherische Pastor, der vor allem bei Kindern und Konfirmanden
sehr beliebt ist, hat ein Thema angepackt, das in seiner Gemeinde seit Kriegsende
tabu gewesen ist. Am Ortsrand, nahe der alten Bundesstraße, liegt ein privater
Friedhof, der in Deutschland einmalig sein dürfte, über den im Ort aber nicht
gerne gesprochen wird: Die "Ahnenstätte Hilligenloh" liegt inmitten einer
idyllischen Heidelandschaft. Die Grabstätten sind durch Findlinge markiert, die
Namen der Verstorbenen zum Teil mit Runen eingraviert. Das umgedrehte Hakenkreuz
auf einem der Steine ist erst kürzlich mit einem unverfänglichen Sonnensymbol
übermalt worden.
Zur offiziellen Einweihung des Friedhofs kam 1932 der preußische General Erich
Ludendorff nach Hude. Dieser war maßgeblich am "Hitlerputsch" von 1923 beteiligt
gewesen. Zwei Gedenksteine am Eingang der "Ahnenstätte" erinnern an den General
und seine zweite Frau Mathilde. Pastor Backenköhler will sie dort nicht länger
dulden. Er verweist auf die "antisemitische Propaganda" der beiden Geehrten, die
mitverantwortlich sei für den Holocaust an Millionen Menschen. Seitdem bundesweit
über den Huder Pastor und seine Kritik am Antisemitismus der Ludendorffs
berichtet wird, hat die Zahl der Drohbriefe im Pfarrhaus zugenommen.
Der Trägerverein "Ahnenstätte Hilligenloh e.V." hat nach eigenen Angaben etwa 250
bis 300 Mitglieder vor allem im nordwestdeutschen Raum, darunter etwa 30 Ehepaare
aus Hude. Wer auf der "Ahnenstätte" begraben werden will, muß dem Verein
angehören, der laut Satzung  "für seine Mitglieder und alle freigläubigen
Deutschen würdige letzte Ruhestätten" errichten will. Die Totenfeiern können
"frei" gestaltet werden.
Vereinsmitglieder fühlen sich außerdem gemäß Paragraph drei ihrer Satzung "der
Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs verbunden" und dürfen keiner
Religionsgemeinschaft angehören. Der Vorsitzende des Vereins lebt in Bremerhaven,
die "Schriftführerin" in Delmenhorst. "Stättenwart" und "Rechnungsführer" kommen
aus Hude.
Für das Verständnis der "Ahnenstätte" seien ausschließlich die "philosophischen
Schriften" Mathilde Ludendorffs maßgeblich, verteidigt sich der Verein und
distanziert sich öffentlich von den Drohungen gegen den kritischen Pastor. Die
Gemeinde Hude will jetzt eine Arbeitsgruppe aus Gemeindevertretern, dem Pastor,
dem Verein und einem Historiker einrichten, um, so die Zielrichtung, die
Geschichte des umstrittenen Friedhofs "sorgfältig aufzuarbeiten".

Kurier am Sonntag vom 24.Januar 1999
 



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