Warnung und Aufklärung
Warnung vor Gefahren beinhaltet immer
auch die Prognose,
daß diese Gefahr auch künftig
vorhanden sein wird.
Nur eine negative Prognose rechtfertigt
eine Warnung.
Eine solche Prognose muß sich
auf Tatsachen stützen.
Wenn die Gefahr von Handlungen ausgeht,
muß früheres Handeln berücksichtigt werden.
Ebenso, seit wann die Gefahr bekannt
ist und wie auf Kritik reagiert wird.
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Zunächst einmal: Sekten sind sehr unterschiedlich. Nicht alle sind gefährlich und nicht vor allen muß gewarnt werden. Deshalb ist eine generelle Warnung vor Kontakten nicht angebracht und wäre wohl auch unwirksam.
Aber:
Vor Gefahren muß gewarnt werden.
Besonders, wenn sie nicht ohne weiteres erkennbar sind.
Das ist eine Selbstverständlichkeit, wir kennen das von Schlaglöchern
und Medikamenten.
| Wissenschaftlicher Beweis nicht erforderlich
Man muß nicht mit wissenschaftlicher Genauigkeit beweisen, daß eine Gefahr vorliegt. Die Wissenschaft kann insbesondere auf neu auftretende Gefahren nur mit großer Verzögerung reagieren. So hatte die Bundesregeriung darauf hingeweisen, daß es bei der Transzendentalen Meditation zu Selbstmorden gekommen sei. Die Kläger im Prozeß: Es sei nicht wissenschaftlich bewiesen, daß die Zahl der Selbstmorde bei TM "statistisch signifikant" höher sei, als bei anderen Bevölkerungsgruppen. Das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 881/89 (Wortlaut des Urteils auf der Seite Der Staat darf warnen): "Auch aus dem hohen Rang des Grundrechts der Glaubens- und Gewissensfreiheit folgt nicht, daß die Bundesregierung ihr Tätigwerden von dem Ergebnis abschließender und unanfechtbarer wissenschaftlicher Untersuchungen zum Gefahrenpotential der sogenannten "Neuen Jugendreligionen/Jugendsekten“ hätte abhängig machen müssen".Eine wissenschaftliche Untersuchung würde voraussetzen, daß man die genauen Zahlen kennt. Also die Zahl derer, die TM praktizieren und die Zahl der Selbstmörder. Die Kläger haben dazu nichts geliefert. Selbst bei der Zahl derer, die TM praktizieren, haben die Kläger sich auf die öffentlich genannten Zahlen berufen. |
Auf jeden Fall aber setzt Warnung eine solide Informationsbasis voraus.
Es ist ein großer Unterschied, ob eine Warnung auf einem einzigen
Bericht eines Betroffenen basiert, oder auf zahlreichen Berichten vergleichbaren
Inhalts.
Aufklärung und Information haben jedoch Grenzen.
Wohl jeder, der sich mit Beratung befaßt, kennt das: Gelegentlich
geraten auch solche jungen Leute in eine derartige Gruppe, die in der Schule
informiert wurden. Das kann im Einzelfall am Unterricht gelegen haben.
Es gibt jedoch auch eine andere Grenze, die beachtet werden muß.
Bestimmte Psychotricks scheinen in der Lage zu sein, Kritikfähigkeit
auszuschalten.
"Der Mensch ist konditionierbar wie eine
Graugans, auch wenn die Intellektuellen dies nicht gerne hören"
(Schwertfeger, Der Griff nach der Psyche,
S. 45).
Scientology-Gründer "Hubbard lockt neue Anhänger an, indem er sich ihre Einsamkeit und Angst mit einer üblen Mischung aus Hypnose und Gehirnwäsche, Pawlowscher Konditionierung und verzerrter Psychotherapie zunutze macht. In Monatsschriften und "persönlichen" Briefen preist er die Scientology als Mittel gegen alle möglichen Leiden von Schnupfen bis Krebs an - er verspricht sogar, daß durch das "Auditing" der Intelligenzquotient um einen Punkt pro Stunde ansteigt." (Eugene H. Methvin in DAS BESTE: "Die erschreckenden Praktiken der Scientology-"Kirche" 1. Teil 5/80 2. Teil 9/81).
"Am sichersten wirken solche Reize, die
fest eingeschliffene Verhaltensweisen auslösen. Dazu gehören,
wie wir aus der verhaltensbiologischen Forschung wissen, vor allem solche
Reize, die "angeborene Dispositionen" des Menschen ansprechen und deswegen
in der Hand von Werbeleuten gefährliche Waffen sind (EIBL-EIBESFELDT,
1973, S. 64, VOGT, 1970, S. 99 ff).
"Als letztes sind einige Implikationen
für die Verbraucherpolitik zu nennen. Das konditionierte Verhalten
ist, wie bereits begründet wurde, ein "reizgesteuertes
Verhalten". Selbst eine negative Einstellung und Abwehrhaltung gegenüber
der Werbung beeinträchtigt den Konditionierungserfolg nicht. Es ist
sogar zu vermuten, daß sich der Konsument, selbst wenn er es willentlich
versucht, einer solchen Konditionierung nicht entziehen kann.
Daraus ergeben sich verbraucherpolitische Folgerungen: Will man
die Konditionierung des Konsumenten verhindern, etwa weil emotionale Bindungen
an schädliche Produkte aufgebaut werden, so nützt es nichts,
den Konsumenten aufzuklären und an seine Vernunft zu appellieren.
Das Ziel, die Konditionierung zu verhüten, kann nur durch einen Konsumentenschutz
erreicht werden, der die Konditionierung unterbindet. Hier zeigen sich
die Lücken einer Verbraucherpolitik, die zu stark auf
das normative Leitbild vom vernünftigen Verbraucher eingeschworen
ist und ihre Maßnahmen vor allem auf Information und Aufklärung
der Verbraucher ausrichtet (KROEBER-RIEL, 1977b) .
(Prof. Dr. Kroeber-Riel: Konsumentenverhalten.
2. Aufl. 1980, Verlag Vahlen. Der Verfasser ist Direktor des Instituts
für Konsum- und Verhaltensforschung an der Universität des Saarlandes
Kroeber-Riel hat die emotionale Konditionierung des Verbrauchers durch
Werbung experimentell untersucht.)