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1978 hat der Maharishi-Kult der Bundesgesundheitsministerin ein "Memorandum" übergeben, welches vordergründung die Gesundheit betraf. Bei näherem Hinsehen enthielt es jedoch das sektentypische Patentrezept, anwendbar auch für den Strafvollzug, die Verwaltung, die Industrie und die Bundeswehr, alles in drastischer Verkennung eines demokratischen Staates.
Im Jahr 2000 hat die Maharishi-Organisation
angekündigt, 10.000 Strafanzeigen gegen die Bundesregierung zu erstatten.
Letztlich wegen Nichtanwendung dieses
Patentrezeptes.
Schon einmal hat der Maharishi-Kult vergeblich versucht, den Staat auf seine Linie zu zwingen. Mit gwaltigem Aufwand wurde versucht, dem Staat Kritik gerichtlich verbieten zu lassen und den Staat zu zwingen, für die vorherige Kritik Abbitte zu leisten. Dieser Versuch ging gründlich daneben, vgl. Der TM-Prozess: Maharishi-Kult täuscht die Öffentlichkeit
„Die Regierungsmitglieder sind Schwindler und Betrüger, sie müssen vor Gericht gestellt werden".Also sollen Strafanzeigen erstattet werden.
"Nur wenn wir eine Vielzahl von Strafanzeigen haben und sie gebündelt abgeben, können wir mit entsprechender Medienaufmerksamkeit rechnen."Am 24.9.2000 meldete das "Bundespressebüro" der Naturgesetz Partei
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Wie bekommen wir 10.000 Strafanzeigen? Folgendermaßen: wir sind ca. 1500 Parteimitglieder. Wenn jeder von uns alle drei Strafanzeigen ausfüllt und unterschreibt, wovon wir ausgehen, sind es bereits über 4000. Bevor Sie aber ans Ausfüllen gehen, kopieren Sie jede Strafanzeige sooft, wie Sie von Verwandten oder Bekannten wissen, dass diese auch bereit sind, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Auch Nicht-Meditierende können mitmachen! Und auch Ihre schulpflichtigen Kinder, die, wie wir von Maharishi wissen, die eigentlichen Leidtragenden sind. Lassen Sie Ihre Kinder ruhig selbst die Anschrift ausfüllen und auf der letzten Seite unterschreiben. Vater oder Mutter sollten dann aber auch mitunterschreiben. Wir brauchen jede Unterschrift. Keiner sollte denken, dass es reicht, wenn die anderen unterschreiben. Wir werden sogar Straßenaktionen veranstalten, um auch Nicht-Meditierende unterschreiben zu lassen.
"Kampagne gegen verantwortungslose Politik erbrachte mehr als 1.000 Strafanzeigen gegen Bundeskanzler Schröder und Kabinettsmitglieder!Spätere Zahlen sind nicht zu finden.
Öffentliche Aktion wird fortgesetzt!"
10.000 Strafanzeigen: Wenn die Behörden nur auf jede eine einzige Stunde verwenden, benötigen sie 10.000 Stunden. Das ist die Arbeitzeit von mehr als 5 Personen für ein ganzes Jahr.
Damit die Anzeigen nicht ohne weiteres als rechtsmißbräuchlich zurückgewiesen werden können, soll jede mit einer umfangreihen Begründung versehen werden.
Dafür werden Muster-Strafanzeigen
vorgegeben, nach den unterschiedlichen politischen Ressorts.
Hier der Anfang der
Muster-Strafanzeige "Gesundheit":
| An die
Staatsanwaltschaft Berlin I Turmstr. 91 10559 Berlin Moabit Datum STRAFANZEIGE Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundeskanzleramt, 11011 Berlin, sowie gegen die Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer, Mohrenstr. 62, 10117 Berlin, wegen fahrlässiger Tötung § 222 StGB und fahrlässiger Körperverletzung § 230 StGB i.V.m § 13 StGB. Begründung: Wie der Name "Gesundheitsministerium" bereits
sagt, hat der oberste Dienstherr dieses Ministeriums die Pflicht, alles
Erdenkliche zu tun, dass das grundgesetzlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte
Recht aller Bundesbürger auf Leben und körperliche Unversehrtheit
gewahrt bleibt.
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Mitmach-Aufruf
im Naturgesetz Journal
| Aus: Naturgesetz Journal 6/00 August 2000
Seite 5:
Klagen gegen die Regierung.
Bitte mitmachen!
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Staatsanwaltschaft
weist Strafanzeigen ab:
Keine "tatsächlichen
Anhaltspunkte", also kein Anfangsverdacht, also keine Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft:
"Die Schlüssigkeit der Strafanzeige wird auch nicht durch aus dem üblichen Zusammenhang herausgerissene und in anderem Kontext verwandte physikalische Fachbegriffe und Euphemismen begründet.Ein Euphemismus ist eine beschönigende Bezeichnung.Die beträchtliche Anhäufung von Statistiken in Ihrer Strafanzeige ist wenig beeindruckend, da diese zwar Symptome und Fehlentwicklungen aufzeigen, Aussagen über den Nutzen oder aber die Nutzlosigkeit der Transzendentalen Meditation daraus nicht entnommen werden können.
Eine Verbindung zwischen diesen wird lediglich durch lhre Behauptungen hergestellt
Wenn die Transzendentale Meditation tatsächlich einerseits so umfassend wirkungsvoll wäre, die Wirksamkeit wissenschaftlich "unbestreitbar" belegt sein soll und andererseits "ganz einfach, angenehm und natürlich“ sein soll, stellt sich für den unvoreingenommenen Betrachter lediglich die Frage, warum nicht bereits wesentliche Teile der deutschen Bevölkerung dies für sich entdeckt haben."
| Staatsanwaltschaft Berlin
Aktenzeichen 76 Js 287/02 Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 9. September
2000
aus bereits erfolgten Rückfragen anderer
Anzeigenerstatter ist bekannnt, dass diverse Anzeigenerstatter von unbekannten
Personen im Rahmen einer Unterschriftensammlung angesprochen und dazu veranlasst
wurden, eine Strafanzeige gegen Gerhard Schröder und andere
Ich setze Sie daher auf diesem Wege davon in Kenntnis, dass Sie eine Strafanzeige gegen den Bundeskanzler, Gerhard Schröder, und die ehemalige Bundesgesundheitsministerln, Andrea Fischer, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung unterschrieben haben. Diese Strafanzeige wird letztlich damit begründet, dass die Genannten die Techniken der Transzendentalen Meditatlon nicht hinreichend gefördert haben, deren segensreiche Wirkung neben anderen Effekten auch zahlreiche Krankheiten im Ansatz zu verhindern hätte und auf diese Weise eine aufwendige und mit Nebenwirkungen behaftete Medikation vermieden hätte. Das Vorbringen wurde geprüft. Es ist haltlos. Schon die Grundaussage, es bestehe eine Pflicht des Bundesgesundheitsministeriums "alles Erdenkliche“ zu tun, was der Gesundheit dienen könnte, ist verfehlt und findet in der Verfassung keine Stütze. Die rechtliche Konstruktion der Strafanzeige, die zu einer juristischen Verantwortung der Genannten für jede einzelne Gesundheitsbeeinträchtigung führen soll, ist - selbst wenn die Transzendentaie Meditation tatsächlich etwas bewirken sollte - nicht haltbar. Die fahrlässige Tötung oder die fahrIässige Körperverletzung erfordern sorgfaltswidriges Handeln oder Nichthandeln des Beschuldigten; im Rahmen der hypothetischen Betrachtung des Kausalverlaufs müsste der tatbestandllche Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfallen, wenn das so Handeln hinzugedacht würde. Andernfalls besteht keine Strafbarkeit. Die juristische Zurechnung wird jedoch nach allgemeiner Auffassung durch das eigenverantwortliche Handeln eines Dritten unterbrochen. Das ist insbesondere bei den von Ihnen benannten unvernünftigen Verhaltensweisen wie dem Rauchen der Fa!l. Gleiches gilt auch für die Folgen von Nebenwirkungen. Es ist Aufgabe der verordnenden und behandelnden Ärzte vor der Anwendung der Medikamente zu prüfen, ob diese Medikamente notwendig sind und welche Nebenwirkungen zu erwarten sind. Auch eine umfassende Änderung der Gesetzgebung kann nichts daran ändern, dass es fast keine Medikamente ohne Nebenwirkung gibt und dass der Arzt als Entscheidungsträger für jeden Einzelfall Risiken und Vorteile der Behandlung abzuwägen und danach zu handeln hat. Auch nach Ihrem eigenen Vortrag kann die Transzendentale Meditation - sollte sie tatsächlich die zugesprochenen Wirkungen haben - jedenfalls keinen Schutz gegen sämtliche Krankheiten bieten, so dass das Grundproblem der Versorgung mit möglicherweise nebenwirkungsbehafteten Medikamenten weiterhin bestehen bleibt. Das gleiche gilt auch für die Beeinträchtigungen junger Menschen durch ungesunde Lebensbedingungen oder sonstige negative Einflüsse von außen. Ein umfassender Schutz kann nicht gewährleistet werden. Würde man Ihren Ansatz zu Ende denken, ergäbe sich eine Pflicht der Regierung, notfalls auch gegen den erklärten Willen des Betroffenen für dessen Gesundheit "Sorge zu tragen" (Sie soll ja "alles Erdenkliche“ tun). Das steht aber gerade in eklatantem Widerspruch zu dem - anerkannten - Wesensgehalt von Artikel 2 des Grundgesetzes, dem Sie allerdings eine solche Pflicht entnehmen wollen. Es gibt aber keine strafrechtlich sanktionierte Pflicht der Bundesregierung jedes, von einer Gruppe von Menschen als sinnhaft betrachtete Mittel für die Allgemeinheit als verpflichtend festzuschreiben. Es gibt ebenfalls keine strafrechtlich bewährte Pflicht für die Bundesregierung, jedes in irgendeiner Weise nützliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen oder zu fördern. Dahin geht aber letztlich Ihr Anzeigenvorbringen. Sie beklagen, dass die Bunsregierung sich bisher geweigert habe, die Technik der Transzendentalen Meditation weiter zu untersuchen und "in der Bevölkerung bekannt“ zu machen. Die Entscheidung darüber, welche Bereiche Aufnahme in den Fächerkanon der Schulen und die öffentlichen Förderprogramme finden, ist eine freie Ermessensentscheidung der zuständigen Behörden, die - zumindest für die Strafgerichte - nicht überprüfbar ist. Insoweit besteht hier keine Zuständigkeit zur Prüfung dieser Entscheidungen. In der funktionierenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung darf überdies darauf vertraut werden, dass sich die besseren Methoden und Denkweisen - wenn auch mit Verzögerung - durchsetzen. Das sollte gerade dann gelten, wenn sich diese Methoden auf vorhandene, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Feststellungen stützen können, wie es nach Ihrem Vortrag für die Transzendentale Meditatlon gelten soll. Die Schlüssigkeit der Strafanzeige wird auch nicht durch aus dem üblichen Zusammenhang herausgerissene und in anderem Kontext verwandte physikalische Fachbegriffe und Euphemismen begründet. Die beträchtliche Anhäufung von Statistiken in Ihrer Strafanzeige ist wenig beeindruckend, da diese zwar Symptome und Fehlentwicklungen aufzeigen, Aussagen über den Nutzen oder aber die Nutzlosigkeit der Transzendentalen Meditation daraus nicht entnommen werden können. Eine Verbindung zwischen diesen wird lediglich durch lhre Behauptungen hergestellt Wenn die Transzendentale Meditation tatsächlich einerseits so umfassend wirkungsvoll wäre, die Wirksamkeit wissenschaftlich "unbestreitbar" belegt sein soll und andererseits "ganz einfach, angenehm und natürlich“ sein soll, stellt sich für den unvoreingenommenen Betrachter lediglich die Frage, warum nicht bereits wesentliche Teile der deutschen Bevölkerung dies für sich entdeckt haben. Unabhängig davon ergibt sich schon aus rechtlichen Gründen keine Strafbarkeit der Beschuldigten, so dass eine abschließende Beurteilung zur Wirksamkeit der Transzendentalen Meditation nicht erforderlich war. Von der Aufnahme der Ermittlungen habe ich daher nach. § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung abgesehen, da sich aus Ihrer Strafanzeige keine zureicbenden tatsächlihen Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben. Hochachtungsvoll.
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