| AGPF-Info 14/97 |
AGPF - Aktion für
Geistige und Psychische Freiheit
Arbeitsgemeinschaft der Betroffenen-Initiativen
e.V.
Weltanschaulich, religiös und politisch
neutral
Internet: http://www.AGPF.de/
53229 Bonn Im Blankert 35 Tel. 0228-631547
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"Anläßlich eines Verbändetreffens der Weiterbildungsbranche erfuhr ich, daß das Land Hamburg einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht hat, das gegen die Scientologen gerichtet ist und die gewerblichen Unternehmen und Berater fundamental trifft. Den Gesetzestext füge ich bei. Für eine schriftliche Stellungnahme bin ich Ihnen dankbar, zumal der Bundesratsunterausschuß am 22.10.97 tagt (Dr. Christian Dästner: Fax 0228/100-268) und wir am 30.10.97 mit einigen MdB's und Vertretern des Bundesrates zusammentreffen. Helfen Sie mit, daß Maßnahmen der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung (Persönlichkeitsentwicklung, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung) nicht behindert werden." Vorstandsvorsitzender ist Dr. Jörg Knoblauch, Fa. tempus-Organizer GmbH, zum Vorstand gehören u.a. Gerd Mark, Bertelsmann AG und Paul M. Kötter, Prognos AG. (Text des Gesetzentwurfes: AGPF-Info 13/97. Grundsätzliches AGPF-Info 3/97). Die AGPF hat um entsprechende Kopien und Aktenzeichen gebeten. Klammsteiner: Es sei "nicht möglich, Ihnen eine Kopie der Urteile zukommen zu lassen", da "beide Verfahren noch nicht abgeschlossen sind". Auch keine Angabe von Aktenzeichen. Die AGPF: Das sei nicht nachvollziehbar, das Gerichtsverfahren sei öffentlich. Die Antwort kam von einen Rechtsanwaltsbüro aus Bonn. Es enthielt zwar die Aktenzeichen, aber keine Kopie der Entscheidungen. Stattdessen die Androhung gerichtlicher Maßnahmen, falls die AGPF "die streitgegenständliche Broschüre mit den inkriminierten Textpassagen" verbreite. Das Verwaltungsgericht Köln (19 L 378/97, Beschluß v. 13.6.97 CAUSA ./. BRD) hat demnach eine einstweilige Anordnung gegen die Äußerung "CAUSA organisiert Söldnereinsätze" erlassen, vorläufig bis zum erstinstanzlichen Abschluß des |
Hauptsacheverfahrens (19 K 939/97). In der Sache Vereinigungskirche
e.V. ./. BRD hat das Verwaltungsgericht Köln (10 L 379/97 Beschluß
v. 14.7.97) bis zum rechtskräftigen Abschluß der Hauptsache
(10 K 940/97) angeordnet, daß folgende Äußerung zu unterlassen
ist: "Die gruppenspezifischen Normen lassen keinen Freiraum für individuelle
Entfaltung. Durch die ständige Nähe anderer Mitglieder wird ein
Abweichen unmöglich oder die Bestrafung der Gruppe erfolgt auf dem
Fuß".
"Die Beklagten verpflichten sich, es zu unterlassen, wörtlich oder
sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten
und/oder verbreiten zu lassen:
Der Hintergrund des Verfahrens: Am 30.8.93 meldete der SPIEGEL, Prof. Dr. Gertrud Höhler habe gegen die Nennung des VPM in einer von der Bundesregierung geplanten Broschüre protestiert. Die AGPF hat Prof. Höhler per Fax um Mitteilung gebeten, ob dies zutrifft. In diesem Schreiben war der streitige Text zur Verdeutlichung des Standpunktes der AGPF enthalten. Statt einer Antwort erhielt die AGPF eine einstweilige Verfügung, erwirkt von den VPM-Vereinen Köln und Zürich beim Landgericht Bonn (18 O 312/93 Beschluß v. 6.9.93). Die AGPF hat keinen Widerspruch eingelegt. Ende 1996 erhoben die beiden VPM-Vereine Klage in der Hauptsache. Für die AGPF war ausschlaggebend, daß die Äußerungen in dieser Form, also insbesondere in Verbindung mit den Begriffen "erklären", "zuweisen" und "propagieren" ohnehin nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern nur in diesem einen Schreiben enthalten waren. Die VPM-Vereine hatten beanstandet, daß sie dadurch quasi zum Zeugen gegen sich selbst gemacht würden. |
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