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| Psychomarkt-Definition
aus Wikipedia in http://de.wikipedia.org/wiki/Psychomarkt (Stand 18.11.2007) "Die Bezeichnung Psychomarkt steht für die Vielfalt der Anbieter und Angebote psychologischer Dienstleistungen (z. B. Psychologische Diagnostik, Beratung, Lebenshilfe, Persönlichkeitsentwicklung, Therapie, andere Personaldienstleistungen u.v.m.), wobei der negative Beigeschmack des Begriffes aufgrund der großen Anzahl konkurrierender Angebote und deren unterschiedlicher, schwer zu überprüfender sowie oft fragwürdigen Qualität bewusst in Kauf genommen wird. Durch den Begriff Markt soll verdeutlicht werden, dass es sich dabei um einen stark kommerziellen Bereich handelt - der Umsatz pro Jahr wird in Deutschland je nach Definition zwischen 5 und 10 Milliarden Euro geschätzt." |
| Die AGPF ist nicht der Auffassung, dass
der Begriff einen negativen Beigeschmack hat.
Viele Anbieter wollen einfach deshalb nicht als Psychomarkt-Anbieter eingeordnet werden, weil sie für ihr Angebot eine Alleinstellung beanspruchen. Diese Anbieter behaupten, dass ihr Angebot mit anderen nicht vergleichbar sei und deshalb auch nicht unter einen Oberbegriff Psychomarkt gehöre. Damit soll offenbar der Vergleich mit anderen Angeboten und deren Bedingungen verhindert werden. |
Verkauft wird Gesundheits- und Glücksbefinden
Auf
dem Psychomarkt werden Methoden der Beeinflussung verkauft, die angeblich
Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit bewirken.
Kritisch wird es besonders
dann, wenn Psychomarkt-Anbieter oder Beeinflussungsunternehmen ihre Kunden
über das Angebot täuschen.
| Beeinflussung: | Meist werden "Programme", "Lehren", "Methoden"
oder Mittel mit zusätzlichen Phantasiebezeichungen angeboten. Der
Bayerische
Entwurf zum Lebensbewältigungshilfegesetz definiert:
"Lebensbewältigungshilfe ... ist Dienstleistung ... mit dem ... Ziel der Feststellung oder Verbesserung der seelischen Befindlichkeit oder der geistig-seelischen Fähigkeiten oder des Verhaltens. Persönlichkeitsentwicklung ist eine Dienstleistung, deren ausschließliches oder überwiegendes Ziel die Feststellung oder Verbesserung der Persönlichkeitseigenschaften, insbesondere des Sozialverhaltens einer Person ist." |
| Wirkung: | Versprochen werden oft geradezu phantastische Wirkungen. Diese werden mit höchst phantasievollen und oft nichtssagenden Begriffen umschrieben. Etwa Wellness, was nicht anderes als Wohlbefinden bedeutet. |
| Waren: | Die Bezeichnungen suggerieren meist Wirksamkeit und Freiheit von Nebenwirkungen, oft erst in Kombination von Begriffen. Beispiel: "Nahrungsergänzungsmittel". |
| Risiken und Nebenwirkungen: | Die Methoden haben meist auch Risiken und Nebenwirkungen. Allerdings gibt es keinen Beipackzettel, der darüber informiert. |
| Werbung: | Vielfach sind diese als Markenzeichen geschützt und der Eindruck erweckt, als sei damit ein Wirksamkeitbeweis verbunden. |
Auf dem Psychomarkt werden vielfach Symptome psychischer Krankheiten als erstrebenswerte Zustände verkauft und kostenpflichtige Unterweisungen angeboten, mit denen man diese Zustände herbeiführen kann. Die Folge ist nicht selten eine plötzliche, drastische Persönlichkeitsveränderung. Diese wird naturgemäss am ehesten durch Angehörige und Freunde bemerkt, die dann Gehirnwäsche oder Konditionierung vermuten. Dazu: http://www.AGPF.de/Gehirnwaesche.htm
Viele dieser
Anbieter empfehlen oder verordnen die rigorose Trennung von Angehörigen
oder Partnern als therapeutische oder ideologische Notwendigkeit. Damit
werden dann zugleich die Brücken zu früheren Bezugspersonen abgebrochen,
die krankhafte Veränderungen am ehesten bemerken könnten.
Die Werbung
für den Psychomarkt erfolgte zuächst abseits der bekannten Kanäle.
So konnte der Psychomarkt fast unbemerkt
wachsen.
Die wachsende Zahl der Anbieter erfordert
jedoch neue Kundenkreise.
Inzwischen findet sich Werbung deshalb
auch in den üblichen Medien.
Zum Psychomarkt
gehören rund 600 Sekten und weit mehr als 1 Million Anhänger.
Aber auch einige tausend sonstige Anbieter.
Hinzu kommen 100.000 esoterische Heiler
mit vermutlich 10 Millionen Kunden.
Der Umsatz dieses Marktes dürfte
um 20 Milliarden Mark liegen, vgl.
Eine der wichtigsten Methoden des Psychomarktes ist das Redefinieren von Begriffen.
Dazu auch:
Scientology: "Redefinieren
von Worten": Methode der Täuschung und der Gehirnwäsche
Begriffe werden mit neuen Bedeutungen
belegt.
Diese Methode wird insbesondere auch auf dem Gebiet der Heilung angewandt.
Die Begriffe
"Heilung" werden mit eigener Definition benutzt und damit auch die Begriffe
Krankheit und Gesundheit neu definiert.
Oft genug erfolgt die angebliche Heilung
durch Wegdefinieren der Krankheit. Dazu:
| Beeinflussungsmethoden
werden für alle möglichen angeblichen Zwecke auf dem Psychomarkt angeboten, http://www.AGPF.de/Psychomarkt.htm Angehörige und Partner beobachten nicht selten eine plötzliche, drastische Persönlichkeitsveränderung und vermuten eine Gehirnwäsche, dazu http://www.AGPF.de/Gehirnwaesche.htm. Die meisten Anbieter besitzen keine Zulassung für Heilbehandlung und bieten diese Methoden deshalb zum angeblichen Zweck der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, der Befindlichlichkeit oder der Lebensqualiät an. Oder als angebliche Ausbildung. |
Axiome sind grundlegender Lehrsätze, die ohne Beweis unmittelbar einleuchten und deshalb nicht besonders begründet werden müssen. Das galt zunächst für die Logik und die Mathematik. Beispiel: "Eine Aussage kann nicht zugleich wahr und falsch sein”, bekannt als "Satz des Widerspruchs". Oder: "Das Ganze ist mehr als seine Teile”. Später wurde der Begriff Axiom auch auf Annahmen als Grundlage eines wissenschaftlichen Systems angewandt.
Manche System-Erfinder
erfinden kurzerhand die vermeintlich dazugehörigen Axiome. Bei Scientology-Gründer
Hubbard waren es am Schluss weit über hundert.
Andere behandeln vermeintlich einleuchtende
Sätze wie Axiome und sorgen für ständige Wiederholung.
Dafür
zwei Beispiele:
1110 Mal findet Google diesen Satz (am 3.9.2004) in exakt dieser Formulierung. Selbstverständlich gibt es den Zufall. Zufall ist das Zusammentreffen von nicht absehbaren Ereignissen. Wer bestreitet, dass es den Zufall gibt, behauptet meist, dass es irgend einen Weltmechanismus gibt, nach dem alle Geschehnisse vorausbestimmt sind.
Manchmal handelt es sich auch um den spielerischen oder auch ernst gemeinten Umgang mit dem Kausalbegriff: Was eine Ursache habe, könne nicht als Zufall bezeichnet werden. So ist vermutlich die Behauptung entstanden, der Flügelschlag eines Schmetterlings könne weit entfernt ein Unwetter auslösen. Von der Chaostheorie - eine wissenschaftliche mathematisch-physikalische Theorie - wird dieses Bild zur Verdeutlichung dafür benutzt, dass alles mit allem zusammenhängen kann. Esoteriker machen dann daraus die Behauptung, dass alles mit allem auch tatsächlich zusammenhängt und berufen sich zum Beweis auf "die Wissenschaft".
In der Regel
geht es bei der Behauptung "Es gibt keinen Zufall" allerdings um persönliche
Schicksale.
Man möchte nicht der "Macht des Zufalls"
(Titelgeschichte Spiegel Nr. 33/2004 von Stefan Klein, www.spiegel.de/spiegel/inhalt/0,1518,ausg-1600,00.html)
unterworfen sein, das Schicksal vielmehr selbst steuern können.
Der Psychomarkt
hat zahllose Angebote zwecks Steuerung des persönlichen Schicksals.
Angebote für Egoisten ohne Rücksicht
auf die Schicksale anderer, die tangiert wären, wenn es funktionieren
würde.
Angebote für Altruisten mit der Behauptung,
damit könne man zugleich das Schicksal der Menschheit ändern,
die Evolution beeinflussen, die Menschheit und damit die Erde retten.
Hier einige Angebotsgruppen:
Manche schliesslich kombinieren alles miteinander und betten es in ihr eigenes System ein, oft als Religion bezeichnet.
So zum Beispiel Scientology.
Die Menscheit stammt von früheren Universen und hat als "Thetane" deren Entstehen - den Urknall - und Zusammenbruch mehrfach erlebt. Allerdings macht Scientology keine Aussagen über die ursprüngliche Herkunft der Thetane und der Galaxien. Von dort haben die "Thetane" negative seelische Prägungen mitgebracht, die Engramme, die es mit Hilfe eines elektronischen Gerätes, des E-Meters, aufzufinden und damit zu beseitigen gelte. Danach beherrschne der Betreffende dann das "physikalische Universum, also Materie, Energie, Raum und Zeit (MEST = Matter, Energy, Space, Time), sei unsterblich und allwissend und könne die Zukunft vorhersagen und steuern. Verkauft werden unzähliche Einzelschritte, die zusammen schon mal Hundertausende kosten können.
Von vielen Sekten und Esoterik-Anbietern wird der Satz als Begründung für jede nur denkbare Geringschätzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens benutzt.
Natürlich
wird der Satz in obiger Kurzform eher selten verwendet. Immerhin findet
Google ihn 38 mal (3.9.2004).
Meist werden wortreichere und blumigere
Formulierungen benutzt.
Esoterik-Arzt Rüdiger Dahlke zum
Beispiel verwendet folgende Formulierung:
"Der Mensch ist zwar nicht sein Körper, sondern viel mehr die Seele, die in diesem Körperhaus wohnt". (http://www.connection-medien.de/magazin/02maerz/dahlke.htm - "Die Erde heilt").So besehen ist das durchaus richtig. Selbstverständlich ist der Mensch mehr als sein Körper.
Im Zusammenhang mit dem als Tatsache behandelten Glauben an Reinkarnation und der Annahme, man könne Erfahrungen in spätere Leben übertragen und dann das in diesem Leben Gelernte umsetzen, folgt daraus eine bedenkliche Geringschätzung des Lebens.
So behauptet
die Scientology-Organisation, der Mensch sei ein Geistwesen, der "Thetan".
Dieser existiere seit ewigen Zeiten, greife sich nur jeweils einen Körper,
sei allwissend und unsterblich, habe diese Eigenschaften aber vergessen.
Durch diese kostenpflichtige Scientology-Ausbildung könnten diese
Fähigkeiten wieder hergestellt werden, vgl. http://www.Ingo-Heinemann.de/Thetan-Story.htm.
Psychomarkt und Psychotherapie
Hinter dem
Begriff Psychotherapie kann sich alles mögliche verbergen, von seriöser
Behandlung durch staatlich zugelassene Psychotherapeuten bis zur Scharlatanerie.
"Was ist Psychotherapie?" - http://www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml
Der Lebensmittelmarkt
wird von den Ordnungsbehörden überwacht.
Eine vergleichbare Überwachung des
Gesundheitsmarktes gibt es nicht.
Vorsicht ist also allemal geboten.
Keineswegs nur wegen des Geschäftsgebarens
und der Behandlungsmethoden, sondern auch wegen der Berufsbezeichnungen.
Berufsbezeichnungen auf dem Psychomarkt
Auf
dem Psychomarkt werden Phantasiebezeichnungen aller Art benutzt.
Nicht nur durch die Anbieter
von Psycho-Methoden.
Sondern vor allem auch
von den selbsternannten Ausbildern, welche die eigentlichen Verbreiter
solcher Bezeichnungen sind.
Manche dieser Bezeichnungen
sind strafrechtlich verboten >> .
Andere sind lediglich
zivilrechtlich unzulässig, etwa wegen Verstosses gegen das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb UWG.
Allerdings: Das finanzielle
Risiko ist bei einem UWG-Verstoss wesentlich höher, als bei einer
Strafe. Denn Prozesskosten in einem solchen Prozess sind meist wesentlich
höher, als Erststrafen. Ausserdem hat man kaum Einfluss darauf, ob
nur ein Kläger vorgeht, oder gleich mehrere. Dazu mehr in einem Beispiel
unter "Fachtherapeut für Psychotherapie" >>.
"Praxis
für Psychotherapie" ohne Uni-Studium unzulässig
| Oberlandesgericht Oldenburg
Pressemitteilung vom 05. Juni 2009 Werbung mit Praxis für Psychotherapie für Heilpraktiker Eine Werbung mit "Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" ohne wissenschaftliche Ausbildung mit Hochschulabschluss ist unzulässig. Dies hatte das Landgericht Oldenburg auf eine Wettbewerbsklage eines Interessenverbandes gegen eine als Heilpraktikerin tätige Beklagte entschieden. Die Beklagte ging gegen das Urteil in die Berufung. Auf Hinweis des 1. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) nahm die Beklagte ihre Berufung zurück (Az: LG 15 O 1295/08) Die beklagte Heilpraktikerin hatte sowohl in ihren Briefbögen als auch auf ihrer Internetseite mit der Überschrift "Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" geworben. Es folgte ihr Name und eine Auflistung ihrer Tätigkeitsschwerpunkte mit dem Hinweis "Heilpraktikerin für Psychotherapie/ALH". Die Klägerin hielt dennoch die Werbung mit derartiger Überschrift für unzulässig und klagte auf Unterlassung, da nicht hinreichend deutlich würde, dass die Beklagte keine approbierte Psychotherapeutin im Sinne des Psychotherapeutengesetzes sei. Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Durch die Verwendung des Begriffs "Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" ohne Hinweis auf die Tätigkeit als Heilpraktikern in der fettgedruckten Überschrift werde bei dem angesprochenen Personenkreis der Eindruck erweckt, es handele sich um eine Therapeutin mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Gegen das Urteil des Landgerichts wendete
sich die Heilpraktikerin mit ihrer Berufung. Der 1. Zivilsenat des OLG
wies die Beklagte darauf hin, dass er diese Werbung ebenfalls für
irreführend bzw. unzulässig halte. Der Laie gehe bei entsprechender
Werbung davon aus, in der Praxis sei eine Psychotherapeutin mit Hochschulabschluss
tätig. Der Hinweis im "Kleingedruckten" auf die Heilpraktikertätigkeit
genüge nicht, weil damit auch eine Zusatzqualifikation gemeint sein
könnte. Die Traumatherapie unterliege zwar nicht dem Richtlinienverfahren
des Psychotherapeutengesetzes. Da die Traumatherapie aber im Zusammenhang
mit der Psychotherapiepraxis aufgeführt sei, entstehe der irreführende
Eindruck, diese werde von einer ausgebildeten Psychotherapeutin mit Universitätsabschluss
Dr. Antje Jaspert -Pressesprecherin- |
"Zertifikat"
und "zertifiziert" kann unzulässig sein
| Die Verwendung der Begriffe "Zertifikat",
"zertifiziert" oder "Zertifizierung" kann gegen das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb UWG verstossen und damit unzulässig sein.
Das Landgericht Köln (33 O 353/08 Urteil vom 3.2.2009, nicht rechtskäftig) hat einer DEKRA-Gesellschaft verboten, die Bezeichnung "Zertifiziert im Arbeitsrecht" zu verwenden. Die Prüfungsbedingungen für die interessierten Rechtsanwälte seien nämlich allein von der DEKRA-Gesellschaft "nach eigenem Gutdünken aufgestellt worden", was aus dem Zetifikat nicht ersichtlich sei. Das Zertifikat erwecke vielmehr den Eindruck, dass
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| "Zertifizierter Testamentsvollstrecker"
unzulässig
Niedersächsischer AGH, Beschl. v.
12.1.2009 – AGH 23/08, nicht rechtskräftig
Ein Rechtsanwalt wollte sich nach einer Fortbildung als "Zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnen. Dies hat der Anwaltsgerichtshof für unzulässig erklärt, weil
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Am
1.1.99 ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten.
Wortlaut in der Gesetzessammlung http://www.gesetze-im-internet.de
unter http://bundesrecht.juris.de/psychthg/
Aus § 1 PsychoThG:
"Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut."Dass Gesetz stellt die unberechtigte Verwendung der Berufsbezeichnungen unter Strafe.
Strafgesetzbuch StGB § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und AbzeichenWer sich also Psychotherapeut oder ähnlich nennt, ohne nach dem Psychotherapeutengesetz dazu berechtigt zu sein, macht sich strafbar.
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
Die Juristen
Frank Niemeyer und Dr. Thomas Stähler vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
schreiben dazu zusammenfassend in der Website der Deutschen Gesellschaft
für Verhaltenstherapie DGVT:
| Aus: http://www.dgvt.de/index.html?politik/gesundheit/index.html~Main
Frank Niemeyer und Dr. Thomas Stähler: Auswirkungen des Psychotherapeutengesetzes auf die Rehabilitation Abhängigkeitskranker Quelle: Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis 3/2000 Zusammengefasst bedeutet dies, dass Personen, die keine Approbation gemäß PsychThG besitzen, dennoch eigenständig heilkundlich Psychotherapie ausüben können, sofern sie eine Zulassung als Heilpraktiker besitzen und sich nicht Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nennen; d.h. umgekehrt, dass unter anderer Berufsbezeichnung die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie durchaus Heilpraktikern auch weiterhin erlaubt bleibt. Im Rahmen der Rehabilitation Abhängigkeitskranker können also neben Ärzten und approbierten (i.d.R. Psychologischen) Psychotherapeuten auch zukünftig weiter klinische Diplom-Psychologen oder Psychologen mit einer vergleichbaren Ausbildung weiter psychotherapeutisch tätig sein. Von diesen Psychologen ist allerdings eine anerkannte tätigkeitsfeldspezifische bzw. indikationsübergreifende psychotherapeutische Weiterbildung zu fordern. Welche zulässigen Berufsbezeichnungen sich für diesen Personenkreis einbürgern werden, wird die Zukunft zeigen. Denn schlicht "Psychotherapeut" dürfen sich diese Personen aufgrund des PsychThG nicht mehr nennen. |
"Fachtherapeut für Psychotherapie" unzulässige Berufsbezeichnung?
Ein keineswegs überraschendes Urteil
hat die Bezeichnung "Fachtherapeut für Psychotherapie" untersagt:
| Aus: Landgericht Bamberg 1 O 479/03 Urteil
vom 9.11.200, rechtskräftig http://www.AGPF.de/LG-Bamberg-1O479-03-Fachtherapeut.htm
"Daraus folgt, dass der Verkehr grundsätzlich erwartet, dass ein Fachtherapeut für Psychotherapie aufgrund des Zusatzes -Fach- über besondere Kenntnisse aüf dem Gebiet der Psychotherapie verfügt, die über die eines Psychologen bzw. Psychotherapeuten, der den Zusatz Fach- nicht verwendet, hinausgehen. Grundsätzlich verbindet die Bevölkerung mit der Verwendung des Begriffes Psychologe/Psychotherapeut ein abgeschlossenes Hochschulstudiurn bzw. einen vergleichbaren akademischen Abschluss mit den daraus sich ergebenden Befähigungen und Kenntnissen. Durch die Verwendung des Wortbestandteiles -Fach- werden diese Erwartungen ... noch verstärkt. Über derartige Fähigkeiten verfügt der Kläger jedoch nicht und kann sie dementsprechend auch nicht vermitteln. Der Kläger und die von ihm ausgebildeten Personen, verfügen nämlich weder über ein abgeschlossenes Psychologiestudium noch über eine vergleichbare AusbiIdung. Sie leiten ihre Fähigkeiten ausschließlich aus einer privaten Ausbildung her, deren Güte für den normalen Verbraucher in keiner Weise zu uberprüfen ist. Darüber hinaus sieht das Gericht bereits aufgrund der Wortwahl "Fachtherapeut für Psychotherapie“ und der Klangähnlichkeit mit den Begriffen Psychologe insbesondere aber Psychotherapeutfür den angesprochenen Personenkreis eine Verwechslungsgefahr mit dem Begriff des Psychotherapeuten/Psychologen. Das Gericht gründet dies darauf, dass beide Berufsbezeichnungen sowohl den Begriff Psycho- - als auch den Begriff Therapeut beinhalten und diese Begriffe in enger sprachlicher Verbundenheit genutzt werden. Daraus folgt, dass die Berufsbezeichnung "Fachtherapeut für Psychotherapie" geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise dahingehend in die Irre zu führen, dass diese den Beruf des Psychotherapeuten mit dem des Fachtherapeuten für Psychotherapie verwechseln. Darüber hinaus sieht das Gericht auch eine irreführende Werbung des § 5 UWG darin, dass durch die Verwendung des Begriffes Fachtherapeut für Psychotherapie bei den angesprochenen Verkehrskreisen ein Eindruck erweckt wird, dass es sich bei den den Titel führenden Personen um solche mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium handelt. Dies begründet das Gericht mit der jeweiligen Verwendung des Begriffes Psycho- sowohl in der Wörtern Psychologe und Psychotherapeut, die jeweils beide über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen müssen im Gegensatz zum Fachtherapeuten für Psychotherapie, der diesen Titel ohne ein entsprechendes Hochschulstudium erreichen kann, alleine durch Durchführung eines entsprechenden Lehrganges und anschließender Prüfung bei den Kreisverwaltungsbehörden." |
Rein rechtlich
gesehen hat das Urteil nur Wirkung zwischen den Parteien dieses Prozesses.
Das finanzielle Risiko aber kann jeden
treffen. Wie hoch das ist, lässt sich im Urteil an der Festsetzung
der Höhe der Sicherheitsleistung für vorläufige Vollstreckung
sehen. In diesem Fall 25.000 Euro.
Jeder auch noch so entfernte Konkurrent
kann unter Berufung auf dieses Urteil eine Abmahnung schicken.
Eine solche kostet den Verletzer meist
um 1.000 Euro.
Colin Goldner berichtete bereits 2000 in seinem Buch "Die Psycho Szene" (Seite 76), die Firma Paracelsus ("Deutsche Paracelsus Schulen, Heilpraktikerausbildung, Heilpraktikerschule") biete ein "Diplom" als "Fachtherapeut für Psychotherapie". In der Paracelsus-Website war beispielsweise zu lesen: "Das Studienzentrum Freilassing bietet Ihnen alle Möglichkeiten zur Ausbildung zum Heilpraktiker, Kinderheilpraktiker, Tierheilpraktiker, Fachtherapeut für Psychotherapie/Psychologischer BeraterIn, Managementtrainer/in" (www.paracelsus.de/map/ort15/ort15.html, Stand 8.5.2003).
Inzwischen hat diese Wortschöpfung Schule gemacht.
Christopher Ofenstein betreibt in München ein "Therapie- und Ausbildungszentrum für ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung" und die Website www.therapietraining.de: "Seit 2000 bietet Christopher Ofenstein in seinem Zentrum selbst Ausbildungs- und Weiterbildungskurse an":
Gemeint ist die Überprüfung zum "kleinen Heilpraktiker", beschränkt auf Psychotherapie, vgl auch http://www.AGPF.de/Heilpraktiker.htm
Ofenstein ist der Meinung, die Bezeichnung als "Fachtherapeut für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" sei zulässig.
Er beruft sich
auf das oben zitierte Urteil, in dem es heisst:
| Aus: Landgericht Bamberg 1 O 479/03 Urteil
vom 9.11.2004 http://www.AGPF.de/LG-Bamberg-1O479-03-Fachtherapeut.htm
"Auch die Verwendung des Zusatzes HpG, den der Beklagte jedenfalls teilweise in dem Gericht vorliegenden Unterlagen verwendet, ändert nichts an der Eignung der Werbung zur Irreführung, da für die angesprochenen Verkehrskreise nicht erkennbar ist, was sich hinter dem Kürzel HpG verbirgt. Eine andere Sichtweise wäre allenfalls dann möglich, wenn eine Berufsbezeichnung wie etwa "Fachtherapeut für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" verwendet würde, da hierdurch der Tätigkeitsbereich des Therapeuten ausreichend beschrieben sein dürfte." |
Wer die Bezeichnung "Fachtherapeut für
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" oder "Fachtherapeut für
Psychotherapie (HPrG)" benutzt, trägt also das Risiko, dass die Verwendung
sich in späteren Verfahren als unzulässig erweist.
Medikamente
werden auf dem Psychomarkt überwiegend abgelehnt.
Die angebliche Schädlichkeit von
Medikamenten dient darüber hinaus als eines der wichtigsten Werbeargumente
für den Psychomarkt.
Das gilt insbesondere für psychowirksame
Medikamente.
Am lautesten kritisiert die Scientology-Organisation
solche Medikamente und die Ärzte, die sie verordnen.
Hintergrund: Scientology will die Psychiatrie
abschaffen und stattdessen ein Monopol errichten, vgl.
"Schamanenmedizin in der Positivliste"
Ende 2002 hat
das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf einer "Positivliste"
vorgelegt.
Danach sollen nur noch solche Medikamente
von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich
nachgewiesen ist.
Offenbar sind in dieser Liste allerdings
zahlreiche Medikamente enthalten, deren Wirkstoff der Glaube an die Wirksamkeit
ist.
Dagegen wendet
sich zum Beispiel der Kölner Medizinprofessor Erland
Erdmann in einem offenen Brief an die Gesundheitsministerin.
Zitat:
"Man könnte so noch viele hundert Organe oder Bestandteile von Tieren, Pflanzenextrakte, heilige Steine oder anderes aus der Schamanenmedizin nennen, was in Ihrer "Positivliste" als verordnungsfähig aufgeführt wird. Was glauben Sie, verehrte Frau Ministerin, welche Krankheiten damit zu heilen sind? Soll sich getrockneter Krötenextrakt für Schweißhände eignen? Brauchen die Kranken in unserem Lande vagina suis und Stierhodenextrakte auf Kassenkosten?Inzwischen gibt es dazu auch eine Initiative konsequente Positivliste.Bitte denken Sie daran, wenn Sie durch diese "Positivliste" jetzt mehr als 3.000 "neue Arzneimittel" als erstattungsfähig aufwerten, daß mancher Kranke glaubt, das, was in einem Gesetz stehe, könne nicht nur Scharlatanerie, Humbug und Quatsch sein. ... Diese "Positivliste" beleidigt alle wissenschaftlich denkenden Ärzte und stellt sie mit Schamanen früherer Kulturen auf eine Stufe."
Im übrigen
hat sich nicht ohne Grund auch Colin
Goldner in seinem Buch "Die Psychoszene" umfangreich mit Homöopathie,
Bach-Blütentherapie (bennannt nach deren Erfinder namens Bach) und
anderen Methoden befasst. Goldner weist darauf hin, dass die Wirksamkeit
im Wesentlichen auf dem Placeboeffekt beruht: "Vor allem in der ausführlichen
Anamnese erfährt der Patient ein Maß an Zuwendung, das allein,
unabhängig von der Methode, schon Heilkräfte freisetzen kann;
die gläubige Erwartungshaltung an eine "ganzheitlich", "sanft" oder
"natürlich" auftretende Heilkunde tut ein übriges.". (S. 169).
Eine "Anamnese" ist das Gespräch mit dem Patienten zur Feststellung
der Vorgeschichte der Krankheit.
Den
umfassendensten kritischen Überblick über die Dienstleistungs-Angebote
gibt das Buch von Colin Goldner.
Colin Goldner: Die Psycho-SzeneDen umfassendsten nicht-kritischen Überblick gibt:
Alibri Verlag Aschaffenburg 2000, ISBN 3-932710-25-8Schwertfeger, Bärbel: Der Griff nach der Psyche
Campus Frankfurt 1998 ISBN 3-593-35910-3Christ, Angelika u. Goldner, Steven: Scientology im Management
ECON-Verlag Düsseldorf 1996, ISBN 3-430-11829-8Zinser, Hartmut: Der Markt der Religionen
Wilhelm Fink Verlag München 1997 ISBN 3-7705-3257-0Professor Zinser schreibt als Wissenschaftler, aber gut verständlich. Sein Thema ist die Vermarktung von Religion. Konkret wird er im zentralen Kapitel über "Esoterische Messen und andere Märkte der Religion".
Böning und Neuwald: Handbuch für ganzheitliche Therapie und Lebenshilfe
Verlag Drei Sterne 1999, ISBN 3-931722-03-1Das Buch enthält "650 ausführliche Personen- und Angebotsbeschreibungen" und "60 Einleitungsaufsätze zu den verschiedenen Methoden und Therapieformen"
Teilbereiche des Psychomarktes, Marktsegmente:
Der Psychomarkt umfaßt auch ein vielfältiges Warenangebot:
Werbung erfolgt
vielfach unter irreführenden Begriffen wie Gesundheit, Natur, Selbstverwirklichung.
Es ist deshalb der Normalfall, daß
Zeitungen, Zeitschriften und das Fernsehen Psychomarktanbietern im Rahmen
ihrer redaktionellen Beiträge Gelegenheit zur Werbung geben.
Hier einige Beispiele für typische Werbeformen:
Schon immer
gab es Kleinanzeigen in großen Zeitungen.
Inwischen sind große Anzeigen in
kleinen Zeitschriften hinzugekommen.
Das Internet
wird von praktisch allen Anbietern genutzt.
Deshalb wird hier auf Beispiele verzichtet.
Schleichwerbung in den Medien ist eine
der wichtigsten Werbeformen für den Psychomarkt.
Das gilt insbesondere für Talkshows
und Magazin-Sendungen im Fernsehen.
Auch abwegigste Behauptungen und Verfahren
dürfen dort vorgestellt werden.
Zum Beispiel der lebensgefährliche
Verzicht auf Essen und Trinken bei Jürgen von der Lippe:
Werbung erfolgt aber auch in den zahlreichen Esoterik-Messen. Dazu:
Grundsätzliches bei Zinser im zentralen Kapitel über "Esoterische Messen und andere Märkte der Religion".Vgl. auch:
Werbung durch Spezial-Zeitschriften
Strassen-Werbung
- Info-Stände - Strassenverkauf
Einige Sekten haben sich auf Straßenwerbung
spezialisiert.
So verteidigt die Scientology-Organisation
das Ansprechen von Passanten seit Jahrzehnten mit zahllosen Prozessen.
Dazu:
Der Psychomarkt beinhaltet besondere Gefahren für den Kunden. Dazu zum Beispiel:
Jeder Markt
unterliegt Regeln. Zum Beispiel dem Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Das können aber auch Vertragsgesetze
sein, wie zum Beispiel das Reisevertragsgesetz.
Das können auch Verwaltungsgesetze
sein, wie zum Beispiel das Lebensmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz,
das Heilmittelwerbegesetz oder
das Heilpraktikergesetz.
Der Psychomarkt
hat sich bisher diesen Regeln weitgehend entzogen.
Da gesundheitsrelevante Produkte angeboten
werden, ist das auf Dauer nicht hinnehmbar.
Deshalb wurde bereits das Lebensbewältigungshilfegesetz
(ein reines Vertragsgesetz) in den Bundestag eingebracht, aber nicht verabschiedet.
Zur Notwendigkeit vgl. auch AGPF-Info
3/97
Folgerichtig
haben die Verwaltungen deshalb bereits damit begonnen, Kontrollinstanzen
zu installieren, meist unter der Bezeichung "Sogenannte Sekten und Psychogruppen".
Dazu AGPF-Info
1/2001.
Warenzeichen - Marken - Patente
Warenzeichen,
Marken und Patente sind auch auf dem Psychomarkt seit langem Instrumente
des Verkaufs und der Monopolosierung.
Das gilt zum Beispiel für die zahllosen
Markenzeichen der Scientology-Organisation, vgl. z.B.