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Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und der Regierungschefs
der Länder zur Scientology-Organisation 18.12.96
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder stimmen darin
überein, daß den bedenklichen Aktivitäten und Praktiken
der Scientology-Organisation sowie ihren Expansionsbestrebungen und ihrem
Beherrschungsanspruch entschlossen und konsequent mit allen rechtsstaatlichen
Mitteln entgegengewirkt werden muß. Sie haben diesbezüglich
bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder sind
sich einig, neben einer breiten Information und Aufklärung über
die Scientology-Organisation und der konsequenten Anwendung bestehender
gesetzlicher Bestimmungen weitere Maßnahmen, die das Vereinsrecht
sowie die Frage der Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die
Regelung der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe umfassen, intensiv
zu prüfen. Bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente sind umgehend
vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Bund und Länder werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
sicherstellen, daß bei der Vergabe öffentlicher Aufträge,
die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen - insbesondere
in den Bereichen Schulung und Beratung - scientologischen Anbietern keine
Möglichkeit der Einflußnahme im Sinne der sogenannten "Technologie
von L. Ron Hubbard" gegeben wird.
Für weiteres politisches Handeln werden auch von dem von
der Ministerpräsidentenkonferenz erbetenen Abschlußbericht der
Innenministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erwartet.
Die Bundesregierung wird eine ständige interministerielle
Arbeitsgruppe mit einer eigenen Geschäftsstelle zur Koordinierung
und Bündelung der Aktivitäten von Bund und Ländern in bezug
auf die Scientology-Organisation einrichten. Sie hat bereits eine Aufklärungsbroschüre
herausgegeben, die über die Gefahren, Ziele und Praktiken der Scientology-Organisation
informiert.
Im internationalen Rahmen wird die Bundesregierung ihre Bemühungen
fortsetzen, das Thema "Scientology" auf den europäischen Fachministerkonferenzen
aufzugreifen und den Informationsaustausch darüber zu verstärken.
Die Bundesregierung wird überdies auch weiterhin international
gezielt den Desinformationskampagnen der Scientology-Organisation mit Nachdruck
entgegenwirken. |
Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten
der Länder vom 23.-25. Oktober 1996
1. Die Regierungschefs der Länder nehmen den von der Innenministerkonferenz
zusammengefaßten Zwischenbericht der Fachministerkonferenzen über
Maßnahmen gegen die Scientology-Organisation zur Kenntnis.
2. Die Länder werden gemäß MPK-Beschluß
vom 7.3.96 weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten, dem Beherrschungsanspruch
dieser weltweit operierenden Organisation entgegenzutreten, voll ausschöpfen,
soweit dies in ihrer Zuständigkeit liegt. Einzelne Bewertungsunterschiede,
insbesondere zwischen den Ländern und dem Bund, sollen durch besseren
Informationsaustausch ausgeräumt werden. Dazu soll die Bundesregierung
gebeten werden, eine zentrale Stelle zu benennen, die ihre Aktivitäten
gegenüber der Scientology-Organisation koordiniert. Die Regierungschefs
der Länder erwarten zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz
einen wiederum von der Innenministerkonferenz koordinierten Abschlußbericht.
3. Die Innenministerkonferenz wird gebeten zu prüfen, ob
auf der Basis vorhandener Gutachten (NRW, SH) und Gerichtsentscheidungen
(BArbG) sowie entsprechender Vorgehensweisen einzelner Länder (BY,
BW) die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine
bundesweite Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz
gegeben sind.
4. Die Regierungschefs der Länder halten es für notwendig,
die gewerbliche Lebensbewältigungshilfe möglichst rasch gesetzlich
zu regeln. Sie fordern den Bund und die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister
auf, die Arbeiten an einem entsprechenden Gesetz zügig voranzutreiben.
5. Die Regierungschefs der Länder halten an ihrer Aufforderung
an die Bundesregierung fest, ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren
gegen die Scientology-Organisation einzuleiten.
6. Sie erinnern zugleich an ihr Ersuchen, das Thema Scientology
auch auf europäischen Fachministerkonferenzen und auf internationaler
Ebene aufzugreifen.
7. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die ein besonderes
Vertrauensverhältnis voraussetzen, insbesondere in den Bereichen Schulung
und Beratung, werden die Länder im Rahmen des rechtlich Zulässigen
sicherstellen, daß durch geeignete Vertragsgestaltung scientologischen
Anbietern keine Möglichkeit zur Einflußnahme im Sinne der sog.
"Technologie von L. Ron Hubbard" gegeben wird. |