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Die ursprünglich geplante
Veröffentlichung des Berichtes in Buchform unterblieb.
Die Berichte sind in der
Website des Bundesministeriums als PDF-Texte enhalten, zu laden über
die Seite
1. Abschlussbericht des Trägers zum Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Prävention im Bereich der "So genannten Sekten und Psychogruppen."
Pressemitteilung MdB Antje Blumenthal zum Bericht
Zum Erscheinen der Abschlussberichte
hat die Bundestagsabgeordnete Antje Blumenthal am 2.2.2004 eine Pressemitteilung
herausgegeben.
Hier der Wortlaut:
| Antje Blumenthal
Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag, 11011 Berlin K (030) 227 - 70183 M (030) 227 - 76183 antje.blumenthal@bundestag.de PRESSEMITTEILUNG Rechtssicherheit statt Deeskalation im Bereich Sekten und Psychogruppen Anlässlich der am Freitag Veröffentlichten Abschlussberichte zu dem vom Bundesfamilienministerium geförderten Modellprojekt im Bereich Sekten und Psychogruppen erklärt die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, Antje Blumenthal: Das vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene und von Oktober 2000 bis Juni 2003 finanzierte Modellprojekt trägt zwar den Titel „Prävention im Bereich der so genannten Sekten und Psychogruppen“, von einer aktiv-präventiven Ausrichtung des Projekts kann aber keine Rede sein. Vorrangiges Ziel war es hingegen, Mitarbeiter von Beratungsstellen im Bereich Sekten und Psychokulte zu qualifizieren, um damit eine Verbesserung der Beratung und Betreuung von Opfern zu erreichen. „Ich sehe hier den präventiven Zusammenhang nicht. Es ist ein ehrbares Anliegen, die Betreuung von Sektenopfern zu verbessern. Aber was wir vorrangig brauchen, ist Hilfe, bevor es zu spät ist – bevor die Menschen in die Fänge von Sekten und Kulten geraten!“, kritisiert die Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete. Tatsächlich sieht der Abschlussbericht die präventiven Aspekte lediglich in der Schlichtung von Konflikten, um eine weitere Eskalationen zwischen Sekte und Opfer zu vermeiden. „Sekten und Kulte arbeiten mit den übelsten Methoden, da hilft auch keine Deeskalation. Was wir brauchen ist vor allem endlich Rechtssicherheit für die Verbraucher. Hier ist das Einschreiten des Gesetzgebers gefordert und keine Diskussionen“, fordert Antje Blumenthal. „Wir hätten uns die Steuergelder für das Projekt sparen können, wenn die Bundesregierung endlich die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission ‚Sekten und Psychogruppen’ aus dem Jahr 1998 umsetzen würde. Wir werden noch in diesem Jahr mit dem Lebensbewältigungshilfegesetz die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um den Verbraucherschutz auch in diesem Bereich zu sichern“, kündigt Antje Blumenthal an. |
http://www.bmfsfj.de/
geladen am 4.5.2000
Beginn des Projekts: 01.07.2000
Abgabefrist für die Ausschreibung:
26.05.2000
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , Referat 207, 53123 Bonn, Rochusstraße 8 - 10 (Tel.: 0228 / 930-2125, Fax 0228 / 930-2221, Telex 885437), beabsichtigt gemäß § 17 a des Abschnitts 2 "Basisparagraphen zur VOL / A mit zusätzlichen Bestimmungen nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie unter Berücksichtigung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Diestleistungsaufträge“, oben genanntes Vorhaben im offenen Verfahren zu vergeben.
Beschreibung des Modellprojektes
Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß sich die Anzahl an neuen religiösen und ideologischen Gruppierungen in absehbarer Zukunft verringert.
Immer mehr Menschen suchen, möglicherweise auch unter dem Druck der gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen und Anforderungen nach neuen Wegen, neuen Erkenntnissen oder dem "Sinn des Lebens“. Sie wenden sich zum Teil von den überlieferten Formen und Institutionen ab und schließen sich statt dessen extremen politischen oder religiös-weltanschaulichen Gruppen an, weil sie sich dort Sicherheit und Geborgenheit erwarten. Dies ist ein idealer Nährboden sowohl für die bereits auf dem "Markt“ bestehende als auch für neue religiöse und ideologische Gruppierungen.
Bei der institutionalisierten Beratung wird ein ständig zunehmender Beratungsbedarf im Bereich der "Sogenannten Sekten und Psychogruppen“ festgestellt. Dies gilt sowohl für Beratungsfälle von Betroffenen, deren Angehörige sich den "Sogenannten Sekten und Psychogruppen“ zugewendet haben, als auch für ehemalige Sektenangehörige und Aussteiger.
Soziale Beratungsstellen sind zunehmend mit Konfliktstrukturen und Konfliktverläufen, hervorgerufen durch die Komplexität unterschiedlicher Ablaufformen und Auswirkungen einer Konversion, einer Akkulturation oder Ablösung innerhalb oder im Umfeld neuer religiöser und ideologischer Gemeinschaften, befasst, ohne darauf entsprechend vorbereitet zu sein.
Zielsetzungen / Inhalte des Modellprojektes
In den letzten Jahren haben sich für die Beratungsstellen eine Vielzahl von Problemen in diesem Bereich gestellt. So fällt es den Beratungsstellen immer schwerer, sich in der Vielfalt der operierenden neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen und ihrer Praktiken zurechtzufinden.
Zentrale Zielsetzung des Modellprojektes ist es daher, Beraterinnen und Berater in den psychosozialen Beratungsstellen (Ehe-, Lebens-, Familien-, Erziehungsberatungsstellen und anderen Fachdiensten) für ihre Beratungsaufgaben auf diesem speziellen Feld zu qualifizieren, da diese in der Regel die Anlaufstelle für Sektenopfer sowie deren Angehörige sind. Es geht betont nicht um die Ausbildung von "Sektenexperten“ (dies wäre aufgrund des atomisierten "Sekten“-Marktes der 90er Jahre gar nicht möglich), sondern um eine Zusatzqualifikation von Fachdiensten. Hierbei sind die unterschiedlichen Funktionen, Arbeitsinhalte und Arbeitsansätze der einzelnen am Modellprojekt beteiligten Stellen zu berücksichtigen.
Dieses Ziel soll durch die grundlegende Erarbeitung spezifischer beraterischer und therapeutischer Handlungskompetenzen für die zuvor genannten Fachkräfte im Hinblick auf die Beratung von Personen, die durch die Hinwendung zu, die Mitgliedschaft in oder den Ausstieg aus sogenannten Sekten oder ähnlichen Gruppierungen in aktuelle oder grundsätzliche Problem- und Konfliktlagen geraten sind. Dies gilt für den Einzelnen oder das soziales Umfeld.
Darüber hinaus sollen strukturelle Rahmenbedingungen des beraterischen/therapeutischen Handelns unter Wahrung des Artikels 4 GG fürdie oben genannten Fachkräfte sowie die Notwendigkeiten und die Möglichkeiten von Kooperationen (Netzwerken) mit anderen zu diesem Thema arbeitenden Stellen (staatliche Informations- und Dokumentationsstellen, Selbsthilfegruppen und kirchlichen Beratungsstellen) erarbeitet werden, um so in einem Netzwerk von Beratungseinrichtungen Anlaufstellen unterschiedlicher Kompetenz und Schwerpunktsetzung zu ermöglichen.
Als Ergebnis der Modellphase muß aufgezeigt werden, wie die dort gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt und die Arbeit fortgesetzt werden können. Sowohl das Gesamtergebnis als auch die Beratungshilfestellungen sind zu publizieren. Letzteres ist sowohl durch Seminarveranstaltungen wie auch durch Beratungshilfen vor Ort umzusetzen.
Das Modellprojekt wird wissenschaftlich begleitet und ist über den gesamten Zeitraum dynamisch zu führen, so daß sowohl neue Entwicklungen als auch eventuelle Reflektionen aus der wissenschaftlichen Begleitung nahtlos eingefügt und berücksichtigt werden können.
Es ist beabsichtigt zur Begleitung des Modellprojektes einen Beirat aus Fachleuten einzurichten.
Ausgeschrieben werden der Modellträger
sowie die einzelnen Modellprojekte.
Träger des Modellprojektes
Das Modellprojekt wird von einem Träger
durchgeführt werden, der aufgrund der grundgesetzlichen Lage und der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht selbst Grundrechtsträger
von Art. 4 GG ist. Der Träger muß einerseits über Erfahrungen
mit der speziellen Thematik des Modellinhaltes sowie andererseits über
überproportionales organisatorisches Können und kommunikative
Fähigkeit verfügen, da es im Rahmen des Konsortiums eine Reihe
von Modellstandorten mit unterschiedlichen Trägern geben wird. Darüber
hinaus muß er eine ausgereifte Konzeption vorlegen, die alle inhaltlich
geforderten Komponenten enthält und sicherstellt, daß die Beratungsstellen
im Modellprojekt nach identischen Rahmenbedingungen arbeiten.
Modellteilnehmer
Zur Mitwirkung an dem Modellprojekt an einzelnen Standorten können sich anerkannte Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe (Ehe-, Lebens-, Familien-, Erziehungsberatungsstellen) Sozialpsychiatrische Dienste bei den Gesundheitsämtern, Sozialdienste der psychiatrischen Krankenhäuser und der psychiatrischen Hauptfachabteilungen sowie vergleichbare einschlägig interessierte Fachdienste bewerben.
Das Modellprojekt soll zum 01.07.2000 beginnen.
Die Laufzeit soll 3 Jahre betragen.
Die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes
Dieses Modellprojekt soll wissenschaftlich begleitet werden. Beim Träger der wissenschaftlichen Begleitung darf es sich nicht um einen Grundrechtsträger von Art. 4 GG handeln.
Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung ist es, die verschiedenen Ansätze zu analysieren, zu vergleichen und zu bewerten.
Die Ergebnisse sind in einem wissenschaftlichen
Abschlußbericht zusammenzufassen.
Termine/Angebotsverfahren/weitere Informationen
Die wissenschaftliche Begleitung soll gemeinsam mit dem Modellprojekt zum 01.07 2000 beginnen.
Weitere Auskünfte über den Inhalt
der Ausschreibung erteilen Herr Peter Streichan, (Tel.: 0228 / 930 - 2125)
und Frau Wiltrud Klaas (Tel.: 0228 / 930 - 2906) Referat 207.
Angebotsfrist:
Angebote müssen in zweifacher Ausfertigung,
rechtsverbindlich unterschrieben,
bis zum 26.05.2000 in einem geschlossenen
Umschlag mit der Aufschrift:
Ausschreibung 206 / Öffentliche Ausschreibung
Wissenschaftliche Begleitung
"Sogenannte Sekten und Psychogruppen“
und dem Hinweis "Nicht öffnen“ sowie dem Aktenzeichen 206 - 1720 – 1/19 (207) eingesandt werden. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels (kein Freistempler).
Der Umschlag ist in einen zweiten Umschlag
einzulegen, der nur mit dem Absender und der Anschrift
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Referat 206
Rochusstraße 8 - 10
53123 Bonn
versehen ist.
Neben dem Konzept über die inhaltliche
und methodische Ausgestaltung hinsichtlich der Aufgabe muß das Angebot
mindestens folgende Punkte beinhalten:
Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen und organisatorischen Struktur.
Nachweis über Erfahrungen mit derartigen Aufgaben.
Personalbedarf und fachliche Qualifikation
Detaillierter Kostenplan
Die Bindefrist beträgt 3 Monate nach
Angebotsabgabe (Datum des Poststempels).
Kriterien für die Auftragsvergabe:
Beurteilung der Konzeption und der Umsetzung
des Vorhabens,
Referenzen und Erfahrungen des Anbieters,
Wirtschaftlichkeit des Angebotes.
Bei Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen kann sich der Bewerber zur Nachprüfung der behaupteten Verstöße an die Vergabeprüfstelle des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Herr Schacher - Rochusstraße 8-10, 53123 Bonn wenden.
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bewerber auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 des Abschnitts 2 "Basisparagraphen zur VOL / A mit zusätzlichen Bestimmungen nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie unter Berücksichtigung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge“) .
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Im Auftrag
Jürgen Fuchs