|
AGPF:
Wechsel im Vorstand
In der Mitgliederversammlung am 9.5.98 wurde Bernhard Brünjes zum
Vorsitzenden des Vorstandes gewählt. Bernhard Brünjes ist auch
Vorsitzender der Sektenberatung Bremen e.V. Die bisherige Vorsitzende Susanne
Rahardt-Vahldieck hatte sich aus persönlichen und beruflichen Gründen
nicht mehr zur Wahl gestellt. In den Vorstand gewählt wurde auch Heide-Marie
Cammans, Geschäftsführerin des Sekten-Info Essen, der größten
deutschen Beratungsstelle. Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes
ist weiterhin Ursula Zöpel, Vorsitzende der EL Leverkusen. Dem Vorstand
gehören ebenfalls weiter an Liselotte Wenzelburger-Mack, Vorsitzende
EBIS Baden-Württemberg und Rechtsanwalt Ingo Heinemann, dem der Vorstand
erneut die Geschäftsführung übertragen hat.
Enquete-Kommission:
Bericht verabschiedet
Die Enquete-Kommission ist vom Bundestag "zur Vorbereitung von Entscheidungen
über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe" eingesetzt worden,
so § 56 der Geschäftsordnung des Bundestages (vgl. im einzelnen
AGPF Info 5/96).
Die Enquete-Kommission empfiehlt u.a. (zitiert nach Pressemitteilung
Renate Rennebach, MdB)
- die Errichtung einer Bund-Länder-Stiftung;
- die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur staatlichen
Förderung privater Beratungs- und Informationsstellen;
- die Verabschiedung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzes
zur gewerblichen Lebensbewältigungshilfe.
Sekten-Info Essen:
Jahresbericht 1997
Zum zweiten mal veröffentlicht das Sekten-Info Essen den Jahresbericht
in Form einer Broschüre. Die Statistik enthält folgende Kennzahlen:
3.121 Anfragen;
1.098 Beratungen;
234 Informationsveranstaltungen (insbesondere an Schulen);
309 Veranstaltungen der Erwachsenenbildung und der beruflichen Fortbildung.
Die Broschüre enthält Berichte zu den Themen: Prävention
im Jugendbereich; Machen Sekten krank?
UFO-Glaube; Uriella und "Fiat Lux"; Der Esoterikmarkt und seine Folgen;
Sektenkinder in der Schule. Bestellung an: Sekten-Info 45127 Essen Rottstr.
24
Tel. 0201-23 46 - 46 + 48 Fax 20 76 17
|
Scientology:
Kostenlose Broschüren
"Scientology - eine verfassungsfeindliche Bestrebung" "Das Scientology-System"
beide: Bayerisches Staatsministerium des Innern
80539 München Odeonsplatz 3 Fax 089-2192-12842
Text im Internet abrufbar: www.innenministerium.bayern.de/scientology
"Der Geheimdienst der Scientology-Organisation"
Landesamt für Verfassungsschutz 20095 Hamburg Johanniswall 4 Fax
040-338360
Text im Internet abrufbar:
www.hamburg.de/Behoerden/LfV/so.htm
Moon: Prozeß gegen Broschüre im Internet
verloren
Die Umweltbibliothek e.V. Berlin hatte eine Broschüre des Bundesministeriums
für Familie über "Die Mun- Bewegung" in ihr Internet-Angebot
aufgenommen. Die Vereinigungskirche hatte bereits gegen das Ministerium
geklagt (vgl. AGPF Info 14/97), was sich jetzt als ausschlaggebend erweisen
sollte.
Jetzt klagte die Vereinigungskirche e.V. gegen 17 andere in der Broschüre
enthaltene Äußerungen. Die Klage wurde in vollem Umfang abgewiesen
(Landgericht Berlin 27.0.686/97 Urteil vom 17.3.98). Das Landgericht meinte,
es fehle "an einem ausreichenden Haftungstatbestand. Das vom Beklagten
eingerichtete und über seine Homepage abrufbare Archiv stellt lediglich
einen Markt der Meinungen dar, bei dem sich der Verbreiter keine der verbreiteten
Meinungen, an deren Verbreitung ein Informationsinteresse besteht, zu eigen
macht. Dabei kommt es nicht darauf an, daß die in das Sektenarchiv
des Beklagten aufgenommene Broschüre unentgeltlich abgerufen werden
kann, während die übrigen Informationen grundsätzlich nur
gegen eine Kostenbeteiligung zugänglich sind."
Die Vereinigungskirche hätte deshalb vorab den "Nachweis der Unwahrheit"
erbringen müssen. Daran habe es gefehlt. Es komme letztlich darauf
an, daß dem Bundesministerium eine weitere Verbreitung der Broschüre
"bei Beachtung der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln
nicht untersagt ist. Der Beklagte darf mithin davon ausgehen, daß
die die streitgegenständlichen Äußerungen enthaltende Broschüre
bis zur Übersendung einer anderweitigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren
in seinem Archiv verbleiben kann, sofern diese nicht die vom Verwaltungsgericht
untersagte Äußerung enthält, was angesichts des Fehlens
derselben im Antrag offensichtlich nicht der Fall ist".
Die VK hat Berufung eingelegt.
Die Broschüre und die Urteile sind im Internet abrufbar:
http://userpage.fu-berlin.de/~alibaba/sekten/ |