Hermann M. Gérard gestorben
Am 8.7.1997 ist Hermann Gérard im Alter von 79 Jahren gestorben.
Er hat die Sektenberatung Bremen e.V. gegründet und war Gründungsmitglied
und langjähriges Vorstandsmitglied der AGPF.
Enquete-Kommission: Zwischenbericht
"Positive Signale" meldet KNA (10.7.97) "für Beratungsstellen
und Elterninitiativen von Aussteigern: Ihrer Förderung stehen nach
Meinung von Verfassungsrechtlern keine verfassungsrechtlichen Hindernisse
entgegen". Die Bundestagsabgeordnete Renate Rennebach verlangt in einem
Sondervotum zum Zwischenbericht für derartige Förderung eine
gesetzliche Regelung. Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hatte 1992
festgestellt, daß die Förderung einer gesetzlichen Grundlage
bedürfe, wenn der geförderte Verein eine Organisation öffentlich
kritisiere, die sich auf das Grundrecht der Bekenntnis-freiheit berufen
könnten. Die Sachverständigen hatten dazu gemeint, ein geförderter
Verein unterliege lediglich denselben Beschränkungen, die auch für
Behörden gelten.
Dringenden Handlungsbedarf sieht die Kommission laut KNA auf dem boomenden
Psycho-Markt. Mehr als 1000 unterschiedliche Methoden und Techniken würden
derzeit angeboten. Die Zahl der Anbieter im Esoterik-Bereich liege mit
10.000 bis 20.000 inzwischen weit höher als die Zahl der 5.000 niedergelassenen
Nervenärzte und Psychiater, heißt es. Jährlich macht der
deutsche Esoterikbereich nach dem Bericht einen Umsatz von 18 Milliarden
Mark.
VPM-Kinderarzt verliert Prozeß
Am 16.11.1993 berichtete eine Mutter in einem Beitrag des SWF ("Die
Seelenfischer") über den VPM, sie habe von einigen Müttern gehört,
ein Hamburger Kinderarzt habe die Trennung von den Kindern empfohlen, damit
habe man gute Heilungserfolge erzielt. Der Arzt verklagte den SWF, die
Journalisten Ingolf Efler und Holger Reile und die Mutter Dr. Anne König.
Im Verfügungs-verfahren bekam der Arzt recht. Das OLG Köln (15
U 111/94) urteilte, der Beweis für diese Empfehlung des Arztes sei
nicht erbracht worden. Im Hauptsache-verfahren sah dasselbe Gericht die
Beweislage anders. Inzwischen hatten nämlich umfangreiche Zeugenvernehmungen
stattgefunden. Das OLG Köln (15 U 143/96) urteilte jetzt, der Beweis
sei erbracht.
"Lord Scientology" in Deutschland
Die Presseinformation vom 3.6.97 titelt: "Britisches Parlamentskomitee
verurteilt die Hetzkampagne der Bundesregierung gegen Minderheiten". |
Ein Sprecher der britischen Botschaft: Das Komitee habe keinen offiziellen
Status. Von Seiten der britischen Regierung gebe es keine Kritik an Deutschland
wegen des Umgangs mit religiösen Minderheiten. Meinungs- und Religionsfreiheit
seien in Deutschland gewährleistet. Wenn sich Mitglieder religiöser
Gruppierungen benachteiligt fühlten, stehe ihnen der Rechtsweg offen,
für Mißtrauen gegenüber den deutschen Gerichten gebe es
keinen Anlaß (nach epd 3.6.97). Lord McNair (ein Internet-Artikel:
"Lord Scientology" ), Vorsitzender des Komitees, am 17.12.96 vor dem britischen
Oberhaus: "Ich bin Mitglied der Church of Scientology".
Scientologen: Partei-Ausschluß bestätigt
Nachdem das Bundesparteigericht der CDU Ende 1996 den Ausschluß
von Scientology-Anhängern aus der CDU bestätigt hatte, sind diese
auf dem Zivilrechtsweg dagegen vorgegangen. Das Landgericht Bonn (7 O 55/97)
hat die Klage am 9.7.97 abgewiesen. Es ist anzunehmen, daß die Kläger
den Rechtsweg ausschöpfen, um vor das Bundesverfassungsgericht, die
Europäische Menschenrechtskommission und den Europäischen Gerichtshof
gehen zu können. Über die Reaktion berichtete die Nachrichtenagentur
KNA am 10.7.97 "Ausgerechnet das Denkmal von Konrad Adenauer vor dem Bonner
Kanzleramt mußte herhalten: Mit kleinen Scheiterhaufen aus Holz und
Stroh und einem Transparent, auf dem von Inquisition die Rede war, demonstrierte
die Scientology-Organisation gegen ihre angebliche Diskriminierung".
Scientology verliert Prozeß gegen Enquete-Kommission des Bundestages
Die Scientology-Organisation hat eine einstweilige Anordnung auf Akteneinsicht
beantragt. Das Verwaltungsgericht Köln (23 L 180/97) hat diesen
Antrag zurückgewiesen.
Scientology: Chick Corea verliert Prozeß
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Nicht-zulassungsbeschwerde des
Musikers abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (10
S 176/96) hatte dessen Klage abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Die Scientology- Organisation hatte den Vorgang zum Anlaß für
die Behauptung genommen, scientologische Künstler würden in Deutschland
diskriminiert. Der Amerikaner war für die Rahmenveranstaltung eines
Sportfestes ins Auge gefaßt gewesen. Nachdem seine Zugehörigkeit
zur Scientology-Organisation bekannt geworden war, wurden die Verhandlungen
abgebrochen. Der Landtag hatte dazu Bericht gewünscht. Der Prozeß
richtete sich gegen Äußerungen in diesem Bericht. |