Gründer des Vereins Zentrum des Lichtes e.V., Vereinsregister
Mainz VR 2689, gegründet 1991, Ersteintrag 1992, gelöscht 2007.
Gründer der Dr.-Ing.-Hans-Joachim
Lenz-Stiftung, gegründet 2002, alleiniger Vorstand Lenz. Angaben über
die Stiftung gibt es nur in deren Website. Ein öffentliches Stiftungsregister
gibt es nicht. Die Angaben sind somit nicht nachprüfbar.
Über das “Zentrum
des Lichtes” wurde 2004 in den Medien berichtet, weil Lehrerinnen dessen
esoterische Lehren in staatlichen Schulen verbreitet haben sollen.
Mit Anwaltsschreiben vom 19.12.2006
hat der Verein Zentrum des Lichtes e.V. der AGPF mitteilen lassen, dass
der Verein zum Ende 2006 aufgelöst werde. Laut Vereinsregister Mainz
VR 2689 war Hans-Joachim Lenz Vorstand des Vereins “auf Lebenszeit”. Am
21.12.2007 wurde der Verein gelöscht.
Lehrerinnen
versetzt
Eine Schulleiterin und stellvertretende
Vorsitzende des “Zentrums des Lichts” wurde versetzt. Ihr Antrag auf einstweilige
Anordnung gegen diese Versetzung blieb erfolglos.Spiegel Online berichtete
am 22.4.2004; “Nach Auffassung der Richter bestehen “gewichtige Anhaltspunkte
dafür, dass schriftliche Äußerungen des Gründers des
‘Zentrum des Lichts’ antidemokratische, rassistische und mit der demokratischen
Grundordnung nicht zu vereinbarende Aussagen enthalten”. Zudem sei sehr
zweifelhaft, ob Formulierungen der Schulleiterin selbst in ihrem Buch “Am
Anfang waren die Werte” mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag nach dem
Schulgesetz vereinbar seien.”
Das OVG Rheinland-Pfalz 2 B 12250/04, Beschluss
vom 25. Februar 2005: “Die Leiterin einer Schule kann versetzt werden,
wenn ihre Mitgliedschaft in einer Vereinigung, deren Gedankengut mit dem
staatlichen Erziehungsauftrag unvereinbar ist, zu einer tiefgreifenden
Störung des Vertrauens bei Eltern und Lehrerschaft geführt hat”.
Wortlaut der Pressemitteilung unten >>).
Am 21.11.06 berichtete der SWR: Lehrerin
klagt auf Wiedereinstellung. Das Verwaltungsgericht Koblenz beschäftigt
sich jetzt mit der Klage einer Lehrerin aus Rheinhessen auf Wiedereinstellung
in den Dienst. Die Frau war im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen ihrer
Mitgliedschaft in der Sekte “Zentrum des Lichts” in die Schlagzeilen geraten.
Die ehemalige Schulleiterin … klagt gegen ihre Versetzung in den
Ruhestand vor zwei Jahren. Ihr war von Eltern vorgeworfen worden, die Lehren
ihrer Religionsgemeinschaft unter den Schülern zu verbreiten. Im Zusammenhang
mit den Auseinandersetzungen erkrankte die Frau. Sie wurde zunächst
dienstunfähig geschrieben und später zwangsweise in Rente geschickt.
Die Lehrerin führt nun zur Begründung ihrer Klage an, sie sei
nicht mehr krank und könne ihren Beruf wieder ausüben.”
Zwei weiteren Lehrerinnen wurde damals
vorgeworfen, sie hätten die Lehren des Zentrums verbreitet. Eine Religionslehrerin
sei an eine andere Schule versetzt worden, so der SWR, “Die zweite Lehrerin
wurde später rehabilitiert. Sie musste ihren Beruf aber dennoch aufgeben,
weil sich in Folge der Vorwürfe körperliche und psychische Probleme
einstellten.”
Darüber berichtete wiederum die Presse,
so NDR-ZAPP am 26.7.2006 unter dem Titel “Die verlorene Ehre der Petra
Traub”. Diese hatte ein Buch über
ihre Erfahrungen geschrieben. “In Sachen Staat gegen Engel. Wie aus einer
Grundschullehrerin eine ‘Sektenhexe’ wurde”.
Über diese Vorgänge wurde in
der Website www.Zentrum-des-Lichtes.de noch Ende 2006 berichtet
“Der Verein ist Anfang 2004 in
die Schlagzeilen gekommen durch zwei Personen, die sich am Arbeitsplatz
falsch verhalten und in ihrer Freizeit Veranstaltungen des Vereins besucht
haben sollen. Sektenbeauftragte der beiden christlichen Kirchen haben daraufhin
den Verein zur „Sekte” gestempelt und mittels einer Medienkampagne mit
behördlicher, politischer und kirchlicher Billigung in Misskredit
gebracht und dabei die grundgesetzlich garantierte Religions- und Meinungsfreiheit
einzelner Personen, die in uneigennütziger Weise die Arbeit des Vereins
unterstützt haben, verletzt.
Machen Sie sich selbst ein Bild!”
In dem letzten Satz steckte ein Link zu http://www.zentrum-des-lichtes.de/inhalt/zahlen.php.
Dort hofft man, eine Begründung für
die Behauptung zu finden, Sektenbeauftragte hätten “den Verein zur
‘Sekte’ gestempelt und mittels einer Medienkampagne mit behördlicher,
politischer und kirchlicher Billigung in Misskredit gebracht”.
Kein Wort davon. Lediglich eine übliche
Selbstdarstellung (am 19.12.2006).
Verantwortlich für die diesen Text
laut Impressum: “Redaktion Dr.-Ing. Hans-Joachim Lenz”.
Beweise
im Fernsehen
In
der ZDF-Sendung Mona Lisa vom 2.5.2004 wurde ein Film von Rainer Fromm
(Autor u.a. des Buches “Satanismus
in Deutschland“) über das Zentrum des Lichtes gesendet. Aus diesem Film rechts
ein Foto des Gründers und Vorstandes Hans-Joachim Lenz. Autor Fromm hatte Lenz
um eine Stellungnahme gebeten. Das wurde abgelehnt. Also wurde in den TV-Film
ein Interview eingebaut, welches Lenz kurz vorher dem Hessischen Rundfunk
gegeben hatte. Deshalb die Einblendung “Archiv” auf der Abbildung rechts.
Lenz
hatte sich allerdings dem Fernsehen gegenüber auch schriftlich geäussert
und sich über die “Hexenjagd von Sektenschnüfflern” und “Meinungsterror”
beklagt.
Eine Mutter berichtete über die
Veränderungen ihres Sohnes:
“Er hatte diese Lehrerin genau
eine Woche, da wurde aus einem ganz fröhlichen, rotzfrechen und normalem
Jungen ein seelisches Wrack. Er hat uns nach einer Woche gesagt, er möchte
nicht mehr leben, er sei nichts mehr wert. Er sei ein ganz schlechter Schüler.
‘Ich bin ein Idiot, ich bin ein Depp’, das ging den ganzen Tag, er war
wie verwandelt. Wir haben unser eigenes Kind nicht mehr wiedererkannt.”
Die
Mutter berichtete, die Lehrerin habe für ihren Sohn einen Meditationskurs
empfohlen. Tatsächlich findet sich in einem Schulheft ein Eintrag
über den Beginn eines Meditationskurses.
Die Mutter berichtete über die
Schilderungen ihres Sohnes:
“In diesem Kurs werden erst
die Engel begrüßt, und danach wird
meistens gefragt, was in der Woche vorher passiert ist. Und das ist meist
Anlass für einen kurzen Vortrag über BOAO und diese Weltanschauung.
Dann werden Körperreisen unternommen, es wird uns verkauft als autogenes
Training oder Meditation. Nur die Meditation nimmt in diesen anderthalb
Stunden einen relativ geringen Platz ein.”
Aus der ZDF-Website Mona
Lisa vom 2.5.2004 “Glaubensgrundlagen Das “Zentrum des Lichtes” glaubt an eine
Gottheit mit dem Namen BOAO. BOAO ist eine eher weibliche Gottheit, die
Schöpfungsmacht. BO ist das Hohe, das Höchste, die Liebe, AO
ist Ende und Anfang, der ewige Kreislauf. BOAO ist das Höchste der
ewigen Wiederkehr. Das “Zentrum des Lichtes” versteht sich als Ort, an
dem sich Menschen und Götter begegnen. Als eine Art kommunikative
Brücke in den transzendenten Bereich fungieren die personal gedachten
Engel, die eine zentrale Rolle in der Praxis der Gruppen-Angehörigen
und in der Pädagogik des “Zentrum des Lichtes” spielen.”
Guru,
Verein, Stiftung und Angebot
Lenz war nach Angabe in der damaligen Website
www.Zentrum-des-Lichtes.de Vorstand des Vereins Zentrum des Lichtes e.V.,
Mainz (geladen am 19.12.2006).
Anschrift des Vereins demnach:
D-55131 Mainz Am Michelsberg 1
Der Verein betreibe ein
“Institut für mediale Zukunftsforschung,
eine Forschungsaktivität des Vereins”.
Er habe eine “Sammlung von Zukunftsprognosen”
veröffentlicht, “die 15 – 20 verschiedene Personen auf dem Wege der
Hellsichtigkeit oder Hellhörigkeit erhalten haben.”
Unter derselben Anschrift hatte auch eine
“Dr.-Ing.-Hans-Joachim-Lenz-Stiftung” ihren Sitz.
Deren Website: www.lenz-stiftung-mainz.de
Deren Vorstand: Dr.-Ing. Hans-Joachim
Lenz
Kuratorium: Prof. Dr. Dr. Paul M. Zulehner, Prof. Dr. Ulrich Knoop,
Marie-Therese Hartogs, Volker Naumann (Stand: 20.10.2011)
Die Website enthielt eine detaillierte
Biografie des Stifters (geladen am 19.12.2006).
Dieser ist zu entnehmen, dass der 1926
geborene Stifter 1990 seine Tätigkeit als Architekt beendet hat.
Seit 1988 sei er als “Lehrer in Weisheitslehren
(Buddhismus, Hinduismus, christliche und gnostische Mystik, jüdische
Kabbalah), in Meditation und Geistiger Heilung” tätig gewesen.
Eine Liste seiner Bücher wird dahingehend
erläutert, es handele sich um “Mediale Texte” unter anderem über
die “Entwicklung der Menschheit auf der Erde und anderen Sternen”, zum
“Untergang einer alten und Entstehung einer neuen Welt”:
“Die Texte wurden in einer ‘Göttersprache”
übermittelt, in unsere Sprache adaptiert und stellenweise kommentiert”.
Mit angeblich auf solchem und ähnlichen
Wegen übermittelten Texten befasst sich eine ganze Esoterik-Branche:
Das “Channeling”.
Dazu mehr unter http://www.AGPF.de/Esoterik.htm#Channeling Angebliche Engel spielen dabei eine grosse
Rolle.
Es ist also durchaus glaubwürdig,
wenn der Schüler berichtet hat, im angeblichen Meditationskurs würden
zunächst “Engel begrüßt” (>>).
Die 11 Bücher des Hans-Joachim Lenz
sind in seinem Lebenslauf (geladen am 19.12.2006) mit Titel und ISBN-Nummer
aufgeführt, etwa
Der Lebenslauf wurde später aus der Website entfernt.
Am 20.10.2011 hat sich unter http://www.lenz-stiftung-mainz.de/Die-Stiftung.php
folgende Eintragung gefunden:
“Von 1988 – 2006 hat er ein Bildungszentrum geleitet, das sich mit
kulturellen, weltanschaulichen und therapeutischen Themen befasste. Er
vermittelt Weltsichten des Buddhismus, Christentums, Judentums und der
Gnosis und ist Autor zahlreicher Bücher kosmologischen Inhalts.”
Ein
Ehemaligenbericht
Die
Allgemeine
Zeitung Mainz vom 27.4.2004 (Abbildung rechts) berichtete:
Auf der Suche nach Heilung von ihren Gelenkschmerzen
geriet eine Frau in das Zentrum.”In dem Zentrum begrüßte uns
der `Guru`. Jeder wurde von ihm in den Arm genommen”. Sie buchte Kurse
für “Pendeln” und “Heilung mit Engeln”. Autor Markus Lachmann: “Fortan
bestimmt das Pendel ihr Leben.” Später “hörte die Frau dann Stimmen.
So wie die anderen “Zentrums”-Mitglieder auch.” Jetzt “diktierte nicht
mehr das Pendel das Leben der Frau, sondern die Stimme”. “Ich konnte nichts
mehr essen, war nur noch Haut und Knochen. Ich hatte keinen eigenen Willen
mehr und konnte nichts anderes tun, als die Befehle, die ich hörte,
zu befolgen.” Auch dem Befhl, sich auf die Strasse zu werfen oder bei einer
Bekannten einzudringen, die vermeintlich Hilfe benötigte. Die holte
die Polizei. Sie besann sich und teilte das dem Guru mit. Der brüllte
sie an.
Autor Markus Lachmann: “Angst davor, zurückzufallen,
hat sie noch immer, und wahrscheinlich wird diese sie zeitlebens begleiten.
“Was hätte ich gemacht, wenn man mir befohlen hätte, von der
Brücke zu springen? Ich hätte es wahrscheinlich gemacht.”
Pressemitteilungen
der Gerichte
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung zum Beschluss vom 25. Februar 20052 B 12250/04 “Die Leiterin einer Schule kann versetzt
werden, wenn ihre Mitgliedschaft in einer Vereinigung, deren Gedankengut
mit dem staatlichen Erziehungsauftrag unvereinbar ist, zu einer tiefgreifenden
Störung des Vertrauens bei Eltern und Lehrerschaft geführt hat.
So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. An
einer Grundschule in Rheinhessen hatten Eltern sich darüber beschwert,
dass weltanschauliche und religiöse Inhalte des Vereins “Zentrum des
Lichts” in den Unterricht eingeflossen waren; zwei Lehrerinnen war daraufhin
die Erteilung des Religionsunterrichtes untersagt worden.
Das “Zentrum des Lichts” propagiert die
Abschaffung der Demokratie und eine streng hierarchisch aufgebaute Gesellschaft
unter der Herrschaft einer Elite: Zukünftig solle es nur noch “Menschen
in vollkommenen Körpern” geben; Abtreibung sei ein Mittel, um “missratene,
irdische Entwicklungen” aus der Welt zu entfernen.
Die hier betroffene Rektorin leitete eine
Realschule an einem anderen, rund 20 km entfernten Ort in Rheinhessen.
Im Zusammenhang mit den oben geschilderten Vorkommnissen wurde bekannt,
dass auch sie dem “Zentrum des Lichts” angehörte, und zwar sogar als
stellvertretende Vorsitzende des rund 20 Personen umfassenden Vereins.
Als die Schulaufsichtsbehörde massive Besorgnisse der Elternschaft
in mehreren Gesprächen nicht zerstreuen konnte, versetzte sie schließlich
die Rektorin von der Schule weg und übertrug ihr die Tätigkeit
einer Referentin in der Behörde. Der Antrag der Schulleiterin auf
vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht
Mainz als auch jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos.
Für die Versetzung der Rektorin bestehe
ein dienstliches Bedürfnis, weil ein reibungsloser Schulbetrieb unter
ihrer Leitung zumindest derzeit nicht gewährleistet sei, argumentierten
die Richter. Werde eine Beamtin Opfer falscher Anschuldigungen und erleide
eine Ansehensschädigung gänzlich ohne eigenes Zutun, müsse
sich der Dienstherr zwar schützend vor sie stellen. So liege der Fall
hier aber nicht.
Auch wenn sich die Schulleiterin bemüht
habe, ihre Aktivitäten im Verein “Zentrum des Lichts” von den schulischen
Aufgaben zu trennen, habe sie ihren Ansehensverlust und die tiefgreifende
Störung des Schulfriedens mit zu verantworten. Dabei werde nicht übersehen,
dass es sich bei ihr um eine engagierte Lehrerin und Schulleitern handele,
die einen hohen Anspruch an Erziehung erfüllen wolle. Doch seien die
Inhalte, die der Verein propagiere, mit den staatlichen Erziehungszielen
unvereinbar. Eine Lehrerin, erst recht eine Schulleiterin, dürfe “keinerlei
Zweifel darüber aufkommen lassen, dass sie ihren Erziehungsauftrag
nach den gesetzlichen Vorgaben und in weltanschaulicher Neutralität
erfüllt”, betonte das Oberverwaltungsgericht. Begründete Zweifel
daran müsse sie sich zurechnen lassen.
Gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss
ist ein weiteres Rechtsmittel nicht gegeben.”
Am 21.11.06 berichtete der SWR in http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=1749358/ujc1vu/index.html,
“Lehrerin klagt auf Wiedereinstellung”. Die frühere Schulleiterin
sei nach ihrer Versetzung “zunächst dienstunfähig geschrieben
und später zwangsweise in Rente geschickt” worden: “Die Lehrerin führt
nun zur Begründung ihrer Klage an, sie sei nicht mehr krank und könne
ihren Beruf wieder ausüben.”
Verwaltungsgericht
Koblenz Pressemeldung vom 29.12.2006 zum Urteil vom 21.11.2006, 6 K 257/06
Versetzung in den Ruhestand war rechtmäßig
Das Land Rheinland-Pfalz durfte die Leiterin
einer Realschule in den Ruhestand versetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht
Koblenz.
Die Beamtin steht als Realschulrektorin
im Dienst des Landes. Im März 2004 wurde bekannt, dass sie stellvertretende
Vorsitzende des Vereins „Zentrum des Lichts“, einer privaten weltanschaulichen
Vereinigung, war. Hierüber wurde umfangreich in der Presse berichtet,
wodurch es zu Unruhe innerhalb der Lehrer- und der Elternschaft der von
ihr geleiteten Schule kam. Daraufhin erkrankte die Rektorin dienstunfähig
an einer Depression. In der Folgezeit versetzte das Land sie zur Aufsichts-
und Dienstleistungsdirektion – ADD –, Außenstelle Koblenz. Die ADD
veranlasste Anfang Januar 2005 eine amtsärztliche Untersuchung. Nach
deren Ergebnis war nicht zu erwarten, dass die Dienstfähigkeit der
Rektorin innerhalb der nächsten sechs Monate wiederhergestellt sei.
Für einen erfolgreichen psychotherapeutischen Behandlungsprozess sei
etwa ein Jahr anzusetzen. In dem sich anschließenden Verfahren zu
ihrer Versetzung in den Ruhestand legte die Rektorin eine privatärztliche
Stellungnahme vor, wonach die Dauer der Erkrankung nur schwer zu prognostizieren
sei, wohl aber noch mindestens drei, vier Monate andauere. Gleichwohl versetzte
das Land die Beamtin nach Einholung einer erneuten amtsärztlichen
Stellungnahme, welche die ursprüngliche Beurteilung bestätigte,
wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand. Hiergegen hat die Beamtin
nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage erhoben. Nachdem sie mittlerweile
ihre Dienstfähigkeit wiedererlangt hat, ist sie erneut zur Realschulrektorin
ernannt worden.
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die
Klage ab. Diese sei, so das Gericht, zulässig, obwohl die Klägerin
mittlerweile wieder ihren Dienst verrichte. Die Beamtin habe ein berechtigtes
Interesse an der Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, falls sich diese
als rechtswidrig erweise. Das Land müsse nämlich dann die Differenz
zwischen den Versorgungs- und den Besoldungsbezügen für diese
Zeit nachzahlen. Indes sei die Klage unbegründet. Die Versetzung in
den Ruhestand sei rechtswidrig gewesen. Der maßgebende Zeitpunkt
für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung
sei die letzte Verwaltungsentscheidung. Zum damaligen Zeitpunkt hätten
die Voraussetzungen hierfür im Fall der Rektorin vorgelegen.
Diese sei fast ein Jahr und zehn Monate durchgehend dienstunfähig
erkrankt gewesen. Des Weiteren durfte das Land angesichts der amtsärztlichen
Einschätzung davon ausgehen, dass die Rektorin während der nächsten
sechs Monate ihre volle Dienstfähigkeit nicht wiedergewinnen
werde. Es lägen auch keine besonderen Umstände vor, die das Land
dazu hätten veranlassen müssen, von einer Zurruhesetzung
der Rektorin Abstand zu nehmen. Mithin sei die Entscheidung auch in ermessensfehlerfreier
Weise ergangen.
Die Beteiligten können gegen diese
Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz stellen.
(Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung
vom 21. November 2006, 6 K 257/06.KO).
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