Dietmar Stutzer:
Williges Werkzeug des
Scientology-Geheimdienstes?
1979 wurden die Kontakte
des Dr.ing.agrar. Dr.rer.pol. Dietmar Stutzer zur Scientology-Organisation
enttarnt.
Damals plante er gerade,
bundesweit Patienten-Beratungstellen aufzuziehen, unter dem Dach der Verbraucherzentalen
und finanziert von der Bundesregierung.
Stutzer und der Scientology-Geheimdienst
Seither wirft Stutzer der AGPF kriminelle Datenbeschaffung, kriminellen Datenhandel und Schutzgelderpressung vor, so zuletzt in einer an die Europäische Kommission gerichteten "Vertragsverletzungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland" vom 30.6.2004. Fakten hat er keine.
In einer Strafanzeige vom 18.1.2004
(Staatsanwaltschaft Bonn 222 Js 142/04) räumt Stutzer auch weitere
Zusammenarbeit mit der Scientology-Organisation ein.
So mit Richard Eisenböck, einem
der Chefs im Scientology-Geheimdienst
OSA.
Stutzer in seiner Strafanzeige: "Ich
war längst überzeugt, dass zur Ausschaltung des Heinemann jede
Allianz akzeptabel sei".
Eisenböck, so Stutzer, habe ihm
1991 Computer-Ausdrucke übergeben, die er bei der Durchsuchung der
Müllbehälter vor dem Wohnhaus des AGPF-Geschäftsführers
Ingo Heinemann gefunden haben will. Stutzer hat dann dieses "Beweismaterial
unter meinem Namen mit entsprechenden Erläuterungen dem Bundesbeauftragten
für den Datenschutz" übermittelt.
Die Durchsuchung
der Müllbehälter hat tatsächlich stattgefunden, wie
einer der damaligen Beteiligten 1999 dem ZDF-Reporter Rainer Fromm berichtete.
Der bestätigt auch, dass Richard Eisenböck ihn eingewiesen habe.
Die Unterlagen aber stammten nicht
aus den Müllbehältern, sondern aus dem Büro der AGPF in
Bonn, wo sie auf dem Reisswolf zur Vernichtung bereit lagen. Von dort sind
sie gestohlen worden. Die Story mit den Mülleimern soll offenbar von
diesem Diebstahl ablenken.
Der Beamte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz hat diese Unterlagen Anfang 1992 bei der Inspektion des Büros der AGPF mitgebracht. Es handelte sich um Monitorkopien, auch Hardcopies genannt, also eine gedruckte Ansicht dessen, was im jeweiligen Moment auf dem Bildschirm zu sehen ist. So etwas wurde nur zu Testzwecken gemacht.
Für Scientology gilt seit jeher: "Kritiker sind Verbrecher". Das dient keineswegs nur der Abschreckung, sondern auch der Motivation der Scientologen für ihre Angriffe gegen Kritiker.
Richard Eisenböck (im Internet auch unter Richard Eisenboeck zu finden) war damals nicht nur irgend ein kleiner Scientology-Mitarbeiter.
So war er 1992 am Verkauf von Helnwein-Bildern zwecks Finanzierung dieses Geheimdienstes beteiligt, als Helnwein noch rundheraus abstritt, Scientologe zu sein:
Helnwein-Bilder und Narconon sollen Scientology-Geheimdienst finanzieren http://www.Ingo-Heinemann.de/Helnwein-kapituliert.htm#Finanzierungsprojekt
1988 hat Eisenböck die Unterwanderung und Infiltration eines scientology-kritischen Vereins betrieben: http://www.Ingo-Heinemann.de/Unterwanderung.htm
Ob Stutzer wirklich ein williges
Werkzeug des Scientology-Geheimdienstes war, muss vorerst offen bleiben.
Das hängt davon ab, ob er überhaupt in der Lage war, einzuwilligen.
Dazu mehr unten.
1979: Dietmar Stutzer und die Scientology-Antipsychiatrie
1979 bemühte Dietmar Stutzer sich
um finanzielle Unterstützung des Staates und organisatorische Hilfe
der Verbraucherzentralen für die geplanten Patientenberatungsstellen.
Zu dieser Zeit wurde er im Briefpapier
der KVPM - Kommission für Verstösse der Psychiatrie gegen Menschenrechte
e.V. als deren Ehrenmitglied genannt, unter ausdrücklicher Erwähnung
seiner Funktion als Vorstand des Vereins Patientenhilfe e.V.
Diese "Kommission" aber war und ist
eine eindeutige Tarnorganisation der Scientology-Organisation. Dazu mehr
unter
Damit entstand 1979 der Verdacht, dass Stutzers "Patientenhilfe" Beschwerden von Patienten der Scientology-Organisation zugänglich machen könnte. Deshalb hat Ingo Heinemann, der spätere Geschäftsführer und Vorstand der AGPF, diesen Vorgang in dem ersten Buch über die Aktivitäten der Scientology-Organisation in Deutschland veröffentlicht: Die Scientology-Sekte und ihre Tarnorganisationen, 1979
In der damaligen Veröffentlichung habe ich geschrieben, daß Dr. Stutzer Ehrenmitglied der Scientology-Organisation ist. Dr. Stutzer hat daraufhin gegen die ABI und mich eine einstweilige Verfügung beantragt und bestritten, daß er von der Bezeichnung als Ehrenmitglied gewußt habe. In einem Vergleich (Landgericht Frankfurt 2/3 O 129/80 Vergleich vom 30.4.80) verpflichteten sich die Antragsgegner daraufhin, die Behauptung zu unterlassen, daß Dr. Stutzer Ehrenmitglied dieser Organisation ist. Denn tatsächlich gibt ein solches Briefpapier lediglich den Beweis dafür her, daß er als Ehrenmitglied bezeichnet wurde. Im nachfolgende Hauptsacheverfahren (Landgericht Darmstadt 2 O 366/80) haben die Beklagten am 8.12.80 ein entsprechendes Anerkenntnis abgegeben.Stutzer hat später bestritten, von dieser Ehrenmitgliedschlaft und seiner Bennennung im Briefpapier der KVPM etwas gewusst zu haben. Die KVPM hat sich dazu nie geäussert. Stutzer war schon 1977 in einer gegen die Psychiatrie gerichteten KVPM-Pressekonferenz aufgetreten (dazu mehr >>). Wenig später hatte er sich bereits dem KVPM-Sprachgebrauch angepasst: "Kranke wurden für Experimente mißbraucht!" (>>).
Stutzer-Fax: "IN IHREM KADAVER WIRD KEIN KNOCHEN GANZ BLEIBEN"
Seither und somit seit Jahrzehnten pflegt
Dr.ing.agrar. Dr.rer.pol. Dietmar Stutzer die AGPF und mich mit Beleidigungen
zu belegen. Meist wendet er sich damit an Behörden, Politiker und
Muliplikatoren. Manchen Briefen ist sofort anzumerken, dass da etwas nicht
stimmt. Sie bestehen praktisch nur aus Beleidigungen. Andere Briefe lassen
noch seinen Beruf als Journalist erkennen. Die Beleidigungen sind dann
in vermeintliche Fakten verpackt. Insbesondere stützt Dr. Dr. Stutzer
sich gern auf angebliche Zitate, die aber überwiegend keine Aussage
derer enthalten, die er zitiert haben will. Vielmehr gibt Dr. Dr. Stutzer
- zwischen Anführungszeichen gesetzt - meist seine eigene Interpretation
dessen wieder, was er gelesen hat.
Dietmar Stutzer wurde 1991 von einem Gericht
"im Zweifel für den Angeklagten" wegen mutmasslicher Schuldunfähigkeit
freigesprochen (Urteil unten).
Es mussten nicht einmal Gutachter befragt
werden. Es genügte die Verlesung "ärztlicher Bescheinigungen
des Staatlichen Gesundheitsamtes Saarbrücken und des Zentrums für
Psychologische Medizin in Saarbrücken". Dort war er verhaftet worden,
nachdem er sich immer wieder der Verhandlung entzogen hatte.
Nach kurzer Pause hat Dietmar Stutzer
seine Briefserie fortgesetzt.
Dr.ing.agrar. Dr.rer.pol. Dietmar Stutzer
täuscht damit die Öffentlichkeit und versucht, die Glaubwürdigkeit
der Betroffenen zu diskreditieren.
Die AGPF und ich sind keineswegs die einzigen
Betroffenen.
Er beschränkt sich auch nicht etwa
auf das Gebiet Sekten, Kulte und Psychomarkt.
Stutzers
Auftritt in der Pressekonferenz einer Scientology-Tarnorganisation
| Mannheimer Morgen 6.10.77
Gegen „Heilung aus der Steckdose“ Kommission fordert Abschaffung der EIektroschockbehandlung München. Die Kommission für Verstösse der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. hat auf einer Preasehonferenz in München die Abschaffung der Elektroschockbehandlung gefordert. Aus einer aus diesem Anlaß vorgelegten Dokumentation geht hervor, daß die Elektroschockbehandlung noch immer in etwa 70 v. H. der psychiatrischen Krankenhäuser durchgeführt wird, was aber noch keinen Aufschluß über den wirklichen Umfang der "Heilung aus der Steckdose“ gibt. Zu diesem Ergebnis kam die Kommission aufgrund einer Umfrage, die bei allen Direktoren größerer Psychiatrischer Einrichtungen durchgeführt wurde. Auf der Konferenz analysierte der Psychologe und Schriftsteller Theodor Weißenborn die auf die Umfrage eingegangen Antwortschreiben der Klinikdirektoren. Er kam dabei zu dem Schluß, daß es keine Indikation für eine Elektroschockbehandlung gibt. Als Beweis führte Weißenborn die Schreiben fortschrittlicher Klinikleiter an, die den Elektroschock kürzlich aus ihrem Therapieprogramm verbannt haben. Erstmalig hatten auch betroffene Patienten Gelegenheit über Schäden, die sie durch die unspezifisch robuste Starkstrombehandlung erleiden mußten, direkt zu informieren. Der 1. Vorsitzende der "Patientenhilfe", Dr. Diemar Stutzer, wies eindringlich darauf hin, daß es gegen diese Art von schädIlicher Behandlung bisher keine ausreichenden rechtlichen Miltel gibt und verlangte von der Legislative, hier Abhilfe zu schaffen. |
| Rechts ein
Pressebericht über Dr. Stutzers Tätigkeit, vermutlich aus 1979.
Titel: "Der Münchner Verein "Patientenhilfe" klagt an: Kranke wurden für Experimente mißbraucht!" Bildunterschrift:
Unten ein Artikel von damals über seinen Auftritt in der Pressekonferenz einer Scientology-Tarnorganisation |
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Danach folgte eine Serie von Beleidigungen
durch Dr. Stutzer, einige Verurteilungen und letztlich Freispruch wegen
möglicher Schuldunfähigkeit (Urteil Landgericht München
vom 22.7.91 - 25 NS 264 Js 44370/87, unten). Seither macht Dr. Stutzer
ausgiebig, mit erheblicher Agressivität und regelmäßig
Gebrauch von diesem "Jagdschein".
Schuldunfähigkeit bedeutet nicht etwa, dass jemand wegen einer Krankheit privilegiert wird.
Der Psychiater Andreas Marneros hat das so ausgedrückt (Spiegel 10/02 "Triumph im Rudel"):"Als Gutachter frage ich: hat eine psychische Störung die Tat determiniert, oder konnte der Täter zur Tatzeit anders handeln, als er gehandelt hat?" .Gerhard Mauz, der jahrzehntelang im Spiegel über diese Themen geschrieben hat, erwähnt in einem Buch (Das Spiel von Schuld und Sühne, Die Zukunft der Strafjustiz, 1975, Seite 75) den Gutachter Rauch, damals 62:"Herr Rauch hat einmal geschrieben, er halte die US-Praxis für 'recht brauchbar', vor Beantwortung der Frage nach einem 'unwiderstehtlichen Antrieb' zunächst die Frage zu beantworten, ob die Tat auch dann begangen worden wäre, wenn ein Polizeibeamter daneben gestanden hätte".Denn ein Schuldunfähiger hätte die Tat auch dann begangen, wenn ein Polizeibeamter daneben gestanden hätte.
Ein Schuldunfähiger handelt also zwanghaft.
Es ist schwierig, dies zu erkennnen und dies zumal dann, wenn der Betreffende sich gut auszudrücken weiss.
Zwanghaftes Handeln beeinträchtigt eben die Intelligenz im übrigen nicht unbedingt.Wenn einmal vor Gericht Schuldunfähigkeit festgestellt wurde, ist zivil- oder strafrechtliches Vorgehen so gut wie aussichtslos.
Dem Freispruch wegen mutmasslicher Schuldunfähigkeit
vorangegangen war eine Veurteilung durch das Amtsgericht München 471
Ds 264 Js 44370/87
vom 7.9.88 zu einer Geldstrafe von 180
Tagessätzen.
Dabei ging es nicht nur um diverse Beleidigungen,
sondern auch um falsche Verdächtigung unter Berücksichtigung
von zwei einschlägigen Vorstrafen.
Nicht nur der Angeklagte hatte Berufung
eingelegt, sondern auch die Staatsanwaltschaft wegen des Strafmasses.
Urteil Landgericht München 25 NS
264 Js 44370/87 vom 22.7.91
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