AGPF-Info 1/97
Bayerischer 15 Punkte
Maßnahmenkatalog gegen Scientology von 1996
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AGPF - Aktion für
Geistige und Psychische Freiheit
Arbeitsgemeinschaft der Betroffenen-Initiativen
e.V.
Weltanschaulich, religiös und politisch
neutral
Internet: http://www.AGPF.de/
53229 Bonn Im Blankert 35 Tel. 0228-631547
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15 Punkte Maßnahmenkatalog gegen Scientology 2. Entzug der Rechtsfähigkeit der Vereine 3. Anregung eines Verbotsverfahrens durch das Bundesinnenministerium 4. Fortlaufende Prüfung, ob der Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eröffnet ist 5. Unterbindung der Straßenwerbung 6.+7. Prüfung der Gemeinnützigkeit der Vereine und ggf. Entzug und Überprüfung aller Organisationen auf Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten 8.+9. Prüfung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Organisationen für ihre Mitarbeiter und der Einhaltung der Regeln des Arbeits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsrechts 10. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit 11. Unterstützung der Vorarbeiten für gesetzliche Regelungen über Dienstleistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Lebenshilfe 12. Breiter Informationsaustausch mit Weitergabe von Erkenntnissen an Gewerbe- und Vereinsbehörden 13. Verwendung von sog. Schutzerklärungen öffentlicher Stellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 14. Vereinbarkeit der Mitgliedschaft in Scientology mit dem öffentlichen Dienst 15. Zusammenarbeit des Staates mit Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs StAnz Nr. 44/1996 Öffentliches Auftragswesen, Scientology- Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen
Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
des Auftragnehmers abzuklären, die
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- ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
- die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärung
Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29.10.96 verwiesen. |
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Diese Website wurde eröffnet im September
1998