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AGPF-Info 2/98
Scientology-Organisation:
Entzug der Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung war rechtmäßig

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Scientology-Organisation:
Entzug der Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung war rechtmäßig

Das Sozialgericht Mainz hat die Klage einer Scientology-Anhängerin gegen den Entzug der Erlaubnis zur Vermittlung von Au-pair- Arbeitsverhältnissen abgewiesen (S 7 Ar 168/95 Urteil vom 10.11.97). 
     Die Scientology-Organisation hat über diesen Prozeß mehrfach berichtet. So 1995 kurz nach Klageerhebung in der Zeitschrift "Freiheit":  "Wenn die deutschen Gerichte es nicht wagen, gegen den 'allmächtigen' Arbeitsminister zu entscheiden, landet der Fall sicher vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte". 
     Die Klägerin hat zunächst vorläufigen Rechtsschutz durch Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz  (L 6 EA-Ar 30/95, Beschluß vom 11.12.95) gab diesem Antrag statt. 
     In der Scientology-Zeitschrift "Freiheit" von 1996 hieß es: "Blüms Orwell'sche Träume hielten einer berufungsgerichtlichen Überprüfung im Einzelfall im Dezember 1995 nicht stand. Das Gericht verwarf die Gesamtheit der Blüm'schen Argumentationspolitik zum Thema Berufsverbot für Scientologen". In einem anderen Artikel derselben Ausgabe: "Am 18. Dezember 1995 hob das Landessozialgericht in Mainz eine von Minister Norbert Blüm initiierte Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit auf, die Scientologen untersagt hatte, als private Arbeitsvermittler tätig zu werden. In dem 19seitigen Urteil widerlegten die Richter die von Norbert Blüm und seinen Lakaien unterstellten Behauptungen über die Scientology Kirche". An dieser Darstellung stimmt nicht einmal das Datum. 
 Das Sozialgericht Mainz stellt in seinem Urteil jetzt fest, die Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung beinhalte die Berechtigung, "eine staatliche Aufgabe mit Mitteln des Privatrechts wahrzunehmen". Deshalb dürfe die Erlaubnis  "erst und nur dann erteilt werden", "wenn (positiv) feststeht", daß die Eignung vorliegt. Der Antragsteller muß Zuverlässigkeit nachweisen und "eventuell bestehende Zweifel an seiner Zuverlässigkeit ausräumen". Die Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erfordert Unparteilichkeit. Das gelte besonders für die Vermittlung von jungen Menschen aus dem Ausland in sog. Au-pair-Arbeitsverhältnisse. Die Zugehörigkeit zur Scientology-Organisation läßt insbesondere nach dem eigenen Vortrag der Klägerin eine solche Unparteilichkeit nicht erwarten: "Zwar hat sie schriftsätzlich vehement bestritten, überhaupt Au-Pair's in scientologische Familien - und umgekehrt - zu vermitteln, 

aber ihre in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll erklärte Aussage steht hierzu in einem krassen Widerspruch". 
     Im Tatbestand des Urteils heißt es dazu: : "In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin auf Befragen erklärt, es sei richtig, sie habe ein Au-pair-Mädchen zu der Familie Berrang aus Unterschleißheim vermittelt. Es hätten außerdem weitere Vermittlungen in Familien, die ebenfalls Scientologen seien, stattgefunden. Zu ihrer Überzeugung würde es nicht passen, wenn sie sich weigern würde einer Familie, die selbst den Scientologen angehöre, ein Au-pair-Mädchen zu vermitteln." 
     Die beklagte Behörde hatte dem Gericht vorgetragen, sie "gehe davon aus, daß die von der Klägerin betriebene Au-pair-Vermittlung und die vorliegende Prozeßführung ein Teil der Gesamtstrategie der Scientology-Organisation" sei. 
     Zu dieser Gesamtstrategie gehört seit den siebziger Jahren, jede Kritik an der Scientology- Organisation und ihren Methoden als Religionsverfolgung darzustellen und durch Vergleich mit der planmäßigen Ermordung der Juden durch die Nazis ("Holocaust") den Eindruck zu erwecken, als sei das Leben von Scientologen bedroht. An dieser Strategie haben Luise und Hubert Berrang mitgewirkt: 
     Luise Berrang war als Luise Buhl die treibende Kraft der Gesellschaft zur Förderung religiöser Toleranz und zwischenmenschlicher Beziehungen e.V., München (VR 9344 Ersteintrag 13.7.78). 1979 hat der Verein eine Broschüre herausgegeben: "Kommt ein neuer Holocaust?" Unter der Vereinsadresse in München hatte zuvor die "Union für Humanität gegenüber Religionen und Minderheiten" firmiert. Verantwortlich: Scientology- Multifunktionär Jörg Stettler ("Clear" Nr. 7890). Eine an diesen gerichetet Anfrage beantwortete allerdings Luise Buhl. 
     Noch 1991 hat Luise Berrang  an der "1. Konferenz über Religionsfreiheit und Menschenrechte" im Hotel Kempinski in Berlin sowie an einer zweiten in Frankfurt teilgenommen. Mit dabei Franz Riedl für Scientology, Norbert Thiel für die Vereinigungskirche (Moon), Michael Holznagel für Krishna/ISKCON und Swami Dhyan Satyama für Bhagwan/Osho. 
     Hubert Berrang ("Clear" Nr. 11609) stellte 1992 der Öffentlichkeit eine neue Organisation vor: "MUT - Menschen gegen Unterdrückung der Toleranz (später: Mitbürger unterstützen Toleranz)- Initiative scientologischer Bürger". MUT fungierte als Herausgeber der 8-seitigen Scientology-Werbeschrift "Fakten aktuell", die 1995 mit einer Auflage von 5 Millionen Exemplaren verbreitet wurde. MUT ist offenbar nicht als Verein eingetragen und somit keine juristische Person. 
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