IDK II/87 30.6.1987 HARE-KRISHNA-KULT: MORD AM FLUSS
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Destruktive Kulte
(Jugendsekten, Psychokulte ) IDK II/87 30.6.1987 |
AGPF - Aktion für
Geistige und Psychische Freiheit
Arbeitsgemeinschaft der Betroffenen-Initiativen
e.V.
Weltanschaulich, religiös und politisch
neutral
Internet: http://www.AGPF.de/
53229 Bonn Im Blankert 35 Tel. 0228-631547
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| HARE-KRISHNA-KULT: MORD AM FLUSS
Viele Jahre waren sie die auffälligste Erscheinung
auf Deutschlands gerade entstehenden Fußgängerzonen: Gruppen
von jungen Männern mit kahlgeschorenen Köpfen, in gelben
Gewändern, barfuß in Sandalen, die sich tanzend und singend
fortbewegten: "Hare Krishna , Hare Rama". Offenbar waren sie
Bettler, vielleicht Spinner, jedenfalls der Liebling des Fernsehens,
welches von den tanzenden Mönchen abgelenkt wurde von den weniger
auffälligen neuen Sekten. Nach einer Razzia in der Krishna-Burg erfolgten
1978 Verurteilungen wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Spendensammelns:
In der Bundesrepublik beschlossen die Mönche, unauffällig zu
werden. Nicht so in den USA.
Als sich dort 1983 der Krishna-Mönch Thomas Drescher auf sein Opfer stürzte, befahl er ihm: "Chante , chante!". Er glaubte, dies sei zum Besten seines Opfers. Denn wer während seines Todes den Namen Gottes "chanted", wird im nächsten Leben belohnt. Zu diesem Zeitpunkt blutete das Opfer schon aus zwölf Einschüssen. Ein zweiter Mönch brachte ein Messer. Das Opfer setzte sich zur Wehr. Der Mönch stach wieder und wieder auf ihn ein. Die Klinge brach ab. Der zweite Mönch brachte einen Schraubenzieher. Der Mörder stach auch mit diesem zu. Das Opfer lebte noch immer. Der Helfer brachte einen Hammer. Der Mörder-Mönch schlug seinem Opfer damit ein Loch in den Schädel, 2,5 cm Durchmesser nach Feststellungen der Kriminalpolizei. Schon tags zuvor hatten beide ein Grab ausgehoben. Sie zogen ihr immer noch lebendes Opfer durch den Schlamm, fanden das Grab nicht, das sich mit Wasser gefüllt hatte. Das Opfer stöhnte, der Mörder stopfte ihm einen Plastik-Fetzen in den Mund. Das Opfer wurde still. Die Mörder fanden das Wasserloch, wickelten die Leiche in eine Plastikbahn, beschwerten sie mit Steinen und bedeckten alles mit Schlamm. |
Jahrelang suchte die Polizei vergeblich nach dem Verschwundenen. Sie
machte Grabungen auf dem Krishna-Gelände, einmal nur wenige Meter
vom Grab entfernt. Der Kommune-Leiter Swami Bhaktipada sprach stets von
einer Verschwörung zwischen der Regierung und den Medien, die das
Ziel habe, die Hare-Krishna-Bewegung zu zerschlagen. Niemand im Kult
widersprach ihm. Andere Attentate und Morde führten die Polizei schließlich
auf die Spur. Der Helfer erklärte sich Ende 1986 für schuldig.
Der Mörder wurde angeklagt, der Helfer führte die Polizei zum
Grab des Opfers. Am 6.Januar 1987 wurde das Opfer in einem trockenen Flußbett
gefunden, welches zu der Krishna-Kommune New Vrindaban in West Virginia
gehört.
Die bekannteste deutsche Krishna-Anhängerin ist die Schauspielerin Christiane Rücker, die derzeit unter Beistand von viel Prominenz und mancher Bilderblätter für hungernde Kinder in Indien sammelt, wie sie behauptet. Die AGPF entdeckte jedoch, daß sich das von Christiane Rücker geförderte Projekt unmittelbar neben dem Welthauptquartier der Krishnas befindet, möglicherweise dazu gehört. Den Verdacht der falschen Verwendung der Spenden konnte oder wollte Frau Rücker bisher nicht ausräumen. Die AGPF rät deshalb von Spenden an den Rücker-Verein GOLDENER LOTUS ab. [Zum letzten Absatz der Nachtrag unten] |
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In dem Verfahren Goldener Lotus e.V. gegen Friedrich-Wilhelm Haack hat das Landgericht München (32 O 13262/88, Urteil vom 22.11.88) den Beklagten verurteilt, die Behauptungen zu unterlassen:
1. Die vom Verein Goldener Lotus gesammelten Spenden für ein Hilfe-zur-Selbsthilfe-Programm im indischen Sri Mayapur kommen der Hare-Krishna-Gesellschaft zugute, die mit dem Geld in Sri Mayapur eine Superhauptstadt in Glas und Beton baut.Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München (15 U 6984/88) wurde am 20.10.89 ein Vergleich mit folgendem Wortlaut geschlossen:
2. Der Verein Goldener Lotus ist eine Zubringerorganisation der sogenannten Hare-Krishna-Bewegung.
I. Der Kläger und seine .erste Vorsitzende, Frau Christiane Rücker, stellen klar, daß der klägerische Verein keine Hare-Krishna Organisation ist und daß die vom Kläger gesammelten Spenden weder direkt noch indirekt der Hare-Krishna Organisation zufließen, insbesondere nicht dem Städtebauprojekt der Hare-Krishna Organisation im Gebiet von Sri Mayapur, Bengalen.In einem Verfahren Christiane Rücker gegen Heinrich Bauer Verlag und Friedrich Gorski (den Autor) wurde vor dem Landgericht München (9 O 4886/89) am 25.9.1991 der folgende Vergleich geschlossen:Der Beklagte nimmt diese Klarstellung anerkennend zur Kenntnis und wird nicht mehr behaupten, dass die Gelder und Spenden des klägerischen Vereins Goldener Lotus, der ISCON oder der Hare-Krishna Organisation zu gute kommen und daß der Verein Goldener Lotus als eine Zubringerorganisation der Hare-Krishna Organisation diene.
II. Beide Parteien enthalten sich mit Ausnahme der Bekanntgabe des Vergleichsinhaltes einer weiteren Diskussion dieses Rechtsstreites in der Öffentlichkeit.
III. Bei der Kostenentscheidung I. Instanz hat es sein Bewenden. Von den Kosten II. Instanz tragen der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3.
1. Die Beklagte verpflichtet sich, es künftig zu unterlassen zu behaupten,2005: Guru freigelassendie Klägerin sammle Spenden für "dunkle Hilfsprojekte", und/oder der Hof "Aßbergerweid" im Bayerischen Wald sei von der Hare-Krishna-Sekte bezahlt worden, die das Anwesen auch nutze und der Name Rückert im Grundbuch sei nur eine Formalität.
Diese Verpflichtung wird dadurch gesichert, daß für jeden zukünftigen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe zu bezahlen ist, die von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzen ist und deren Billigkeit einer Überprüfung durch das zuständige Gericht untersteht.
2. Mit diesem Vergleich sind sämtliche Streitpunkte erledigt, soweit sie nach dem Teil-Endurteil vom 26.01.1990 noch offen waren.
Es sind sämtliche Ansprüche der Klägerin aus der beanstandeten Veröffentlichung in "Quick." vom 25.01.89 erledigt.3. Die Kostenregelung wird aus diesem Vergleich ausgeklammert. Die Parteien beantragen insoweit unter Ausschluß der Wirkung des § 98 ZPO eine gerichtliche Entscheidung nach § 91a ZPO.
3. Beide Seiten können diesen Vergleich durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht bis spätestens 23.10.1991 widerrufen
| NY Post, March 27, 2005 http://www.nypost.com/news/regionalnews/41809.htm
'Guru' Did Jail Time By Heather Gilmore March 27, 2005 -- A wheelchair-bound, semi-blind New Yorker linked to two separate murders is the spiritual leader of the Interfaith League of Devotees. Kirtanananda Swami Bhaktipada, aka Keith Ham from Peekskill, was sprung from a North Carolina federal prison last June after serving nine years on racketeering charges - and now lives in a second-floor studio of "The Sanctuary," where saffron-robed devotees attend to his every demand. Bhaktipada, 68, was the mastermind behind fund-raising scams that netted $10.5 million over four years, including selling hats and T-shirts with logos copy-written to pro and college sports teams plus cartoon characters such as "Snoopy." But "the guru," who wears an eye patch and whose legs are useless after childhood polio, ducked even more serious charges. Two dissidents were murdered by devotee Thomas Dreschner in the 1980s - at the time Dreschner told the feds he was ordered and paid by Bhaktipada to kill them. But the conspiracy-to-murder charges slapped on Bhaktipada were dropped. In 1983, Dreschner shot Steven Bryant twice in the head in a van near a Krishna temple in Los Angeles. Bryant had claimed that Bhaktipada was gay and condoned child abuse and molestation. Dreschner shot and repeatedly stabbed Charles St. Denis at Bhaktipada's
former commune in West Virginia in 1986. Dreschner said Bhaktipada gave
him permission to slay St. Denis because he allegedly raped Dreschner's
wife.
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