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| Informationen
Destruktive Kulte
(Jugendsekten, Psychokulte) IDK III/86 25.9.1986 |
AGPF - Aktion für
Geistige und Psychische Freiheit
Arbeitsgemeinschaft der Betroffenen-Initiativen
e.V.
Weltanschaulich, religiös und politisch
neutral
Internet: http://www.AGPF.de/
53229 Bonn
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Diese Feststellung traf die Staatsanwaltschaft München unter dem Aktenzeichen 115 Js 4298/84 in einer 75-seitigen Verfügung. Es ist die bisher wohl gründlichste Auseinandersetzung einer deutschen Behörde mit der Scientology-Sekte. Ausgangspunkt waren Strafanzeigen der Sekte gegen die Scientology-Kritiker Haack, Heinemann u.a., denen Volksverhetzung und Religionsbeschimpfung vorgeworfen wurde. Laut Staatsanwaltschaft wurde Heinemann vorgeworfen, ,,die Kirche als verkapptes Wirtschaftsunternehmen hinzustellen" und ,,bei den Finanzämtern die Gemeinnützigkeit der Scientology-Kirche in Frage zu stellen". Die Strafanzeigen erwiesen sich als Bumerang. Die Staatsanwälte haben nämlich nicht nur belastende Gesichtspunkte zu prüfen, sondern auch entlastende. Aus den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Dokumenten ergab sich: Die Kritiker haben Recht mit ihrer Kritik. So werfen Kritiker der Sekte vor, nach des Gründers Maxime "Kritiker sind Verbrecher" zu handeln und zu versuchen, diese beruflich zu vernichten. Die Staatsanwaltschaft fand Beweise dafür: |
"So wurde ... eine Kopfprämie von 400 US-Dollar
ausgesetzt, wenn es einem Scientologen gelänge, einem Kritiker ein
staatliches Ermittlungsverfahren anzuhängen. Derartige Prämien
wurden auch in Deutschland ausbezahlt. Durch dieses Prämiensystem
ist bewußt ein Anreiz zur Diskriminierung und falschen Verdächtigung
von Gegnern geschaffen worden ... Mit dem Ziel, die berufliche Existenz
zu ruinieren, wurden über diesen bei seinem Arbeitgeber bewußt
Falschinformationen verbreitet".
In diesem Zusammenhang ist auch für Scientologen die folgende Feststellung der Staatsanwaltschaft von Bedeutung: "Das gegenüber der Öffentlichkeit behauptete 'Beichtgeheimnis' besteht offensichtlich nicht. Diese Erkenntnis stützt sich auf ein von der Staatsanwaltschaft anläßlich einer Durchsuchung der Organisationszentrale in München im Jahr 1984 gefundenes Arbeitspapier, das wiederholt in die Tat umgesetzt worden ist". Den Einsatz des E-Meters als Lügendetektor bezeichnet
die Staatsanwaltschaft als Angriff auf die Menschenwürde. Dieses Gerät
wird heute zum Preis von 16.775.- DM verkauft, bei einem Herstellungspreis
von etwa 200.-DM . Die ABI-AKTION BILDUNGSINFORMATION e.V.
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