Sekten verbieten?
Immer wieder wird die Frage nach dem Verbot einer
Sekte gestellt.
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Sekten können nicht wegen ihrer Ideologie verboten werden, sondern allenfalls wegen ihrer Handlungen.
Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz:Unklar war, ob eine Organisation, die sich selbst als Religion bezeichnet oder versteht, überhaupt verboten werden kann.
"Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten".
Eine Sekte kann nur nach denselben Regeln verboten werden, wie andere
Organisationen.
Eine Sekte kann demnach verboten werden, wenn deren Zwecke oder
Tätigkeit
In Deutschland richtet sich das Strafrecht nur gegen Personen, nicht gegen Organisationen. Das Strafrecht kennt zunächst den objektiven Tatbestand, wie er in den einzelnen Strafbestimmungen beschrieben ist. Eine Bestrafung kommt jedoch nur dann in Frage, wenn der Täter auch schuldhaft gehandelt hat. Es kommt also nicht selten vor, dass eine Handlung zwar als strafbare Handlung festgestellt wird, der Täter dennoch nicht verurteilt wird, weil er zum Beispiel nicht schuldfähig ist. Das gilt zum Beispiel für Kinder.
"Den Strafgesetzen zuwiderlaufen" meint lediglich den objektiven Tatbestand der Strafgesetze.
Ausführungsgesetz zu Artikel 9 Grundgesetz ist das Vereinsgesetz
(vgl. Vereinsrecht).
Dieses Gesetz müsste also eigentlich Vereinsverbotsgesetz heissen.
Denn das sonstige Recht der Vereine wird nicht dort geregelt, sondern
im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB.
Diese Website wurde eröffnet im September
1998