Abel-Gutachten:
"Scientology verfassungsfeindlich"
Zitate aus einem Gutachten zu der Frage
'Ist das Menschen- und Gesellschaftsbild der Scientology-Organisation
vereinbar mit der Werte- und Rechtsordnung des Grundgesetzes'?
erstellt im Auftrag der Ministerpräsidentin des Landes
Schleswig-Holstein - Informations- und Dokumentationsstelle 'Sekten und
sektenähnliche Vereinigungen'
von Prof. Dr. jur. Ralf B. Abel im April 1996
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist Scientology, eine
neue, schnell wachsende und mit Absolutheitsanspruch auftretende Organisation
auf dem Markt der Psychotechniken. Es ist zu prüfen, ob deren Menschen-
und Gesellschaftsbild mit der Werte- und Rechtsordnung des Grundgesetzes
vereinbar ist. Hintergrund dieser Fragestellung ist die Besorgnis, daß
die Scientology-Organisation dann, wenn die massiven gegen sie erhobenen
Vorwürfe zutreffen sollten, darangehen könnte, eine neue totalitäre
Staats- und Gesellschaftsordnung zu etablieren.
... Auch dort, wo Handlungen nach herkömmlichem Verständnis
eindeutig religiös motiviert sind, ist nach völlig herrschendem
Grundrechtsverständnis nicht alles erlaubt. Grenze ist stets die Wahrung
der Menschenwürde. ... Allerdings handelt es sich bei dem Begriff
der Menschenwürde seinerseits um einen unbestimmten, wertausfüllungsbedürftigen
Rechtsbegriff. ...
(Es) zeigt sich, daß der Begriff der Menschenwürde
zwar einerseits unbestimmt ist, andererseits aber durch Rechtsprechung
und Schrifttum soweit konkretisiert wurde, daß eine Reihe von Verhaltensweisen
generell als menschenwürdewidrig angesehen werden. Es sind dies insbesondere:
- die Benutzung eines Menschen als Objekt,
- das Abhängig- und Gefügigmachen eines Menschen durch
körperlichen Zwang und/oder durch Drogen und Psychotechniken,
- unverhältnismäßige Bestrafungen,
- die Zerstörung der Existenzgrundlagen eines Menschen,
- willkürliche und verächtliche Behandlung,
- Versklavung und Mißachtung der dem Menschen eignen Würde.
- Die Beschneidung des Rechts auf eine ureigenste Intimsphäre,
die sich allen staatlichen totalen Befragungen, Registrierungen und Testen
wirksam entgegenstellt.
Es ist also nicht etwa so, daß die Vorschrift des Art. 1 Abs.
1 Grundgesetz sich lediglich darauf beschränkte, einen allgemeinen
Grundgedanken auszugestalten. Vielmehr nimmt Abs. 1 Satz 2 den Staat in
die Pflicht, erlegt ihm den Schutz der Staatsbürger auch vor Menschenwürdeverstößen
durch Private auf.
Indem aber eine Abweichung von der "reinen Lehre" gedanklich
einem Kapitalverbrechen gleichgestellt und auch gleich behandelt
wird, wird die Ausübung mehrerer Grundrechte faktisch kriminalisiert,
etwa der Grundrechte auf Koalitions-, Bekenntnis- und Meinungsfreiheit.
Scientology entlarvt sich durch seine Selbstzeugnisse als Organisation,
die darauf abzielt, fundamentale rechtsstaatliche Errungenschaften zu beseitigen.
Vor dem Hintergrund des Umgangs mit der Macht wird besonders augenfällig,
daß die scientologischen Denkkategorien eine vollständige Abkehr
von den Wertvorstellungen der grundgesetzlichen Ordnung bedeuten. Macht
wird nicht gebändigt, begrenzt und austariert, sondern entfesselt.
Das "Gewissen" spielt in den Empfehlungen Hubbards keine Rolle, im
Gegenteil, mitfühlendes und mitmenschliches Verhalten wird lächerlich
gemacht. Auch darin lassen sich Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen.
Die Einteilung der Welt in Freund und Feind, die Rechtfertigung
der Isolierung und Eliminierung von Personen und Gruppen, die zum Feind
erklärt werden, und die Legitimation von Willkür und Militanz
zur Durchsetzung der eigenen Ziele sind schlüssig zueinander passende
Teile eines Welt- und Gesellschaftsbildes, das der Wertordnung des
Grundgesetzes widerspricht.
Die scientologischen Weltvorstellungen beruhen auf der Trennung
der Welt in Freund und Feind, erklären die Bekämpfung, Ausgrenzung
und Entmachtung der "Feinde" zu einem Akt der notwendigen Errettung der
Welt vor ihrem Zusammenbruch.
Scientology begreift sein "rettendes Rezept" nicht als eine Möglichkeit
unter mehreren, sondern als absolut, und will es letztlich auch absolut
durchsetzen. Betrachtet man die scientologischen Vorstellungen in einem
Gesamtzusammenhang, ist die Umsetzung solcher Vorstellungen gleichbedeutend
mit der Errichtung einer totalitären Diktatur. Das scientologische
Denken ist nur in sich schlüssig. Zu den Prinzipien der staatlichen
Ordnung der BR Deutschland und anderer demokratisch verfaßter Staaten
ist dieses denken inkompatibel. Die Umsetzung scientologischen Denkens
würde zwangsläufig zur Abschaffung der grundgesetzlichen Ordnung
führen.
Zusammenfassung und Ausblick: Als Ergebnis dieser Untersuchung
ist somit festzuhalten, daß das Menschen- und Gesellschaftsbild von
Scientology den elementaren Prinzipien der Gesellschafts- und Wertordnung
des Grundgesetzes widerspricht. Es handelt sich nicht nur um einzelne punktuelle
Überschreitungen des von der Verfassung gezogenen Rahmens. Scientologische
Ideologie und Verhaltensmuster lassen schon im Ansatz keinen Raum, für
die Anerkennung und Umsetzung der demokratischen, rechtsstaatlichen und
humanen Werte des Grundgesetzes. Die Programmakte von Scientology führt
vielmehr - vorgeblich im Zeichen einer "besseren Welt" - zur Ausblendung
dieser Werte aus dem gesellschaftlichen und politischen Leben und - systembedingt
- zu deren aktiver Bekämpfung. Der Inhalt der scientologischen Schriften
zwingt zu der Annahme, daß eine entsprechend der scientologischen
Ideologie beeinflußte, oder "gleichgeschaltete" Gesellschaft die
grundgesetzliche Werteordnung und somit die darauf beruhenden rechtlichen
und politischen Gewährleistungen im Kern einschränken oder, bei
entsprechenden Machtverhältnissen, beseitigen würde. Das scientologische
Gedankengut erscheint damit nicht bloß als verfassungsfremd,
sondern durchgängig als verfassungsfeindlich.
Anmerkung: Abel hat sich bereits 1981 in einer umfangreichen Arbeit
mit dem Thema Sekten und Grundrechte befaßt (in: Juristische Probleme
im Zusammenhang mit den sogenannten neuen Jugendreligionen, C.H. Beck,
München). Kurz vor Abels Gutachten ist beim Innenministerium NRW (Postfach
10 30 13 - 40021 Düsseldorf) eine Broschüre erschienen: "Scientology
- eine Gefahr für die Demokratie. Eine Aufgabe für den Verfassungsschutz?"
. Darin enthalten ein Gutachten von Hans-Gerd Jaschke zu diesen Fragen.
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