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Infos über Sekten, Kulte und den Psychomarkt AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V., Bonn Adresse dieser Seite: http://www.AGPF.de/Staat-und-Sekten.htm Zuletzt bearbeitet am 24.9.2006 Zur Homepage | Zur Inhaltsseite | Zum Begriff Sekte | AGPF-Spendenkonto |
Der Staat und die Sekten
Staat und Parlamente befassen sich seit Jahrzehnten mit Sekten.
Warum? Wie?
Hier ein Überblick.
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"Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder zur Scientology-Organisation" vom 18.12.96 - Wortlaut: AGPF-Info 9/96 :
"Die Bundesregierung wird überdies auch weiterhin international gezielt den Desinformationskampagnen der Scientology-Organisation mit Nachdruck entgegenwirken."
Der Staat ist für die Einhaltung der Gesetze zuständig.
Der Staat darf es nicht hinnehmen, daß Gesetze systematisch umgangen
werden.
Der Staat muß prüfen, ob neue Gesetze erforderlich sind.
Der Staat muß seine Bürger vor bestimmten Verletzungen schützen.
Der Staat muß seine Bürger informieren.
Der Staat muß sich deshalb zunächst selbst informieren.
Darf der denn das?
Neutralität: Der Staat muß sich in Bekenntnisfragen
neutral verhalten.
Viele Sekten und manche Anbieter des Psychomarktes behaupten deshalb,
der Staat dürfe sich gar nicht mit ihnen befassen, weil er dadurch
die Neutralität verletze.
Das ist längst entschieden:
Der Staat darf warnen.
Der Staat darf sich informieren.
Wenn es allerdings um Privatpersonen geht,
ist der Datenschutz zu beachten.
Deshalb hat das Land Schleswig-Holstein
zunächst sein Landes-Datenschutzgesetz
geändert.
Wenn allerdings der Verfassungsschutz zuständig ist, dann ist der Datenschutz ohnehin eingeschränkt, denn das Verfassungschutzgesetz enthält solche Einschränkungen.
Viele Sekten standen und stehen im Verdacht,
- Gesetze systematisch zu umgehen oder
zu verletzen;
- ihr Anhänger mit psychologischen
Methoden abhängig zu machen ("Gehirnwäsche");
- die Grund- und Menschenrechte ihrer
Anhänger und ihrer Kritiker zu verletzen.
Wenn das zutrifft, muß der Staat
warnen.
Also muß der Staat zunächst
prüfen.
Und dann Bericht erstatten.
Deshalb sind in zahlreichen Ländern
solche Berichte erarbeitet worden.
Der erst 1965 in Australien über
die Scientology-Organisation.
Der bekannteste Bericht in Deutschland
wurde 1998 von der
Enquete-Kommission
des Bundestages erstattet.
Die Enquete-Kommission kommt zu dem Ergebnis,
daß der Bürger vielfach gefährdet ist.
Die Empfehlungen der Enquete-Kommission
enthalten des eine ganze Reihe von Gesetzen und Gesetzesänderungen
zum Schutz des Bürgers. Insbesondere
eine
gesetzliche Regelung für den Psychomarkt: ein Lebensbewältigungshilfegesetz.
Wo bleibt denn da die Neutralität?
Neutralität bedeutet nicht Indifferenz. Eine Differenzierung nach sachliche Gesichtspunkten ist zulässig.
Dazu: Neutralität, Indifferenz, religiöser Dialog und VerbraucherschutzDabei muß der Staat allerdings bestimme Grundsätze beachten,