| Leserbrief Dr.
Claus Godbersen in der MAZ v. 30.05.2001-06-05
Keine Gefahr für
Staat und Gesellschaft erkennbar
In der Diskussion über
Bauprojekte in Fürstenberg wird immer wieder als letzter Trumpf ins
Spiel gebracht, auch die Bundesregierung warne seit Jahren vor der Transzendentalen
Meditation (TM) als einer gefährlichen Sekte. Diese vor über
20 Jahren von kirchlichen Eiferern in die Welt gesetzte und von staatlichen
Sektenreferenten gedankenlos übernommene negative Schlagwort zeigt
leider immer noch Wirkungen. Wer sich etwas genauer mit der Sache beschäftigt,
findet, dass es sich ganz anders verhält.
Seit 1980 haben TM-Organisationen
in einem Rechtsstreit versucht, die falschen negativen Äußerungen
in den stattlichen Sektenberichten zu unterbinden, und zwar mit Erfolg.
In der Berufungsinstanz ist das Oberverwaltungsgericht Münster nach
einer umfangreichen Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zu
der Überzeugung gelangt, dass von der TM keine Gefahr ausgehen. Es
hat der Bundesregierung deshalb mit Urteil vom 18. Dezember 1985 negative
Äußerungen über die TM untersagt.
Auf der Revision der
Bundesregierung hin hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin dieses Urteil
allerdings geändert und die Klage im Mai 1989 abgewiesen, jedoch nicht
aufgrund der Tatsachen; denn als Revisionsgericht konnte es selbst keine
Zeugen und Sachverständigen anhören. Der Grund war vielmehr folgender:
Unter dem Eindruck des Verfahrens hat sich
die Bundesregierung auf minimale Warnungen zurückgezogen und nur noch
erklärt, dass zwar in besonderen gelagerten Einzelfällen, nämlich
bei labiler Persönlichkeitsstruktur, die Möglichkeit psychischer
Schäden bestehen könne. Eine generelle oder signifikant häufig
feststellbare Kausalbeziehung zwischen der TM und dem Auftreten psychischer
Störungen hat sie nicht mehr behauptet. Nur über diese vorsichtigen
und zurückhaltenden Äußerungen hatte das Bundesverwaltungsgericht
noch zu befinden und nur sie sind der Bundesregierung nicht untersagt worden.
Dabei ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das nach
Meinung der Sachverständigen der Meditation für labile Menschen
nicht gefährlicher ist als andere „life events“ wie Heiraten oder
Einberufung zur Wehrpflicht, die ebenso unter besonderen Umständen
psychische Beeinträchtigungen auslösen könnten. Die Bundesregierung
hat sich im Wesentlichen daran gehalten. Jedenfalls seit 1966 hat sie keine
Sektenberichte, in denen die Transzendentale Meditation erwähnt wird,
mehr herausgegeben, also keine negativen Äußerungen über
die Transzendentale Meditation mehr gemacht. Das entsprich auch den Ergebnissen
der Enquete-Kommission „So. Sekten und Psychogruppen“ de Bundestages, die
in ihrem Berichten aus 19957 und 1998 zu dem Schluss gekommen ist, dass
„zum gegenwärtigen Zeitpunkt die neuen religiösen und weltanschaulichen
Gemeinschaften insgesamt keine Gefahr für Staat und Gesellschaft darstellen“.
Es ist also falsch,
zu behaupten, dass die Bundesregierung seit Jahren vor der TM als gefährliche
Sekte warnt. Richtig ist, dass sie sich aufgrund eines langen Prozesses
und der Arbeit der Enquete-Kommission offenbar eines Besseren hat belehren
lassen.
Dr. Claus Godbersen,
Vorsitzender Richter am
Oberlandesgericht Schleswig
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