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AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit
Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V., Bonn
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AGPF-Info 1/97
Bayerischer 15 Punkte Maßnahmenkatalog gegen Scientology von 1996

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Impressum

 
 
AGPF-Info 1/97
AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit 
Arbeitsgemeinschaft der Betroffenen-Initiativen e.V.
Weltanschaulich, religiös und politisch neutral
Internet: http://www.AGPF.de/
53229 Bonn Im Blankert 35 Tel. 0228-631547
Bayerischer 
15 Punkte Maßnahmenkatalog gegen Scientology
1.  Forderung nach einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO mit Prüfung einer Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO 
2.  Entzug der Rechtsfähigkeit der Vereine 
3.  Anregung eines Verbotsverfahrens durch das Bundesinnenministerium 
4.  Fortlaufende Prüfung, ob der Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eröffnet ist 
5.  Unterbindung der Straßenwerbung 
6.+7. Prüfung der Gemeinnützigkeit der Vereine und ggf. Entzug und  Überprüfung aller Organisationen auf Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten 
8.+9. Prüfung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Organisationen für ihre Mitarbeiter und der Einhaltung der Regeln des Arbeits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsrechts 
10.  Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit 
11.  Unterstützung der Vorarbeiten für gesetzliche Regelungen über Dienstleistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Lebenshilfe 
12.  Breiter Informationsaustausch mit Weitergabe von Erkenntnissen an Gewerbe- und Vereinsbehörden 
13.  Verwendung von sog. Schutzerklärungen öffentlicher Stellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 
14. Vereinbarkeit der Mitgliedschaft in Scientology mit dem öffentlichen Dienst 
15.  Zusammenarbeit des Staates mit Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs 
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Bayern
StAnz Nr. 44/1996 

Öffentliches Auftragswesen, Scientology- Organisation  Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 

Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die 
-  Möglichkeiten zur Einflußnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen

-  ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder 
-  die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. 

Schutzerklärung   
Zum Angebot .... 
1. Erklärung zum Vergabeverfahren: 
 Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, daß die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung  den Ausschluß nach diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert, / 
 -  daß er gegenwärtig  sowie während er gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen läßt, 
 -  daß nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 
2.2  Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren  Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 
2.3  Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2. berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters 

Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29.10.96 verwiesen.

25.1.97 Ingo Heinemann Tel 02644-98013 0 Fax 98013 1 Email: Ingo.Heinemann@t-online.de

 



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Ingo Heinemann
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