Bundesminister a. D. Prof. Dr. Hans
Apel (Hamburg/Rostock)
Prof. Dr. Dr. Gerhard Besier (Heidelberg/München)
Prof. Dr. Niels Birbaumer (Tübingen/Padua)
Prof. Dr. Martin Kriele (Köln)
Prof. Dr. Hermann Lübbe (Zürich)
Prof. Dr. Erwin Scheuch (Köln).
P r e s s e e r k l ä r u
n g
28. Mai 1998
Beteiligt sich der deutsche Staat an
der Diffamierung und Diskriminierung von religiösen und weltanschaulichen
Minderheiten?
Eine Offene Gesellschaft braucht keine
Weltanschauungskontrolle
Der Staat ist in einer Offenen Gesellschaft
kein Emanzipations-Nachhilfeinstitut. Er kann dem Bürger um seiner
Freiheit willen nicht alle Lebensrisiken abnehmen wollen. Demgegenüber
neigen Eiferer zu Regelungs-Exzessen und tendieren zu einer Welterklärung
im Gut-Böse-Schema. Um nicht unterderhand Rufmordkampagnen, Gesinnungsschnüffelei
und weltanschaulich-ethischer Repression Raum zu geben, ist im Blick auf
die Beurteilung anderer ein hohes Maß an Toleranz, Sensibilität
und Vorsicht sowie die strikte Einhaltung von Rechtsgrundsätzen nötig.
Berufliche oder soziale Anforderungen veranlassen
immer mehr Menschen, Fortbildungsangebote zur Erlangung von "Streßstabilität",
"Konfliktbewältigungskompetenz" und "Leistungsoptimierung" in Anspruch
zu nehmen. Nach alternativem Lebenssinn Suchende schließen sich einer
der neuen Religionsgemeinschaften an, weil sie deren Heilslehren für
ihr Leben als hilfreicher und sinnerfüllender begreifen als das, was
ihnen traditionelle Religionen bieten. Es ist unvermeidlich, daß
auf beiden Feldern auch Scharlatane Chancen suchen und finden. Darum mag
es sein, daß für die Sicherung von Konsumenten-Schutzansprüchen
ein neues Gesetz erforderlich ist. Es ist wahr: Der Mensch kann sich durch
zu hohe Leistungsansprüche oder durch religiöses Heilsverlangen
selbst zugrunde richten. Schaden können ihm freilich auch Tendenzen
zur Unterforderung, traditionelle Erziehungsziele und etablierte Religionen.
Insofern befinden sich alle Anbieter von Lebenshilfen wie auch die Repräsentanten
von Religionen in einer grundsätzlich ähnlichen Situation.
Im Frühjahr 1996 hat der Deutsche
Bundestag eine Enquete-Kommission zu "Sog. Sekten und Psychogruppen" eingesetzt.
Die Zusammensetzung dieser Kommission, ihr Zwischenbericht vom Sommer 1997
und die Begleitumstände ihrer Arbeit lassen befürchten, daß
der für Juni 1998 angekündigte Abschlußbericht der Bundesrepublik
Deutschland schweren Schaden zufügen wird. Wir appellieren an die
Verantwortlichen, nicht zuzulassen, daß der verschiedentlich geäußerte
Eindruck unserer europäischen und amerikanischen Freunde sich bestätigt,
der deutsche Staat beteilige sich wiederum an der Diffamierung und Diskriminierung
von religiösen und weltanschaulichen Minderheiten.
1. Zu den sachverständigen Mitgliedern
der Enquete-Kommission gehören Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte
der beiden Amtskirchen, nicht aber Sachverständige anderer Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften und keine Repräsentanten des heftig
kritisierten freien Fortbildungsmarktes und Management-Trainings. Die Sektenbeauftragten
der protestantischen Amtskirche haben jetzt die Möglichkeit, mit über
jene zu befinden, die in weltanschaulicher Konkurrenz zu ihnen stehen und
mit denen sie seit Jahren vor deutschen Gerichten prozessieren. Leider
muß mit einer doppelten Befangenheitsvermutung eines Teils der Mitglieder
der Enquete-Kommission gerechnet werden: Sie sind Agenten der konkurrierenden
Religionsgesellschaften und sie befinden sich seit Jahren in prozessualen
Auseinandersetzungen mit jenen, über deren Tätigkeit sie nun
mit urteilen sollen.
2. Die Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten
der beiden Amtskirchen haben eine kirchliche Schatten-Kommission gebildet,
die je nach Bedarf vor oder nach den Sitzungen der offiziellen Enquete-Kommission
des Deutschen Bundestages die dortigen Themen vor- bzw. nachbereitet. In
diesem "Kirchlichen Arbeitskreis zur Begleitung der Enquete-Kommission"
arbeiten auch Mitglieder der offiziellen Enquete-Kommission des Deutschen
Bundestages mit. Diese Konstruktion tangiert die Unabhängigkeit der
Parlaments-Kommission. Sie verstärkt noch einmal den Einfluß
der Großkirchen und verfestigt die in einem weltanschaulich neutralen
Staat unsachgemäße "Hierarchisierung" von Religionen. Es darf
in den Augen des Staates nicht "bessere" und "schlechtere" Religionen geben.
3. Im Umfeld der Enquete-Kommission arbeiten
Journalisten, die sich aus ideellen und/oder materiellen Gründen auf
Sekten- und Psychogruppenjagden spezialisiert haben. Sie geben vor deutschen
Gerichten an, durch Mitglieder der Enquete-Kommission Berichte über
Zeugenaussagen aus nichtöffentlichen Sitzungen der Enquete-Kommission
erhalten zu haben. Die Vorsitzende der Enquete-Kommission sieht keine Möglichkeit,
Indiskretionen des Gremiums zu ahnden. Vermutlich wäre es auch lebensfremd,
auf eine strikte Einhaltung der Vertraulichkeit dringen zu wollen. Umgekehrt
gibt aber die Enquete-Kommission den Beklagten nicht die Möglichkeit,
sich vor diesem Gremium zu äußern. Die Beschuldigten erfahren
- im Gegensatz zu den Journalisten im Dunstkreis der Kommission - nicht
einmal, daß, geschweige denn in welcher Weise über sie
Klage geführt wurde.
4. Im Zwischenbericht der Enquete-Kommission
wird zwar versichert, es gehe um die Klärung und Konkretisierung von
Vorwürfen. Aber an die Öffentlichkeit gedrungene, ungeprüfte
Verdächtigungen sowie deren Verbreitung, Vergröberung und Verallgemeinerung
wirken sich für soziale Dienstleister geschäftsschädigend
aus und führen zur Verächtlichmachung von kleinen religiösen
Gruppierungen. Solche Auswirkungen sind inakzeptabel.
5. Holen die betroffenen Organisationen
juristische, psychologisch/psychiatrische, soziologische oder religionswissenschaftliche
Gutachten unabhängiger Wissenschaftler ein, werden deren Ergebnisse
zumeist ignoriert und die Gutachter als befangen marginalisiert. Damit
laufen die Eigeninitiativen der Betroffenen zur Rechenschaftsablage über
ihre Arbeitsweisen und Methoden ins Leere.
6. Die Enquete-Kommissionen des Deutschen
Bundestages haben eine große Tradition und vielfach beachtliche Ergebnisse
vorlegen können. Das galt auch dann, wenn sie - entgegen geltendem
Parlamentsrecht - nicht nur rechtlich relevante Informationen beschafften
und Handlungsempfehlungen gaben, sondern darüber hinaus einen Auftrag
zu Forschungen, Meinungen und Analysen erhielten. Die Geschichte der Enquete-Kommissionen
und die Ausweitung ihres Kompetenzrahmens beinhalten eine hohe Verpflichtung.
Auch der Einsetzungsbeschluß des Deutschen Bundestages für die
Enquete-Kommission zu "Sog. Sekten und Psychogruppen" vom 9.5.1996 erteilte
einen Auftrag, der weit über den rechtlichen Rahmen hinausgeht. Er
richtet sich darauf, "Informationen über neuere religiöse und
weltanschauliche Bewegungen einzuholen, zu bündeln und aufzuarbeiten,
sowie den gesellschaftlichen Hintergrund der Entstehung und Ausbreitung
zu analysieren". Leider wird von vornherein unterstellt, daß
von den "Sog. Psychogruppen und Sekten" Gefahren ausgehen, anstatt zu fragen,
ob und welche Gefahren von welchen Gruppen ausgehen und aus welchen
Tatsachen sich das ergibt.
7. Da sich der Auftrag der Enquete-Kommission
nicht auf rechtswidriges Handeln, sondern mit hoher Unbestimmtheit auf
"neue religiöse und weltanschauliche Bewegungen" bezieht, sieht sich
das Gremium ermächtigt, ihn immer weiter auszudehnen. Im Zwischenbericht
heißt es: "Das Spektrum der Gruppierungen umfaßt heute sinnstiftende
Angebote oder Heilslehren religiöser, weltanschaulicher, philosophischer,
politischer, psychologischer und pädagogischer Art." Selbst randkirchliche
Sondergruppen "pfingstlerischer, charismatischer und endzeitlicher Prägung"
sind von der Kommissionsarbeit betroffen. Das Problematische an solchen
Gruppen ist für die Enquete-Kommission, ihrem Zwischenbericht zufolge,
nicht, daß sie etwa Rechtswidrigkeiten begingen, sondern daß
sie oder ihre Mitglieder mit ihrer Umwelt "in Konflikt" geraten können.
Die Kommission meint: "Die Konfliktlagen ... zu beurteilen, ist eine zentrale
Aufgabe der Enquete-Kommission". Außer Betracht bleibt, wie
die "Konflikte" oft genug enstehen. Wenn die "uneinsichtigen" Angegriffenen
sich gegen rufschädigende Medienkampagnen mit Ehrenschutzklagen gerichtlich
zur Wehr setzen, gehen die Ankläger meist kein Risiko ein. Die Prozeßkosten
der Sektenbeauftragten beispielsweise werden aus Kirchensteuermitteln bestritten.
Spezielle Anwaltskanzleien überprüfen die Kampagnentexte, damit
sie im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit gerade noch bestehen können.
8. Der Zwischenbericht der Enquete-Kommission
legt Zeugnis von der weltanschaulichen und gesellschaftspolitischen Voreingenommenheit
mancher seiner Verfasser ab. Bei einem an der Religionssoziologie orientierten
Sektenbegriff müßte sich ein Teil der Mitglieder der Enquete-Kommission
selber für befangen erklären, weil sie nach diesen Kriterien
selbst als Mitglieder von "Sekten" gelten. In diesem Gremium haben allerdings
die Repräsentanten von "Bündnis 90/Die Grünen" einen klaren
Kopf behalten und an ihre Bürgerrechtstradition angeknüpft. Ihr
Sondervotum zum Zwischenbericht betont, "... daß nach bisherigen
Ergebnissen der Kommissionsarbeit keine Tatsachen bekannt sind, die es
rechtfertigen würden, in religiösen und weltanschaulichen Minderheiten
generell eine Gefahr für Individuen, Gesellschaft und Staat zu sehen".
Die der Enquete-Kommission aus den Niederlanden zugegangene Expertise gelangt
zu einem ganz ähnlichen Urteil.
9. Wir haben eine Auswahl
der besonders inkriminierten Gruppen angehört, ihre Überzeugungen
wie ihre Arbeitsweisen studiert und die von Kolleginnen und Kollegen angefertigten
Gutachten gelesen. Hierzu gehörten insbesondere Vertreter des freien
Fortbildungsmarktes und Management-Trainings, die allesamt von der Enquete-Kommission
nicht angehört wurden, obwohl einzelne Mitglieder der Kommission einen
erbitterten Kampf gegen sie führen. In keinem Falle konnten wir Hinweise
auf Personen, Gruppen oder Organisationen schädigende Handlungen feststellen.
Ebensowenig war freilich durchgängig die Wirksamkeit der Helfer-Interventionen
nachweisbar, wenngleich wir auch viel Nützliches notieren konnten.
Dieses Ergebnis schließt nicht aus, daß Personen durch Handlungen
oder Ratschläge solcher Lebenssinn und Lebenshilfe anbietenden Gruppen
zu Schaden kommen können. Aber auch der Rat eines Freundes, der Angehörigen,
eines Lehrers oder Pfarrers im vorprofessionellen pschohygienischen Raum
kann - in bester Absicht erteilt - ebenfalls fehlindiziert sein. Es ist
zu bedenken, daß Personen, die beratende Hilfen in Anspruch nehmen,
unter erheblichen psychischen, sozialen oder medizinischen Störungen
leiden können. Solche Störungen werden meist verschwiegen und
sind für den Berater nicht immer sofort ersichtlich. Nur wenn offenkundig
unterlassene Hilfeleistung vorliegt, kann man den jeweiligen Helfer zur
Verantwortung ziehen. Es wäre lebensfremd, wenn man von jeder ratgebenden
Person im religiösen oder psychosozialen Setting eine universitäre
und Postgraduierten-Ausbildung in Medizin und Psychologie verlangen wollte
- was bekanntlich im Einzelfall Schädigungen auch nicht ausschließt.
Auf der anderen Seite kann es Lebenshilfen geben, die tatsächlich
hilfreich sind, aber einer wissenschaftsdogmatischen Überprüfung
kaum standhalten dürften.
Mit "Scientology" haben wir uns ausdrücklich
nicht befaßt, weil die einseitige Thematisierung dieser Gruppe offensichtlich
die Funktion erfüllt, als eine Art "Dosenöffner" für den
Gesamtbereich der "Sog. Sekten und Psychogruppen" zu dienen.
10. Wir bitten die deutsche Bevölkerung,
sich weder von neuen geistigen Monopol- und Kontrollansprüchen beeindrucken,
noch von der Ketzerhysterie der Sektenjäger anstecken zu lassen und
sich nicht an der Verteufelung von Minderheiten zu beteiligen oder andere
zu denunzieren, weil sie die Veranstaltungen dieser oder jener Gruppe besuchen.
Die Sektenjagd lebt von der in der Öffentlichkeit erzeugten Vorstellung,
sie schütze den Bürger vor unheimlichen Bedrohungen. In Wahrheit
bedroht die inquisitorische Arbeit der Sektenjäger die Religions-
und Gewissensfreiheit in einer offenen Gesellschaft. Diese Bedrohung ist
nicht durch sprachkosmetische Maßnahmen wie die Eliminierung des
Sektenbegriffs zu beseitigen. Vielmehr muß die multikulturelle, -konfessionelle
und -weltanschauliche Entwicklung in unserer Gesellschaft akzeptiert werden.
Die in Mode stehenden Sektenjagden bieten mehr Anlaß zu staatsbürgerlicher
Sorge als die große Mehrzahl der "Sog. Sekten und Psychogruppen".
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