Hamburg: Gesetzentwurf vorgestellt
Am 6.5.97 hat der Hamburger Senat einen Gesetzentwurf zur "gewerblichen
Lebensbewältigungshilfe" vorgestellt. Die Verträge müssen
demnach bestimmte Mindestinhalte haben. Schriftform und Widerrufsrecht
sind vorgesehen. Das Gesetz wird jetzt dem Bundesrat vorgelegt. Von dort
soll es in den Bundestag gebracht werden (vgl. AGPF-Info 3/97: "Wann kommt
ein Gesetz"?)
2 Millionen Interessenten
Sekten haben 800.000 Anhänger und 1,2 Millionen Kunden. Dies ergab
eine Umfrage, die von der Enquete-Kommission des Bundestages in Auftrag
gegeben wurde. Der Begriff "Sekte" wurde dabei jedoch weder in der Umfrage
benutzt, noch in der Mitteilung der Kommission. Die Unterscheidung zwischen
Kunden und Anhängern bzw. Mitgliedern beruhte jeweils auf Selbsteinschätzung.
Insgesamt liegt somit ein Kundenpotential von 2 Millionen Bundesbürgern
vor.
Vor etwa 10 Jahren hatte der Soziologe Professor Schmidtchen
(Zürich) etwas niedrigere Zahlen ermittelt (vgl. AGPF in IDK III/87).
In beiden Fällen handelt es sich nicht etwa um Zählungen, sondern
um statistisch ermittelte Zahlen "die mit den üblichen statistischen
Toleranzen behaftet" sind (Schmidtchen S. 62). Schmidtchen ermittelte etwa
500.000 Anhänger. Er hatte damals auch ermittelt, daß 83 % der
Bevölkerung Beratungsstellen fordern, um den Betroffenen Betreuung
und rechtliche Unterstützung zu gewähren. 87 % verlangen mehr
Aufklärung, insbesondere in den Schulen, auch Aufklärung der
Eltern. Schmidtchen stellt aber auch fest: Die Vermutung, daß "sich
gute soziale Eingliederung in einem Desinteresse an Sekten bemerkbar macht,
bestätigt sich nicht".
Scientology:
Warum US-Kritik an Deutschland?
1993 hat das US-Bundesfinanzamt IRS überraschend die Scientology-Organisation
von der Steuer befreit, nach 25 Jahren massiver Auseinandersetzungen. Scientology
behauptete fortan, dadurch als Religion anerkannt worden zu sein. Kurz
darauf begann das US-Außenministerium, Deutschland der religiösen
Diskriminierung zu verdächtigen.
Dazu das Wall Street Journal vom 25.3.97:
"Wir fragen uns, warum das Außenministerium sich so sehr beunruhigt
wegen deutscher Äußerungen, die nach amerikanischem Recht zulässig
wären und wegen eines Standpunktes, welcher vor der gegenwärtigen
Regierung auch der amerikanische Standpunkt war. "
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Menschenrechtskommission
weist Scientology ab
Die Europäische Menschenrechtskommission des Europarates hat am
7.4.97 den Antrag Nr. 34614/97 der Scientology Kirche Deutschland e.V.
abgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen verschiedene Maßnahmen
deutscher Behörden, gegen Urteile von Gerichten und gegen Unvereinbarkeitsbeschlüsse
von Parteien. Die Kommission weist darauf hin, daß die Verletzung
höchstpersönlicher Rechte nur von natürlichen Personen geltend
gemacht werden können und nicht von einer Organisation. Die angeblich
verletzten Personen seien auch nicht benannt worden. Die Kommission sei
im übrigen auch nur für Handlungen von Staaten zuständig
und zwar (nach Artikel 26 EMRK) erst nach Erschöpfung des innerstaatlichen
Rechtsweges. Die geltend gemachten Rechte seien auch durch das deutsche
Grundgesetz garantiert. Also hätte zunächst das Bundesverfassungsgericht
angerufen werden müssen. Das sei nicht geschehen. Es gebe auch keine
Anzeichen für die Behauptung, dieser Rechtsweg sei von den Behörden
unmöglich gemacht worden. Der Antrag sei deshalb zurückzuweisen.
Eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
gegen diese Entscheidung der Kommission ist nicht zulässig.
Bei Eingang der Beschwerde im Januar 97 hatte der Sekretär
der Kommission der Presse gegenüber erklärt, derartige Beschwerden
seien von der Scientology-Organisation auch bereits gegen Schweden und
Großbritannien erhoben worden. Diese seien zurückgewiesen worden.
Nach CAN-Konkurs:
Scientologen betreiben "Sektenberatung"
Nach dem Konkurs der größten Beratungseinrichtung
für Sektenfragen in den USA wird unter deren Namen jetzt von Scientology-Anhängern
Sektenberatung betrieben. Margret Singer, Professorin aus Berkeley, hält
diese Beratung für gefährlich: "Die Leute erwarten neutrale Informationen".
CAN war durch einen Prozeß in den Konkurs getrieben worden. Scientologen
hatten den Namen übernommen (vgl. AGPF-Info 8/96). Mit dem Prozeß
hatte ein angebliches Opfer der CAN-Beratung Schadensersatz geltend gemacht.
Inzwischen berichtete der Kläger Jason Scott, heute 23, er sei
durch Rechtsanwalt Moxon damit geködert worden, daß dieser
ihm 1 Million Dollar in Aussicht gestellt habe. Moxon habe, so die Chicago
Tribune vom 2.2.97, enge Beziehungen zu Scientology. Bisher hat Scott
allerdings keinen Pfennig bekommen. Scott hat das Mandat inzwischen gekündigt.
Sein neuer Anwalt meint, ohne den Konkurs wären die Chancen besser
gewesen, an Geld zu kommen. |