Das "Universelle Leben"
(UL) der Gabriele Wittek im Kampf gegen Kritiker:
Traktor-Angriff auf die Presse
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Am 1.2.2004 sendete Bayern III eine Reportage über
das "Universelle Leben" (UL) der Gabriele
Wittek.
Selbstverständlich wissen wir nicht, wem der
Traktor gehört. Wir wissen nicht, ob der Traktor-Fahrer auf Anweisung
handelte, aus Dummheit oder um die teuren Kameras zu zerstören, die
gut sichtbar herumstanden. Wir wissen auch nicht, ob gegen den Fahrer bereits
ein Verfahren wegen Verkehrgefährdung oder Nötigung eingeleitet
wurde.
Bürgermeister Eberhard Götz steht dem Wittek-Kult
kritisch gegenüber.
Die Journalistin Angela Scheele hat ihn interviewt.
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Das TV-Team trifft Bürgermeister Eberhard Götz beim Gut Greussenheim, mitten in ländlicher Idylle gesichert wie ein Hochsicherheitstrakt. | ![]() |
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| Ähnliche Bilder findet man beim
Privatgefängnis der Scientology-Organisation
http://www.Ingo-Heinemann.de/rpf1.htm |
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| Der Fahrer behauptet, es handele sich um ein privates Grundstück. Die Journalistin: Das sei eine öffentliche Strasse. Der Fahrer deutet auf den Streifen an der Strasse, auf den die Journalisten wegen des Wagen ausweichen mussten und verlangt, "das Grundstück" zu verlassen. | ![]() |
| Der Kameramann hört einen Traktor herandonnern und filmt ihn. Der Traktor zieht einen Sprühwagen, der Strasse und Umgebung beregnet. Der zweite Kameramann filmt den ersten samt Team. | ![]() |
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Der Kameramann zieht sich die Jacke über den
Kopf, sein Kollege die Kapuze.
Der Kameramann dreht die Kamera dem Traktor hinterher, Wasser vor der Linse verdeckt fast das Fahrzeug. All das mit hohem Tempo, viel zu schnell für die schmale Strasse. |
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| ... hält aber auch jetzt noch nicht an, sondern fährt bedrohlich auf den Bürgermeister zu und nötigt ihn zum fluchtartigen Verlassen seines Standortes. | ![]() |
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| Nächste Einstellung, dieselbe Belästigung, wieder mit eingeschalteter Wasserkanone, hoch oben auf dem Tank und deshalb mit grossem Radius. Aufschrift auf dem Tank: "Biotop- Pflege Wasser und Mineralien". | ![]() |
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Wittek-Anwälte täuschen
die Öffentlichkeit
| Die Wittek-Anwälte behaupten (siehe Pressemitteilung
rechts), ein ehemaliger Wittek-Anhänger habe seine Einwilligung zu
den in der TV-Sendung gezeigten Interviews zurückgezogen.
Die Anwälte behaupten,
Zwar behaupten die Anwälte, die von ihnen vertretene Rechtsmeinung sei "unter Juristen unstreitig". Damit wird der nicht juristisch geschulte Leser in die Irre geführt. Denn "unstreitig" ist lediglich, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Einwilligung widerrufen werden kann. Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, ist ganz sicher nicht unstreitig. Ich bin Jurist und ich bin völlig anderer Meinung. Auch die Juristen des Bayerischen Rundfunks scheinen anderer Meinung zu sein, denn sonst wäre der Film nicht gesendet worden. Ich setze dabei voraus, dass es den behaupteten Widerruf tatsächlich gibt. Zweifelsfrei hat der Ehemalige seine Einwilligung erteilt. Deshalb gilt: "Der Widerruf einer Einillligung zu einer Medienveröffentlichung ist nur zulässig, wenn sich seit der erteilten Einwilligung die Umstände so gravierend geändert haben, daß eine weitere Veröffentlichkeit das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen würde" (Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, S. 225).Als Beispiel wird genannt, dass jemand eingewilligt hat, "daß politische oder weltanschauliche Aussagen von ihm veröffentlicht werden dürfen, und sich seine Überzeugung anschließend grundlegend ändert". Die Autoren betonen später noch einmal, dass der Widerruf eine Ausnahme unter engen Voraussetzungen ist: "Diese Möglichkeit, die Einwilligung zu widerrufen, ist eine Ausnahme, die nur greifen kann, wenn dem Persönlichkeitsschutz im Lichte von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. l Abs. l Grundgesetz Vorrang vor dem Prinzip der Vertragsbindung (pacta sunt servanda) gebührt. Aus diesem Spannungsverhältnis folgt, daß ein Widerruf nur dann möglich ist, wenn es von außen feststellbar „veränderte Umstände" gibt, die auf einer „gewandelten inneren Einstellung" basieren, und es dem Betroffenen aufgrund dieser Veränderung angesichts von Art. 2, 1 Grundgesetz nicht zuzumuten ist, an der einmal gegebenen Einwilligung weiter festgehalten zu werden" (Prinz/Peters, Medienrecht, S. 559).Welche Umstände haben sich geändert? Die Anwälte geben an, die Aussage habe auf einem "persönlichen Zwist mit seinen früheren Freunden" beruht. Also nicht etwa auf weltanschaulichen Gründen oder auf Gründen der Wahrheitsfindung. Mit diesen "früheren" Freunden habe der Interviewpartner dann "Frieden geschlossen". All das hat mit den Aussagen des Interviewpartners wenig oder nichts zu tun. Der Film berichtet nicht über den Zwist eines Mannes mit seinen früheren Freunden. Der Film berichtet vielmehr über das skandalöse Verhalten der Organisationen und Firmen der selbsternannten Prophetin Gabriele Wittek gegenüber ihren Anhängern und der Öffentlichkeit. Von einer gravierenden Änderung der Umstände kann also keine Rede sein. Die Anwälte behaupten ja nicht einmal, dass er nunmehr die von ihm kritisierten Verhaltensweisen nicht mehr kritisiert oder gar befürwortet. Der Interviewpartner hat seine Meinung geändert. Das soll vorkommen. Die Einwilligung wird dadurch nicht berührt. Ingo Heinemann 5.2.2004 |
Aus:http://www.steinadler-schwefelgeruch.de/
frame_load.html?/aktuell/pm-bayerischer-rundfunk.html geladen am 5.2.2004 Aktuell Dr. jur. Christian Sailer
Pressemitteilung 2.2.2004 Strafbare Machenschaften bei einer Fernsehausstrahlung des Bayerischen Rundfunks Es ist nichts Neues, dass das Bayerische Fernsehen als verlängerter Arm kirchlicher Inquisition die Zuschauer gegen religiöse Minderheiten aufwiegelt – insbesondere gegen Anhänger der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben, die von uns anwaltschaftlich vertreten werden. Zwar steht im Rundfunkgesetz, dass Sendungen verboten sind, die "Vorurteile gegen Einzelne oder Gruppen wegen ihrer Religion oder Weltanschauung verursachen und zu deren Herabsetzung Anlass geben können"; aber diese Bestimmung ist längst der Kungelei zwischen kirchlichen Sektenbeauftragten und ihnen willfährigen Fernsehjournalisten zum Opfer gefallen. Auch Intendant Dr. Thomas Gruber, Fernsehdirektor Dr. Gerhard Fuchs und die Journalistin Angela Scheele scheinen in diesem Punkt von Gesetzestreue wenig zu halten. Neu ist allerdings, dass man zwischenzeitlich sogar vor Straftaten nicht zurückschreckt: Am 1.2.2004 strahlte das Bayerische Fernsehen ein ausführliches Interview mit einem ehemaligen Anhänger des Universellen Lebens aus, der seine Einwilligung zu diesem Interview zurückgezogen hatte. Dieser hatte vor der Kamera einen persönlichen Zwist mit seinen früheren Freunden zunächst öffentlich austragen wollen, später aber Frieden geschlossen und den Bayerischen Rundfunk unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht aufgefordert, die Bilder und den Interviewinhalt nicht auszustrahlen. Der Widerruf auch eines bereits aufgenommenen Interviews ist rechtlich möglich, wenn sich die Ausgangssituation – hier durch den Friedensschluss – gravierend geändert hat. Unter Juristen ist dies unstreitig. Doch der Bayerische Rundfunk weigerte sich, diese Rechtslage zu befolgen
und machte sich dadurch strafbar: Nach dem Kunsturhebergesetz wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ohne
Einwilligung des Abgebildeten Bilder ausstrahlt. Vielleicht kommt der Fernsehdirektor
noch einmal davon, wenn der Interviewpartner der Hetzsendung von einem
Strafantrag Abstand nimmt. Gleichwohl wird der Rechtsbruch des Bayerischen
Rundfunks Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung und einer Beschwerde
an die ARD sein. Es geht nicht nur um den Rechtsverstoß, sondern
die Verrohung der Sitten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt,
die sich rücksichtslos über Persönlichkeitsrechte und Religionsfreiheit
hinwegsetzt, um die Anhänger einer kirchlich missliebigen Religionsgemeinschaft
zu diskriminieren.
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