Reiki
Bernhard Brünjes ist Vorsitzender des Vorstandes der AGPF
REIKI
Das Patentrezept des
Japaners Mikao Usui
für Gesundheit,
Seelenheil, Tier- und Pflanzenpflege
Reiki ist weit über die Grenzen des Psychomarktes hinweg zu einem feststehenden Begriff geworden; der Büchermarkt mit Titeln zu diesem Thema ist um unzählige Werke bereichert. Das führte zwangsläufig auch zu kritischen Anfragen an das „Heilungs“-Konzept, an die versprochenen Wirkungen und die Ausbildung derer, die sich auf diesem inflationierenden Markt der Heilung versprechenden Methoden tummeln.
Nach dem Verständnis japanischer Religiosität wird „KI“ als eine unpersönliche Naturkraft, die in der ganzen Welt gegenwärtig ist, bezeichnet. Mit „KI“ meint man die universale Lebensenergie, die durch alles fließt was lebt. „KI“ ist „das Leben selber“, die „Seinskraft“. „KI“ ist göttlichen Ursprungs.
Es verwundert daher nicht, dass Angehörige von KI-Gruppen sich die Erschaffung des Himmels auf Erden zum Ziel gesetzt haben. Das soll dem KI-Gläubigen gelingen, indem er „göttliches Licht“ oder „göttliche Kraft“ von den Handflächen abstrahlt und so zur Besserung und Heilung der unheilen Welt seinen Beitrag leistet.
Kranke Menschen, Lebensmittel, Pflanzen, Tiere und fast alle Dinge werden mit positiver, heilender Bestrahlung gereinigt, gesund gemacht oder sogar konserviert.
Obwohl es sich um eine göttliche Kraft
handelt, sei sie jedem Menschen verfügbar. Man bräuchte nur zu
lernen mit dieser Kraft umzugehen, um sie zum eigenen Nutzen oder Nutzen
von anderen einzusetzen.
„Universale Energie wirkt immer zum Wohle des Empfängers, nie negativ.
Wenn wir ausschließlich mit universaler Energie arbeiten, gibt es keinerlei Einschränkungen in der Anwendung.
Wenn wir ausschließlich mit universaler Energie arbeiten, kann der Behandelnde sich durch die Anwendung nicht erschöpft oder ausgelaugt fühlen.
Wenn wir ausschließlich mit universaler Energie arbeiten, ist es unnötig, vor dem Energieausrichten die Erlaubnis des Betreffenden einzuholen.
Wenn wir ausschließlich mit universaler Energie arbeiten, harmonisiert diese Methode mit allen Therapieformen, Methoden für persönliches Wachstum, Weltanschauungen und mit allen Meditationstechniken.“ (DAO-Magazin fernöstlicher Lebens-Kunst, Reiki)„Reiki ist eine wunderbare Behandlungsmethode, da die Behandlung nur durch Handauflegen geschieht und Reiki auf allen Ebenen, das heißt Körper, Seele und Geist heilt. Erinnern Sie sich doch, als Sie noch ein Kind waren und Ihre Eltern, wenn sie sich wehgetan haben, die Hände drüberhielten und der Schmerz dann verschwand. Das ist die Erinnerung unseres Unterbewußten an die Heilende Kraft, die in jedem von uns wohnt. Reiki fließt immer, auch jetzt, bei jedem Menschen und durch die Einweihung werden natürliche Kanäle gereinigt, geöffnet und versiegelt, sodass danach eine größere Menge fließen kann.Reiki wird immer vom Körper selbst eingezogen, wenn wir die Hände auflegen, sodass es unmöglich ist, jemandem Reiki zu geben, der keines haben will.“ (www.paranormal.de/reiki)
Reiki, auch genannt Radiance Technic
ist eine Art Heiltechnik mit Ursprung in Japan.
Wenn von Reiki gesprochen wird, muss darauf
verwiesen werden, dass es inzwischen mindestens zwei „Reiki-Konfessionen“
gibt. Alle behaupten, die ursprünglich reine Lehre des Dr. Mikao
Usui zu besitzen und autorisiert seien, die Lehre zu verbreiten. Die
beiden Gruppen sind die Reiki Alliance (R.A.) und die American-International
Reiki Association (A.I.R.A.) bzw. Radiance Association.
Die Legende berichtet, dass Mikao Usui Ende des 19.Jahrhunderts das Geheimnis jener Energie entdeckt habe, mit der Buddha oder Jesus geheilt haben sollen. Nach wochenlangem Fasten sei ihm die Methode des Reiki, was soviel bedeutet wie „göttliche Energie“, auf einem Berg in einem „großen weißen Licht“ offenbart worden.
Die Übertragung universaler Lebenskraft erfolgt durch Handauflegen.
Anhänger von Reiki sehen sich nicht einer Religion, einem Kult oder Glaubenssystem zugehörig, sondern sie seien mit allen Glaubensrichtungen kompatibel.
Im Selbstverständnis sind die Formulierungen unbestimmt und vermischen Weltanschauung, Religion und Medizin: „Reiki ist die Kunst und Wissenschaft, natürliche, universale Lebenskraft zu aktivieren, zu lenken und anzuwenden, um Ausgewogenheit der Energie, Heilung und Ganzheit zu fördern, um Störungen vorzubeugen und in jedem Lebensalter echtes Wohlbefinden zu erhalten. Reiki ist eine sehr wirkungsvolle Selbsthilfetechnik zur vollkommenen Entspannung und um Stress abzubauen.“
Auf der einen Seite stehen Begriffe für
ein mechanistisches Verständnis wie „Wissenschaft“, „Heilung“, „Selbsthilfetechnik“.
Auf der anderen Seite stehen Begriffe aus der modernen Esoterik wie „natürliche,
universale Lebenskraft“, „Entspannung“, „Ganzheit“ oder „Gleichgewicht“.
Diese Vermischung der Ebenen ist typisch für die dem New-Age zuzuordnenden
Lebens- zund Heilungskonzepte.
Nicht selten ist ein/e Reiki-Meister/in
der/die Seminare anbietet gleichzeitig Rebirther, Gestalttherapeut oder
verfügt über Kenntnisse in der Aura-Behandlung.
Reiki kann angeblich weder gelehrt noch gelernt, sondern nur von einem Meister an einen Schüler weitergegeben werden.
In einem Wochenend-Seminar zum Reiki-Grad
I (Kostenpunkt zwischen DM 300.-- und DM 450.--) wird mit verschiedenen
Einweihungsritualen der Körper des Schülers für die Aufnahme
„kosmischer Energie“ geöffnet. Von diesem Zeitpunkt an ist
die „Energie“ ständig und unbegrenzt verfügbar., was den Schüler
nun erlaubt, selbst seine Hände heilend aufzulegen.
Die Hierarchie der „Eingeweihten“ sieht
aber noch zwei weitere Grade vor.
Für die Erlangung des Grad II, in einem zwei- bis dreitägigem Seminar, müssen zwischen DM 850.-- bis DM 1.300.-- bezahlt werden. Die Einweihung in den II. Grad soll eine Vervielfachung der Heilkräfte bewirken und dazu befähigen, „unabhängig von Raum und Zeit, Fernheilung mit Mental-Heilung“ zu geben.
Die Kosten für die Grad III-Meister-Einweihung liegen zwischen DM 10.000.-- und DM 25.000.--.
Die Kosten für solche „Einweihungen“ oder „Ausbildungen“ z.B. in einer so genannten „Akademie für feinstoffliche Heilwesen und Reiki“ sind schlichtweg weggeworfenes Geld. Die Ausbildung zum „Diplom-Reiki-Lehrer“ ist, da eine therapeutische Befähigung nicht anerkannt wird und rechtliche Befugnisse nicht abzuleiten sind, absurd.
Man mag sich sein eigenes Urteil bilden, wie in einem „Offiziellen Reiki-Handbuch“ aufgezeigt (es sind exakt 385 Störungen beschrieben), mit dem Grad I von Allergien und Asthma über Haarausfall, Herpes und Hühneraugen bis hin zur Tuberkulose und Tumore mit Reiki behandelt werden können.
Auch erkrankten Tieren und Pflanzen helfe das Handauflegen des Reiki und sogar bei mechanischen oder elektrischen Defekten z.B. des Autos soll die kosmische Energiezufuhr erfolgreich sein.
Selbstverständlich könnten auch Nahrungsmittel durch Reiki „entgiftet“ werden.
Mit dem Grad II werden die „Energiekanäle“ weiter geöffnet und man kann sich jetzt schwereren Erkrankungen, wie z.B. AIDS oder Krebs zuwenden. Ausserdem sei man jetzt zur Fernbehandlung befähigt. Es genügt ein Bild des zu Behandelnden, oder auch der Name und Wohnort sei ausreichend.
„Es empfiehlt sich dringend, dem ganzen Körper mindestens zweimal täglich Reiki zu geben, bis die Krankheit zurückgeht.“ (Eine Behandlungsstunde kostet zwischen DM 80.-- und DM 120.--)
Mit dem Grad III hat man die „Meister-Weihe“
erlangt, mit der Befugnis, Probanden seinerseits Grad I und II zu verleihen.
Mittlerweile sind aber noch weitere Grade
eingeführt worden.
Der Grad III wird jetzt unterteilt in
Grad III a Weiterentwicklung der Lehrer-Ausbildung
und III b Meister/Lehrer-Grad.
Im Grad IV geht es um die Einweihung in
das Herz-Symbol und das Osho-Symbol.
Grad IV b ist nur für Reiki-Lehrer
bestimmt, mit der Befähigung zur Einweihung in Grad IV.
Grad V weiht in das Hals-Chakra-Symbol
ein und Grad V b gilt für die Befähigung zur Vermittlung der
Einweihungstechniken.
Die Grade VI a und VI b werden als Reiki-Geheimgrade
verkauft und in den Graden VII und VIII werden zwei „gechannelte Symbole,
die Dir den Zugang zum Channeling und zur Akasha-Chronik erleichtern“
vermittelt.
Wunder- und Geistheilung ist allemal als Irreführung oder Betrug zu werten, auch wenn die einzelnen Heiler von ihren paranormalen Fähigkeiten und Kräften überzeugt sein mögen. Der Nachweis solcher Kräfte konnte bislang in keinem einzigen Fall erbracht werden.
Die Gefahr von Wunderheilerei besteht in erster Linie darin, dass Kranke im Vertrauen und in Hoffnung auf die angepriesene „höhere Heilung“ notwendige diagnostische und therapeutische Maßnahmen versäumen oder ablehnen.
Ausbleibende Heilung wird nicht dem Heiler
angelastet, sondern der eigenen Unzulänglichkeit. Trotz Behandlung
immer noch krank zu sein, kann dazu führen, dass Patienten sich uneingeschränkt
dem Glauben an die Wunderkraft des Heilers hingeben.
Solch ein uneingeschränkter Glaube
erklärt die Bereitschaft, für den hanebüchensten Unsinn
Geld auf den Tisch zu legen.
Als Fazit kann verzeichnet werden, dass
durch solche mystisch-okkult-übersinnlichen Angebote deutlich erkennbare
Deformationen durch esoterische „Therapien“ bei ihren Opfern, Patienten
oder Konsumenten nicht ausbleiben.
Nur wenige würden ihr Auto einem
Dilettanten mit Drei-Tages-Kurs zur Reparatur anvertrauen. Sich selbst
aber, ihre körperlichen und psychischen Probleme, vertrauen sie esoterischen
Quacksalbern an.
Es gehört zum Erfolgsrezept, sich unkonventioneller Symbole zu bedienen. Man knüpft an psychische Probleme vielfältigster Art an und verspricht Lösung mit einfachen und leichten Mitteln. Da wird Rettung verheißen, Zugang zu „magischem, höherem Wissen“, ohne sich anzustrengen:
Glauben! Zahlen! Gehorchen!
Esoterische Logik denunziert die Möglichkeit, die Menschen haben, sich gegen ausbeuterische, erniedrigende Verhältnisse zur Wehr zu setzen.
Zum Schluss noch ein Zitat:
„Wenn Ganzheitlichkeit versprochen wird,
wird es meistens einseitig!“
Quellennachweis
Klöckner/Tworuschka
Handbuch der Religionen
OLZOG VERLAG
VELKD Arbeitskreis Religiöse Gemeinschaften
Handbuch Religiöse Gemeinschaften
Gütersloher Verlagshaus
Bernd Dürholt
Reiki – Heilende Hände?
Evangelischer Presseverband f.Bayern e.V.
Colin Goldner
PSYCHO – Therapien zwischen Seriosität
und Scharlatanerie
Pattloch Verlag
Stiftung Warentest
Handbuch – Die andere Medizin
4. überarbeitete und erweiterte Auflage
| LIZENZIERUNG
> 3/1998, S. 26-29, Text, Titel: Reiki auf Lizenz, Autor: Jürgen Kindler > 4/1998, S. 8, Leserbriefe von Ado Rieger, Manfred Aubert, Peter König > 2/1999, S. 3, Editorial von Jürgen Kindler > 2/1999, S. 6, Leserbrief von Claudia Dieckmann Kein Reiki auf Lizenz > 2/1999, S. 32-35, Text, Titel: Kein Reiki auf Lizenz, Autorin: Phyllis Lei Furumoto |
Das Bemühen um Objektivität ist deutlich erkennbar. Eine Leserbriefschreiberin in derselben Ausgabe: "Das Reiki-Magazin ist wesentlich freier geworden - früher hatte ich immer das Gefühl, dass sie Meinungsfreiheit sehr, sehr einseitg war".
Über das
Urteil des Landgericht Koblenz (unten) findet sich
ein Leserbrief.
Aus dem Leserbrief des Dipl. Ing. Peter
König, Reiki-Meister:
"Das kuriose Fazit aus dem Urteilen der Justiz ist, dass man Reiki lehren darf, dann aber nicht gewerblich ausüben und sogar nicht demonstrieren darf, ohne den Heilpraktikerschein zu besitzen. Eine Änderung der bestehenden Verhältnisse ist allenfalls über eine Änderung der Gesetzgebung - also über die Politik - zu erreichen".König hat
"in mehrjährigen Prozessen versucht, Reiki vom Heilpraktikerschein freistellen zu lassen. Dabei hat er den ganzen Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zum Bundesverwaltungsgericht und auch der Strafverfolgung bis zum Landgericht durchlaufen. (Urteile VG Düsseldorf 3K6962/96; OVG Münster 13A5322/96, BVerwG Berlin 3B21/99; AG Mettmann 30 Ds28Js434/96; LG Wuppertal 28Ns28Js434/96-115/99 VIII). Es ist deshalb nicht notwendig, dass andere diesen recht teuren Weg noch einmal beschreiten".Der Leserbrief bezieht sich auf den Artikel "Neues Gerichtsurteil zu Reiki" aus dem Heft 2/2001, der allerdings nicht in der Website zu finden ist.
Urteil zu unlauterer Reiki-Werbung
Das Landgericht Koblenz 3 HO 73/2000 hat
eine Reiki-"Praktizierende" wegen unlauterer Werbung nach dem Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG) verurteilt.
Das Urteil:
Sie hatte in einem Artikel und in ihrem
Briefpapier u.a. für Reiki geworben.
Darüber haben berichtet die
"Wie stichhaltig der Kommentar der DGAM immer sein mag, Tatsache ist, dass durch das Koblenzer Urteil der Handlungsspielraum einer kommerziellen Anwendung von Reiki enger geworden ist ..."Gerhard Tiemeyer; "DGAM Geschäftsführer; Ausbildungsleiter im Berufsverband für GesundheitspraktikerInnen", sagt deutlich, was in dem Urteil steht:
"Mit der Reiki-Methode darf nicht geworben werden ohne eine Heilerlaubnis zu haben. Werbung bedeutet, das Wort Reiki darf nicht als Hinweis auf das Angebot auftauchen.""Heilerlaubnis" bedeutet: Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz. Dazu: Unter "Wie mit dem Urteil umgehen?" schreibt Tiemeyer:
"In Zukunft wird sich auch weiterhin ein großer Teil der Reiki-Entwicklung auf Reiki als Heilpraxis beziehen. Das ist sicherlich gut und sinnvoll und die entsprechenden PraktikerInnen werden HeilpraktikerInnen werden."Zweifel sind wohl angebracht.
Tiemeyer fährt fort:
| "Wir nehmen das aktuelle Urteil aber auch
zum Anlass, unsere langjährige Erfahrungen in der DGAM Gesundheitspraxis
nun intensiver für eine positive Arbeitsperspektive für Reiki
im freien Bildungsbereich umzusetzen.
Im Rahmen der DGAM Gesundheitspraxis unterrichten und beraten wir schon seit längerem in folgende Richtung: Im öffentlichen und konkretem Darstellen von eine Begriffswahl und zu treffen, die sich deutlich von ‚Reiki‘ als Heilmethode unterscheidet. Zum Beispiel: |
Es ist zu bezweifeln, daß dieser Versuch gelingen kann, das Gesetz mittels sprachlicher Tricks auszuhebeln.
Entscheidend für die wettbewerbsrechtliche
Beurteilung einer Aussage ist nämlich nicht, was gemeint ist, sondern
wie der durchschnittliche Leser das versteht.
Allein schon das Wort "Gesundheit" dürfte
ausreichen, dem Leser zu suggerieren, es handele sich um eine Methode der
Heilbehandlung.
Tiemeyer schildert das Risiko bei einem
UWG-Verstoß:
| Kommentar: Wer dies trotzdem tut,
riskiert eine Abmahnung, ggf. auch eine Anzeige.
Abmahnungen kosten so um die 400 bis 800 DM und man unterschreibt eine Unterlassungserklärung. Bei Zuwiderhandlung ist in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 500.000,- DM (ja, richtig gelesen) angesetzt – wahlweise Haft. Ein wie hier verlorenes Widerspruchsverfahren kostet ca 2.500,- DM. |
Allerdings:
Erstens kann dem Verfügungsverfahren
ohne weiteres auch ein Hauptsacheverfahren folgen. Dann steigen die Kosten
rasch drastisch an.
Zweiten bedeutet die beiläufige
Bemerkung "ggf. auch eine Anzeige", daß ein Strafverfahren droht.
Denn wer für Heilbehandlung wirbt,
wird diese wohl auch durchgeführt haben.