Jugendliche in destruktiven religiösen Gruppen
Bericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz über
die sogenannten neuen Jugendreligionen, 1979
mit Ergebnissen einer Meinungsumfrage
| Zur Homepage | Zur Inhaltsseite | Zum Begriff Sekte |
| Adresse dieser Seite: | http://www.AGPF.de/Rheinland-Pfalz79.htm | Zuletzt bearbeitet am 11.3.2001 |
| Inhalt dieser Seite: | Zum Thema auch: | In anderen Websites: |
Die Anlage 1 ist wegen der Tabellen auf einer
gesonderten Seite untergebracht:
http://www.AGPF.de/Rheinland-Pfalz79-6.htm
Gescannt und in HTML umgesetzt von Ingo Heinemann. Bei sinnentstellenden
Fehlern bitte Nachricht an: AGPF@AGPF.de
Der Bericht enthält keine Datumsangabe. Die Meinungsbefragung
wurde im Dezember 1978 durchgeführt. Die Broschüre kann also
erst 1979 erschienen sein.
Jugendliche in destruktiven religiösen Gruppen
Bericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz über
die sogenannten neuen Jugendreligionen
Vorgelegt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
1. Neue Jugendreligionen - Thema der Politik?
2. Destruktive religiöse Gruppen
2.1 Destruktive religiöse Gruppen im Zusammenhang mit neuen religiösen Bewegungen und Gruppierungen der Jugend3. Ursachen und Voraussetzungen für das Entstehen
2.2 Die wichtigsten destruktiven religiösen Gruppen
2.2.1 "Vereinigungskirche“ und "Kinder Gottes“
2.2.2 "Transzendentale Meditation“ und "Scientology-Kirche“
2.2.3 "Hare Krishna“ und andere indische Gemeinschaften
2.2.4 Zusammenfassung und Bewertung
2.3 Die Situation in Rheinland-Pfalz
2.3.1 Aktivitäten destruktiver religiöser Gruppen
2.3.2 Einstellung junger Menschen zu den destruktiven religiösen Gruppen
3.1 Neue Zuwendung zur Religion4. Mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der destruktiven religiösen Gruppen
3.2 Verunsicherung über die Zukunftschancen
3.3 Forderung nach Sinnerfüllung in der Arbeit
3.4 Suche nach Gemeinschaft
3.5 Verhältnis zur Autorität
3.6 Autoritätsverlust infolge des Verlusts von Gemeinschaft
3.7 Gefahren
4.1 Rechtliche MaßnahmenLiteraturübersicht
4.1.1 Schranke der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
4.1.2 Der rechtliche Schutz von Mitgliedern destruktiver religiöser Gruppen
4.1.3 Rechtliche Maßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit
4.2 Beratung und Hilfe für den Einzelnen
4.3 Information der Öffentlichkeit
4.4 Aufgaben der Schule, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der außerschulischen Jugendbildung
4. 5 Schlußbemerkung
1. Neue Jugendreligionen - Thema der
Politik?
Seit Anfang der 70er Jahre werben vor allem unter jungen Erwachsenen
zwischen 18 und 26 Jahren eine Reihe bisher unbekannter religiöser
Gemeinschaften, die zum größten Teil erst kurze Zeit bestehen.
Diese Werbung fällt dadurch auf, daß sie anderer Art ist, als
das öffentliche Auftreten der Kirchen und der bereits längere
Zeit bestehenden Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es geht
diesen neuen Gruppierungen offenbar nicht in erster Linie darum, eine bestimmte
Lehre oder Überzeugung zu vermitteln - einen Glauben, zu dem man sich
bekennt und der bestimmend ist für das Leben des Glaubenden, der diesen
aber nicht herausreißt aus seinen gesellschaftlich-sozialen Bezügen.
Das Erscheinungsbild dieser Gruppierungen ist so, daß man sich fragt,
ob es sich überhaupt in erster Linie um Glaubensgemeinschaften oder
nicht vielmehr vor allem um Lebensgemeinschaften und Kampfgemeinschaften
handelt. Jedenfalls steht das Bekenntnis zu einem Glauben nicht an erster
Stelle, sondern voller persönlicher Einsatz und eine bestimmte Lebenspraxis,
die allerdings religiös begründet und gefordert werden.
Das Wirken dieser Gruppierungen wurde anfangs oft positiv beurteilt.
Manche sahen in ihnen die notwendige Gegenbewegung gegen politisch radikalisierende
Gruppen der Jugend. Man glaubte, daß hier einigen Jugendlichen Halt
und Sicherheit geboten werde. Eine Organisation der Scientology-Kirche,
die Narconon, erhielt sogar für ihre Arbeit auf dem Gebiet der Drogenentziehung
unter jungen Menschen vom Berliner Senat etwa eine Million DM. Seit einigen
Jahren mehren sich jedoch die kritischen Stimmen, und zwar längst
bevor der erschreckende Massenmord und Massenselbstmord der Volkstempelsekte
in Guyana die Aufmerksamkeit der ganzen Welt erregte und in der Bundesrepublik
zahllose Sendungen in Hörfunk und Fernsehen, aber auch Berichtsserien
über Jugendreligionen in illustrierten Zeitschriften und Nachrichtenmagazinen
veranlaßte. Schon vorher berichtete die Presse zunehmend über
fragwürdige
Im Deutschen Bundestag wurde von einzelnen Parlamentariern immer drängender die Frage nach den Aktivitäten und Wirkungen, nach der steuerlichen Behandlung und nach möglichen Maßnahmen gegen jugendgefährdende Tendenzen dieser religiösen Gruppen gestellt, vgl. die Frage des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) in der Fragestunde vom 20. Januar 1977, die Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD> in der Fragestunde vom 9. Februar 1977, die erneute Frage des Abgeordneten Vogel (CDU/CSU) in der Fragestunde vom 24. März 1977, die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU-CSU) in der Fragestunde vom 22. September 1978 und die Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) in der Fragestunde am 19. Oktober 1978. Auch in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Gerster und Fink (SPD) des Landtags Rheinland-Pfalz wurden diese Probleme aufgegriffen. In seiner Antwort hat der Minister für Soziales, Gesundheit und Sport darauf hingewiesen, daß die Anziehungskraft der sogenannten "Jugendreligionen“ auf viele Jugendliche sich dadurch erklären lasse, "daß Jugendliche einen Verlust von Werten, von gelebten Grundhaltungen und auch von echter menschlicher Gemeinschaft spüren, der zu geistiger Orientierungslosigkeit führen kann. Sie suchen nach Innerlichkeit und neuer Religiosität, zugleich aber auch nach Geborgenheit in einer als verbindlich erfahrenen engen Gemeinschaft. Deshalb könne diesen Gruppierungen nur begegnet werden, wenn alle, die mit der Erziehung und Bildung Jugendlicher betraut sind, den jungen Menschen Hilfestellung bei der Gestaltung sinnvollen Lebens geben, sie zu personalen mitmenschlichen Beziehungen befähigen und sie zur Verantwortung, Reife und Urteilsbereitschaft führen".
Aufsehen erregte vor allem eine Dokumentation über die Auswirkungen
der Jugendreligionen auf Jugendliche in Einzelfällen, die die Aktion
für geistige und psychische Freiheit - Arbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen
- durch ihre Sprecher, dem Bundestagsabgeordneten Friedrich Vogel (Ennepetal)
(CDU/CSU) und dem Ministerialrat Dr. Klaus Karbe in Bonn im Februar 1978
vorlegen ließ. Diese Dokumentation schildert in einer Vielzahl von
Einzelfällen verhängnisvolle Auswirkungen und Praktiken der "Vereinigungskirche“,
der "Kinder Gottes“ und der "Transzendentalen Meditation“. Sie belegt,
daß Mitglieder in solchen Gruppierungen in eine starke psychische
Abhängigkeit von ihrer Gemeinschaft geraten, die ihnen eine Lösung
aus eigener Kraft meist nahezu unmöglich macht. Da die "Vereinigungskirche“
und die "Kinder Gottes“ von ihren Mitgliedern auch ein Zusammenleben in
Wohngemeinschaften unter Aufgabe ihres bisherigen Berufs oder ihrer Ausbildung
verlangen, kommt hierzu auch noch eine wirtschaftliche und soziale Abhängigkeit,
die die Macht der religiösen Gruppe über den einzelnen fast unbegrenzt
sein läßt. Die Methoden der Beeinflussung führen zu psychischen
Störungen mit oft schwerem Krankheitswert und in manchen Fällen
zu jahrelang fortwirkenden psychischen Schädigungen. Die Beeinflussung
ist so massiv, daß selbst Mitglieder, die sich aus eigener Kraft
schon nach kurzer Zeit wieder aus der Lebensgemeinschaft der religiösen
Gruppe lösen, noch unverhältnismäßig lange unter Selbstvorwürfen,
psychischer Labilität und Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung
in die Gesellschaft zu leiden haben. In vielen Fällen verletzen die
Praktiken dieser religiösen Gruppierungen bei der Werbung neuer Mitglieder
und bei der Beeinflussung der Geworbenen grundlegende Werte unserer Gesellschaft,
ja die Menschenwürde. Damit ergibt sich die Legitimation und die Verpflichtung
der politisch Verantwortlichen, sich zu fragen, was zum Schutze der jungen
Menschen vor solchen Beeinflussungen getan werden kann.
2. Destruktive religiöse Gruppen
2.1 Destruktive religiöse Gruppen
im Zusammenhang mit neuen religiösen Bewegungen und Gruppierungen
der Jugend
Sehr bald, nachdem neue Religionsgemeinschaften, die ihre Anhänger
vor allem unter jungen Menschen werben, Anfang der 70er Jahre in Deutschland
aufzutreten begannen, haben einzelne auf die damit für die Entwicklung
der jungen Menschen verbundenen Gefahren aufmerksam gemacht. In diesem
Zusammenhang war es wohl der bayerische evangelische Pfarrer Friedrich-Wilhelm
Haack, der als erster den Begriff "Neue Jugendreligionen“ prägte (Friedrich-Wilhelm
Haack, Die neuen Jugendreligionen, unterdessen 16. Auflage, München
1978). Dieser Begriff ist für eine Charakterisierung und Abgrenzung
jedoch unzulänglich. Diese Religionsgemeinschaften wenden sich nicht
nur an Jugendliche, und ihre Gründer oder Führergestalten haben
oft ein beträchtliches Alter. Daß sie vor allem junge Menschen
ansprechen, ist nicht in ihrem Programm oder ihrer Lehre vorgezeichnet,
sondern liegt daran, daß junge Menschen empfänglicher sind für
das, was ihnen als "Alternative“ zu den "etablierten Religionen“ gegenübertritt,
aber auch daran, daß sie am ehesten den Elan und die Opferbereitschaft
aufbringen, die diese Religionsgemeinschaften fordern. Neue und radikale
religiöse Gruppen haben auch in vergangenen Jahrhunderten zunächst
meist junge Menschen angesprochen. Ihre Altersstruktur änderte sich
dann, sobald sie selber eine Reihe von Jahrzehnten bestanden. Auch macht
der Begriff nicht deutlich, worin die Gefährlichkeit dieser Religionsgemeinschaften
liegt. Die "Neuen Jugendreligionen“ sind im Gesamtzusammenhang einer großen
Zahl von neuen religiösen Bewegungen und Gruppierungen der Jugend
zu sehen, von denen viele keinerlei Anlaß zu kritischer Bewertung
geben.
Auch der Begriff "Jugendsekten“, der oft verwendet wird, ist zur begrifflichen Klärung wenig geeignet. Die Klassifizierung einer religiösen Gemeinschaft als Sekte, Kirche,
Weltanschauungsgemeinschaft oder Religionsgemeinschaft muß dem
theologischen Urteil vorbehalten bleiben. Es könnte sonst der Eindruck
entstehen, der Staat wende sich gegen das, was landläufig als "Sektierertum“
aufgefaßt wird. Sicher ist es begreiflich, daß Eltern, Verwandte
und Freunde auch dann besorgt sind, wenn junge Menschen einer Sekte mit
einer sich absolut setzenden, ausschließlichen Heilslehre verfallen
und sich gleichzeitig von allen anderen Auffassungen mit Entschiedenheit
abgrenzen. Aber das Recht des jungen Menschen, dies zu tun, muß im
Prinzip unangetastet bleiben. Es ist Ausfluß der im Grundgesetz verbürgten
Religionsfreiheit.
Was die Aufmerksamkeit des Staates verlangt, ist ausschließlich die Tatsache, daß verschiedene dieser neu auftretenden religiösen Gruppen Methoden der Mitgliederwerbung, der weiteren Beeinflussung und Ausnutzung der jungen Menschen mit dem Ziel der Begründung eines totalen Abhängigkeitsverhältnisses benutzen, die mit dem grundlegenden Wertsystem unserer Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen sind. Es geht dabei um Lüge, Drohung und Nötigung, auch um sexuellen Mißbrauch, um psychische und physische Körperverletzung, wie aus den Berichten von Eltern und ehemaligen Mitgliedern immer wieder deutlich wird. Die Folgen für den einzelnen jungen Menschen können verheerend sein. Es kommt zu einem Abbruch erfolgreich begonnener Bildungswege, zu einer Abknickung in der geistig-seelischen Entwicklung der Persönlichkeit, zu Realitätsverlust bis hin zu völliger Realitätsblindheit. Die Folge ist, daß der junge Mensch, wenn er die religiöse Gruppe verläßt oder von ihr als für ihre Zwecke nicht mehr brauchbar ausgestossen wird, sich im Leben nicht mehr zurechtfindet, hilfebedürftig bleibt oder lange psychiatrischer Behandlung bedarf. Es sind also die destruktiven Wirkungen religiöser Gruppen auf junge Menschen, die die Aufmerksamkeit des Staates erfordern, nicht ihre religiöse Einseitigkeit oder "sektiererische Enge“. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden
sie deshalb "destructive cults“ genannt. Klaus Karbe,
der Sprecher der "Aktion für geistige und psychische Freiheit - Arbeitsgemeinschaft
der Elterninitiativen“ spricht von "destruktiven religiösen Gruppen“.
Dieser Begriff soll auch hier im folgenden verwandt werden.
Damit soll nicht gesagt sein, daß alle genannten Vorwürfe
jeder der in diesem Zusammenhang erwähnten religiösen Gruppierungen
gemacht werden können. Ihr Vorgehen ist in vielen Einzelheiten durchaus
unterschiedlich. Es sind auch nicht alle in diesem Zusammenhang meist erwähnten
religiösen Gruppierungen für junge Menschen in gleichem Ausmaß
gefährlich. Es geht zunächst allein um die Tatsache, daß
destruktive Wirkungen auf junge Menschen nachgewiesen werden können.
Das Umfeld der destruktiven religiösen Gruppen ist außerordentlich
vielgestaltig. Nicht nur, daß diese Gruppen einzuordnen sind in den
Gesamthorizont eines neuen religiösen Interesses und neuer religiöser
Bewegungen der Jugend. Es ist auch nicht möglich, die destruktiv wirkenden
religiösen Gruppen exakt abzugrenzen und erschöpfend auf zuzählen.
Dies liegt schon daran, daß keine Religionsgemeinschaft vollständig
frei von der Gefahr ist, im Einzelfall auch destruktive Wirkungen auszulösen.
Die Religionsgeschichte gibt hier zahllose Beispiele.
Es geht also lediglich darum, aufzuzeigen, bei welchen religiösen
Gruppierungen diese destruktiven Wirkungen, insbesondere auf junge Menschen,
vor allem ins Auge fallen und gewissermaßen typisch sind und zum
Teil sogar durch verwerfliche Praktiken der Beeinflussung geradezu hervorgerufen
werden. Neben einigen auffallenden und größeren religiösen
Gruppierungen, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind gibt es auch eine
große Zahl von kleinen Gruppen, von denen man oft nur durch Zufall
erfährt. Es gibt kleine und kleinste Landkommunen und Wohngruppen
mit religiöses Gepräge, die jeden Zusammenhang mit einer größeren
Organisation ablehnen,
2.2 Die wichtigsten destruktiven
religiösen Gruppen
2.2.1 "Vereinigungskirche“ und "Kinder Gottes“
Besonders hervorstechend sind nach den vorliegenden Berichten die destruktiven
Wirkungen zweier Gruppierungen, nämlich der "Vereinigungskirche“ des
Koreaners San Myung Mun und der "Kinder Gottes“ (jetzt: "Familie der Liebe“)
des Amerikaners David Berg, genannt Mose David oder kurz Mo.
Bei der "Vereinigungskirche“ mit ihren zahlreichen, zum Teil auch kommerziell arbeitenden Untergliederungen und Unternehmen handelt es sich um das religiöse Imperium eines "neuen Messias“, des 1920 in Nordkorea geborenen Mun, der sich und seine Frau als das "Wahre Elternpaar“ als "neuer Adam und neue Eva einer neuen, vollkommenen Welt“, feiern läßt. Mun beruft sich darauf, einen ihm von Gott persönlich erteilten Auftrag zu haben, die zerrissene Erde in religiöser, kultureller und politischer Hinsicht zu vereinen - daher der Name dieser Religionsgemeinschaft. Mittelpunkt dieser Vereinigung soll Korea sein. Voraussetzung ist, daß der Kommunismus in der Welt und damit auch in Nordkorea besiegt wird; die Sekte hat daher eine kämpferisch politische antikommunistische Ausrichtung. Die "Vereinigungskirche“ gewinnt junge Menschen durch die Anziehungskraft einer verbindlichen Gemeinschaft, die alle Kräfte im Dienst einer Sache fordert, gepaart mit enthusiastischer, auf die Gestalt des Koreaners Mun bezogener Frömmigkeit. Wer erst einmal dahin gebracht ist, einen Kurs in der zentralen Schulungsstätte in Camberg (Taunus) oder in einer der anderen Schulungseinrichtungen mitzumachen, erliegt
Die bisher unter dem Namen "Kinder Gottes“ tätige "Familie der Liebe“ ist ganz auf ihren Gründer und Führer, den 59-jährigen früheren Prediger David Berg, genannt Moses, ausgerichtet. Die jungen Menschen werden dort in einer Art Gegenkommune zusammengeführt. Wesentlicher Inhalt ist das Aussteigen aus dem "System“ der westlichen Gesellschaft, das als Werk des Satans hingestellt wird. Die Gruppe ist stark apokalyptisch bestimmt, wobei Gegenstand und Inhalt der endzeitlichen Glaubensausrichtung jeweils im einzelnen durch David Berg angeordnet werden. Berg wirkt dabei durch seine "Mo-Briefe“, die seine Botschaft in der Art von Comic-Strips darstellen. Die Prostitution zum Zweck der Werbung neuer Mitglieder wird offen propagiert. Die Mo-Briefe sind zum Teil sexuell aufreizend aufgemacht, einzelne sind eindeutig pornographisch. Die Mitglieder leben in Kommunen zusammen und haben in der Regel ihre ganze Kraft für die Werbung neuer Mitglieder, die Verteilung von Schriften und Sammlung von Geld einzusetzen. Auf junge Menschen wirkt der totale Bruch mit allen in der Cesellschaft gültigen
Normen und Werten in Verbindung mit totaler Lebensgemeinschaft unter
den "Kindern Gottes“ oft anziehend. Erweisen sie sich als ansprechbar,
so wird mit allen Mitteln versucht, eine möglichst baldige unbedingte
und unwiderrufliche Entscheidung für diese destruktive religiöse
Gruppe zu erreichen, was in der Regel den Abbruch aller bisherigen Lebensbeziehungen
bedeutet. In der Bundesrepublik gibt es etwa 20 bis 30 Wohngemeinschaften
(Kolonien) und demgemäß wohl mehrere hundert Mitglieder mit
einem Durchschnittsalter zwischen 18 und 22 Jahren.
So verschieden Mun und Mo und die von ihnen gegründeten religiösen
Gruppen bis hin zur Gegensätzlichkeit in Lehre und Weltauffassung
auch sind, haben sie doch überraschende Gemeinsamkeiten. Beide verlangen
die totale Eingliederung in eine Gemeinschaft und die bedingungslose Unterwerfung
unter einen sich als Messias oder Propheten empfindenden religiösen
Führer; beide begründen dies mit der nahen Verwirklichung der
heilsgeschichtlichen Erwartung. Beide verbreiten unter jungen Menschen
die Überzeugung, daß mit der unbedingten Erfüllung der
Forderungen des jeweiligen Führers die Macht des Satans gebrochen
wird; ehemalige Mitglieder beider Gruppierungen berichten davon, daß
sie noch lange Zeit bis in die Träume hinein von dem Gedanken nicht
loskommen, sich durch ihre Trennung von der Gruppe dem Satan verschrieben
zu haben.
2.2.2 "Transzendentale Meditation“ und "Scientology-Kirche“
Vollständig anders geartet sind zwei andere Organisationen, die ebenfalls auf Jugendliche destruktiv wirken können: die "Transzendentale Meditation“ und die "Scientoloqy-Kirche“. Beide werben vor allem für ein Angebot von Kursen, die Transzendentale Meditation, für Kurse zur Einübung in Meditation, die Scientology—Kirche und für Kurse "angewandter Philosophie zur besseren Handhabung des Lebens‘~ Beide vermitteln durch höhere Stufen der Kurse auch höhere Grad,e der Einweihung in ihre jeweilige Lehre und verlangen dafür eine
beträchtliche Bezahlung. Es gibt tausende von Menschen aller Altersklassen,
die an solchen Kursen teilgenommen und hierfür zum Teil beachtliche
Kursgebühren gezahlt haben. Daß die Anpreisungen der Kurse oft
Erwartungen wecken, die hinterher in keiner Weise erfüllt werden,
ist zwar wettbewerbsrechtlich unzulässig (die Scientology-Kirche hat
einige Prozesse verloren, die eine Verbraucher-Organisation gegen sie angestrenqt
hat), würde aber für sich allein nicht rechtfertigen, sie in
diesem Zusammenhang aufzuführen. Beiden haben jedoch eine straff geführte
Kaderorganisation, für die vor allem junge Menschen gewonnen werden,
und verlangen von diesen jungen Menschen ein Engagement und eine bedingungslose
Hingabe und Unterordnung unter die jeweilige Führergestalt, sodaß
die Auuwirkungen auf die Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen
ebenfalls oft zerstörerisch genannt werden müssen.
Die Scientology-Kirche ist Zentrum einer Vielzahl von Organisationen pseudowissenschaftlichen Gepräges, zu der auch die "Dianetic Colleges“ gehören. Die Lehre ist eigenartig; sie geht aus von der These, daß jede menschliche Person viele zehntausend Jahre lang immer wieder in anderen Wesen - zum Teil auf anderen Planeten - verkörpert gewesen ist und durch dort erfahrene Erlebnisse geprägt und belastet wird. Diese Belastungen in einem besonderen Verfahren Punkt lür Punkt zu löschen und dadurch die totale Freiheit zu erringen, ist Ziel des Programms. Die Scientology-Kirche ist nichts anderes als ein riesiges Dienstleistungsunternehmen, das eine angeblich zu diesem Ziel führende Methode mit Hilfe eines fragwürdigen technischen Gerätes (des sogenannten “E-Meter“) gegen reichliche Bezahlung anbietet. Für den “Gründer und Erfinder“, den 67-jährigen Amerikaner Lafayette Ronald Hubbard, ist dies ein außergewöhnlich einträgliches Geschäft. Rückgrat der Organisation ist die sogenannte "Sea-Org“, die Bruderschaftsähnlich auf der Grundlage unbedingten Gehorsams mit einem strengen Verhaltenskodex
Die Transzendentale Meditation ist eine von dem etwa 65 Jahre alten indischen Hindumönch Maharishi Mahesh Yogi gegründete Bewegung zur geistigen Erneuerung. Sie übernimmt einige Traditionen indischer Überlieferung und verbindet sie mit typisch westlichen Erwartungen und Erfolgsdenken. Der Gründer hat "das Zeitalter der Erleuchtung“ ausgerufen und leitet die "Weltregierung“ dieses Zeitalters, deren Macht in der angeblichen "Unbesiegbarkeit“ aller transzendental Meditierenden und in den von diesen ausgehenden geistigen Kräften und Impulsen besteht. Die Organisation ist straff gegliedert und beruht auf der Einrichtung der sogenannten "Weltplan-Center“ und der Berufung von "Gouverneuren des Zeitalters der Erleuchtung“. Auch hier ist wiederum die Zahl derjenigen, die sich in die Technik der Transzendentalen Meditation haben einführen lassen (über siebzigtausend) ohne Bedeutung, für die eigentliche Organisation dürften etwa tausend meist junge Mitarbeiter (Durchschnittsalter zwischen 23 und 28 Jahren) zur Verfügung stehen. Die Anziehungskraft der Transzendentalen Meditation wird durch das umfassende Versprechen erreicht, daß das Zeitalter der Erleuchtung noch in dieser Generation alle Probleme der Menschheit lösen und ideale Menschen in einer iddalen Gesellschaft zusammenführen wird. Für Meditierende höherer Grade werden sonst unerreichbare Fähigkeiten, wie die des Fliegens, versprochen. Die enormen als Gegenleistung für die Kurse einkommenden Summen werden, soweit bekannt ist, vor allem für die weitere Ausbreitung und Finanzierung der Bewegung verwandt.
Beide Organisationen verführen junge Menschen dazu, Erfolgserlebnisse
und Bestätigung in dem stufenweisen Aufsteigen von Kurs zu Kurs zu
schrittweise höherem Wissen und Erleuchtung zu suchen, bis sie schließlich
dort das Ziel ihres Lebens gefunden zu haben meinen und dem absoluten Anspruch
der Organisation und ihres Meisters bedingungslos ausgeliefert sind. Aber
nicht nur die bedingungsloseEingliederung in eine Organisation, auch die
Praxis der Meditationsübungen als solche kann für junge Menschen
gefährlich sein. Da bei der Transzendentalen Meditation wahllos jeder
Interessent ohne Rücksicht auf seine besondere Lebenssituation angenommen
und der Meditierende ohne persönliche Unterweisung durch einen Fachmann
sich selbst überlassen wird, kann diese Art Meditation trotz scheinbarer
Bewußtseinserweiterung zur tatsächlichen Bewußtseinsverengung,
zum Ausstieg aus den sozialen Bezügen und zur Entwicklung von Wahnvorstellungen
führen (so der Direktor der Klinik für Psychotherapie der Universität
Mainz D. Langen in: Journal für autogenes Training und allgemeine
Psychotherapie 1978, S. 15).
2.2.3 "Hare Krishna“ und andere indische Gemeinschaften
Die Vermischung indischen religiösen Gedankengutes mit westlichen
Formen des Erfolgsdenkens und des Managements, die für die Transzendentale
Meditation typisch ist, kennzeichnet mehr oder weniger stark noch eine
qanze Reihe von religiösen Gemeinschaften, die in den letzten Jahren
in der Bundesrepublik Deutschland aufgetaucht sind. Am bekanntesten ist
wohl "Hare Krishna“, ein asketischer hinduistischer Mönchsorden. Gründer
war Bhaktividanta Swami Prabhupada. Als ein ausgezeichneter Kenner hinduistischer
religiöser Uberlieferung hat er in zahllosen Publikationen versucht,
diese dem abendländischen Menschen näher zu bringen. Bis zu seinem
Tode (1977) sind seine Werke in einer Gesamtauflage von fast 70 Millionen
produziert und verbreitet worden. Die Regeln, nach denen die Hare-Krishna-Mönche
leben, sind nicht selbst erfunden, sie entsprechen in ihrer Mischung aus
Askese und Extase alter indischer Tradition. Die Wirkung dieser kleinen
Gemeinschaft
Die Grunpe hat alle Elemente einer geistlichen Kommunität, de facto
wirkt sie aber vor allem als weltweite Vertriebsorganisation der Bücher
ihres Gründers. Das bedingungslose Engagement der Mönche wird
für diesen Vertrieb ausgenutzt. Für junge Menschen, die dieser
Gruppe angehört haben, ist es durch die totale Andersartigkeit der
dort geübten religiösen Praxis, die keinerlei Verbindung mit
den hier lebendigen Kulturtraditionen hat, außergewöhnlich schwer,
sich in unserer Gesellschaft wieder zurechtzufinden, wenn sie eine Zelt
lang dieser Gemeinschaft angehört haben. Durch die ständige Fluktuation
der Mitglieder trifft dies eine größere Zahl, als die Anzahl
der jeweiligen Mitglieder vermuten läßt.
Daneben treten dutzendweise indische Gurus auf, die hinduistische und
buddhistische Traditionen lehren und junge Menschen zeitweise in ihre "Ashrams“
(Wohn- und Lebensqemeinschaften) ziehen. Für viele ist dies mit einer
Reise nach Indien verbunden (in dem Ashram des Bhaqwam Shrii Rayineesh
in Indien leben ständia einicTe hundert Deutsche) zum Teil gibt es
solche Ashrams auch in Deutschland und in anqrenzenden europäischen
Ländern. Es sind Scharlatane darunter, aber auch in Indien anerkannte
ernstzunehmende religiöse Führer. Die teilweise magnetische Wirkung
auf junge Menschen kann auf die totale Andersartigkeit der dort vermittelten
religiösen Lehre, religiösen Praxis und religiösen Gemeinschaft
zurückgeführt werden. Gerade dies birgt jedoch die Gefahr der
Übersteigerung und zunehmenden Blindheit für die Realitäten
unserer Gesellschaft.
2.2.4 Zusammenfassung und Bewertung
Bereits dieser kurze Überblick über einiqe Erscheinungsformen destruktiv wirkender religiöser Gruppen verdeutlicht, daß eine pauschale Beurteilung ungerechtfertigt ist. Neben
dem bedenkenlosen Aufbau einer Religion als Wirtschaftsunternehmen finden wir die totale Hingabe an eine Sache bei persönlicher Bedürfnislosigkeit, neben religiöser Scharlatanerie messianisches Sendungsbewußtsein, aber auch ernsthafte Vermittlung hinduistischer und buddhistischer Traditionen.
In der Literatur ist immer wieder versucht worden, gemeinsame Merkmale der destruktiv wirkenden religiösen Gruppen herauszuarbeiten. Viele dieser Versuche halten angesichts der Verschiedenartigkeiten dieser Gruppierungen einer genauen Überprüfung nicht stand. Richtig ist zwar, daß in allen diesen Gruppierungen ein Führer als Heilsgestalt im Mittelpunkt steht, doch dies ist ohnehin typisch für neue religiöse Bewegungen aller Zeiten. Kennzeichnender ist wohl, daß die Struktur der Gruppierungen totalitär ist, und zwar sowohl in Bezug auf die unbedingte Unterwerfung unter den Willen des Führers und Gründers, wie auch in Bezug auf die von diesem Gründer gelehrte Wahrheit, die als absolut gültig zu bekennen ist. Dies führt zu einer Ausschaltung von eigenständigem Denken und jeder Kritik. Wer kritisch denkt, stellt sich bereits außerhalb und gehört nicht mehr dazu. Dies bedeutet für junge Menschen, die in unserer Gesellschaft mit ihrer Dominanz der rational-analytischen Komponente des Denkens erzogen worden sind, einen schwerwiegenden und oft persönlichkeitsverändernden Bruch.
Dem entspricht, daß alle destruktiven religiösen Gruppen einen totalen Gegenentwurf zum Bestehenden anbieten. ."Die jungen Leute ahnen eine tiefgreifende Zeitwende: die Welt - zumindest im Abendland - ist am Ende; unsere Systeme zerbrechen, sagen sie. Das ist die große Gelegenheit für extreme Alternativangebote. Gerade das ganz andere und Fremdartige hat Chancen, aufgegriffen zu werden. Es kann so utopisch sein wie immer; es braucht keiner Kritik standzuhalten, denn die traditionellen Maßstäbe tragen sowieso nicht durch.“ (Hans- Dieter Reimer in: Hertha-Korrespondenz, Mai 1977, Seite 3).
Junge Menschen, und zwar vor allem die jungen Menschen, die durch persönliche Probleme in irgend einer Weise belastet sind, meinen im Kontakt mit einer solchen Gruppe oft die Sinngebung und Geborgenheit zu finden, nach der sie suchen. Ihre Probleme und Ängste werden erklärt, es wird ihnen eine Lösung ihrer Konflikte in Aussicht gestellt.
Damit beginnt für die jungen Menschen der Prozeß der Desintegration aus der Gesellschaft. Sie werden durch eine in der Gruppe empfundene Freundlichkeit und Harmonie verzaubert und sehen nicht, daß das starke Gemeinschaftsgefühl der Gruppe nur die Folge des doktrinären Zwanges ist, sich die Umwelt als feindlich vorzustellen.
Viele destruktive religiöse Gruppen wären für junge Menschen weniger gefährlich, wenn bereits zu Anfang so etwas wie eine Gesamtdarstellung der Lehre und Organisation gegeben würde. Vieles würde als absurd empfunden und abschreckend wirken. Diese Gruppen decken aber ihre Karten nie ganz auf, sondern haben Stufen der Einweihung und Erleuchtung entwickelt. Diese Stufen sind dann oft auch Stufen des Abbaus des kritischen Denkvermögens, so daß am Schluß alles geglaubt wird, was immer es auch sei. Die Verbindung von Vernunft und Glauben, die die theologische Tradition des Abendlandes geprägt hat, ist nur noch wenigen jungen Menschen vertraut. Wissenschaft ist für sie nur noch der Inbegriff rational-analytischen Denkens mit der Konzentration auf die Machbarkeit und Gestaltbarkeit der Welt. Bewußt oder unbewußt sind sie davon überzeugt, daß dies nicht ausreicht, so daß sie in der Gefahr stehen, zugleich Vernunft und kritisches Urteilsvermögen überhaupt außer Kraft zu setzen. Zwischen Wissenschaft und Glauben sehen sie einen unüberbrückbaren Gegensatz.
Junge Menschen finden dann in der Gruppe eine Fülle emotionaler
Eindrücke bei gleichzeitiger Umstellung der Lebens- und Ernährungsweise
mit der Folge, daß sich physische Schwäche und psychische Euphorie
zu äußerster Empfänglichkeit für jede Indoktrination
verbinden. Damit beginnt ein schwer umkehrbarer Prozeß. Die neuen
Wertmaßstäbe der Gruppe verlangen absolute Gültigkeit,
das bisherige rechtliche und moralische Empfinder. wird mehr und mehr außer.
Kraft gesetzt. Die Fähigkeit zur Kommunikation mit Andersdenkenden
geht verloren.
2.3 Die Situation in Rheinland-Pfalz
2.3.1 Aktivitäten destruktiver religiöser Gruppen
Der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft "Aktion Jugendschutz“, die das Wirken der destruktiven religiösen Gruppen schon seit längerem beobachtet, ist bekannt, daß die destruktiven religiösen Gruppen in den meisten Stadt- und Landkreisen von Rheinland-Pfalz auftreten. Dies wird von vielen Jugendämtern bestätigt. Zum Umfang der Tätigkeit liegen genaue Angaben an keiner Stelle vor.
Die Vereinigungskirche ist nach den neuesten Feststellungen der Aktion Jugendschutz in elf Stadt- und Landkreisen aktiv tätig. In Worms soll eine Wohngemeinschaft bestehen, die regelmäßig junge Menschen einlädt.
Die Kinder Gottes sind in 14 kreisfreien Städten und Landkreisen
aufgetreten. Sie sind vor allem durch Werbung in Fußgängerzonen
aufgefallen. Kolonien (Wohngemeinschaften) sollen in Mainz, Worms, Ludwigshafen
und Iierxheim bei Landau bestehen, zum Teil sind die Werbungen aber auch
von einer in Bonn bestehenden Kolonie aus erfolgt. Das Jugendamt Bad Kreuznach
hat festgestellt, daß durch die Kinder Gottes eine nicht genehmiqte
Sammlung durchgeführt wurde und hat diese
Die Transzendentale Meditation unterhält regionale Zentren (sogenannte
Weltplan-Center) in Koblenz, Montabaur, Diez a.d. Lahn, Mainz und Kaiserslautern.
Trier wird vom Weltplan-Center Saarbrücken mitbetreut, Ludwigshafen
offenbar von Mannheim oder Heidelberg. In Pirmasens hat im Rahmen des Kreisbildungswerks
ein Vortrag zur Einführung in die Transzendentale Meditation in einem
katholischen Schwestern-heim stattgefunden. In Bad Marienberg wurde längere
Zeit eine Akademie zur Einführung in die Transzendentale Meditation
unterhalten, die jedoch nach Auskunft der örtlichen Behörden
jetzt nicht mehr tätig ist.
Die Scientology-Kirche ist nur in wenigen Kreisen durch einzelne Werbemaßnahmen
bekannt (Mainz, Grünstadt, Speyer, Ludwigshafen, Bad Bergzabern, Diez
und Limburg), größeren Umfang hatte ihre Tätigkeit lediglich
in Speyer, da einige hauptamtliche Mitarbeiter in Speyer aufgewachsen sind
und verschiedentlich ihre früheren Freunde und Bekannten zu werben
versucht haben, von denen auch einige an einem Kurs in München teilgenommen
haben.
Die Hare Krishna ist in 17 kreisfreien Städten und Landkreisen
durch ihre auffällige Werbung bekannt geworden. Mitglieder dieser
Gemeinschaft suchen offenbar regelmäßig auch kleinere Orte auf,
um zu werben und Bücher und Schallplatten gegen Spende anzubieten
oder zu verkaufen. Eine Wohngemeinschaft scheint in Landau zu bestehen.
Die Werbeaktionen erfolgen zum Teil offenbar von Heidelberg und zum größten
Teil von dem Zentrum der Organisation bei Königstein im Taunus aus.
Die Stadt Koblenz hat Angehörigen der Hare Krishna Werbung und Verkauf
von Büchern und Schallplatten im Gebiet der Innenstadt durch Verwaltungsverfügung
als unzulässige Überschreitung des Gemeingebrauchs an Straßen
und Plätzen
Bei den bereits in der Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit
und Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerster und Fink (Landtags-Drucksache
8/3307) genannten beiden Ermittlungsverfahren handelt es sich um ein Ermittluncisverfahren
wegen Verdachts der Körperverletzung gegen ein Mitglied der "Kinder
Gottes“ und ein Verfahren wegen versuchter Nötigung gegen ein Mitglied
der "Hare Krishna“. Unterdessen ist in einem weiteren Verfahren gegen ein
Mitglied der "Hare Krishna“ Anklage wegen Nötigung erhoben worden.
Wegen Verstoßes gegen das Sammlungsgesetz und die Gewerbeordnung
wurden gegen Mitglieder der "Hare Krishna“ verschiedene Bußgelder
verhängt.
2.3.2 Einstellung junger Menschen zu den destruktiven religiösen Gruppen
Um Anhaltspunkte für die Verbreitung
von Kenntnissen über destruktive religiöse Gruppen und über
deren Bewertung unter jungen Menschen in Rheinland-Pfalz zu gewinnen, hat
das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eine Meinungsumfrage
bei einer repräsentativ ausgewählten Zahl junger Menschen durchführen
lassen.
Die Befragung wurde Mitte Dezember 1978 unter 16- bis 25jährigen jungen Menschen in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Befragt wurde ein repräsentativer Querschnitt von 200 Personen. Die Einzelergebnisse der Befragung sind in der Anlage mitgeteilt. Es liegt auf der Hand, daß eine solche Befragung nur erste Anhaltspunkte für die Einstellung junger Menschen zu den destruktiven religiösen Gruppen geben kann. In den gegebenen Antworten zeigt sie jedoch Tendenzen an, die zu denken geben (zu den Einzelheiten der Umfrage s. Anlage 1).
Zunächst wurde gefragt, ob sogenannte "Juqendreligionen“ oder "Jugendsekten“ namentlich bekannt sind. 30 % der Befragten wußten keine Namen zu nennen. Den größten Bekanntheitsgrad erreichte "Hare Krishna“ mit 55 %. Die "Kinder Gottes“ (28 %), die "Vereinigungskirche“ (25 %) und die "Transzendentale Meditation“ (23 %) sind etwa jedem Vierten der Befragten bekannt gewesen. Die "Scientology-Kirche“ wurde von nur 4 % genannt, andere Namen erreichten zusammen einen Bekanntheitsgrad von 5%. Dies entspricht den Berichten über das häufige Auftreten und die intensive Werbung der "Hare Krishna“, aber auch der auffälligen Art und Weise, in der diese Gruppe wirkt. Sie ist vor allem unter Studenten und Schülern und in Großstädten bekannt. Die "Vereinigungskirche“ ist unter Studenten sehr viel bekannter (50 %) als in der übrigen Jugend, dies gilt aber auch für die Scientology-Kirche“ (12 %) und die "Transzendentale Meditation“ (42 %), hingegen sind die "Kinder Gottes“ vor allem unter Schülern bekannt (37 %), und hier im Schwerpunkt der Altersgruppe der 16- und l7jährigen (39 %). Nur 7 % haben noch nie etwas von Jugendsekten gehört; 73 % wissen davon durch Presse oder Rundfunk (evtl. neben anderen Informationsquellen, Mehrfachnennunqen waren möglich). Interessant ist, daß immerhin 23 % schon von einer Jugend-sekte angesprochen worden sind (von den Studenten sogar 46 %), im Schwergewicht die Altersgruppe von 18 - 21 Jahren (32 %) und junge Menschen in Städten über 100.000 Einwohner (34 %). 4 % der Angesprochenen haben sogar schon an einer Zusammenkunft einer solchen Gruppierung teilgenommen, auch hier vor allem die Studenten (8 %) und die jungen Menschen in Großstädten (7 %).
Bei der Frage nach den Gründen, die junge Menschen dazu bringen,
sich einer Jugendsekte anzuschließen, waren 59 % der Befragten der
Ansicht, daß dies mit dem komplizierten Leben zusammenhänge,
mit dem man nicht mehr fertigwerde. Diese Antwort wurde jedoch in kleinen
Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (78 %> mehr als doppelt so oft
gegeben, wie in Großstädten (38 %). In Großstädten
wurde das Mötiv der Neugierde und das Bedürfnis, aus dem normalen
Alltag auszusteigen, dafür häufiger genannt (59 % - im Durchschnitt
nur 44 %). Dem entsprechen die Antworten, die auf die Frage gegeben wurden,
worauf die Erfolge der Jugendsekte zurückgeführt werden könnten.
Hier wurde die Perspektivlosigkeit für Beruf und Leben von 51 % der
Befragten genannt, im Verhältnis aber selten von Studenten (23 %)
und Einwohnern von Großstädten (29 %), dabei von 71 % der jungen
Menschen, die in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern leben. Die Aufklärung
über Jugendsekten und ihre Praktiken wurde in diesem Zusammenhang
von 46 % aller Befragten als unzureichend bezeichnet.
Immerhin 13 % (Studenten 19 %) fanden Jugendsekten interessant, weil sie in der geistigen Richtungslosigkeit einen Weg weisen, und 11 %, weil man in ihnen eine verbindliche Gemeinschaft und Aufgaben findet, in denen man aufgehen kann. Insgesamt 21 % konnten sich vorstellen, daß sie unter bestimmten Umständen in einer Jugendsekte Hilfe und Gemeinschaft finden würden oder sagten sogar, sie seien auf der Suche nach solcher religiösen Gemeinschaft, unter den Studenten waren dies sogar 31%. 44% würden sich eine solche Gruppe immerhin einmal ansehen, wenn sie auch meinen, daß ein näherer Kontakt für sie nicht in Frage käme, und nur 33% sind strikt ablehnend.Diese Zahlen sieht die Landesregierung als alarmierend an, zeigen sie doch, in welchem Ausmaß ein ungestilltes Bedürfnis nach religiöser Gemeinschaft
unter Jugendlichen vorhanden ist und welche Gefährdung von destruktiven
religiösen Gruppen auch in Zukunft noch ausgehen kann.
Die Auffassung, daß sich vor allem "ein paar Sektenbosse“ an dem Geld der Sekten bereichern, wird vor allem unter Schülern vertreten (67 %) und in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern (66 %) sowie von 5.000 - 20.000 Einwohnern (63 %). Nur 38 % der Studenten teilen diese Ansicht - dafür sind 31 % der Studenten der Auffassung, daß das Geld nur den Lebensbedürfnissen der Mitglieder dient (nur 13 % der Schüler denken dies und insgesamt 22 % der Befragten). Ziemlich gleichmäßig unter allen Gruppen der Befragten ist die Ansicht verbreitet, daß das Geld hauptsächlich der Verbreitung der Sekte dient (insgesamt 39 % der Befragten). Je etwa 50% der Befragten waren der Ansicht, daß Jugendsekten die Kinder von ihren Eltern entfremden, daß sie sie völlig vom Sektenführer abhängig machen und daß sie ihnen ihr gesamtes Geld abnehmen. Unterschiedlich waren jedoch die Meinungen darüber, ob dort sogenannte "Gehirnwäschen“ durchgeführt werden. Dies meinten 41 % der Schüler, aber nur 23 % der Studenten. Am verbreitetsten ist diese Ansicht in kleinen Gemeinden (41 %), während sie in Städten zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern nur von 18 % der Befragten genannt wird und in Städten über 100.000 Einwohnern von 28 %. 71 % der Befragten vermuten, daß die Jugendsekten weiter anwachsen werden - die gegenteilige Ansicht ist vor allem in größeren Städten verbreitet (45 % der Befragten in Städten zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern, 34 % in Städten über 100.000 Einwohnern). Auf die Frage, was geschehen solle, um dieses Anwachsen zu verhindern, sind nur 16 % der Befragten der Ansicht, daß ein Verbot richtig sei.
49 % glauben, daß bessere Aufklärung in den Schulen nützlich wäre (wiederum vor allem Einwohner kleiner Gemeinden unter 5.000 Einwohnern mit 73 %, in den größeren Gemeinden und Städten ist man da skeptischer), 31 % der jungen Menschen
Die Befragung bringt zwar keine gesicherten Erkenntnisse, sie gibt aber
doch wichtige Anhaltspunkte über die Einstellung junger Menschen.
Vor allem fällt auf, wie häufig die Erfolge der destruktiven
religiösen Gruppen mit den "komplizierten“ Lebensverhältnissen
und der "Perspektivlosigkeit“ für Beruf und Leben in Verbindung gebracht
werden. Angesichts der Tatsache, daß drei Viertel der Befragten durch
die Berichterstattung in Presse und Rundfunk davon wissen, also überwiegend
kritische Informationen erhalten haben, ist es erschreckend, daß
jeder fünfte der Befragten sich vorstellen kann, in einer solchen
religiösen Gruppe Hilfe und Gemeinschaft zu finden.
3. Ursachen und Voraussetzungen für das Entstehen
3.1 Neue Zuwendung zur Religion
Die destruktiven religiösen Gruppen sind keine isolierte Erscheinung.
Sie müssen im Zusammenhanq mit einer neuen Zuwendung vieler Jugendlicher
zur Welt des Religiösen gesehen werden. Sie spiegeln die Suche der
Jugend nach Geborgenheit und Sinnerfahrung. Es wird von einer "religiösen
Welle“, "von einem religiösen Aufbruch“ oder gar von einer "religiösen
Revolte“ gesprochen. Der neue Zugang zu der Welt des Religiösen ist,
wenn er auch nur
eine Minderheit erfaßt, eine Gegenreaktion gegen die Dominanz
eines objektivierend-rationalen Zuganges zur Wirklichkeit unter dem Gesichtspunkt
der Machbarkeit des Wünschbaren und die damit verbundene Vernachlässigung
der emotionalen und religiösen Disposition des Menschen im allgemeinen
Bewußtsein. Diese liberbetonung des Rationalen war auch eine Folge
des Mißbrauchs der Gefühlskräfte in totalitären Systemen.
Ganze Bereiche menschlicher Wirklichkeitserfahrung und Wirklichkeitsgestaltung
sind dadurch zu kurz gekommen; statt der spannungs-reichen Aufgabe, bei
der Erziehung und Bildung junger Menschen Verstand und Gefühl aufeinander
bezogen zur Entfaltung zu bringen, stand die Wissenvermittlung und Einübung
in das rationale Denken oft einseitig im Vordergrund.
Hinzu kommt die allgemeine qeistige Lage der Jugend, die durch Schlagworte wie "Ungewißheit über die Lebenschancen“ - "Sinnkrise“ — "Resignation in bezug auf eine Veränderbarkeit der Welt“ — "Perspektivlosigkeit“ mitgeprägt ist und auch dazu geführt hat, daß Religion im Bewußtsein eines Teils der Jugend eine größere Bedeutung hat. So erscheint die "religiöse Revolte“ als Versuch neuer Wirklichkeitserfahrung. "Der Durchbruch dieses Drangs zum Universalen und Ganzen ist ein Stück Protest“ (Michael Mildenberger, Die religiöse Revolte, aus dem
Das Auftreten der destruktiv wirkenden religiösen Gruppen ist daher
nur eine Randerscheinung. Weit größer ist die Zahl der Jugendlichen,
deren religiöses Bedürfnis in Erscheinungsräumen sichtbar
wird, die kaum Anlaß zur kritischen Bewertung in der ~iffentlichkeit
geben. Es gibt hierzu Berichte aus allen Teilen der Jugendarbeit beider
großer Kirchen. Es sind in den letzten Jahren neue Gruppen der Jugend
entstanden, die in der Tradition christlicher Religion das gemeinsame Gebet,
gemeinsame Auslegung und Meditation biblischer Texte und gemeinsame Gottesdienste
und Andachten pflegen. So führt z.B. die ökumenische Bruderschaft
von Taiz~ Woche für Woche über die Sommermonate tausende junger
Menschen zu gemeinsamen Austausch und zur Vertiefung religiöser Erfahrung
in einem burgundischen Dorf zusammen und hat mittlerweile wohl allein in
Deutschland zehn- bis zwanzigtausend junge Menschen stark beeinflußt.
3.2 Verunsicherung über die
Zukunftschancen
Viele Jugendliche sind verunsichert über ihre persönlichen
Lebenschancen. Ziel unserer Politik war und ist, jedem die Chance zu eröffnen,
eine seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende Lebensstellung
zu erreichen. Dies hat zu dem Mißverständnis geführt, auf
bestimmte l3ildungsabschlüsse folgten automatisch auch entsprechende
Berufsmöglichkeiten und Lebensstellungen. Viele junge Menschen erfahren
nun mühsam, daß sie nicht erreichen können, was als selbstverständlich
betrachtet wurde. Es kommt hinzu, daß unsere Gesellschaft trotz aller
Beteuerungen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Tätigkeiten
nach wie vor bestimmte Berufe als höherwertig und sinnvoller einstuft.
Wenn in dieser Gesellschaft jedem alle Möglichkeiten offenstehen,
bedeutet dies, daß hier der Jugendliche nicht nur die Möglichkeit
des Aufstieqs - auch über die soziale Stellunq seiner Familie hinaus
— als reale Möglichkeit vor sich sieht, sondern daß er zugleich
und vielleicht stärker als bisher auch die Möglichkeit des Abstiegs
— auch unter die soziale Stellung seiner Familie hinab — in Kauf nehmen
muß. Die Zukunftserwar-tung des Jugendlichen wird daher mitgeprägt
von der Befürchtung, eine erstrebte Lebensposition nicht erreichen
zu können und sich damit abfinden zu müssen. Dabei mag im Einzelfall
offen bleiben, ob das Nichter— reichen des Erstrebten gerechte Folge persönlicher
Unzulänglichkeit oder Ergebnis des Zufalls oder der Ungerechtigkeit
ist - für den betroffenen einzelnen kann sogar das erste eine größere
Belastung für Lebensmut und Lebenszuversicht bedeuten.
3.3 Forderung nach Sinnerfüllung
in der Arbeit
Die Forderung nach Sinnerfüllung in der Arbeit wird heute immer nachdrücklicher erhoben; die Arbeit soll sichtbar, vorzeigbar, sinnvoll und in ihrem Sinn überzeugend sein. Dieses verschärft die Lebenssituation von jungen Menschen, insbesondere wenn sie sich damit abfinden müssen, eine erhoffte Lebensstellung vielleicht nicht erreichen zu können.
Immer wieder findet man Jugendliche, die sich auch bei geringfügigen
Anlässen auflehnen, wenn sie sich in anscheinend sinnlose berufliche
Alltagsroutine einordnen sollen. Gegenüber als willkürlich empfundenen
oder von ihnen nicht eingesehenen Anordnungen Vorgesetzter sind sie empfindlich,
ihre Belastbarkeit bei schwierigen oder als ungerecht empfundenen Situationen
ist vielfach gering. Sie resignieren eher, statt ihre Möglichkeiten
zur Mitgestaltung zu nutzen.
Eltern und Erzieher haben nicht selten gerade durch das Ausräumen von Schwierigkeiten die Lebenstüchtigkeit und damit auch die sinnerfüllung des Lebens gefährdet. "Auf der einen Seite werden unsere Jugendlichen von bestimmten Bedingungen ihrer Umwelt überfordert, auf der anderen Seite werden sie etwa was ihre Fähigkeiten anlangt, Bedürfnisbefriedigungen aufzuschieben, altersgelrLäße Aufgaben und regelmäßige Pflichten zu übernehmen, unterfordert.“ (Rudolf Affemann im "Ruf ins Volk“ Nr. 2/1977)
Hinzu kommt, daß der für Millionen Menschen ausschlaggebende,
einfache und direkte Sinnbezug ihrer Arbeit, das Verdienen des Lebensunterhalts
für eine große Zahl Jugendlicher nicht mehr überzeugend
ist. Als unmittelbar sinnvoll wird dieses Ziel in der Regel nur dann erfahren
werden können, wenn die reale Bedrohung durch Mangelsituationen erlebt
würde. Die Sicherung der Grundbedürfnisse menschlichen Lebens
- Ernährung, Kleidung, Wohnung, Heizung - erscheint den jungen Menschen
problemlos; in ihrer Umwelt erfahren sie Arbeit als Mittel zur Erreichung
zusätzlicher Konsumgüter und Bequemlichkeiten, die zwar auch
von Jugendlichen gerne genutzt werden, jedoch eine Sinnperspektive nicht
vermitteln können.
Immer wieder findet sich in Aussagen Jugendlicher über ihre eigene
Situation das Suchen nach verbindlich gelebter Gemeinschaft. Der starken,
einordnenden und regelnden Struktur der Arbeitswelt, die den Tageslauf
prägt, entspricht oft keine Einordnung in gemeinsames Leben und Erleben.
Die menschlichen Beziehungen, die dort vermittelt werden, sind dann lose
und eher kumpelhaft - sie sind äußerlich. Der den Lebensrhythmus
reglementierende und strukturierende Einordnungszwang wird von manchen
als anonyme angsteinflößende Macht empfunden und führt
zu einem Gefühl des Ausgeliefertseins, da er nicht von
personalen Bindungen begleitet und personal vermittelt wird. So denken manche Jugendliche an "Aussteigen“, an Flucht aus dieser Wirklichkeit, zumal Familie und Schule lebensbegleitende und helfende Beziehungen nicht mehr so überzeugend vermitteln.
Über Jahrhunderte war jede starke, reglementierende Einordnung
in gesellschaftliche Vollzüge stets aufgefangen durch überschaubare
soziale Gemeinschaften, die vor dem Gefühl des Ausgeliefertseins bewahrten
und wesentliche Funktionen der Stützung und Stärkung übernehmen
konnten. Leistung hatte einen unmittelbaren und erlebbaren Bezug zur Gemeinschaft.
Es könnte sein, daß die Trennung von Leistungsanforderung und
Gemeinschaftsbestätigung zu dem bei vielen durchschnittlich begabten
jungen Menschen vorhandenen Gefühl des Ausgeliefertseins wesentlich
beiträgt.
In diesem Zusammenhang ist auch das unklare, oft sogar zwiespältige
Verhältnis vieler Jugendlicher zur Autorität zu nennen. Autorität
wird zugleich gesucht und abgelehnt. Die jahrzehntelange Verdächtigung
von Autorität als Herrschaft von Menschen über Menschen ist nicht
spurlos an der Jugend vorbeigegangen. Schwerwiegender ist aber noch, daß
viele, die Autorität für Jugendliche sein könnten und sollten,
dadurch zutiefst verunsichert worden sind. Dies gilt insbesondere für
Eltern und Erzieher. Nicht jeder junge Mensch kann jederzeit die notwendigen
Grenzen seiner Freiheit einsehen und sich selbst als verbindlich setzen.
Dabei ist legitim, daß er jede Autorität, die solche Grenzen
setzt, auf ihre Uberzeugungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit befragt.
Autorität braucht aber das Vertrauen, daß auch die nicht oder
noch nicht voll eingesehene Forderung berechtigt sein könnte. Jugendliche
sind in der Regel auch heute bereit, diesen Vertrauensvorschuß zu
geben, wenn er von ihnen erwartet oder verlangt wird. Viele Erwachsene
stecken allzuschnell mit
3.6 Autoritätsverlust — Folge
des Verlusts von Gemeinschaft
Die Verunsicherung von Autorität steht im Zusammenhang mit der Tatsache, daß Jugendliche einen Mangel an verbindlich gelebter Gemeinschaft empfinden. Denn Autorität entspringt aus lebendiger Gemeinschaft — sei es im familiären Leben, sei es im Lernen, sei es in der Ausübung eines Berufs. Wird die Welt des Arbeitens oder die Welt des Lernens lediglich als zweckgerichtete Veranstaltung empfunden, als Einordnung in einen Apparat, dann erscheint die damit verbundene notwendige Begrenzung individueller Freiheit nicht mehr als Ausdruck der Anerkennung einer Autorität, sondern als Folge einer durch den Apparat gegebenen Machtstellung. Es ist erstaunlich, in welchem Ausmaß Jugendliche von einem Gefühl der Ohnmacht sprechen, obwohl sie objektiv weitaus mehr Freiheit in Anspruch nehmen können, als jede Generation vor ihnen.
Dies kann in dieser Weise auch gegenüber den Eltern geschehen.
Das Datum der Vollendung des 18. Lebensjahres wird von vielen Jugendlichen
als Markstein der Befreiung aus Abhängigkeit und Unterworfensein gesehen.
Dies gilt umso mehr, je mehr die einzelne Familie, wenn die Kinder größer
werden und ihr eigenes Leben haben, nur zur Befriedigung der elementaren
Lebensbedürfnisse dient und nicht Gemeinschaft wirklichen Miteinanderlebens
bleibt,
Gerade hier setzen die destruktiven religiösen Gruppen an. Sie
verstehen es, ein starkes und verbindliches Gemeinschaftserlebnis zu vermitteln,
dessen Hohlheit und Brüchigkeit von den jungen Menschen erst erfahren
wird, wenn es zu spät ist. Damit schaffen sie die Voraussetzung, die
ihnen die Forderung nach bedingungsloser Unterwerfung unter die Autorität
des Sektenführers ermöglicht.
Im Horizont dieser überlegungen wird deutlich, wo die Gefahren der neuen Zuwendung der Jugend zu der Welt des Religiösen liegen, Gefahren, die zu dem Erfolg destruktiver religiöser Gruppen wesentlich beigetragen haben. Weil jedes religiöse Erlebnis ein Stück Erleben des Absoluten ist, führt es zu der Gefahr, sich selbst absolut zu setzen und den Bereich des rational Erfahrbaren und Gestaltbaren gewissermaßen auszublenden, also gerade auf die befruchtende Wechselwirkung aller Bereiche menschlicher Wirklichkeitserfahrung zu verzichten. Die Religionsgeschichte ist voll von Berichten über religiöse Bewegungen, die dieser Gefährdung erlegen sind. Wird im Gegenzug zu dem Wirklichkeitsverlust, der durch die Verneinung des Religiösen entstanden ist, die Verneinung des Rationalen propagiert, so ist die Folge wiederum ein Wirklichkeitsverlust, der vielleicht sogar noch gefährlicher sein mag.
Die besonderen Gefahren, denen gerade Jugendliche ausgesetzt sind, wenn
sie einer der zahlreichen destruktiven religiösen Gruppen verfallen,
sind im vorigen Kapitel geschildert worden. Die Auswirkungen sind oft verheerend.
Hoffnungsvolle Lebenslaufbahnen knicken ab, erreichbare
Das Fehlen einer Sinnperspektive ist allerdings verbreiteter als der Versuch, die gesuchten Antworten in der Welt religiösen Erlebens zu finden, erst recht aber verbreiteter als die Anfälligkeit für destruktive religiöse Kulte. Abbrüche von Berufs- und Bildungslaufbahnen; Rückzug und Aussteigen aus der gesellschaftlichen Wirklichkeit, die Unfähigkeit zu stetigem Bemühen um das Meistern der im Leben gestellten Aufgaben findet man allenthalben. Die Zahl der Selbstmorde von Kindern und Jugendlichen ist ein Alarmsignal. In den gleichen Horizont der Betrachtung gehört auch der Blick auf die Drogenszene mit all ihren erschreckenden Folgen. Die Werber der destruktiven religiösen Gruppen haben ein raffiniertes Gespür dafür entwickelt, wer in dieser Hinsicht gefährdet ist. All diese Aspekte geben nur Ausschnitte der gesamten Wirklichkeit. Die genannten Probleme werden nicht von allen Jugendlichen in gleicher Intensität erlebt; unter der nicht kleinen Zahl der Jugendlichen, die auf der Suche nach Sinn, Erfüllung und Zielrichtunq für ihr Leben die Welt der Religion für sich neu entdecken, sind im Verhältnis nur wenige, die den Verführungen von destruktiven religiösen Gruppen verfallen. Viele junge Menschen haben sich ein erfrischend normales Verhältnis zu ihren Eltern und zu ihrer Umwelt bewahrt. Dennoch dürfen diese Fragen nicht als angebliche Randprobleme vernachlässigt werden; sie sind für die Situation der Jugend in unserer Gesellschaft bezeichnend, wenn auch nur eine Minderheit von Jugendlichen durch sie in ihrer Einstellung zu Leben und Arbeit vollständig geprägt ist. Die Sehnsucht nach der totalen Alternative, Bereitschaft zur Hingabe, Bedürfnis nach Eingliederung in eine verbindlich erlebte Gemeinschaft und nach anerkannter Autorität sind jedoch verbreiteter als die Erfolge der destruktiven Gruppen ahnen lassen.
4. Mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der destruktiven religiösen Gruppen
4.1.1 Schranke der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
Angesichts der Praktiken der in Abschnitt 2.2. beschriebenen destruktiven religiösen Gruppen und angesichts der oft verheerenden Auswirkungen für Entwicklung und Lebensweg junger Menschen, die diesen Gruppen verfallen sind, stellt sich die Frage, ob es nicht möglich ist, mit den Mitteln des geltenden Rechts oder, wenn dieses nicht ausreicht, durch neue gesetzliche Regelungen einzuschreiten. Zunächst ist aber festzustellen, daß die Religionsfreiheit des einzelnen, seine Freiheit, sich religiösen Vereinigungen anzuschließen und das Recht solcher Vereinigungen, ihre eigenen Angelegenheiten autonom zu ordnen, in der Bundesrepublik Deutschland wie in jedem freiheitlichen Staatswesen einen sehr weitgehenden Schutz genießt. Durch Artikel 4 des Grundgesetzes ist die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet, durch Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit und durch Artikel 140 in Verbindung mit dem fortgeltenden Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung insbesondere die unbeschränkte Freiheit zum Zusammenschluß zu Religionsgemeinschaften und deren Recht, ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen. Diese Rechtsstellung religiöser Gemeinschaften ist unabhängig von deren Rechtsform, insbesondere ist hierfür gleichgültig, ob sie die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten haben, wie dies bei den großen Kirchen und einer Reihe anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften der Fall ist. Die hier in Frage kommenden religiösen Gemeinschaften haben sich in der Regel zu privatrechtlich organisierten Vereinen zusammengeschlossen, eine Reihe von ihnen mit Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein.
Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts muß das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfähigkeit (Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes> extensiv ausgelegt werden. Es ist nicht nur Individualgrundrecht, sondern steht auch Religionsgesellschaften und anderen juristischen Personen zu, deren Zwecke die Pflege und Förderung eines religiösen Bekenntnisses oder die Verkündung des Glaubens ihrer Mitglieder ist. Die in Art. 4 Abs. 2 des Grundgesetzes besonders gewährleistete "ungestörte Religionsausübung“, die an sich im Begriff der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit aufgeht, hat gerade den Sinn einer Klarstellung dahin, daß Träger des Grundrechts auch eine Gemeinschaft sein kann, deren religiöses Betätigungsrecht zu schützen ist, "soweit sie sich im Rahmen gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen der heutigen Kulturvölker hält“. Die Glaubensfreiheit "umfaßt nicht nur die (innere) Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu minifestieren, zu bekennen und zu verbreiten“ (BVerfGE 24, 236, 245 f). Dabei kann und darf der weltanschaulich beutrale Staat den Inhalt dieser Freiheit nicht näher bestimmen, weil er den Glauben oder Unglauben seiner Bürger nicht bewerten darf (BVerfGE 12, 1, 4>. Deshalb gestattet das Recht auch "Außenseitern und Sektierern“ die ungestörte Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß ihren subjektiven Glaubensüberzeugungen, "solange sie nicht in Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung geraten und aus ihrem Verhalten deshalb fühlbare Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen oder die Grundrechte anderer erwachsen“ (BVerfGE 33, 23, 29>. Die Absätze 1 und 2 von Art. 4 des Grundgesetzes sichern Grundrechte, die mangels eines ausdrücklichen Gesetzesvorbehalts keine Einschränkungsmöglichkeiten durch einfaches Gesetz kennen.
Dennoch ist die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht ganz schrankenlos
Wenn demgemäß das Grundrecht der freien Religionsausübung auch nicht in dein Sinne schrankenlos ist, daß jede Betätkgung, die religiös motiviert ist, den uneingeschränkten Schutz von Art. 4 des Grundgesetzes genießt, und die Religionsausübung nicht unter Verletzung anderer"... die Grenzen der Glaubensfreiheit ... (dürfen> nur von der Verfassung selbst bestimmt werden. Da die Glaubensfreiheit keinen Vorbehalt für den einfachen Gesetzgeber enthält, darf sie weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Klausel relativiert werden, welche ohne verfassungsrechtlichen Ansatzpunkt und ohne ausreichende rechtsstaatliche Sicherung eine Gefährdung der für den Bestand der staatlichen Gemeinschaften notwendigen Güter (als Voraussetzung für eine Beschränkung> genügen läßt. Vielmehr ist ein im Rahmen der Garantie der Glaubensfreiheit zu berücksichtigender Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Werteystems zu lösen.“
Soweit sich durch Auslegung die sachliche Reichweite eines Grundrechts
unmittelbar erschließen läßt, bleibt kein Raum für
eine Regelung durch den einfachen Gesetzgeber. Eine authentische Interpretation
der Verfassung ist ihm nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung verwehrt
(BVerwGE12, 45, 53>, da der Versuch, den Gehalt eines Grundrechts mit eigenen
Werten verdeutlichend zu umschreiben, stets die Gefahr in sich birgt, mit
der Verfassung in Widerspruch zu geraten. Es ist nicht einmal möglich,
eine Religionsgemeinschaft zu verbieten, die in ihrer Religionsausübung
diese Schranken offenkundig verletzt. Geht man davon aus, daß die
Religionsgemöinschaften erforderlichenfalls dem Verbot und der Auflösung
nach Art. 9 Abs. 2 GG unterliegen (so BVerwGE 37, 344, 365>, so könnte
ein solches Verbot rechtlich nur zulässig sein, wenn Zwecke oder Tätigkeit
insgesamt den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten (Art.
9 Abs. 2 des Grundgesetzes, BVerwGE 37, 344, 365>. Dies kann jedoch keiner
der in Frage stehenden Gruppierungen nachgewiesen werden. Sofern die Religionsausübung
nicht insgesamt, sonderr nur im Einzelfall die durch die verfassungsmäßige
Ordnung gegebenen Grenzen verletzt, bleibt .es daher nur möglich,
mit den jeweils zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln hierauf
zu reagieren. Die besonders herausgehobene
Aber nicht nur die eigentliche Religionsausübung, sondern auch
die eigenständige Regelung der inneren Ordnung der Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften genießt gemäß Art. 140 des
Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung
einen starken Schutz. Die autonome Regelung der eigenen Angelegenheiten
ist lediglich beschränkt durch die "Schranken des für alle geltenden
Gesetzes“. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Bedeutung dieser Einschränkung
(BVerfGE 42, 312, 332 ff) ausgeführt, daß auch sie nicht im
Sinne eines allgemeinen Gesetzesvorbehalts verstanden werden kann, und
daß es elementare Teile der Ordnung einer Religionsgemeinschaft gibt,
für die der Staat nicht befugt ist, Schranken
Die Religionsfreiheit ist ein für unsere staatliche Ordnung grundlegendes
Gut. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, darüber zu wachen oder
darüber zu richten, ob Religionsgemeinschaften ihre Anhänger
zu einem Glauben führen, der die Verantwortung für die Grundwerte
der Menschenwürde, der Gerechtigkeit und des Friedens stärkt,
oder aber in religiösen Überzeugungen, die zur Flucht aus der
Wirklichkeit und gesellschaftlichen Verantwortung führen. Staatliches
Eingreifen ist nur möglich und nur notwendig, wenn Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften die Rechte anderer oder die Rechte ihrer
eigenen Mitglieder gegen deren Willen verletzen.
4.1.2 Der rechtliche Schutz von
Mitgliedern destruktiver religiöser Gruppen
Die in Abschnitt 2.2 genannten destruktiven religiösen Gruppen
werden Mitglieder in der Regel erst, wenn diese mindestens 18 Jahre alt
sind. Es gibt jedoch eine Reihe von Einzelfällen, in denen auch Minderjährige
aufgefordert worden sind, sich einer dieser Gruppierungen anzuschließen.
Diese Fälle betreffen vor allem die "Kinder Gottes/Familie der Liebe“
und die "Vereinigungskirche“. Nach § 5 des Gesetzes über die
religiöse Kindererziehung vom 15.07.1921 haben Minderjährige,
die das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, sich auch gegen den
Willen der Eltern einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzuschließen.
Dieses Recht geht jedoch nicht
Es sind jedoch vor allem die jungen Volljährigen, die gefährdet
sind, den Verführungen destruktiver religiöser Gruppen zu verfallen.
Während sich einige, wie die "Kinder Gottes/Familie der Liebe“ und
die "Vereinigungskirche“,
Der rechtliche Schutz von Mitqliedern religiöser Gruppen und die Gewährleistung ihrer Rechte kann daher erst dann zur vollen Wirksamkeit kommen, wenn diese Mitqlieder sich aus ihrer inneren Bindung an die Gruppe gelöst haben, da sie vorher alles gutheißen, was die Gruppe oder ihr Stifter und Führer tut. Dies ist insbesondere nach einem Austritt oder einer faktischen Lösunq der Zugehörigkeit der Fall. Die früheren Mitglieder haben dann die Möglichkeit, Schenkungen wegen Irrtums, Täuschunq oder Drohung anzufechten oder zur Bestreitung ihres eigenen angemessenen Unterhalts zurückzufordern. Auch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage für die Schenkung kann eine Rückforderung möglich sein. Die häufig eingegangene Verpflichtung, ein künftiges Erbe der Religionsgemeinschaft zu übertragen, ist ohnehin nichtig. Soweit ein Verstoß gegen die Strafgesetze vorliegt, können die ehemaligen Mitglieder Anzeige erstatten, insbesondere wegen Betrugs, Nötigung, Freiheitsentziehung und Körperverletzung. Mitglieder, die unter Verzicht auf Erwerbstätigkeit einer der Lebens- und Wohngemeinschaften angehörten, können nach ihrem Ausscheiden die Nachversicherung zur Rentenversichenung verlangen.
Die jeweils aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten möglichen rechtlichen Schritte können im Rahmen dieses Berichts nicht erschöpfend dargestellt werden, da sie sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls richten. Wesentlich ist jedoch die Tatsache, daß der einzelne, wenn ihm die Lösung von der religiösen Gruppierung gelingt, keineswegs rechtlos ist. Die psychischen Schädigungen, z. B. durch Abbruch von Ausbildungen und verlorenen Lebenschancen oder die für das weitere Leben verlorenen Jahre
4.1.3 Rechtliche Maßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit
Die dem einzelnen durch die Tätigkeit einer destruktiven religiösen
Gruppe gefährdeten Mitglied zustehenden Rechte führen jedoch
nicht dazu, daß die jugendgefährdende Tätigkeit dieser
Gruppe allgemein unterbunden werden kann. Ein generelles Verbot der Tätigkeit
der destruktiven religiösen Gruppen ist nicht möglich und mit
den Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht vereinbar. Es bleibt aber
die Möglichkeit, die Tätigkeit der destruktiven religiösen
Gruppen auf die Einhaltung der für alle geltenden Gesetze sorgsam
zu überwachen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß diese
Gruppierungen kein einheitliches Bild bieten. Gegenüber religiös
verbrämten wirtschaftlichen Großunternehmen wie der "Scientology-Kirche“
ist anders zu reagieren als gegenüber Bettelorganisationen wie den
"Kindern Gottes/Familie der Liebe“. Die Landesregierung wird darauf hinwirken,
daß die folgenden Maßnahmen in allen dafür geeigneten
Fällen getroffen werden:
4.2 Beratung und Hilfe für den einzelnen
Die Eltern sind oftratlos, wenn ihre Kinder in Verbindung mit einer der destruktiven religiösen Gruppen kommen und erkennbar wird, daß die Lehre und die Lebensgemeinschaft dieser Gruppe einen immer stärkeren Einfluß gewinnt. Sie fragen sich, ob Nachgiebigkeit, Duldung oder gar Einverständnis das richtige Verhalten sind und hoffen oft, hierdurch den menschlichen Kontakt mit ihrem Kinde zu bewahren.
Bisherige Erfahrungsberichte haben aber gezeigt, daß gerade in der ersten Zeit der Beeinflussung eine entschiedene Haltung der Eltern dazu beitragen kann, dem jungen Menschen den Abstand zu vermitteln, der für eine kritische Betrachtung notwendig ist. Allgemeingültige Regeln für das richtige Verhalten der Eltern, Freunde und Bekannten lassen sich jedoch nicht aufstellen. Es ist deswegen wichtig, daß die Angehörigen des Kindes die Möglichkeit haben, sich mit erfahrenen Kennern der destruktiven religiösen Gruppen und ihrer bisherigen Praktiken zu beraten. Dazu reicht nicht aus, sie auf die verschiedenen Elterninitiativen, auf die Aktion Jugendschutz und auf die Beauftragten der evangelischen und katholischen Kirche zu verweisen.
Die Landesregierung wird sicherstellen, daß die vorhandenen Stellen der Erziehungs-, Lebens- und Eheberatung ausreichend informiert sind, wie sie helfen können, wenn betroffene Eltern, aber auch junge Menschen sie aufsuchen. Das gleiche gilt für die Jugendämter und für die Polizeidienststellen. Soweit diese Stellen und Beratungsdienste nicht selbst helfen können, weil sie mit den Problemen nicht hinlänglich vertraut sind, müssen sie in der Lage sein, Hinweise zu geben, wo eine umfassende sachkundige Beratung gegeben werden kann.
Die weltanschaulich-religiöse Neutralität verbietet staatlichen
Stellen, die von solchen religiösen Gruppen verbreiteten religiösen
Lehren in irgendeiner Weise zu bewerten. Aber gerade dann, wenn junge Menschen
sich mit den an sie herangetragenen religiösweltanschaulichen Lehren
auseinandersetzen, werden bloße Hinweise auf Mißbräuche
und ge— gesetzeswidrige Praktiken wenig nützen. Für den jungen
Menschen geht es um verbindliche religiöse Wahrheit. Die hier notwendige
geistige Auseinandersetzung kann nur von den Kirchen und Religionsgemeinschaften
selbst geführt werden.
Dies bedeutet aber nicht, daß dem Staat und den Kommunen jede helfende und beratende Tätigkeit verwehrt wäre. Zwar kann der Staat nicht darüber entscheiden, was Wahrheit ist, aber er hat das Recht, persönliche Unwahrhaftigkeit und Unglaubwürdigkeit von Sektenführern aufzuzeigen. Er kann nichts dazu sagen, ob die christliche oder die buddhistische oder eine andere Lehre den Menschen zu seinem Heil führt, aber er hat das Recht, deutlich auszusprechen, wenn eine religiöse Lehre auf die Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen zerstörerisch wirkt. Die Landesregierung wird die Jugendämter und die Polizeidienststellen ermutigen, nicht aus falsch verstandener Neutralität jede Bewertung der destruktiven religiösen Gruppen ängstlich zu vermeiden, sondern gegenüber den betroffenen jungen Menschen und deren Eltern eindeutig die Gesichtspunkte zu nennen, die für eine kritische Auseinandersetzung wichtig sind.
Junge Menschen, die die Kraft gefunden haben, sich aus der Gemeinschaft einer destruktiven religiösen Gruppe wieder zu lösen, finden nicht leicht den Weg zurück in die Bezüge und Kommunikationsweisen unserer Gesellschaft. Gerade sie brauchen die Nähe einer engeren Lebensgemeinschaft, in der sie ihre Probleme ansprechen können und die ihnen hilft, sich zurechtzufinden. Hier verdient die christliche Wohngemeinschaft besondere Aufmerksamkeit, die Inge Mamay aufgrund ihrer Erfahrungen in einer Kommune der ,Kinder Gottes/Familie der Liebe“ in Altenberg im Bergischen Land gegründet hat. Diese Lebensgemeinschaft ist ein bedeutungsvoller Versuch, jungen Menschen zu helfen, daß sie nach den Erfahrungen in einer Sekte ihre Ausbildung fortsetzen oder ihren Beruf wieder aufnehmen, ihnen zugleich aber Gemeinschaft und praktiziertes religiöses Leben zu ermöglichen. Es liegt auf der Hand, daß diese Hilfe nicht von staatlichen oder kommunalen Behörden gegeben werden kann. Die Landesregierung ist aber bereit, entsprechende Initiativen in Rheinland-Pfalz im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu unterstützen, wenn freie Träger oder Kirchen deshalb an sie herantreten.
4.3 Information der Öffentlichkeit
Wie in Abschnitt 2.3.2 berichtet, hat die aus Anlaß dieses Berichts unter jungen Menschen in Rheinland-Pfalz gehaltene Umfrage ergeben, daß die Tatsache der Existenz von "neuen Jugendreligionen“ oder "Jugendsekten“ unter Jugendlichen sehr bekannt ist. Nur etwa 7 % haben keine Kenntnis. Über 70 % der jungen Menschen wissen etwas durch Berichte in Fernsehen, Rundfunk und Zeitung. Dennoch ergibt sich aus dieser Umfrage, daß die vermittelte Information nicht ausreicht. Lediglich die Hare Krishna ist mehr als der Hälfte der Angesprochenen bekannt. Etwa jeder Dritte weiß überhaupt keinen Namen zu nennen, der Bekanntheitsgrad der "Kinder Gottes/Familie der Liebe“ der "Vereinigungskirche“ und der "Transzendentalen Meditation“ liegt um 25 %. Andere Namen wußten nur wenige der Angesprochenen zu nennen. Die hauptsächlich verbreiteten kritischen Vorwürfe, nämlich daß Jugendsekten die Kinder ihren Eltern entfremden, sie vom Sektenführer völlig abhängig machen, ihnen ihr ganzes Geld abnehmen und das eingenommene Geld zur Bereicherung der Sektenbosse verwenden, werden je nur von etwa der Hälfte der Befragten als glaubwürdig angesehen. Nur 30 % meinen, daß man die Jugendlichen vor der Verführung durch Jugendsekten schützen müsse. Auch persönlich würde nur jeder Dritte einen Kontakt mit einer Jugendsekte strikt ablehnen, weil er damit nichts zu tun haben möchte.
Wenn 20 % der Befragten sich sogar vorstellen könnten, daß
sie dort unter Umständen Hilfe und Gemeinschaft suchen würden,
ist deutlich, daß die bisherige Aufklärung der Öffentlichkeit
nicht ausreicht, um junge Menschen vor den Gefahren der destruktiven religiösen
Gruppen zu bewahren. Es liegt sogar die Vermutung nahe, daß die in
der Öffentlichkeit meist pauschal und undifferenziert vorgenommene
Bewertung lediglich zu einem größeren Bekanntheitsgrad der religiösen
Gruppierungen beigetragen hat, daß aber die mit der Information vermittelten
kritischen Werturteile von einer großen
Die Vermittlung nur allgemein kritischer Information und abqualifizierender Werturteile kann daher nicht helfen und unter Umständen sogar das Gegenteil bedeuten. Wichtig ist, daß der Jugendliche oder der junge Erwachsene, der in Kontakt mit einer der destruktiven religiösen Gruppen kommt, nicht nur eine pauschale und daher widerlegbare kritische Einstellung vermittelt bekommen hat, sondern daß er konkret etwas weiß über Praxis und Lehre gerade dieser Gruppierung. Dies gilt um so mehr, weil es zum System der besonders stark auf Werbung neuer Anhänger ausgerichteten destruktiven religiösen Gruppen gehört, daß sie ihre Lehre und Praxis dem Adepten nur schrittweise offenbaren und gerade die Praktiken und Thesen, die am meisten Widerspruch und Anstoß erregen könnten, erst dann mitteilen, wenn eine Stufe der Identifikation mit der Gruppierung erreicht ist, die den jungen Menschen kritiklos alles akzeptieren läßt.
Die Landesregierung warnt daher davor, auf Grund des zunehmenden Bewußtseins
von der Gefährlichkeit der destruktiven religiösen Gruppen und
insbesondere unter dem Eindruck so grauenvoller Geschehnisse wie dem Massenmord
und Selbstmord von Mitgliedern der Volkstempel-Sekte in
4.4 Aufgaben der Schule, der allgemeinen
und beruflichen Bildung, der außerschulischen Jugendbildung
Es gibt zu denken, daß bei der Befragung junger Menschen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren in Rheinland-Pfalz zwar nur 7 % noch nie etwas von den "neuen Jugendreligionen“ gehört hatten, aber auch nur 13 % angaben, im Unterricht damit bekannt gemacht worden zu sein. Dem entspricht, daß die Hälfte aller Befragten der Auffassung ist, die Schulen müßten besser über die religiösen Gruppierungen aufklären.
Die Landesregierung ist sich bewußt, daß die Aufklärung über religiöse Bewegungen und Gruppierungen und insbesondere über die Gefahren der destruktiven religiösen Gruppen eine wichtige Aufgabe des öffentlichen Schulund Bildungswesens ist. Die notwendige Aufklärung und Information muß zunächst bei der Fortbildung und Weiterbildung der Lehrer beginnen. Dies ist bereits veranlaßt. Zwei der drei Institute für die Fortbildung und Weiterbildung der Lehrer, nämlich das Institut für Lehrerfortund -weiterbildung in Mainz und das Erziehungswissenschaftliche Institut in Landau, haben dieses Thema zu einem Schwerpunkt ihres Veranstaltungsprogramms für das erste Halbjahr 1979 gemacht.
Das Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung in Mainz hat sein
Programm im ersten Halbjahr 1979 zum Teil unter das Thema "Die Sinnfrage
und die Lehrerfortbildung“ gestellt. Dieses Thema steht ausdrücklich
im Zusammenhang
Auch die Einbeziehung in die Lehrpläne hat bereits begonnen, vor
allem im Rahmen des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts.
Dies wird im "Lehrplanentwurf Evangelische Religion für die Klassen
7 bis 9/10“ deutlich. Der Entwurf sieht für das 7. Schuljahr eine
10 bis 15stündige Unterrichtsreihe zum Thema "Freikirchen und Sekten“
vor. In diesem Zusammenhang sind aber eine Reihe von anderen Themen ebenfalls
von Bedeutung, so zum Beispiel die Behandlung des Themas "Kirche“ im Rahmen
einer längeren Unterrichtsreihe in Klasse 8, des Themas "Schuld -
Strafe -Vergebung“ im 9. Schuljahr, des Themas "Außenseiter - Randgruppen“
im 7. Schuljahr und des Themas "Gewalt und Gewaltlosigkeit“ im 10. Schuljahr.
Entsprechend sieht der Zielfelderplan
Eine hervorragende Bedeutung in der Auseinandersetzung mit den destruktiven religiösen Gruppen kommt der außer-schulischen Jugendbildung im Rahmen der Jugendarbeit und insbesondere im Rahmen der Jugendverbände zu. Die im Landesjugendring Rheinland-Pfalz zusammengeschlossenen Verbände haben zu einem großen Teil bereits in der Vergangenheit die Auseinandersetzung mit den destruktiven religiösen Gruppen zu einem Thema ihrer Bildungsarbeit gemacht. Die Jugendarbeit mit ihrer lockeren Form einer nicht primär lernzielorientierten Kommunikation und mit ihrer Betonung gemeinschaftsbildender Angebote ist besonders geeignet, den destruktiven religiösen Gruppen entgegenzuwirken. Dies gilt vor allem für die kirchliche Jugendarbeit, in der religiöse Fragen Jugendlicher aufgenommen und Antworten auf die Sinnfrage vermittelt werden können.
Die Landesregierung ist jedoch überzeugt, daß weder die Information über neue religiöse Bewegungen und insbesondere über die destruktiven religiösen Gruppen, noch die Vermittlung von Wissen über mögliche Antworten auf die Sinnfrage
In Deutschland wie in allen Industrienationen verbringen immer mehr
junge Menschen immer längere Zeit in großen und zum Teil unübersichtlichen
Bildungsinstitutionen, ohne daß der Bezug dieses Lernens zu der späteren
sozialen Aufgabe und Sinnfindung und zum späteren sozialen Status
für sie stets deutlich wäre. Die "geistige Richtungslosigkeit
unserer Zeit“ wurde vor allem von Studenten als Grund dafür angegeben,
daß sie Jugendsekten interessant finden könnten, die Erwartung,
"verbindliche Gemeinschaft und Aufgaben“ zu finden, von Schülern.
Jugendgruppen und Jugendverbände
Das Empfinden der Perspektivlosigkeit des Lebens, der geistigen Orientierungslosigkeit
und des Fehlens verbindlicher Gemeinschaft ist viel allgemeiner, als die
im Verhältnis dazu sehr geringen Erfolge der neuen religiösen
Gruppen zum Ausdruck bringen. Nicht nur um diese kann es gehen, wenn gefragt
wird, was im Rahmen des Bildungs- und Erziehungswesens getan werden kann.
Die zahlreichen Jugendlichen, die begonnene Bildungsabschnitte abbrechen,
Ausbildungsverhältnisse nicht zu Ende führen, den erlernten Beruf
aufgeben oder in ähnlicher Weise angesichts der Anforderungen der
Realität versuchen "auszusteigen“, aber auch die zunehmende Zahl von
Selbstmorden junger Menschen, ihre Gefährdung durch Drogen und Alkohol
und die zunehmenden psychischen Störungen und Erkrankungen sind Symptome,
die in die gleiche Richtung zeigen und in ihrer Bedeutung noch besorgniserregender
sind. Es ist die allgemeine Gefährdung junger Menschen in unserer
Gesellschaft, die die destruktiven religiösen Gruppen für sie
erst gefährlich macht.
Was kann getan werden, um jungen Menschen die Sinnperspektive, die geistige
Orientierung und die verbindliche Gemeinschaft zu vermitteln, die sie suchen?
Die Landesregierung kann hier keine fertigen Antworten anbieten. Die Vermittlung
von Denkfähigkeit und Wissen
Die Landesregierung ist sich bewußt, daß die Möglichkeiten
des Staates besci~iänkt sind und an einer entscheidenden Stelle enden.
Sie sieht eine wichtige Ursache der gegenwärtigen Labilität der
Jugend auch darin, daß die Bedeutung des religiösen Erlebens
für die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen in den
vergangenen Jahrzehnten zunehmend aus dem Bewußtsein verdrängt
worden ist. Sie sieht es nicht als einen Zufall an, daß heute von
einer "neuen religiösen Welle“ oder "religiösen Revolte“ unter
den jungen Menschen gesprochen wird. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften
sind hier gefordert; sie können mit den Möglichkeiten, die nur
sie haben, den jungen Menschen Sinn und Antwort auf letztlich religiös
motivierte Fragen aufzeigen.
Helmut Aichelin: "Moderne Jugendreligionen - Hintergründe
Fragen . Antworten“, 32 S., N~col—Verlag, Kassel
Arbeitskreis Sekten und neuere Weltanschauungsgemeinschaften (Hrsg): "Sekten un~ neuere Weltanschauungsgemei.nscharten“ 157 5., Bonn 1978
Daniel Beil: "Die Zukunft der westlichen Welt“, Frankfurt 1976
Hendrik Bussiek: "Bericht zur Lage der Jugend“, 176 S., Fischer Tb-Verlag Frankfurt 1978
Harvey Cox: "Licht aus Asien - Verheißung und Versuchung östl. Religiösität“, aus dem Amerikanischen, 222 S., Kreuz-Verlag Stuttgart 1978
Evang. Landesiugendinformationen (elif) 1/78: "Material zum Thema Jugendreligionen“, 140 5., Amt für Jugendarbeit in 6100 Darmstadt
Friedrich-Wilhelm Haack: "Die neuen Jugendreligionen“, 88 5., Evangelischer Presseverband für Bayern, Birkerstraße 22, 8000 München 19, 16. überarbeitete Auflage 1978
Friedrich-Wilhelm Haack: "Die neuen Jugendreligionen“ Band II (Dokumente und Erläuterungen) 117 5.
Friedrich-Wilhelm Haack: "Ratschläge“ 88 5., Evangelischer Presseverband für Bayern, Birkerstraf3e 22, 8000 München 19
Friedrich-Wilhelm Haack: " Verführte Sehnsucht“, 56 5., Evang. Presseverband für Bayern, München 1978
Friedrich Hacker : "Freiheit die sie meinen“, 480 5., Verlag Hoffmann und Campe, Hamburg 1978
Kath. Landesarbeitsstelle Rheinland-Pfalz - Aktion Jugendschutz (Hrsg) : "Neue religiöse Organisationen - Jugendreligionen 127 5., Als Manuskript gedruckt, 1. Auflage Dez. 1978
Joachim Lell/Ferdinand W. Menne (Hrsg) : "Religiöse Gruppen -Alternativen in Großkirchen und Gesellschaft“ Düsseldorf! Göttingen 1976
Literaturmagazin 9 : "Der neue Irrationalismus“ Hrsg. von Nicolas Born / Jürgen Manthey / Deif Schmidt, Rowohlt dnb Nr. 100, Reinbek 1978
Michael Mildenberger : "Heil aus Asien?“, Quell-Verlag Stuttgart 1974
Michael Mildenberger : "Die religiöse Revolte“, erscheint März 1979 im Fischer- Taschenbuch - Verlag, Frankfurt
Peter-Michael Pflüger (Hrsg) : "Religiöse Erfahrungen im Ausbruch aus den Traditionen“, Psychologisch gesehen 26/27 Stuttgart 1976
Hans-Diether Reimer (Hrsg) : "Stichwort ,Sekten‘ - Glaubensgemeinschaften außerhalb der Kirchen“, Quell-Verlag Stuttgart 1978
Udo Reither (Hrsg) : "Meditation - Wege zum Selbst“, Mosaik Verlag München 1976
Horst Reller (Hrsg. im Auftrag der VELKD) : "Handbuch Religiöse Gemeinschaften“ G. Mohn Verlag, Gütersloh 1978
Ingrid Riedel "Der unverbrauchte Gott“ München 1976
Theodore Roszak : "Gegenkultur - Gedanken über die technokratische Gesellschaft und die Opposition der Jugend“, List Taschenbücher 390, München 1973
Shirley Sugarman : "Narzißmus als Selbstzerstörung“, Olten/ Freiburg 1978
Michael Schibilsky : "Religiöse Erfahrung und Interaktion“ Kohlhammer - Urban Taschenbücher Nr. 624, Stuttgart 1976
Rolf Schwendter : "Theorie der Subkultur“, Neuausgabe Frankfurt 1978
Rainer Volp : "Chancen der Religion“, Gütersloher GTB 103, Gütersloh 1975
Ludger Zinke : "Religionen am Rande der Gesellschaft - Jugend im Sog neuer Heilsversprechungen“, 184 5., Kösel-Verlag München 1977
Literatur zu einzelnen Gruppen
Vereinigungskirche
Rüdiger Hauth: "Vereinigungskirche - ,Tong-Il Kyo‘ im Angriff“Kinder Gottes (Familie der Liebe)
4. Aufl. 1978, Evang. Presseverband für Bayern, Birkerstraße 22, 8000 München 19
Rüdiger Hauth: "Die Kinder Gottes - Weg und Irrweg einer Jugendsekte“Hare Krishna-Bewegung
3. Aufl. 1977, Evang. Presseverband für Bayern, Birkerstraße 22, 8000 München 19
Michael Mildenberger: "Heil aus Asien?“, 5. 36 ff, Quell—Verlag Stuttgart 1975Transzendentale Meditation (TM)
Fr.—W. Haack: Transzendentale Meditation“ 39 5. Ev.PrVb.f. By. 1976Scientology
M. Mildenberger/A. Schöll: "Die Macht der süßen Worte -Die Bewegung der Transzendentalen Meditation“, Aussaat-Verlag Wuppertal 1977Bloomfield/Cain/Jaffe/Kory: "Transzendentale Meditation“ Econ Verlag, Düsseldorf/Wien 1976
Bernhard Müller-Llmau: "Kräfte aus der Stille - Transzen~ dentale Meditation“ Econ-Verlag, Düsseldorf/Wien 1977
John Whyte: "Alles über TM - Transzendentale Meditation‘ Wilhelm Heyne Verlag München 1976
Christopher Evans: "Kulte des Irrationalen“, Rowohlt Verlaq Re inbekJochen Maes: "Scientology-Sekte, Narconon e.V.“ ZittyVerlag Berlin 1977
Für den Unterricht
epv~ArbeitstranSParente für die Tageslichtprojektiofl : "Die neuen Jugendreligionen“ (F.-W. Haack) Evang. Presseverband für Bayern, München 1977
Kurzfilme (ca.15 Min.) über vier Gruppen : Kinder Gottes, Vereinigungskirche, Scientology, Hare Krishna, 16 mm Lichtton, Farbe 1976 (Über die Medienstellen auszuleihen)
Ton-Bild-Mappe (90 Farbdias) : " Götzen, Gurus und Geschäfte“ von H. Löffelmann, 1867 Callig-Verlag München (leihweise über die Medienstelle)
Wandbild für den Unterricht mit Text von H. Aichelin, Liefer. 74/1978
Nr. 4308 "Jugeridreligionen“ Verlag Der Neue Schulmann, Stuttgart