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???Sekten??? Risiken und Nebenwirkungen. Informationen zu ausgewählten
neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen und Psychoangeboten.
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USA: Bankier finanziert Prozesse gegen Scientology
Der ehemalige Bankier Robert Minton unterstützt Scientology-Kritiker
mit 1,25 Millionen Dollar. Bei seinen Nachbarn wurden Flugblätter
verteilt, die ihn beschuldigen, gegen friedliche Mitglieder einer Religionsgemeinschaft
mit Methoden des Ku-Klux-Klan ("KKK") vorzugehen. Die Urheber sind unbekannt.
Für die Scientology-Organisation meldete sich Rechtsanwalt Elliot
J. Abelson, warf ihm vor, ein Klima des Hasses zu schüren und verlangte
von ihm, die Unterstützung umgehend einzustellen.
Scientology: Austritte
Nach Mitteilung des VITEM e.V. sind mit dessen Unterstützung aus der
Scientology-Organisationen ausgetreten die Familien: Töpfer, Nolte
und Mundl.
Griechenland: KEFE endgültig aufgelöst
Am 7.10.96 hatte eine Gericht in Athen eine Scientology- Organisation
aufgelöst (AZ: 7380/1996 Attiki Prefecture vs. KEPHE, AGPF-Info 2/97).
Das Berufungsgericht Athen (AZ: 10493/1994) hat die Berufung zurückgewiesen.
Scientology in Italien:
Keine Anerkennung als Religion
Das Berufungsgericht Corte d'Appello in Mailand hatte 29 Angehörige
der Scientology- Organisation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung
zu Haftstrafen verurteilt (Urteilsauszüge: AGPF-Info 8/97). Nach Presseberichten
hat das oberste italienische Berufungsgericht in Rom im Revisionsverfahren
das Urteil aufgehoben und entschieden, Scientology sei der Status einer
Religionsgemeinschaft zuzuerkennen (vgl. AGPF-Info 15/97). Ähnlich
die Scientology- Zeitschrift "Freiheit" (Sonderausgabe, ohne Datum, C 1997
Titel: Kontra Grundgesetz ...): "Oberster italienischer Gerichtshof anerkennt
die Religionseigenschaft von Scientology".
Tatsächlich hat das Gericht die Sache lediglich an die vorherige
Instanz zurückverwiesen. Wenn Scientology eine Religionsgemeinschaft
sei, dann könne es keine kriminelle Vereinigung sein. Das Urteil ist
abgedruckt in: Gazzetta Giuridica 14.11.97 S. 24. Leitsatz: "La Chiesa
di Scientology non può costituire un'associazione per delinquere,
se il giudice ne accerta la natura di confessione religiosa (Cass., sez.
VI, 8-22 ottobre 1997, Bandera)". |
Scientology:
Klagen zurückgenommen
Die Scientology-Organisation hat zwei Anträge auf einstweilige Anordnungen
gegen das Land Bayern ohne Begründung zurückgenommen. Das Gericht
hat die Kosten deshalb der Scientology- Organisation auferlegt.
- Verwaltungsgericht München M 24 E 96.6565 Beschluß vom
22.9.97: Mit dieser Klage sollte der Schutzerklärungs-Erlass zu Fall
gebracht werden (Text vgl. AGPF-Info 1/97). Wer vom Staat einen Auftrag
haben will, muß eine Schutzerklärung abgeben bei solchen
Vertragsverhältnissen, die Möglichkeiten zur Einflußnahme
auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten
eröffnen, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber
dem Vertragspartner erfordern.
- Verwaltungsgericht München M 5 E 97.6129 Beschluß vom
7.10.97: Mit dieser Klage wurde der Dienstrechts- Erlass vom 29.10.96 (Nr.
476-1-160) angefochten, wonach ein Bewerber für ein Beamtenverhältnis
etwaige Beziehungen zur Scientology-Organisation offenzulegen hat, da diese
Beziehungen "Zweifel an seiner Eignung für das Beamtenverhältnis
(Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, Art. 12 Bay BG) begründen" können.
Scientology: Keine Klage gegen Beobachtung durch
Verfassungsschutz
Anläßlich der Berichterstattung über die Rücknahme
von Klagen gegen das Land Bayern hat die Bayerische Regierung darauf hingewiesen,
daß die Scientology- Organisation bisher keine Klage gegen die Beobachtung
durch den Verfassungsschutz erhoben hat.
UL-Anhänger gegen Evangelische Kirche
Die Rechtsanwälte Dr. Sailer und Dr. Hetzel haben am 26.8.97
beim Bayerischen Kultusministerium den Antrag gestellt, der Evang.-Luth.
Kirche in Bayern die Körperschaftsrechte abzuerkennen. Zur Zulässigkeit
des Antrages: "Die Antragsteller führen hierzu aus, daß die
Glaubensgemeinschaft der Urchristen im Universellen Leben, zu der sie sich
bekennen, schwerwiegenden Angriffen von Vertretern der Evang.-Luth. Kirche
in Bayern ausgesetzt sei". So der Bescheid des Kultusministeriums vom 13.11.97,
durch welchen der Antrag abgelehnt wurde. Begründung: "Das von den
Antragstellern verfolgte Ziel läuft im Ergebnis auf eine Korrektur
einer Entscheidung des Verfassungsgebers durch die vollziehende Gewalt
ohne förmliche Änderung des Grundgesetzes hinaus". Die Antragsteller
haben Klage angekündigt. |