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INHALT DIESER AUSGABE
Seite 1 AGPF PER BTX ERREICHBAR
Seite 2 ZWEI NEUE BETROFFENEN - ORGANISATIONEN
Seite 3 MAHARISHI-KULT: NEUE TARNORGANISATION
Seite 4 MAHARISHI-KULT: FIRMEN-NEUGRÜNDUNGEN
Seite 5 BHAGWAN: KEINE EINREISE IN DIE BRD
Seite 6 SCIENTOLOGY: VVG UND SONDERDRUCK
Seite 7 ELEKTROSCHOCKS DURCH SCIENTOLOGY?
Seite 8 ARBEITSGERICHT: SCIENTOLOGY-VERTRÄGE
NICHTIG
Seite 9 FLUGBLATT FÜR SCIENTOLOGY-MITARBEITER
Seite 10 SCIENTOLOGY: ALS RELIGION ANERKANNT?
Seite 11 SCIENTOLOGY: KOPFGELD FÜR GAUWEILER
Seite 12 PRESSEERKLÄRUNG ÜBER "CLUB OF
LIFE"
Seite 13 FLUGBLATT "MISSIONSWERK GRASS"
Seite 14 FORTSETZUNG
Rund um die Uhr ist die AGPF ab sofort per BTX erreichbar. BTX heißt
BILDSCHIRMTEXT. Der Name täuscht:
Man kann damit keineswegs nur Texte auf den Fernseher rufen. Für
Computerbenutzer ist dies das billigste System zur Anbindung an einen Computerverbund.
Wichtiger Bestandteil: Der elektronische Briefkasten.
Und so funktionierts: Nach Anwahl BTX - "Leitseite" Null tippt man die
Zahl 80 ein. Dann die 5. Dann die AGPF-BTX-Tel.Nr. 0228 63 15 48
Dann geben Sie Ihren Text für die AGPF ein. Mit der Zahl 19 wird
dieser "abgeschickt". Und landet sofort im elektronischen Briefkasten,
dem Zentralcomputer der Post. Wann immer bei der AGPF der BTX-Computer
eingeschaltet wird, meldet der Zentralcomputer, daß eine Nachricht
vorliegt. 40 Pfennige kostet solch ein elektronischer Brief den Absender.
Damit ist die AGPF auch an das Netz der Fernschreiber angeschlossen.
Denn Fernschreiben an die AGPF werden automatisch per BTX weitergeleitet.
ZWEI NEUE BETROFFENEN - ORGANISATIONEN:
COLONIA DIGNIDAD
Rückblende: Im Prinzip sind die Vorwürfe gegen die COLONIA DIGNDIDAD seit über lo Jahren bekannt. Damals haben AMNESTY INTERNATIONAL und der STERN über das Folterlager berichtet. Seither schwebt ein Prozeß vor dem Landgericht Bonn. Bewegung kam erst wieder in die Sache, als 1985 Insassen geflohen sind. STERN-Berichte folgten, dann die erste Anhörung des Bundestages in der Geschichte der Bundesrepublik, in der es um eine sektenähnliche Organisation ging (vgl. AGPF AKTUELL 1/88 und IDK 1/88).
Der Journalist Gero Gemballa hat die Ermittlungen vorangetrieben, ermittelnden Journalismus im besten Sinne betrieben. Im März 88 erschien sein Buch (rororo 12415 - ISBN 3-499-12415-7). Kurz zuvor wurde die "Interessengemeinschaft Colonia Dignidad" gegründet.
Presseartikel über die COLONIA können angefordert werden unter dem Stichwort MATERIALDIENST 3/88".
OTTO -MUEHL-KULT
Manchen wird Otto Muehl als "Künstler" in Erinnerung sein, der auf offener Bühne Tiere schlachtete, nackte Frauen mit deren Blut besudelte und anschließend noch darauf pinkelte. Die offene Bühne hat Muehl schon vor vielen Jahren verlassen. Nur wenige Beobachter hatten einen kleinen Einblick in den entstehenden Kult. Darunter AGPF-Vorstand Hermann Gerard. Seine konsequente Gegenarbeit beeindruckte schließlich sogar seinen Sohn. Der verließ den entstehenden Kult.
Jetzt gingen Ehemalige an die Öffentlichkeit und gründeten eine Interessengemeinschaft. Ihre Vorwürfe übertreffen vieles, was bisher Kulten vorgeworfen wurde. So soll Muehl die im Kult heranwachsenden Mädchen deflorieren. Seine Ehefrau übernimmt die Jungen. Nach Tschernobyl wurde ein Teil der Besatzung des Friedrichshofes am Neusiedler See auf die Insel Gomera verfrachtet. Die Bucht ist laut STERN nur per Boot erreichbar (Vgl. auch IDK 11/88).
AGPF-Vorstandsmitglied Herrman Gerard hatte sich einer Zeitung gegenüber über den Maharishi-Kult geäußert. Das trug ihm prompt eine "Abmahnung" des Rechtsanwaltes Holly ein, der den Kult auch in dem Verfahren gegen die Bundesrepublik vertreten hat. Gerards Rechtsanwalt lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
Als Auftraggeber hatte RA Holly jedoch lediglich eine "TM-Bewegung" angegeben. Keine Adresse, keinen Namen. Gerards Anwalt setzte nach: Wer ist die "TM-Bewegung"? Bis heute gibt es dazu keine Antwort. Trotz mehrfacher Mahnungen. Also kann Gerards Anwalt auch seine Rechnung nicht loswerden. RA Holly verklagen will er nicht: Kollegenrücksicht.
Die Sache hat möglicherweise Methode. Schon einmal ist ein Mitglied
der sog. "TM-Bewegung" spurlos verschwunden, nachdem eine ehemalige TM-Anhängerin
von ihm Geld wollte. Sie hatte einen Prozeß gewonnen und Gerichtsvollzieher
in Marsch gesetzt. Düsseldorf, Bissendorf, Urach, Starzach: die "IMS"
war immer gerade abgezogen. Gleichzeitig war dieselbe IMS ("Internationale
Meditationsgesellschaft") aber die Hauptklägerin gegen die Bundesrepublik.
Diesem Prozeß tat das erstaunlicherweise keinerlei Abbruch. Erst
als die AGPF sich einschaltete, wurde der vom Gericht festgesetzte Betrag
-wenige tausend DM- plötzlich vom Ausland überwiesen.
NEUE TM - TARNORGANISATION
Einen "Informationsabend für Bundetagsabgeordnete" bot eine
INITIATIVE ZUR FÖRDERUNG DER FRIEDENSFÄHIGKEIT
am 5.5.88 in Bonn an. Ort der Veranstaltung: Das Restaurant Tulpenfeld im Schatten des Bundestages. Die Zeit: Schlecht gewählt. Es war Bundestagssitzung. Soweit erkennbar: Kein Abgeordneter, kein Journalist kam. Dafür ein AGPF-Vertreter. Der hörte, daß die seit einiger Zeit vom Maharishi-Kult propagierte "Auyurveda--Ganzheitsheilmethode" (Kern: Transzendentale Meditation) ein Verfahren gegen AIDS ist.
MAHARISHI-KULT : FIRMENNEUGRÜNDUNGEN
Zwei neue Firmen sind zum Maharishi-Konzern hinzugekommen: Die Firma
ANRITA NATURPRODUKTE GMBH mit Sitz in 5144 Wegberg. Eingetragen ist die
Firma unter der Nummer HRB 0683 beim Amtsgericht 5140 Erkelenz. Gegenstand
des Unternehmens sind "Herstellung und die Verarbeitung von sowie der Handel
mit Naturprodukten aller Art, insbesondere Kosmetika, Körperpflegemittel,
Gewürze, Nahrungsmittel, Edelsteinen, Naturfasern, Stoffen und Produkten
technischer Herkunft". Die Firma wurde am 28.4.88 ins Handelsregister eingetragen.
Ihre Werbung scheint sich vorerst nur an TM-Anhänger zu richten.
Ganz anders die Firma TM-MEDIA-SERVICE GMBH, Hamburg, eingetragen beim AG Hamburg unter HRB 38991 am 14.12.87. Diese wandte sich bereits über ein Anzeigenblatt an eine breite Öffentlichkeit: "50 % WENIGER KRANK Neuer Durchbruch im Gesundheitswesen durch Transzendentale Meditation".
Einer der Teilhaber ist der Berliner Steuerberater Horst Rainer Witt. Über diesen berichtete die "Akademie Marienberg" im Mai 1984
"In Berlin ist nun von Herrn Steuerberater Witt und anderen der Verein "Entwickungshilfe e.V." gegründet worden, dessen gemeinnützige Zwecke vom Finanzamt anerkannt wurde und der daher berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen".
Damit nicht auffällt, daß die von diesem Verein betriebene Entwicklungshilfe nicht Bewohnern der Dritten Welt zu Gute kommt, sondern den Anhängern des Maharishi, folgt eine Warnung:
"Da Spenden an diesen Verein keine Zweckbindung für bestimmte Personen entalten dürfen, darf auf der Überweisung kein Name eines Stipendiaten angegeben werden. Bitte verwenden Sie dieses Konto nur dann, wenn Sie unbedingt eine Spendenbescheinigung brauchen".
Steuerberater Witt hatte damals also eine Spendenwaschanlage für den Maharishi-Kult installiert. Der Verein "Entwicklungshilfe e.V." ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nummer VR 7471.registriert. In einem Verfahren gegen die Bundesrepublik hat der Maharishi-Kult in einem Schriftsatz an das OVG Münster vom 1.10.85 den Steuerbetrug praktisch Dort heißt es, der Verein trage "teilweise die Lebenshaltungskosten von Teilnehmern dieses speziellen Sidhi-Kurses".
BHAGWAN-KULT:
PETITIONSAUSSCHUSS: BHAGWAN DARF NICHT REIN
Über lange Zeit beherrschte ein Thema die RAJNEESH TIMES: Eine Petition an den Bundestag mit dem Antrag, das Einreiseverbot gegen Bhagwan aufzuheben. Immer wieder wurden die Bhagwan-Anhänger aufgerufen, die Petition zu unterstützen. Zuletzt lagen dem Petitionsausschuß des deutschen Bundestages 153 Eingaben vor, zwei davon mit 2.377 Unterschriften. Zwei Eingaben wandten sich gegen Bhagwans Einreise.
Jetzt hat der Petitionsausschuß des Bundestages entschieden: Bhagwan bleibt draußen. Kern der Entscheidung:
"Bhagwan ... wurde am 18. November 1985 vom US-Bezirksgericht Portland (Oregon) rechtskräftig wegen Verstoßes gegen die US-Einwanderungsgesetze und wegen Falschaussage gegenüber einem US-Beamten zur Zahlung von 400.000 US-Dollar und zu 10 Jahren Freiheitstrafe, ausgesetzt auf Bewährung für 5 Jahre, verurteilt. Ihm wurden folgende Auflagen erteilt: Er hatte die auferlegte Geldstrafe und die Gerichtskosten sofort zu begleichen und die Vereinigten Staaten innerhalb von 5 Tagen nach Zahlung zu verlassen. Während der fünfjährigen Bewährungszeit darf er in die Vereinigten Staaten nicht zurückkehren und danach die Vereinigten Staaten ohne besondere schriftliche Genehmigung ihres Justizministers nicht betreten.
Bhagwan Shree Rajneesh hatte gestanden, bei Beantragung seines
Besuchervisums wissentlich falscheAngaben gemacht und sich an einem Plan
zurDurchführung von 412 Scheinehen beteiligt zu haben.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, daß die Anwesenheit
eines einreisewilligen Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland
beeinträchtigen würde, wenn er im Ausland wegen einer Straftat
... verurteilt worden ist, die auch im Geltungsbereich des Ausländergesetzes
eine Straftat wäre".
Der Beschluß des Petitionsausschusses kann bei der AGPF angefordert
werden unter dem Stichwort AGPF-Materialdienst 5/88.
IMPRESSUM
Herausgeber: AGPF e.V.
Eigendruck imSelbstverlag.
Erscheinungsweise: Vierteljährlich.
Verantwortlich und Verfasser soweit nicht anders gekennzeichnet:
AGPF-Geschäftsführer Ingo Heinemann
Der VVG ist die jüngste Tarnorganisation der Scientology-Sekte. Offenbar einziger Zweck: Die Verbreitung der Broschüre
DER WEG ZUM GLÜCKLICHSEIN.
Wohl alle Abgeordneten der Bundesrepublik haben diese inzwischen erhalten (vgl. IDK 1/88: "SEKTEN-TARNORGANISATION TÄUSCHT POLITIKER"). Der Bundestagsabgeordnete Joachim Kallsch gegenüber der AGPF: "Da steht doch auch nichts anderes drin, als in den 10 Geboten". Die wollte Kallsch allerdings von einem solchen Verein nicht einmal geschenkt: Er schickte einen 10-DM-Schein an die Hamburger Anschrift des VVG: Alsterchaussee 5. Das Briefpapier nennt als dazugehörige Telephonnummer: 040/443776.
Das "Elektronische Telephonbuch" der Post gibt per Bildschirm Auskunft:
Inhaber des Anschlusses ist die Scientology-Kirche Hamburg e.V.,
Hauptanschrift Gerhofstrasse, Filiale: Alsterchaussee 5.
AGPF AKTUELL SONDERDRUCK
In einem Sonderdruck sind jetzt alle AGPF-AKTUELL-Artikel über die Scientology-Sekte zusammengefaßt. Dieser wird nach jeder neuen Ausgabe auf den neuesten Stand gebracht. Weitere derartige Sonderdrucke sind in Vorbereitung.
In diesem Zusammenhang eine Bemerkung zum Aufbau von AGPF AKTUELL: Wir sind davon ausgegangen, daß derartige Info-Dienste ohnehin zerpflückt und in Einzelteilen abgelegt und weitergegeben werden. Deshalb ist jede einzelne Seite mit einem vollständigen "Kopf" versehen, der spätere Nachfragen nach der Quelle des Textes erübrigt. Deshalb auch keine "Copyright"-Einschränkungen. Das bedeutet: Jeder Empfänger darf Kopien in unveränderter Form für private Zwecke weitergeben. Als ganze Ausgabe oder als einzelne Seite.
"Kaum ein zeitgenössischer Schriftsteller hat sich so ausgiebig mit Wissenschaften wie Kybernetik oder Biogenetik auseinandergesetzt... Von den vielen Rollen, die er in seinem Leben gespielt hat, ist das vielleicht die ausdauernste: Der Dichter als Wissenschaftler oder als Alchimist, der in manchmal lebensgefährlichen Selbstversuchen nach Welten jenseits der Wahrnehmungsgrenze forscht".
So DER STERN vom 14.4.88 über William 5. Borroughs, den heute 74jährigen Autor von "Naked Lunch", der als "Kultfigur der Hippie-Generation" gilt und zeitweilig Scientology-Teilnehmer war.
"Scientology ist im Prinzip ein Kontrollsystem. Es ist wie ein Staat mit eigenen Gerichten, einer eigenen Polizei, Strafen und Belohnungen. Es ist modelliert nach der Struktur einer verschworenen Gemeinschaft - genau wie die CIA, der Islam, die Mormonen, usw. Drinnen sind die, die im Besitz der Wahrheit sind und folglich immer recht haben - draußen sind die Roten, die Abtrünnigen, die Ungläubigen, die Suppressiven.
Und wie macht Hubbard das? Mit dem E-Meter natürlich. Der E-Meter ist -unter anderem- in der Hand des Experten ein zuverlässiger Lügendetektor... Mit diesem Gerät kann sich also jede Organisation zu einem Gott machen, vor dem sich keine Tat und kein Gedanke verbergen läßt.
Außerdem ist der E-Meter ein Bio-Feedback Instrument, das einen schwachen Stromstoß durch das Gehirn schickt. Die ständig wiederholten Kommandos während des Auditing lenken das Bewußtsein des Betreffenden in bestimmte Regionen des Gehirn. Es handelt sich also um eine Art elektrische Stimulation dieser Gehinregion. Das könnte eine Erklärung sein für die präzisen Bilder und Bildfolgen, die man manchmal beim Auditing sieht".
Borroughs: "Ah's Smile - Naked Scientology",
deutsch-englisch bei: Expanded Media Editions ISBN 3-88030-011-9
(Zitat Seite 39).
Anmerkung der AGPF:
Nach dieser Interpretation verabreicht Scientology also eine Art milder
Elektroschocks.
Das wirft ein neues Licht auf die Tatsache, daß die Sekte einen
beharrlichen Feldzug gegen die Anwendung von Elektroschocks durch die Psychiatrie
führt.
In zwei Urteilen hat das Arbeitsgericht München die Arbeitsbedingungen bei der Scientology-Sekte und deren Ableger Narconon einer vernichtenden Beurteilung unterzogen. Durch beide Urteile wurde die Sekte zu Nachzahlungen von 16.ooo. - DM bzw. 22.000. - DM verurteilt. Ihr kam die kurze Verjährungszeit von zwei Jahren zu Gute, die im Arbeitsrecht gilt. In einem Fall hätte die Sekte statt 16.000.- DM fast 60.000.- DM bezahlen müssen.Der Deutsche Bundestag sollte prüfen, ob die kurze Verjährungsfrist in derart krassen Fällen der Rechtswidrigkeit und Sittenwidrigkeit nicht unangemessen ist und abgeschafft werden sollte.
Es handelt sich um die folgenden Urteile:
(1) Arbeitsgericht München 3 Ca. 14663/82 AGPF-MATERIALDIENST
6/88
(2) Arbeitsgericht München 24 Ca. 14748/86 AGPF-MATERIALDIENST
7/88
Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Im ersten Fall wurde die
Klage zurückgenommen, vermutlich, weil eine außergerichtliche
Regelung gefunden wurde und die dürfte für die Sekte kaum billiger
geworden sein. Der Brauchbarkeit des Urteils tut das keinen Abbruch und
noch weniger seiner Überzeugungskraft und nur auf die kommt es bei
einem erstinstanzlichen Urteil an. Denn eine Präzedenzwirkung solcher
Urteile gibt es ohnehin nicht.
Im Fall (1) hatte die Betreffende auch noch ca. 7.000. - DM für
eine sog. Freebaderbill-Rechnung bezahlt, mit der eine Kündigung vor
Vertragsablauf bestraft wurde (vgl. dazu AGPF AKTUELL 1/87 5. 8 zur Definition
und Urteil LG München 6 0 22072/84). Auch das Arbeitsgericht stellte
jetzt fest, daß das den Mitarbeitern versprochene "kostenlose Studium"
-Lockmittel für die Unterzeichnung des Vertrages - in Wahrheit nichts
anderes ist als Mitarbeiterschulung. Erstaunlich die folgende Bemerkung
des Gerichts: Die Scientology-Sekte selbst hat zutreffend darauf
hingewiesen, daß diese Leistungen außerhalb der Scientology-Organisation
völlig wertlos sind und sich einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise
entziehen".
Den Fall (1) hat die AGPF schon 1983 in einer Dokumentation dargestellt:
„Die Karriere eines Scientology-Mitarbeiters" (mit angehängter Dokumentation)
kann angefordert werden unter dem
Stichwort AGPF MATERIALDIENST 8/88.
Der folgende Text kann als Flugblatt (DIN A 4 oder 5)
oder im Plakatformat bei der AGPF angefordert werden.
Denkbar ist die Verteilung in Briefkästen. Aber auch als
Plakat in einem parkenden PKW vor den Scientology-Büros.
AN ALLE SCIENTOLOGY- UND NARCONON- MITARBEITER ZUR ALLGEMEINEN VERBREITUNG
Gerichte haben die Arbeitsverträge von SK und Narconon für sittenwidrig und nichtig erkärt.
Das bedeutet: SK und Narconon müssen im Nachhinein den üblichen Lohn bezahlen, also etwa 2.000.- DM brutto pro Monat.
Aber Vorsicht:
Die Forderung verjährt nach zwei Jahren.
Sie können deshalb 1988 nur Nachforderungen für 1986 und 1987 erheben.
Auch Freeloaderbill-Zahlungen sind rechtswidrig.
Diese unterliegen nicht der kurzen Verjährung.
Die Urteile:
Landgericht München 6 0 22072/84 (Freebaderbill)
Arbeitsgericht München 24 Ca 14748/86 (Narconon)
Arbeitsgericht München 3 Ca 14663/82 (SK
Freebaderbill)
und
Die Urteile können telephonisch kostenlos angefordert werden bei:
AGPF e.V.
Graurheindorfer Str. 15
5300 Bonn 1
Tel. 0228 - 63 15 47
oder schriftlich
Mit den Aktenzeichen kann auch jeder Rechtsanwalt die Urteile beschaffen.
Verantwortlich:
Ingo Heinemann
AGPF e.v.
Immer wieder behauptet die Scientology-Sekte, ein Gericht (oder eine Behörde) habe sie als Religion anerkannt. Diese Interpretation ist falsch. Eine solche "Anerkennung" kann nur im sog. Tenor des Urteils stehen. Erwägungen in der Begründung eines Urteils können niemals eine solche Wirkung haben. Oft unterstellt das Gericht dort ganz einfach eine bestimmte Eigenschaft (z.B. als Religion). Nämlich beispielsweise dann, wenn es auf diese im Ergebnis garnicht ankommt. Oft irrt sich ein Gericht auch in einem einzelnen Punkt und die Entscheidung ist im Ergebnis trotzdem richtig.
Neuerdings beruft die Scientology-Sekte sich auf eine Entscheidung des Landgerichtes Hamburg, welche erklärungsbedürftig ist. Es geht um die Eintragung einer Hamburger Scientology-Filiale in das Vereinsregister. Der zuständige Richter im Registergericht forderte die Sekte auf, die Einnahmen und Ausgaben offenzulegen und Angaben zu machen über Zahlungen in die USA, über die Verwendung der Gewinne usw. Gegen diese sog. "Zwischenverfügung" richtete die Sekte eine sog. "Beschwerde" und diese landete beim Landgericht. Es handelt sich also keineswegs um ein normales Zivilverfahren, sondern um eine Art justizinternes Verwaltungsverfahren.
Das zuständige Gericht stellte sich auf den Standpunkt, daß es bei der Beurteilung des noch nicht eingetragenen Vereins keineswegs darauf ankomme, was Scientologen in Hamburg nun seit vielen Jahren tun (vgl. AGPF AKTUELL 1/88 5. 4: "BETROGENE BETRÜGER"), sondern darauf, was in der Satzung steht. Es ist dieselbe Frage, die hinter vielen Prozessen steht: Genügt es, daß jemand sagt, er betreibe eine Religion (das deklaratorische Bekenntnis), oder kommt es auf das verwirklichte Bekenntnis an. Dem LG genügte das deklaratorische Bekenntnis. Der Tenor des Beschlusses vom 17.2.1988 (71 T 79/85):
"Das Amtsgericht wird angewiesen, die Eintragung der Scientology-Kirche Celebrity Center Hamburg e.V. in das Vereinsregister nicht von der Erfüllung der in der Zwischenverfügung gemachten Auflagen abhängig zu machen".
Es trifft also nicht zu, was vielfach verbreitet wurde, daß nämlich das Gericht das Vereinsregister zur Eintragung verurteilt habe. Jetzt muß das Vereinsregister erneut prüfen. Aber auch die zuständigen Senatsbehörden müssen prüfen. Die Eintragung ist also noch nicht in Sicht. (Beschluß: AGPF MATERIALDIENST 9/88).
Am 6. April war beim Polizeipräsidium eine Postkarte eingegangen: "Es ist auf den Tod von H. Roland Koller und Dr. Peter Gauweiler 2,5 Mill. Dollar von der Scientology-Kirche Los Angeles, USA, ausgesetzt worden".
Gauweiler hatte bekanntlich durchgesetzt, daß der Münchner Scientologen-Zentrale die Rechtsfähigkeit entzogen und kurz darauf auch noch ein Gewerbeverbot erteilt wurde: Eine der schlimmsten Niederlagen, welche die Sekte je hat hinnehmen müssen (vgl. AGPF AKTUELL 11/87 5. 3).
Die Scientology-Sekt.e erstattete wegen der Postkarte Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung.
Tatsache ist: Die Staatsanwaltschaft München hat der Scientology-Sekte vorgeworfen, sie habe "eine Kopfprämie von 400 US-Dollar ausgesetzt, wenn es einem Scientologen gelänge, einer unterdrückerischen Person ein staatliches Ermittlungsverfahren anzuhängen. Derartige Prämien wurden auch in Deutschland z.B. in München ausbezahlt. Durch dieses Prämiensystem ist bewußt ein Anreiz zur Diskriminierung und falschen Verdächtigungen von Gegnern geschaffen worden" STA München 115 Js 4298/84 -AGPF MATERIALDIENST 15/86.
Empfänger der Prämien: Jürg Stettler (800.- DM), Helmut Blöbaum (600.- DM) und Wolfgang Bethge (100.- DM). Sie wurden belohnt "für ihre gute Arbeit, die zur Ergreifung und polizeilichen Festsetzung von Robin 5. und Detlev 5. führte
Das "Kopfgeld für Gauweiler" machte Schlagzeilen, denn Gauweiler ist inzwischen bundesweit bekanntgeworden. Nach wenigen Tagen Entwarnung: Die Scientologen selbst präsentierten den Täter: Ein ehemaliger Scientologe, der angeblich bereits 1987 aus der Sekte ausgeschlossen und dem Hausverbot erteilt worden sei.
Merkwürdig daran: Der Täter wurde von der Polizei in den Scientology-Räumen verhaftet. Scientology-Anwalt Blümel erklärte, den 37-jährigen Täter "ermittelt und überführt" zu haben.
POLITSEKTE BEHAUPTET: BUNDESREGIERUNG PLANT EUTHANASIE
"Nie wieder Euthanasie!". Unter diesem irreführenden Titel veranstaltet ein "Club of Life" mit Sitz in Wiesbaden vom 11. - 12.6.88 eine Tagung an einem bislang nicht benannten Ort in Bayern.
Der Club ist eine Tarnorganisation der Europäischen Arbeiterpartei
EAP. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen schreibt in ihrem "Sachstandsbericht
Jugendreligionen", daß EAP und Club of Life "jeweils aktuelle
Themen der politischen Diskussion" aufgreifen.
Dementsprechend werden die aktuellen und emotionsgeladenen Themen "Beihilfe zur Selbsttötung" und "Gesundheitsreform" miteinander verquickt und der Eindruck erweckt, als führe die Gesundheitsreform auf direktem Weg zur Euthanasie, zur "Tötung von Patienten, deren Leben als nicht mehr lebenswert und deren Behandlung als zu teuer eingestuft wird" - so die Einladung zur Tagung.
Es ist zu vermuten, daß mit dieser Tagung und der Wahl des Angst und Schrecken verbreitenden Themas Spender für die Politsekte des Amerikaners LaRouche und seiner deutschen Ehefrau Zepp-LaRouche gefunden werden sollen. Spender wurden bisher gern unter den Tarnnamen "Anti-Drogen-Koalition", "Schiller-Institut" oder "Deutsche Akademie für Humanistische Studien" angesprochen.
Die EAP ist ein Ableger der amerikanischen US Labour Party. Deren Gründer Lyndon H. LaRouche sieht sich als Retter der Welt. Er wird von seinen Anhängern wie ein Guru verehrt. Ohne Murren haben sie den Wechsel seines politischen Standortes von extrem links nach extrem rechts akzeptiert. Der Amerikaner Dennis King bezeichnet die Gruppe um LaRouche als "Nazis ohne Hakenkreuz". In der Bundesrepublik wurde dieser Wechsel dadurch dokumentiert, daß bei den letzten Wahlen die EAP in den Hintergrund getreten ist zu Gunsten der "Patrioten für Deutschland".
Die Bonner Journalisten Helmut Lorscheid und Leo A. Müller haben ein Buch über die Politsekte veröffentlicht: "Deckname: Schiller", rororo aktuell 5916.
Dieser Text wurde als Flugblatt unter dem Briefkopf der AGPF verbreitet und kann als Flugblatt angefordert werden.
"MISSIONSWERK GRASS": EINE GMBH EXPANDIERT
"Der Weg zu Jesus" nennt der frühere Biergroßhändler Aloys Grass sein"Missionswerk". Nach zuverlässigen Informationen wird Aloys Grass demnächst vor den Toren Bonns eine weitere Filiale eröffnen: An der Rheinpromenade in Bad Honnef, nahe der Endstation der Siebengebirgsbahn. Die Verwaltung des "Missionswerkes" befindet sich in 4019 Monheim bei Düsseldorf, Postfach 100219. "Missionshäuser" in 5342 Rheinbreitbach bei Bad Honnef Simrockstr. 7 ("Burg Steineck") und 2941 Schortens ("Haus Eckstein").
Dieses "Missionswerk" täuscht Öffentlichkeit und Behörden und verstößt systematisch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbeeerb (UWG). Ihm werden Psycbomanipulationen und zerstörerische Wirkung auf den Bestand von Ehen und Familien vorgeworfen. Grass betätigt sich als Endzeitprophet und göttlich beauftragter "Heiler". Er erweckt damit Ängste, Hoffnungen und vor allem Abhängigkeiten. Vor der Religionsfirma Grass GmgH ist deshalb zu warnen.
Angefangen hat Grass 1976 mit einer "Gastronomie- und Nahrungsmittel
Beratungs- und Betreuungsgesellschaft mbh", eingetragen beim Amtsgericht
4018 Langenfeld unter HRB 4o7. Nach Mitteilung der Post vom 10.6.88 ist
das oben genannte Postfach des "Missionswerkes" noch heute von einer Firma
dieses Namens gemietet:
"Gebührenfreie Mitabholung ist beantragt für Herrn Aloys
Grass". 1980 wurde daraus eine Religionsfirma. Ein Werbezettel dazu: "Das
Missionswerk ist in eine Gesellschaft gekleidet". Niemand kann bei einer
solchen Umschreibung ahnen, daß das Missionswerk eine GmbH ist und
diese im alleinigen Eigentum des Ehepaares Grass steht.
"Missionsdienst für seelische und körperliche Heilung" - diese Bezeichnung führte das"Missionswerk" ursprünglich im Briefkopf. Das brachte Grass staatsanwaltschaftliche Verfolgung wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz ein. Denn Heilung ist nach diesem Gesetz Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Nach Zahlung einer Geldbuße fügt Grass jetzt hinzu: "durch Gebet".
Noch eine Besonderheit, die normalerweise gewissenhafte Kontrollinstanzen
auf den Plan rufen müßte und schon gerufen hätte:
Die Briefbögen des "Missionswerkes" tragen keinerlei Hinweis auf
die Rechtsform, wohl aber den Hinweis: "Gemeinnützigkeit anerkannt".
Damit wurde die Rechtsform des eingetragenen Vereins vorgetäuscht, denn üblicherweise sind praktisch nur solche Vereine als gemeinnützig anerkannt. Tatsächlich war es jedoch Grass gelungen, sich diesen steuersparenden Zusatz für seine GmbH zu sichern. Inzwischen hat das Finanzamt Düsseldorf die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Grass benutzt im übrigen bis heute auf seinen Briefen den ursprünglichen Aufdruck: "Missionsdienst für körperliche Heilung" (ohne den Zusatz "durch Gebet") und den Hinweis "Gemeinnützigkeit anerkannt". Das geht die Staatsanwaltschaft an. Auf Überweisungsvordrukcen heißt es: "Spendenquittungen erbeten: ja/nein". Das dürfte das Finanzamt interessieren.
Laut Werbezettel "Wir über ... uns" sind der Missionswerk-GmbH
inzwischen zwei Vereine "angeschlossen": "Der Förderverein und ein
Missionsverein". Alle Indizien sprechen für eine Arbeitsteilung: Die
Vereine sammeln Spenden und stellen dafür steuerabzugsfähige
Quittungen aus. Die erworbenen Immobilien gehören jedoch der GmbH,
also dem Ehepaar Aloys und Anneliese Grass.
Das "Missionswerk" gibt sich überkonfessionell: "Unsere Brüder und Schwestern ... bleiben ihren bisherigen Konfessionen ... treu". Die "Schwestern" kleiden sich allerdings wie Schwestern der Kirchen: In weißer Tracht mit weißer Haube. In dieser Tracht treten auch "Die Himmelstürmer" auf, eine"Sing- und Spielgruppe", mit der das "Missionswerk" auf "Missionsreise" geht. Rund 1000 zahlende Mitglieder sollen schon angeworben worden sein.
In der Öffentlichkeit entsteht so leicht der Eindruck, als handele es sich beim "Missionswerk" um eine kirchliche, vielleicht sogar eine von beiden christlichen Konfessionen mitgetragene Einrichtung. Die Kirchen treten dem immer mal wieder entgegen: so das Erzbistum Köln, insbesondere aber Pastor Joachim Keden, Sektenbeauftragter der Evangelischen Kirche im Rheinland und ein besonderer Kenner des "Missionswerkes".
Die AGPF bittet: Informieren Sie uns über Werbungen durch das "Missionswerk". Notieren Sie das Datum (auf dem Werbezettel) und das, was Ihnen gesagt wurde und was Sie beobachtet haben.
Bedenken Sie dabei bitte: Die staatlichen Kontrollinstanzen versagen nicht selten, wenn sich eine Firma als "Missionswerk" bezeichnet. Um "unlauteren Wettbewerb" kümmert sich normalerweise die Konkurrenz. Aber auch diese Kontrolle versagt hier weithin.
Ingo Heinemann
Geschäftsführer 15.6.1988