www.AGPF.de
Infos über Sekten, Kulte und den Psychomarkt
AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit
Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V., Bonn
Adresse dieser Seite: http://www.AGPF.de/Staat-und-Sekten.htm  Zuletzt bearbeitet am 24.9.2006
Zur Homepage | Zur Inhaltsseite | Zum Begriff Sekte | AGPF-Spendenkonto
Google

Der Staat und die Sekten
Staat und Parlamente befassen sich seit Jahrzehnten mit Sekten.
Warum? Wie?
Hier ein Überblick.


Inhalt dieser Seite: Zum Thema auch: In anderen Websites:
Impressum

"Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder zur Scientology-Organisation" vom 18.12.96 - Wortlaut: AGPF-Info 9/96 :

"Die Bundesregierung wird überdies auch weiterhin international gezielt den Desinformationskampagnen der Scientology-Organisation mit Nachdruck entgegenwirken."


Warum befaßt sich der Staat mit Sekten?

Der Staat ist für die Einhaltung der Gesetze zuständig.
Der Staat darf es nicht hinnehmen, daß Gesetze systematisch umgangen werden.
Der Staat muß prüfen, ob neue Gesetze erforderlich sind.
Der Staat muß seine Bürger vor bestimmten Verletzungen schützen.
Der Staat muß seine Bürger informieren.
Der Staat muß sich deshalb zunächst selbst informieren.

Darf der denn das?

Neutralität:  Der Staat muß sich in Bekenntnisfragen neutral verhalten.
Viele Sekten und manche Anbieter des Psychomarktes behaupten deshalb, der Staat dürfe sich gar nicht mit ihnen befassen, weil er dadurch die Neutralität verletze.
Das ist längst entschieden:
Der Staat darf warnen.

Wenn der Staat warnen darf, dann muß er vorher prüfen.
Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Denn der Staat darf nicht ungeprüft die Warnungen von anderen übernehmen.
Wenn der Staat prüfen will, dann benötigt er Informationen.
Deshalb:

Der Staat darf sich informieren.
Wenn es allerdings um Privatpersonen geht, ist der Datenschutz zu beachten.
Deshalb hat das Land Schleswig-Holstein zunächst sein Landes-Datenschutzgesetz geändert.

Wenn allerdings der Verfassungsschutz zuständig ist, dann ist der Datenschutz ohnehin eingeschränkt, denn das Verfassungschutzgesetz enthält solche Einschränkungen.

Viele Sekten standen und stehen im Verdacht,
- Gesetze systematisch zu umgehen oder zu verletzen;
- ihr Anhänger mit psychologischen Methoden abhängig zu machen ("Gehirnwäsche");
- die Grund- und Menschenrechte ihrer Anhänger und ihrer Kritiker zu verletzen.

Wenn das zutrifft, muß der Staat warnen.
Also muß der Staat zunächst prüfen.
Und dann Bericht erstatten.

Deshalb sind in zahlreichen Ländern solche Berichte erarbeitet worden.
Der erst 1965 in Australien über die Scientology-Organisation.
Der bekannteste Bericht in Deutschland wurde 1998 von der
Enquete-Kommission des Bundestages erstattet.
Die Enquete-Kommission kommt zu dem Ergebnis, daß der Bürger vielfach gefährdet ist.
Die Empfehlungen der Enquete-Kommission enthalten des eine ganze Reihe von Gesetzen und Gesetzesänderungen zum Schutz des Bürgers. Insbesondere
eine gesetzliche Regelung für den Psychomarkt: ein Lebensbewältigungshilfegesetz.
 

Wo bleibt denn da die Neutralität?

Neutralität bedeutet nicht Indifferenz. Eine Differenzierung nach sachliche Gesichtspunkten ist zulässig.

Dazu:  Neutralität, Indifferenz, religiöser Dialog und Verbraucherschutz
Dabei muß der Staat allerdings bestimme Grundsätze beachten,
die für das gesamte Verwaltungshandeln gelten.
So den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Der Staat soll nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
 
 
 



Impressum:


1. Version dieser Seite installiert am 7.11.99




Diese Website wurde eröffnet im September 1998