Leonberger Kreiszeitung vom 12.11.01
Autonomie nach menschlichen Maßstäben
Die Patientenverfügung ist nur ein sinnvolles Mittel unter
anderen, damit sich ein selbstbestimmter Mensch vor unerwünschter
ärztlicher Behandlung schützen kann. Diese Ansicht vertrat Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin am Samstag in der Waldorfschule Uhlandshöhe.
VON HILDEGARD KIENZLE
Doch viele Fragen bleiben offen. Mit die wichtigste ist, wie ein Arzt
mit einem bewusstlosen Patienten umgehen soll. Der Vortrag im Rahmen der
4. Stuttgarter Gespräche sprach damit auch das heikle Thema an, in
wieweit Selbstbestimmung über unser eigenes Leben überhaupt nutzt.
Schon die Wahrnehmung der Selbstverantwortung fällt uns bei schier
grenzenlosen Möglichkeiten der Medizin schwer genug. Erst recht wird
es kompliziert, wenn ein Fremder mitbestimmen soll oder muss.
Däubler-Gmelin vertrat einen menschlichen statt einen rein rechtlichen
Ansatz: "Das Wichtigste ist die vertrauensvolle Beziehung zum Arzt'', sagte
die Schirmherrin der Hospizstiftung. Gleichzeitig stellte sie klar, dass
die Patientenverfügung für den Arzt ein Recht, aber keinen Zwang
darstellt. Er kann entscheiden, ob die Verfügung in einer aktuellen
Situation Gültigkeit besitzt. Das Beispiel eines 23-jährigen
Motorradfahrers, der für sein Alter mit einer Patientenverfügung
vorgesorgt hat und verunglückt ist, ist für sie ein klarer Fall:
"Der Arzt muss ihn behandeln.''
Ihrer Ansicht nach wird es außerdem niemals möglich sein
vorauszusehen, wie wir in der Zukunft in einer völlig anderen Situation
denken werden. Außerdem, so fügte Gastgeber Paolo Bavastro,
Leitender Arzt der Inneren Abteilung der Filderklinik und Vorstandsvorsitzender
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg, an,
würden kranke Menschen in der Regel anders reagieren als gesunde.
Als Richtschnur gelte aber, dass außer bei Kindern und Jugendlichen
die Autonomie des Patienten immer Vorrang hat, betonte Däubler-Gmelin.
Tatsächlich nehmen Patienten ihre Rechte heute stärker wahr.
Oft aber sind sie überfordert. Daran kann auch das Gesetz nichts ändern.
Es helfen nur Gespräche, Beratung, der Dialog mit dem Arzt und Vertrauen.
Damit kann auch die Reichweite einer Patientenverfügung präziser
festgelegt werden. Die für Däubler-Gmelin zu unbestimmten und
juristisch problematischen Texte sollten ihre Ernsthaftigkeit unter Beweis
stellen. Dazu gehört unter Umständen ein Notar, der sie schriftlich
bestätigt, und regelmäßige "Updates''. Die Verfügung
sollte alle halbe Jahre erneuert werden. |