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Ludendorff-Bewegung
Bund für Gotterkenntnis
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Bundesverwaltungsgericht Ludendorff-Entscheidung
Leitsätze aus: BVerwGE 37,344
1. Eine Verbots- und Auflösungsverfügung (Art. 9 Abs. 2 GG) muß die betroffene Vereinigung so bestimmt bezeichnen, daß ihre personelle Zusammensetzung im wesentlichen und in einer die Vollziehung ermöglichenden Weise gekennzeichnet wird und daß die mißverständliche Vollziehung von Verbots- und Auflösungsfolgen gegen nicht betroffene Personen ausgeschlossen ist.
2. Ein kaufmännisches Unternehmen kann eine verfassungsfeindliche "Vereinigung“ i. S. des Art. 9 Abs. 2 GG sein.
3. Zur Frage der Zuständigkeit für Verbot und Auflösung einer überregionalen verfassungsfeindlichen Vereinigung nach dem Vereinsrecht, das vor Inkrafttreten des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 galt (jetzt durch § 3 Abs. 2 Nr. 2 dieses Gesetzes geregelt).
4. Zur Zulässigkeit des "partiellen“ Verbotes einer überregionalen verfassungsfeindlichen Vereinigung.
5. Zu den Voraussetzungen, unter denen sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet (Art. 9 Abs. 2 GG).
6. Art. 9 Abs. 2 GG ist in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin zu verstehen, daß eine ihrem Wesen nach rechtlich unbedenkliche Vereinigung nicht deshalb, weil sie sich mit einem Teil ihrer Betätigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, verboten und aufzulösen ist, sofern die verfassungsfeindliche Tätigkeit mit milderen Verwaltungsmitteln wirksam verhindert werden kann.
7. Eine Vereinigung verliert die Eigenschaft einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 137 WRV nicht dadurch, daß sie sich im politischen Raum betätigt; insoweit können nicht "echte“ und "unechte“ Weltanschauungsgemeinschaften unterschieden werden.
8. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und unterliegen erforderlichenfalls dem Verbot und der Auflösung nach Art. 9 Abs. 2 GG.
9. Sie sind aber mit Rücksicht auf die Bestands-Gewährleistung des Art. 137 WRV und auf die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nur dann verboten und aufzulösen, wenn ihre verfassungsfeindliche Betätigung nicht mit milderen Verwaltungsmitteln wirksam verhindert werden kann.
GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 140; WRV Art. 137;
RcichsvereinsG 52; VcreinsG 52 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3. 53 Abs. 2 Nr.
2
Urteil des 1. Senats vom 23. März 1971 — BVerwG 1 C 54.66
I. Verwaltungsgericht München
II. Verwaltungsgerichtshof München
Hohenwestedt - Die Begräbnisstätte einer rechtsextremen
Sekte bereitet den
örtlichen Behörden Kopfzerbrechen. Auf einem Hügel
in einem Waldgebiet bei
Hohenwestedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde) unterhält
die rechtsextreme Sekte
"Bund für Gotterkenntnis - Mathilde Ludendorff" einen eigenen
Friedhof.
Selbst im 80-Einwohner-Ort Rade, auf dessen Gebiet der Friedhof
liegt,
kennen nur wenige die Lage der etwa zehn Grabstätten. Das
Amt
Hohenwestedt-Land will den Friedhof bald schließen.
1956 hatte das Landratsamt des damaligen Kreises
Rendsburg die Anlage des
privaten Friedhofes auf dem Besitz eines Landwirtes genehmigt.
Gründerin des
"Bundes für Gotterkenntnis" ist die 1966 gestorbene Mathilde
Ludendorff,
Ehefrau des 1923 am erfolglosen Hitler-Putsch beteiligten Generals
Erich
Ludendorff. Sie hatte 1930 eine rassistisch-esoterische Sekte
gegründet, die
eine "deutsche Gotterkenntnis" propagierte. Der 1951 wiederbelebte
Zirkel
wurde zehn Jahre später verboten, 1977 jedoch wieder zugelassen.
In aktuellen Veröffentlichungen prangert
die Sekte eine drohende
"Ausrottung des deutschen Volkes" an und warnt davor, dass "durch
Zuzugsgenehmigungen für Primitivausländer der Schatz
an hochwertigem
Genmaterial zerstört" werden könne.
Nach Einschätzung des stellvertretenden
Leiters des
schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes, Joachim Wegner,
hängen die
Sektenmitglieder einem "rassistischen und antisemitischen Gedankengut"
nach.
Deshalb stehe der "Bund für Gotterkenntnis" unter Beobachtung
des
Verfassungsschutzes. Nach seinen Erkenntnissen haben die "Ludendorffer"
im
nördlichsten Bundesland 20 bis 30 Mitglieder.
Claus Behrens, der Verwaltungschef des Amtes
Hohenwestedt-Land, sagt, die
Behörde werde maximal noch fünf Urnenbestattungen
auf dem Hügel bei Rade
genehmigen. Die letzte Ruhe dürften dort nur Menschen aus
der Umgebung
finden. Sektenmitglieder hätten keinen Rechtsanspruch.
Dies werde man auch
einem Ehepaar mitteilen, das als Statthalter der Sekte im Land
gilt. Die
vorerst letzte Urne war im März auf dem Hügel in den
Boden gelassen worden.
(ddp)
Psychoterror soll den Mann zermürben und einschüchtern: In
anonymen Briefen und
Anrufen beschimpfen Unbekannte den Huder Pastoren Rainer Backenköhler
als
"Volksverräter" oder "Deutschenhasser". Sie lassen ihn wissen,
daß er eigentlich
den größten Judenstern tragen müsse. Die Briefe kommen
mit der regulären Post,
zumeist mehrere pro Tag. Darunter ist auch schon mal ein Beispiel martialer
Dicht"kunst": "Backenköhler, altes Schwein, wir schlagen Dir den
Schädel ein".
Umschlag und Briefpapier tragen einen schwarzen Trauerrand -"wie eine
richtige
Todesanzeige", berichtet der Geistliche, der aber nicht sagen will,
aus welchem
Ort das Schreiben kam.
Der evangelisch-lutherische Pastor, der vor allem bei Kindern und Konfirmanden
sehr beliebt ist, hat ein Thema angepackt, das in seiner Gemeinde seit
Kriegsende
tabu gewesen ist. Am Ortsrand, nahe der alten Bundesstraße, liegt
ein privater
Friedhof, der in Deutschland einmalig sein dürfte, über den
im Ort aber nicht
gerne gesprochen wird: Die "Ahnenstätte Hilligenloh" liegt inmitten
einer
idyllischen Heidelandschaft. Die Grabstätten sind durch Findlinge
markiert, die
Namen der Verstorbenen zum Teil mit Runen eingraviert. Das umgedrehte
Hakenkreuz
auf einem der Steine ist erst kürzlich mit einem unverfänglichen
Sonnensymbol
übermalt worden.
Zur offiziellen Einweihung des Friedhofs kam 1932 der preußische
General Erich
Ludendorff nach Hude. Dieser war maßgeblich am "Hitlerputsch"
von 1923 beteiligt
gewesen. Zwei Gedenksteine am Eingang der "Ahnenstätte" erinnern
an den General
und seine zweite Frau Mathilde. Pastor Backenköhler will sie dort
nicht länger
dulden. Er verweist auf die "antisemitische Propaganda" der beiden
Geehrten, die
mitverantwortlich sei für den Holocaust an Millionen Menschen.
Seitdem bundesweit
über den Huder Pastor und seine Kritik am Antisemitismus der Ludendorffs
berichtet wird, hat die Zahl der Drohbriefe im Pfarrhaus zugenommen.
Der Trägerverein "Ahnenstätte Hilligenloh e.V." hat nach
eigenen Angaben etwa 250
bis 300 Mitglieder vor allem im nordwestdeutschen Raum, darunter etwa
30 Ehepaare
aus Hude. Wer auf der "Ahnenstätte" begraben werden will, muß
dem Verein
angehören, der laut Satzung "für seine Mitglieder und
alle freigläubigen
Deutschen würdige letzte Ruhestätten" errichten will. Die
Totenfeiern können
"frei" gestaltet werden.
Vereinsmitglieder fühlen sich außerdem gemäß
Paragraph drei ihrer Satzung "der
Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs verbunden" und dürfen keiner
Religionsgemeinschaft angehören. Der Vorsitzende des Vereins lebt
in Bremerhaven,
die "Schriftführerin" in Delmenhorst. "Stättenwart" und "Rechnungsführer"
kommen
aus Hude.
Für das Verständnis der "Ahnenstätte" seien ausschließlich
die "philosophischen
Schriften" Mathilde Ludendorffs maßgeblich, verteidigt sich der
Verein und
distanziert sich öffentlich von den Drohungen gegen den kritischen
Pastor. Die
Gemeinde Hude will jetzt eine Arbeitsgruppe aus Gemeindevertretern,
dem Pastor,
dem Verein und einem Historiker einrichten, um, so die Zielrichtung,
die
Geschichte des umstrittenen Friedhofs "sorgfältig aufzuarbeiten".
Kurier am Sonntag vom 24.Januar 1999
Diese Website wurde eröffnet im September 1998