RELIGIONSGEMEINSCHAFT
DER ZEUGEN JEHOVAS
IN DEUTSCHLAND
2. Dezember 1991
AN ALLE VERSAMMLUNGEN Liebe Brüder!
Mit dem Schreiben vom 1. Dezember 1990
hatten wir Euch die Karte Dokument zur ärztlichen Versorgung
übersandt und Erläuterungen zu diesem Dokument gegeben. In der
Beilage zu Unserem Königreichsdienst für Dezember 1990, Seite
3, Absatz 8 und 9 wurde erklärt, daß auf Seite 3 des Dokuments
zur ärztlichen Versorgung ein Wortlaut wegen der Bevollmächtigung
von einer Vertrauensperson eingefügt wurde und daß Euch Formulare
für die Vollmacht über die Versammlung zur Verfügung gestellt
würden. Wegen verschiedener rechtlicher Fragen, die noch mit der leitenden
Körperschaft abgeklärt werden mußten, wurden weder der
Wortlaut auf dem Dokument zur ärztlichen Versorgung
eingefügt noch die Formulare für die Vollmacht gedruckt. Nachdem
jetzt die rechtlichen Fragen geklärt sind, möchten wir Euch mit
diesem Brief weitere Erklärungen zu der möglichen Ergänzung
und der Vollmacht geben und gleichzeitig die weiterhin gültigen Informationen
aus dem Brief vom 1. Dezember 1990 wiederholen, so daß Ihr den Brief
vom 1. Dezember 1990 aus Euren Unterlagen entfernen und vernichten könnt.
Wie in Unserem Königreichsdienst
für Dezember 1990, Seite 3, Absatz 8 angegeben, gab es Fälle,
in denen für einen bewußtlosen
bzw. handlungsunfähigen Patienten niemand rechtlich verbindliche Erklärungen
gegenüber Ärzten und anderen Personen abgeben konnte, weil keine
Person dazu bevollmächtigt war. Um diese Situation zu vermeiden, haben
getaufte Zeugen Jehovas die Möglichkeit, neben dem Dokument
zur ärztlichen Versorgung auch einem nahen Angehörigen
- und für den Fall des Verunglückens zusammen mit diesem - noch
einer anderen Vertrauensperson eine auf Gesundheitsfürsorge zur Abwehr
von Bluttransfusionen beschränkte Vollmacht zu geben. Da erfahrungsgemäß
Ärzte und auch Gerichte Erklärungen von nahen Angehörigen
eher beachten als von anderen Personen, wäre es angebracht, auf jeden
Fall einen nahen Angehörigen, insbesondere den Ehepartner, zu bevollmächtigen,
sofern es sich um einen getauften Zeugen Jehovas handelt. Der Bevollmächtigte
könnte dann den religiösen Standpunkt des Kranken in der Blutfrage
vor anderen Personen nachhaltig vertreten. Steht kein naher Angehöriger
zur Verfügung, da niemand aus der Verwandtschaft ein getaufter Zeuge
Jehovas ist, könnte irgendwelchen anderen Personen des Vertrauens,
vorzugsweise Ältesten, diese Vollmacht erteilt werden. Dafür
könnten die Brüder die Euch zugesandten Vollmachtsformulare verwenden.
Für jeden Bevollmächtigten sind zwei Vollmachtsformulare auszufüllen,
indem man sie mit Datum und Unterschrift versieht und beide Formulare dem
Bevollmächtigten übergibt. Die auf der Rückseite befindlichen
Untervollmachten werden erst bei Bedarf von dem Bevollmächtigten verwendet.
Der Bevollmächtigte hat aufgrund der Vollmacht die Möglichkeit,
in der Konfliktsituation an Ärzte und Rechtsanwälte, die unseren
religiösen Standpunkt in der Blutfrage wirkungsvoll vertreten können,
Untervollmachten zu erteilen. Natürlich werden sich der Bevollmächtigte
und der Unterbevollmächtigte darüber verständigen, wer von
ihnen tätig wird. Falls dem Bevollmächtigten ein Exemplar seiner
Vollmacht abverlangt wird, müßte er darauf achten, daß
er das zweite Exemplar der Vollmacht nicht für dauernd aus seinen
Händen gibt, da es erforderlich werden könnte, sich noch an anderen
Stellen als Bevollmächtigter ausweisen zu müssen. So könnte
er zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren nach Vorlage der Vollmacht um
sofortige Rückgabe bitten, um dem Gericht dann eine beglaubigte Kopie
einzureichen.
Wir übersenden Euch eine Anzahl der
Vollmachtsblätter, die Ihr an getaufte Zeugen Jehovas weitergeben
könnt. Da die Unterschriften auf den Vollmachten (bzw. Untervollmachten)
nicht notariell beglaubigt werden müssen, besteht die Möglichkeit,
in gewissen Zeitabständen oder zu bestimmten Anlässen weitere
Personen zu bevollmächtigen. Dies könnte zum Beispiel geschehen,
wenn jemand eine Reise unternimmt und die ursprünglich bevollmächtigte
Person nicht mitfährt. Wenn es sich bei
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der bevollmächtigten Person um einen
nahen Angehörigen handelt, sollte das Verwandtschaftsverhältnis
angegeben werden. Um sicherzustellen, daß niemand die Vollmacht anzweifelt,
könnte das Dokument zur ärztlichen Versorgung in
dieser Hinsicht ergänzt werden. Auf Seite 3 des Dokuments könnte
der folgende Text eingefügt werden: "Um weiter zu gewährleisten,
daß mein in dem Dokument zum Ausdruck gebrachter Wille beachtet wird,
habe ich eine Vertrauensperson bevollmächtigt, meinen Willen durchzusetzen.“
Da diese Erklärung nach der beglaubigten Unterschrift steht, wäre
es ausreichend, wenn nach dieser Einfügung nochmals die Unterschrift
geleistet wird, ohne daß eine weitere Beglaubigung erforderlich wird.
Die Untervollmacht braucht erst in der Konfliktsituation ausgefüllt
zu werden, weil dann klar ist, wer als Unterbevollmächtigter auftreten
kann.
Wir haben in einer revidierten
Karte Dokument zur ärztlichen Versorgung den geänderten
Wortlaut eingefügt. Wir möchten Euch darauf hinweisen, daß
bei der Angabe über die Ablehnung von Blutbestandteilen auf Seite
1 des Dokuments zur ärztlichen Versorgung nur Hauptblutbestandteile
aufgeführt werden, die wir in jedem Fall ablehnen. Wie in der Leserfrage
im Wachtturm vom 1. Juni 1990 gezeigt wird, unterliegt die
Verwendung von bestimmten Plasmaproteinen der Gewissensentscheidung des
einzelnen. Hier sollte jeder Verkündiger gemäß seinem Gewissen
entscheiden und nötigenfalls auf der Karte und der Vollmacht eintragen,
ob er auch diese Plasmaproteine ablehnt.
Jeder sollte erkennen, daß es natürlich
die Entscheidung und Verantwortung des einzelnen Verkündigers selbst
ist, wie er sich auf einen medizinischen Notfall vorbereitet und die dafür
erforderlichen Maßnahmen ergreift. In keinem Fall sollten Älteste
oder andere Brüder Verkündiger dazu drängen, ihr Dokument
zur ärztlichen Versorgung in der beschriebenen Weise zu ergänzen
oder Vollmachtsformulare auszufüllen. Auch die Religionsgemeinschaft
kann für niemand die Verantwortung der Vollmachterteilung übernehmen.
Aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung haben
außerdem einige Brüder die Anregung gemacht, daß es -
besonders auf Reisen - vorteilhaft sein mag, das Dokument zur ärztlichen
Versorgung in einem Brustbeutel umgehängt bei sich zu tragen,
der die Aufschrift tragen könnte: WICHTIGE MEDIZINISCHE DOKUMENTE!
Wenn ein solcher Brustbeutel unter der Kleidung getragen wird, kann das
Dokument
zur ärztlichen Versorgung bei einem Unfall leichter in die
Hände der behandelnden Arzte gelangen, denn die Ausweispapiere nimmt
zunächst die Polizei an sich. Wenn das Dokument also bei den Ausweispapieren
ist, können die Ärzte oft erst zu spät den Willen des Patienten
erkennen.
Die in der Versammlung noch vorhandenen,
unbenutzten alten Vordrucke
Dokument zur ärztlichen Versorgung
sollten vernichtet und nur noch die neuen Karten Dokument zur ärztlichen
Versorgung verwendet werden. Sofern ein getaufter Zeuge Jehovas
es vorzieht, statt seine beglaubigte Karte Dokument zur ärztlichen
Versorgung in der oben beschriebenen Weise zu ergänzen, die
neue revidierte Karte zu verwenden, könnte er sich einen Vordruck
der neuen Karte geben lassen. Allerdings wäre es dann nötig,
in diesem Fall die Unterschrift unter dem neuen Dokument zur ärztlichen
Versorgung wieder beglaubigen zu lassen, was natürlich Kosten
verursacht. Sicherlich werden die Ältesten einem Bruder, der den Wunsch
hat, sein Dokument zur ärztlichen Versorgung in der
oben dargestellten Weise zu ergänzen und auch die Vollmachtsformulare
auszufüllen, wenn nötig behilflich sein.
Muster, wie man diese Schriftstücke
ausfüllt, findet Ihr in diesem Brief auf Seite
6. Dieser Brief sollte nach dem in der Dienstzusammenkunft behandelten
Programmpunkt für einige Wochen an der Bekanntmachungstafel ausgehängt
werden. Danach wird dieser Brief in der Versammlungsablage aufbewahrt,
um im Bedarfsfall darauf zurückgreifen zu können.
Die Karte Dokument zur ärztlichen
Versorgung soll nur an getaufte Zeugen Jehovas in der Versammlung
ausgehändigt werden. Ungetaufte Verkündiger könnten, wenn
sie den Wunsch haben, den Text der Karte Dokument zur ärztlichen
Versorgung als Grundlage benutzen, um ihre eigene passende Erklärung,
eigenhändig geschrieben, bei sich zu tragen.
Die Karte Ausweis ist für
minderjährige Kinder gedacht, die eine medizinische
Versorgung benötigen und deren Eltern oder bei denen ein Elternteil
Zeugen Jehovas sind, wenn diese nicht bei ihren Kindern sind. Die Erfahrung
und die gegenwärtig herrschende Rechtssituation läßt es
bei Minderjährigen und insbesondere Kindern aussichtsreicher erscheinen,
daß die Eltern frühzeitig mit den behandelnden Ärzten ins
Gespräch kommen, um eine Zusammenarbeit mit möglichen alternativen
Lösungen anzubieten, statt lediglich mit einer zuvor vorbereiteten
Willenserklärung Bluttransfusionen für das Kind zu untersagen.
Eine solche Willenserklärung für Kinder bleibt in der Regel unbeachtet,
weil die Ärzte dann sogleich mit Hilfe der Gerichte den Eltern das
Sorgerecht vorübergehend entziehen lassen.
Einige Eltern mögen den Wunsch haben,
daß ihr Sohn oder ihre Tochter, wenn sie noch jung sind, diese Karte
Ausweis auch noch nach der
Seite 3
Taufe neben dem dann von dem Kind anzufertigenden
Dokument
zur ärztlichen Versorgung bei sich trägt. Bis ein junger
getaufter Zeuge Jehovas im Alter von 18 Jahren volljährig wird, mag
der Ausweis eine zusätzliche Hilfe sein, die eher akzeptiert
wird, weil daraus das Einverständnis der Eltern zu erkennen ist. Daher
mag es ratsam sein, daß getaufte Jugendliche beide Schriftstücke
bei sich tragen.
Der Text beider Karten wurde den in unserem
Land bestehenden Erfordernissen angepaßt. Leider reagieren vielfach
Ärzte, Krankenhauspersonal und Richter noch immer emotional auf unsere
biblische Einstellung zur Frage der Verwendung von Blut, so daß die
Vorlage der Karte Dokument zur ärztlichen Versorgung
bzw. der Karte Ausweis nicht in jedem Fall eventuell entstehende
Probleme löst. Doch die Karten werden uns helfen, unserem Verlangen
leichter und stärker freundliches Gehör zu verschaffen. Natürlich
ist dafür erforderlich, daß jeder einzelne Zeuge Jehovas selbst
darauf eingestellt ist, taktvoll, doch entschieden für seinen schriftlich
bekundeten Willen einzutreten.
Zum Dokument zur ärztlichen
Versorgung: Der Text "Willenserklärung als Patient“ enthält
Informationen für die medizinische Versorgung. Er stellt klar, daß
der Auftrag zur Behandlung limitiert ist, und erwähnt den Umfang der
Ablehnung der Verwendung von Blut sowie das Einverständnis mit der
Verwendung blutfreier Plasmaexpander, die in vielen Fällen als Alternativen
zur Aufrechterhaltung des Blutvolumens verwendet werden können. Die
Karte Dokument zur ärztlichen Versorgung befreit Ärzte
und Krankenhauspersonal von der Verantwortung für die Folgen, die
sich trotz sonstiger sachgemäßer Behandlung ergeben, wenn kein
Blut verabreicht wird.
Im Text der Willenserklärung befinden
sich drei frei gelassene Stellen. Durch das Ausfüllen dieser Stellen
wird deutlich gemacht, daß es sich um das persönliche Dokument
der Person handelt, die das Dokument unterschrieben hat. Die dort eingetragenen
Angaben zeigen, daß diese Person in der Lage ist, eine solche Entscheidung
zu treffen, und daß sie nicht vorschnell gehandelt hat.
NAME: Trage auf der ersten Seite der Karte
unter dem Titel "Dokument zur ärztlichen Versorgung“ Deinen vollständigen
Namen deutlich lesbar in Druckschrift in der ersten Zeile ein. Füge
in den nächsten Zeilen Deine Anschrift und Telefonnummer hinzu. Unter
den Worten "Willenserklärung als Patient“ schreibe dann nochmals Deinen
vollständigen Namen deutlich lesbar in Druckschrift.
WEITERE STELLEN, DIE AUSZUFÜLLEN SIND:
Im linken Teil der Innenseite befindet
sich in der zweiten Zeile eine unausgefüllte
Stelle, in die Du das Jahr Deiner Taufe als Zeuge Jehovas einträgst.
Bist Du noch kein ganzes Jahr getauft, streiche die Worte "im Jahre“ durch
und schreibe ,,vor ... Monaten“ hin, wobei Du die Anzahl der Monate, die
seit Deiner Taufe vergangen sind, einsetzt. Vier Zeilen darunter ist Dein
Alter einzutragen.
UNTERSCHRIFT: Bitte unterschreibe jetzt
nicht die Karte Dokument zur ärztlichen Versorgung.
Es ist vorgesehen, daß Du diese Karte vor einer Person unterschreibst,
die berechtigt ist, Deine Unterschrift öffentlich zu beglaubigen.
Das ist in der Regel ein Notar an Deinem Wohnort, doch in einigen Bundesländern
sind auch andere Amtsstellen dafür zuständig. Nähere Hinweise
dazu findet Ihr am Schluß dieses Briefes. Für die Beglaubigung
Deiner Unterschrift ist der rechte Teil der Innenseite vorgesehen.
Sollte die zur Beglaubigung berechtigte
Person zum Ausdruck bringen, daß nach ihrer Auffassung die Beglaubigung
Deiner Unterschrift nicht erforderlich sei und nichts nütze, so bitte
sie dennoch, die Unterschrift zu beglaubigen, damit über jeden Zweifel
bekundet wird, daß Du persönlich die Unterschrift vor der Amtsperson
geleistet hast. Falls sie es weiterhin ablehnt, die Unterschrift zu beglaubigen,
müßtest Du es bei einem Notar bzw. einem anderen Notar versuchen.
Da es sich um eine rein persönliche Erklärung in einer privaten
Angelegenheit handelt, ist kein Notar verpflichtet, Deinem Wunsch zu entsprechen.
Wenn Du nicht erreichen kannst, daß Deine Unterschrift beglaubigt
wird, versieh die Karte mit Datum, unterschreibe sie allein und verwende
sie so.
Wie schon erwähnt,
können auch getaufte Zeugen Jehovas, die noch nicht volljährig
sind, die Karte
Dokument zur ärztlichen Versorgung ausfüllen.
Sie werden mit dem vollendeten 14. Lebensjahr religionsmündig. Das
Dokument liefert den Nachweis für die religiöse Überzeugung
der minderjährigen Person. Der Gesetzgeber gesteht Minderjährigen
in diesem Alter gewisse Entscheidungen zu. Richter mögen geneigt sein,
das sogar noch früher zu tun, je nach dem Eindruck, den der Minderjährige
auf den Richter macht.
Ein minderjähriger getaufter Zeuge
Jehovas könnte zum Beispiel die gegebenen Hinweise dem die Beglaubigung
der Unterschrift vornehmenden Beamten respektvoll erklären, falls
dieser Bedenken äußert, die Unterschrift des Minderjährigen
zu beglaubigen. Darüber hinaus kann der Minderjährige erklären,
was seine persönliche Hingabe an Jehova und seine Taufe bedeutet.
Wenn die Amtsperson erfährt, welche weitreichenden Entscheidungen
für
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Dich persönlich mit dem Schritt der
Taufe verbunden gewesen sind, mag sie leichter verstehen, warum der Minderjährige
den tiefen Wunsch hat, Gottes Gesetz über die Heiligkeit des Blutes
genau zu beachten, und sie mag eher bereit sein, die Beglaubigung Deiner
Unterschrift vorzunehmen.
Um sicherzustellen, daß Dein erklärter
Wille trotz Zeitablaufs oder anderer Umstände weiterhin respektiert
wird, und damit es für niemanden nötig erscheinen mag, seine
eigenen Mutmaßungen über die Gültigkeit Deiner Willenserklärung
anzustellen, kannst Du von Zeit zu Zeit Deine Unterschrift wiederholen. Denn
wenn ein Patient sich im Zustand der Bewußtlosigkeit bzw. Handlungsunfähigkeit
befindet, z. B. auch durch Vollnarkose, und es käme dann unvorhersehbar
zu einer lebensbedrohlichen Situation, die nach medizinischer Sicht durch
eine Bluttransfusion gemindert werden könnte, vertreten manche Ärzte
die Ansicht, die frühere Entscheidung des Patienten sei nicht mehr
als bindend zu betrachten. Der Patient gilt als hilflose Person, die selbst
keine Entscheidung treffen kann. Entsprechend dem Heilungsauftrag der Ärzteschaft
meinen diese Ärzte, so handeln zu können, wie es nach allgemeiner
Auffassung dem Interesse und dem mutmaßlichen Willen des hilflosen
Patienten entspricht. Deshalb ist es so wichtig, auch für unvorhergesehene
Situationen den eigenen Willen unmißverständlich zum Ausdruck
zu bringen, wie es im Text der Karte vorgesehen ist. In einer solchen Situation
kann der Bevollmächtigte aufgrund der ihm erteilten Vollmacht dem
Arzt und gegebenenfalls dem Richter den tatsächlichen Willen des bewußtlosen
bzw. handlungsunfähigen Patienten darlegen, und es brauchen dann keine
Mutmaßungen mehr darüber angestellt zu werden. Um diese Willenserklärung
auf dem laufenden zu halten, sind im oberen Teil der Rückseite 5 leere
Zeilen vorhanden. Nach Ablauf einer gewissen Zeit, eventuell vor einem
besonderen medizinischen Eingriff oder bei Antritt einer größeren
Reise, magst Du den Wunsch haben, in der nächsten freien Zeile das
neueste Datum und Deine Unterschrift hinzuzufügen, um zu dokumentieren,
daß es immer noch Dein unveränderter Wille ist, kein Blut zu
erhalten. Auf diese Weise könnte die Karte Dokument zur ärztlichen
Versorgung für einen Zeitraum von mehreren Jahren auf einem
aktuellen Stand gehalten werden. Deine zusätzlichen Unterschriften
brauchen nicht mehr beglaubigt zu werden.
Auch die Vollmachten könnten von Zeit
zu Zeit und besonders vor wichtigen Ereignissen, wie z. B. einem Krankenhausaufenthalt,
erneuert werden. Durch die aktuelle Bevollmächtigung kann der Arzt
erkennen, daß jemand unverändert an seinem Willen, kein Blut
zu erhalten, festhält und dafür Personen bevollmächtigt
hat, die auch im Fall seiner Bewußtlosigkeit bzw. Handlungsunfähigkeit
von ihm den Auftrag haben, seinen Willen auszuführen.
Durch eine solche Bevollmächtigung
erhält der Bevollmächtigte das Recht, Willenserklärungen
für den Vollmachtgeber abzugeben. Rechtlich bedeutet das, daß
die Erklärungen des Bevollmächtigten so angesehen werden, als
ob sie der Vollmachtgeber selbst abgegeben hat.
Ferner sind auf der Rückseite des
Dokuments
zur ärztlichen Versorgung noch folgende Angaben zu machen:
ALLERGIEN: Führe Drogen oder Medikamente
auf, von denen Du weißt, daß sie bei Dir Allergien oder Überempfindlichkeitsreaktionen
hervorrufen, wie z. B. Penizillin, Kodein, Aspirin, Vitamin B 1.
DAUERMEDIKATION: Führe Medikamente
auf, die Du regelmäßig benötigst, wie z. B. Digitalis,
Insulin, Nitroglyzerin.
ANDERE RISIKOFAKTOREN: Führe alle
nennenswerten Risikofaktoren auf, die Deinen allgemeinen Gesundheitszustand
beeinträchtigen, besonders solche, die bereits behandelt worden sind
oder die gerade behandelt werden.
IM NOTFALL VERSTÄNDIGEN SIE BITTE:
Schreibe deutlich lesbar in Druckschrift die vollständigen Angaben
über die Personen, die in einem Notfall zu verständigen sind.
Wenn diesen beiden hier angegebenen Personen Vollmacht erteilt wurde, könnten
sie sich im Notfall gegenüber den behandelnden Ärzten als Bevollmächtigte
ausweisen. Es ist nicht empfehlenswert, an dieser Stelle der Karte etwas
von ihrer Bevollmächtigung zu erwähnen. Dadurch, daß sie
an dieser Stelle genannt werden, werden sie als erste an das Krankenbett
gerufen, und sie können dann ihrem Auftrag entsprechend handeln. Bemühe
Dich, diese Angaben auf dem Dokument auf dem laufenden zu halten.
Die Karte Dokument
zur ärztlichen Versorgung ist so entworfen, daß man
sie an der gerillten Linie nochmals falten kann, so daß die Worte
DOKUMENT ZUR ÄRZTLICHEN VERSORGUNG und KEIN BLUT am auffallendsten
zu sehen sind, wenn man die Karte in einer Brieftasche oder Geldbörse
bei sich trägt, es sei denn, man trägt sie in einem Brustbeutel
am Körper.
AUSWEIS: Die Eltern bzw. die Elternteile,
die Zeugen Jehovas sind, sollten für ihre Kinder die vorbereitete
Karte Ausweis vollständig ausfüllen. Schreibt mit der Schreibmaschine
oder deutlich in Druckschrift, so daß es im Bedarfsfall keine Schwierigkeiten
bereitet, die Angaben zu lesen. Auf der Rückseite befindet sich im
Seite 5
Text eine frei gelassene Stelle, in die
der Name des Kindes in Druckschrift einzutragen ist. Die Eltern sollten
unterschreiben und die Karte Ausweis mit Datum und Anschrift
versehen. In einer Einelternfamilie kann der eine Elternteil die Karte
ausfüllen und unterschreiben. Die größte Aussicht auf Bewahrung
unserer Kinder vor Bluttransfusionen ist gegenwärtig gegeben, wenn
aufgrund der Erfahrungen und Informationen, die das für sie zuständige
Krankenhaus-Verbindungskomitee gesammelt hat und zur Verfügung stellen
kann, die Eltern vertrauensvoll mit den behandelnden Ärzten zusammenarbeiten.
Lassen sich während des Jahres Neue
taufen, kann der Sekretär ihnen eine Karte Dokument zur ärztlichen
Versorgung aushändigen und erklären, wie sie auszufüllen
ist. Auch kann er einem Elternteil, der ein Zeuge ist, eine Karte Ausweis
überreichen, falls dieser sie für sein minderjähriges Kind
haben möchte. Die Ältesten sollten beim Erläutern dieser
beiden Karten gewissenhaft vorgehen, da es sich um eine sehr wichtige Angelegenheit
handelt. Macht allen verständlich, daß die Karten nur dann etwas
nützen, wenn man sie richtig ausfüllt und bei sich führt.
In diesem Zusammenhang möchten wir
noch erwähnen, daß es nicht zutreffend ist, daß ein Arzt
sich strafbar macht, wenn er den ausdrücklichen Wunsch eines erwachsenen
Patienten respektiert, unter keinen Umständen Blut zu erhalten, und
dies zu Gesundheitsschäden oder zum Tod des Patienten führt.
Die Karte Dokument zur ärztlichen Versorgung enthält
diesbezügliche Hinweise auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
sowie auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Wenn trotz all dieser seiner Bemühungen
einem Bruder von den Ärzten erklärt wird, sie würden ihm
auch Bluttransfusionen gegen seinen Willen aufzwingen, so könnte der
Bruder so vorgehen, wie es in Unserem Königreichsdienst
für Dezember 1990 auf Seite 5 ausgeführt wurde. Es mag erforderlich
sein zu versuchen, über die Ältesten des Krankenhaus-Verbindungskomitees
einen anderen Arzt zu finden, der den Willen des Bruders respektiert.
Sollten die Ärzte bei einem bewußtlosen
bzw. handlungsunfähigen Patienten versuchen, durch Gerichtsbeschluß
zu erwirken, daß dem Patienten Blut gegeben werden kann, so könnte
der Bevollmächtigte versuchen, über das Krankenhaus-Verbindungskomitee
ärztliche oder auch rechtliche Hilfe zu erlangen.
Wenn trotz all dieser Bemühungen einem
Bruder eine Bluttransfusion gegen seinen Willen aufgezwungen wurde, sollte
darüber das Krankenhaus-Verbindungskomitee informiert werden. Es kann
in diesem Fall geprüft werden. ob es aussichtsreich erscheint, rechtliche
Schritte gegen die Ärzte einzuleiten. Wenn der Kranke jemand bevollmächtigt
hat, sollte der Bevollmächtigte ohne Rücksprache mit den Ältesten
des Krankenhaus-Verbindungskomitees oder der Religionsgemeinschaft keinerlei
Schritte einleiten. Allerdings bleibt es dem betroffenen Bruder überlassen,
selbst darüber zu entscheiden, ob er gegen einen Arzt vorgehen will
oder nicht.
In den nachfolgenden Bundesländern
werden öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften außer von
Notaren noch von den folgenden für den Wohnort zuständigen Amtsstellen
vorgenommen:
Baden-Württemberg: vom Ratsschreiber
Hessen: vom Ortsgericht
Rheinland-Pfalz: vom Ortsbürgermeister
und Ortsvorsteher, von der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung
einer verbandsfreien Gemeinde und von der Stadtverwaltung des Wohnsitzes
des Betreffenden
Diese Amtsstellen berechnen in der Regel
geringe Gebühren für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften.
Der Notar berechnet gegenwärtig für die öffentliche Beglaubigung
von Unterschriften als Mindestgebühr 17,10 DM. Er ist jedoch auch
berechtigt, entsprechend jedem Einzelfall eine höhere als die Mindestgebühr
zu fordern.
Außer den Notaren und den zuvorgenannten
Amtsstellen ist gegenwärtig rechtlich niemand befugt, öffentliche
Beglaubigungen von Unterschriften vorzunehmen. Andere Behörden haben
lediglich die Befugnis, Unterschriften für behördliche Zwecke
zu beglaubigen, und sie sind deshalb nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen
für andere Zwecke vorzunehmen; auch ist zweifelhaft, ob derartige
Beglaubigungsvermerke die beabsichtigte rechtliche Wirkung haben. Allerdings
hat auch eine notariell beglaubigte Unterschrift nicht automatisch die
Beachtung der Willenserklärung des Patienten zur Folge, weshalb es
hauptsächlich von dem betroffenen Bruder abhängt, in welcher
Weise er versucht, die Beachtung seiner Willenserklärung sicherzustellen.
Möge Jehova Eure ernsthaften Anstrengungen,
jederzeit die Heiligkeit des Blutes hochzuhalten, sehr segnen. Empfangt
herzliche Grüße christlicher Liebe.
Eure Brüder
Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas
in Deutschland |