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"Wenn jemand glaubt, ein Wirtschaftsimperium aufbauen zu müssen, dann soll er das tun, aber ohne seinen Nächsten mit frommen Sprüchen zu ködern und ihn dann für seine wirtschaftlichen Ziele einzuspannen"(Volker Kempf in einem offenen Brief an die ehemaligen Geschwister im UL, aus: "Unser Auftrag", Heft 11/99, Die unnahbare Prophetin - Vom Machtzauber der Frau Wittek, entnommen der Website www.Michelrieth.de)"Ich habe nirgendwo so oft das Wort Geld gehört wie in dieser Sekte"(derselbe, AMICA, Heft 10/97, Die miesen Tricks der Öko-Sekte)
Gesundheit
Fast alle Sekten vertreten die Auffassung, nicht Körper, Erbanlagen oder Ansteckung sei für Krankheiten verantwortlich, sondern falsches Denken oder Glauben. Die meisten davon beschränken sich auf Patentrezepte für die Gesundheit. Also insbesondere "richtiges" Denken oder Glauben.
Manche raten von der "Schulmedizin" aus ideologischen Gründen ab oder betreiben selbst unzulässige und verbotene Heilbehandlung.
Gabriele Witteks "Universelles
Leben" bietet Heilbehandlung in einem regulären Krankenhaus an.
Informationen dazu in einem
Urteil des Landgerichts Hamburg 324 O 476/05 vom 30.12.2005, http://www.AGPF.de/Wittek-HG-Klinik-Urteile-HH.htm
Die "HG Naturklinik Michelrieth
GmbH" hatte Schadensersatz gefordert, weil zwei Patientinnen angeblich
wegen der Informationen in der Website www.Michrieth.de
eine geplante Behandlung abgesagt haben.
Landgericht und Oberlandesgericht
haben die Klage abgewiesen, weil die Absage nicht wegen dieser Informtionen
erfolgt sei, sondern weil die Krankenversicherung die Übernahme der
Kosten abgelehnt habe.
Das Landgericht ist darüber
hinaus detailliert auf die in der Website enthaltenen Kritik eingegangen
und hat diese für zulässig erachtet:
| Aus: Landgericht Hamburg
324 O 476/05 Urteil vom 30.12.2005 - http://www.AGPF.de/Wittek-HG-Klinik-Urteile-HH.htm
Ferner mag zwar der Durchschnittsleser der Aussage, dass die Klägerin ein "Sektenbetrieb" des "UL" sei, entnehmen, dass offenbar der überwiegende Teil der Mitarbeiter der Klägerin dem "UL" angehöre. An der Verbreitung dieser unstreitig wahren Tatsachenbehauptung besteht jedoch ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse. Die Klägerin ist als Wirtschaftsunternehmen am Markt tätig. Schon deshalb ist ihr Recht auf Geheimhaltung weitgehend eingeschränkt. Hinzu kommt, dass sie in einem äusserst sensiblen Bereich, nämlich der öffentlichen Gesundheitspflege, tätig ist. Die Öffentlichkeit, insbesondere potentielle Patienten, haben ein berechtigtes Interesse daran, umfassend darüber aufgeklärt zu werden, welche - gegebenenfalls weltanschaulich motivierten - Heilansätze in der Einrichtung vertreten werden, der sie sich zur Behandlung anvertrauen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ansätze sich aus schulmedizinischer Sicht als zweifelhaft erwiesen haben oder nicht. Vorliegend war prozessual davon auszugehen, dass in der Klinik der Klägerin die "christlichen Ur-Heilweisen" des "UL", bzw. der "Prophetin" Gabriele Wittek als Basis für Therapie und Diagnostik angewandt werden. Den dementsprechenden Vortrag der Beklagten hat die Klägerin nicht substantiiert bestritten. Zwar trägt sie mit nachgelassenem Schriftsatz vor, in ihrer Klinik werde weder nach "bestimmten Lehren" von "UL" geheilt noch seien diese Heilmethoden mit den Regeln der ärztlichen Kunst unvereinbar. Im Anschluss nimmt sie aber selbst darauf Bezug, dass laut ihrem eigenen Prospekt ihr Behandlungskonzept auf der "Basis der Heilverfahren nach christlichen Ur-Heilweisen" beruht. Insoweit bestreitet sie auch nicht, dass bei ihr z.B. die - nach dem Hund von Gabriele Wittek benannte - "Chashwan-Heiltherapie" zur Anwendung kommt. Schliesslich ist unstreitig, dass die Klägerin in ihrem Prospekt ihren Patienten "die urchristlichen Lebensregeln für Glück, Zufriedenheit, Freiheit und Gesundheit" als Orientierungshilfe für eine "aktive Lebensgestaltung" empfiehlt und damit wirbt, dass für ihr "Team" die "ethischen und moralischen Prinzipien eines urchristlichen Lebens Ansporn und Verpflichtung zugleich" seien. (Seite 7) ..... Zulässig ist es auch, "UL" im Zusammenhang mit der angegriffenen Berichterstattung über die Klägerin als "Deutschlands gefährlichste Sekte" zu bezeichnen. (Seite 8) ..... Ferner ist im Hinblick auf die in der angegriffenen Erstmitteilung vorgenommene Verknüpfung mit dem Betrieb der Klägerin wiederum zu berücksichtigen, dass sich diese als wirtschaftlich tätiges Unternehmen in dem äusserst sensiblen Bereich der Gesundheitspflege betätigt und sich daher in ganz besonderem Masse der öffentlichen Kritik stellen muss. Insofern ist es von Bedeutung, dass Frau Wittek ein "Gesundheitskonzept" mit den oben erwähnten, durchaus pointierten Ansichten zu den Ursachen von Krankheiten und deren Heilungsmöglichkeiten vertritt Zwar ist unstreitig, dass in der Klinik der Klägerin auch schulmedizinische Verfahren und Medikamente zur Anwendung kommen. Auch mag man - wie die Klägerin - der Ansicht sein, dass die Zugehörigkeit des Behandlungspersonals bei "UL" nur positive Auswirkungen für die Patienten habe. Man mag aber z.B. auch Anlass zu der Befürchtung sehen, dass Patienten zu einer Interpretation der "Heillehre" der "Prophetin" gelangen, die sie eine nach schulmedizinischen Massstäben erforderliche medikamentöse Behandlung ablehnen lässt. (Seite 9) |
| Einer der wichtigsten Zweige
der Gruppe ist das "Urchristliche Heilen".
Hier eine Werbung aus "Der Verlagsbote". |
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| Im Februar 2003 startete der Wittek-Konzern Fernsehwerbung | ![]() |
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| Der Matrix-Mensch: Das neue Markenzeichen? | ![]() |
Der "Matrix-Mensch" entpricht
den üblichen Markenzeichen-Kriterien: knallig, auffällig, leicht
zu merken und nichtssagend.
Der Schutz ist schon beantragt:
| Aus: www.Titelschutz.de
Der Titelschutz-Anzeiger 472/2000
Unter Hinweis auf § 5, Absatz 3 Markengesetz nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Blumbach, Kramer & Partner GbR, Postfach 62 08, 65052 Wiesbaden |
Michael
Hitziger: Weltuntergang bei Würzburg
Ein Aussteiger berichtet von siebzehn Jahren in der Sekte Verlag Hans Schiler 2008, 292 Seiten, ISBN 978-3-89930-227-1 Bestellen bei Amazon Hitziger war von 1984 bis 2001 Mitglied der Sekte. |
Wolfgang Behnk
Friedrich-Wilhelm Haack:
Gabriele Witteks 'Universelles
Leben' (HHW / Christusstaat)
Taschenbuch (1992) Evang.
Pressev., Mchn.; ISBN: 358350643X
Preis: DM 14,80 EUR 7,56
Leserbrief
eines anonymen ehemaligen Anhängers des UL
| Fax-Info
der AGPF von 1993 über das Universelle Leben (UL),
früher "Heimholungswerk"
(HHW)
Stand: 21.1.93 Das UL ist eine der wenigen der sog. Jugendreligionen, die in Deutschland ohne ausländischen Einfluß entstanden ist. Es wurde zunächst als "Heimholungswerk" bezeichnet und entfaltete alsbald nach Gründung intensive wirtschaftliche Tätigkeiten. Derzeit dürfte diese Gruppe wohl eine der am schnellsten wachsenden sein. Dazu beigetragen hat auch intensive Werbung in verschiedenen Medien, so auch in den elektronischen Medien, nämlich dem BTX-Dienst der Post. Dort war die Sekte zeitweilig unter dem populären Stichwort "Meditation" erreichbar. Deutliche Parallelen zum "New Age" sind erkennbar. Es gibt Anzeichen dafür, daß es sich um eine Art Kunstreligion handelt, gegründet von dem ehemaligen Frankfurter Notar Dr. Hofmann, der 1970 Fachhochschul-Professor in Würzburg wurde. Dr. Hofmann war Anhänger des Maharishi Mahesh Yogi (Markenzeichen: "Transzendentale Meditation"), der dank seiner Kontakte zu den BEATLES der erste indische Guru war, der im Westen auch große finanzielle Erfolge hatte. Hofmann hat ab etwa 1979 Gabriele Wittek betreut, die zuvor in "Seancen"als "Medium" in Erscheinung getreten war und religiöse und mediumistische Offenbarungen verlautbart hatte. (Dr. Hofmann wohnt seit damals unter der Anschrift des Ehepaares Wittek, Rudolf Wittek ist "Dipl. Wirtsch. Ing. FH Dir."). Seither enthalten die Äußerungen der Gabriele Wittek neben christlichen und esoterischen Begriffen auch hinduistische. Kurz darauf wurden Vereine und Firmen gegründet. Das Angebot war von Anfang an breit gefächert und diversifiziert. Die daraus resultierenden unterschiedlichsten Tätigkeiten und Möglichkeiten in vielen Branchen festigen die Bindung der Anhänger an die Organisation. Heute dürfte diese Organisation
etwa 40.000 Anhänger in Deutschland haben. Sie ist damit eine der
größten unter den neuen Sekten. Die Organisation tritt unter
folgenden Namen auf, wobei zu jedem Namen eine Organisation oder zumindest
ein Organisationsbereich gehört:
Außerdem wird eine Nachrichtenagentur betrieben, die CNA - Christliche Nachrichten-Agentur. Zum wirtschaftlichen Bereich gehören zahlreiche Firmen. Allein in Handelsregister von Würzburg sind mehr als 140 "Christusbetriebe" eingetragen. Hinzu kommen ständig wechselnde Gewerbebetriebe. Die Fa. GUT ZUM LEBEN GmbH,
die zu den Marktführern im Bereich Bio-Landwirtschaft gehört.
In der Berichterstattung der Medien haben Berichte über intensive Bautätigkeit alles andere überdeckt. UL-Anhänger hatten in Hettstadt bei Würzburg etwa 50 Grundstücke aufgekauft, um dort ein "Neues Jerusalem" zu gründen. Inzwischen wurde in der Nähe ein 140-Hektar-Gut gekauft und durch Doppelzaun "wie einst an der deutsch-deutschen Grenze" (Der Spiegel 17.5.93), Sichtblenden, Schranke mit Sprechanlage und Schildern mit Warnungen vor "Pflichtbewußten Hunden" als "Bollwerk" (Der Spiegel) ausgebaut. In letzter Zeit geht die Organisation gegen Kritiker massiv vor. Beispielhaft für die Ausschöpfung aller nur denkbaren Rechtsmittel sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister von Hettstadt erwähnt. Dieser habe "während der Dienstzeit" an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen. Der Hettstadter Bürgermeister ist im übrigen der Ansicht, daß es sich bei dieser Organisation keineswegs um eine Glaubensgemeinschaft, sondern um einen Konzern mit weitverzweigten Geschäften und "knallharten Methoden" handelt: 'Jeder darf glauben was er will', sagt Zorn, 'wir wehren uns nicht gegen Menschen, sondern gegen die Manager und Drahtzieher im Hintergrund'. Hinter der Prophetin Gabriele Wittek stehe eine kleine Riege von Geschäftemachern, die mit allen Wassern gewaschen sei. Literatur:
Bei der AGPF kann eine Sammlung von Presseartikeln angefordert werden. Ingo Heinemann
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Immobiliengeschäfts
scheinen auf den ersten Blick nicht zum üblichen Geschäftsbereich
des Universellen Lebens zu gehören.
Allerdings nur dann, wenn
man den Ankauf zahlreicher Grundstücke für Wohnhäuser und
den Besitz zahlreicher Immobilien nicht berücksichtigt.
Dazu insbesondere auch das
Buch von
Hans-Walter Jungen
Universelles Leben: Die
Prophetin und ihr Management
Ob das hier geschilderte
Immobiliengeschäft den UL zuzurechnen ist, bleibt abzuwarten.
In der Zeitschrift Christusstaat
(10/87) hieß es, Impfungen stecke "mangelndes Vertrauen zur Führung
durch Gott".
In der Main-Post vom 09.04.2001
war zunächst einer kurzen Notiz zu enthejen, daß dies offenbar
nicht für Tiere gilt:
Gescheitert ist der Versuch des dem Universellen Leben nahe stehenden Vereins "Heimat für Tiere" aus
Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart), 47 seiner Schützlinge vorsorglich gegen die Maul- und Klauenseuche impfen zu lassen. Das Argument des Vereins, bei dem Schutz dieser Tiere von der Kuh bis zum Meerschweinchen gehe es um "hochrangige Rechtsgüter", beeindruckte das Würzburger Verwaltungsgericht nicht. Die Achte Kammer lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass das Interesse des Vereins geringer sei als das "Interesse am generellen Impfverbot" der Europäischen Union.