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1979 wurde der Verein gegründet
als "Institut für Natürliches Recht und Ordnung - Vereinigung
meditierender Juristen in Deutschland".
1980 wurde der Verein beim
Amtsgericht Montabaur unter der Nummer 6 VR 986 ins Vereinsregister eingetragen.
1994 wurde der Verein umbenannt
in "Vereinigung meditierender Juristen in Deutschland e.V.
Damals hatte der Verein
14 Mitglieder, darunter die drei Richter, die den Vorstand gestellt haben.
In der Mitgliederliste erscheinen diese mit ihrer Richter-Bezeichnung.
Alle drei haben sich öffentlich geäussert. Der Vorsitzende hat
massgeblich die Prozesse gegen die Bundesregierung vorangetrieben (>>).
Seine Stellvertreter waren Kläger in diesen Prozessen. Nachdem diese
verloren waren, hat einer der Stellverteter, ein Richter an einem Oberlandesgericht
- eine Stellungnahme abgegeben, die noch 2008 von Maharishi-Anhängern
als "OLG-Gutachten" bezeichnet wurde und im Internet zu finden war. 2001
hat mit einem Leserbrief
in die Diskussion um das Fürstenberg-Projekt
eingegriffen. Unterzeichnet hat er den Brief als "Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht ... ". Er hat sich damit der Autorität des Staates
und des Richteramtes bedient. 2003 ist der Richter "Kabinettsmitglied"
der "Deutschen Friedensregierung"
des Maharishi geworden.
Zweck des Vereins war es,
das "natürliche Recht" durchzusetzen, im Maharishi-Kult meist "Naturgesetz"
genannt. Mit den Naturgesetzen, die in der Schule gelehrt werden, hat das
nichts zu tun.
| Maharishi über die "Naturgesetze"
aus:
"Die Wissenschaft vom Sein und die Kunst des Lebens", deutsch 1967
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Was konkret gemeint ist,
lässt sich hier nachlesen: http://www.AGPF.de/TM-Recht.htm#Recht
Wie Maharishis Juristen-Verein
das umsetzen wollte, ergibt sich aus der Satzung des Vereins:
| Aus der Satzung des Vereins
"Institut für Natürliches Recht und Ordnung - Vereinigung meditierender
Juristen in Deutschland" Vereinsregister Amtsgericht Montabaur 6 VR 986
Der Verein erstrebt ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Allgemeinheit, indem er das menschliche Leben in Harmonie mit allen Gesetzen der Natur bringt, sodaß Geordnetheit der natürliche Ausdruck der eigenen Existenz ist, Leben spontan im Einklang mit den Naturgesetzen gelebt wird und sich automatisch Ordnung in der Gesellschaft einstellt. ...
2. Ausbildung und Fortbildung des Gefängnispersonals; 3. Zusatzausbildung und Fortbildung der an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten lehrenden und lernenden Personen. 4. Zusatzausbiläung und Fortbildung von Richtern, Anwälten, Notaren und sonstigen im Bereich der Justiz tätigen Personen; 5. Zusatzausbildung und Fortbildung für Mitglieder und Mitarbeiter der gesetzgebenden Körperschaften; 6. Zusatzausbildung und Fortbildung für Polizei; 7. Verbrechensvorbeugung in kriminalitätsanfälligen Bevölkerungsgruppen; 8. generelles Programm zur Verbrechensverhütung; 9. Rehabilitation und Vorbeugung in Fällen von Alkoholmißbrauch, Drogensucht und ähnlichem schädlichen Verhalten; 10. Vorbeugung gegen kollektive Verbrechen wie Krieg, Bürgerkrieg, Völkermord u. ä. Erscheinungen; |
Maharishis
Juristen-Verein wurde die Rechtsfähigkeit entzogen.
Juristen-Verein missbraucht Tagebuch einer Toten
Um einem TV-Bericht über
den Selbstmord einer TM-Anhängerin zu entgegnen, missbraucht Maharshis
Juristen-Verein deren Tagebuch. Verantwortlich:
Zwei Richter.
Das Fernsehen (der WDR)
hat am 31. Oktober 1995 über einen Selbstmord berichtet.
Gegen diesen Bericht hat
der Maharishi-Kult Klage erhoben.
Die Klage wurde weitgehend
abgewiesen.
Das Urteil: Oberlandesgericht
Köln15 U 49/96 (Volltext)
Die Vereinigung medititierender
Juristen in Deutschland e.V. hat zu diesem Selbstmord unter Nennung des
Namens der Verstorbenen ein skandalöses Pamphlet veröffentlicht:
"DAS LEBEN UND DER TOD VON ...Das Pamphlet enthält keinen Namen eines Verfassers.
- rekonstruiert aus ihren Tagebüchern, Zeugenaussagen und anderen Unterlagen - "
Für diesen Verein ist
der Vorstand verantwortlich.
Präsident und Vizepräsidentin
waren zwei Richter.
Beide haben in dem Prozess
gegen die Bundesregierung eine massgebliche Rolle gespielt, http://www.AGPF.de/TM-Prozess.htm
Schreiben
an die Gemeinde Bissendorf
"In der Fernsehsendung vom WDR und auch in der NOZ wird von einem Selbstmord einer jungen Frau berichtet, die nach Erlernen der TM in psychische Schwierigkeiten geraten sein soll. Wer denn, bitte, hat diese Geschichte, die einseitig, hinterhältig falsch ist, aber trotzdem den irreführenden Eindruck eines repräsentativen Falles vermittelt, überprüft?Die Verstorbene wird hier also kurzerhand für krank erklärt - aufgrund des Pamphlets der TM-Juristen. Es kann durchaus sein, daß sie krank war. Es ist aber ganz sicher nicht zulässig, wenn Juristen im Nachhinein die Diagnose "Psychose" stellen. Das mag belanglos erscheinen. Das ist es aber keineswegs. Insbesondere nicht für die Kinder.
Diesem Brief liegt ein vollständig recherchierter Bericht über [Name der Verstorbenen] aus der Sicht unserer Juristen bei." ...
"Nehmen wir einmal an, die Geschichte mit [Vorname der Verstorbenen] wäre wahr, dann bliebe noch immer der Nachweis einer kausalen Verknüpfung TM und Psychose zu führen. Wissen Sie, daß etwa 1 % unserer Bevölkerung im Laufe das Lebens eine Psychose entwickelt ? Viele von Ihnen sind darunter, die regelmäßig in die Kirche und zur Beichte gehen."
Die Zahl 1% hat bei
TM im übrigen eine besondere Bedeutung: Die TM-Anhänger glauben
oder behaupten, durch gemeinsame Meditation das Bewußtsein der Menschen
- auch unbeteiligter - verändern zu können: Wenn nur 1 %
der Bevölkerung gemeinsam "transzendental" meditiere, dann würden
sich die dadurch erzeugten Gehirnwellen überlagern und verstärken
("Kohärenz") und das Bewußtsein der anderen verändern.
Dies sei ein "Naturgesetz".
Vgl. auch AGPF-Kurzinfo
Kausale Verknüpfung zwischen TM und Psychose bzw. Selbstmord?
Der Nachweis einer kausalen Verknüpfung zwischen TM und Psychose bzw. Selbstmord hat schon einmal vor Gericht eine Rolle gespielt. Damals hatte die Bundesregierung vor TM gewarnt. Dagegen hatte TM Klage erhoben und daraus erwuchs ein Großverfahren. Dort verlangte TM den wissenschaftlichen Nachweis, daß es bei TM mehr Selbstmorde gäbe, als statistisch erwarten gewesen wäre. TM verlor den Prozeß auf der ganzen Linie.
Das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 881/89 hat am 15. August 1989 entschieden:
"Auch aus dem hohen Rang des Grundrechts der Glaubens- und Gewissensfreiheit folgt nicht, daß die Bundesregierung ihr Tätigwerden von dem Ergebnis abschließender und unanfechtbarer wissenschaftlicher Untersuchungen zum Gefahrenpotential der sogenannten "Neuen Jugendreligionen/Jugendsekten“ hätte abhängig machen müssen".
Der Bericht benutzt die Tagebücher, um seine Behauptungen über die Tote glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zum einen handelt es sich um die Behauptung, die Tote habe nur lockeren Kontakt zum TM gehabt, TM habe also mit demTod nichts zu tun. Nicht nur in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie TM dann an die Tagebücher kommt.
Zum anderen aber werden über die Tote Behauptungen aufgestellt, die den Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erfüllen dürfte.
§ 189 Strafgesetzbuch StGBDie Verstorbene hat Kinder. Um das Sorgerecht für diese Kinder ging es auch in dem TV-Bericht.
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie
sind die TM-Juristen an die Tagebücher gekommen?
| Bericht der Schwester der Verstorbenen
vom Juli 1996
Am 16. April 1995 nahm sich meine Schwester [Name] das Leben. Am 21. April 1995 fand in Osnabrück die Trauerfeier statt. Anschließend waren wir drei Schwestern [Namen] in der Wohnung der Verstorbenen, um persönliche Dinge und Akten mitzunehmen. Anwesend waren Herr Franz H. und Herr Walter A. Auf dem Bett lagen übersichtlich und geplant ausgebreitet die schon vorsortierten persönlichen Dinge von [Vorname der Verstorbenen], die wir mitnahmen. Von Köln aus wickelte ich den Nachlaß meiner Schwester ab, kontaktierte Behörden, kündigte Versicherungen etc. Mit [Vorname der Verstorbenen] Freund Walter A. (wohnte im gleichen Haus) hatte ich vereinbart, daß alle zurückgebliebenen Gegenstände, mit Ausnahme noch zu findender persönlicher Dinge, an diejenigen Menschen weitergegeben werden dürfen, die sie gebrauchen können (nach Rücksprache mit dem Sozialamt). Diese persönlichen Sachen [der Verstorbenen] wollte ich später abholen. Am Freitag, dem 1. Sept. 1995 suchte ich Herrn Walter A. in dessen Wohnung auf (zusammen mit einem Zeugen), um die von ihm aufbewahrten persönlichen Dinge abzuholen. Herr A. übergab mir verschiedene Ordner und Fotos. Auf meine Frage, wo denn das Tagebuch [der Verstorbenen] sei, antwortete er prompt: "Das hat Franz H., zusammen mit Arbeitsunterlagen, an sich genommen“. Am Samstag, dem 2. Sept. 1995 rief ich bei Familie H. an. Frau H. war am Apparat und erschrak hörbar beim Wort "Tagebuch“. Ich bat Frau H., folgende Forderung an ihren Mann weiterzugeben: Das Tagebuch sollte sofort verpackt, versiegelt und einem Treuhänder übergeben werden, mit Datum und Unterschrift. Einige Stunden später rief ich erneut an, um zu fragen, ob dies geschehen sei. Herr H. machte im Gegensatz zu seiner Frau einen ruhigen Eindruck und sagte, da wolle er sich doch erst einmal am Montag erkundigen, ob er das tun müsse. Und außerdem sollten wir doch unseren Erbschein vorweisen. Am Montag verständigte ich meinen Rechtsanwalt und das Jugendamt Landkreis Osnabrück. Von dort erfuhr ich später, daß Herr H. gesagt hatte, ich hätte das Tagebuch haben wollen. Offensichtlich und zu unserem Erstaunen wurde Herr H. von der zuständigen Amtsstelle nicht gerügt wegen der heimlichen Inbesitznahme wichtiger Unterlagen. Er hätte ja auch das Kind. Für das Kind war die Erbschaft vom Jugendamt ausgeschlagen worden, und unsere Erbschaftsausschlagung (wegen der noch ca. DM 18.000 - Forderung von Herrn Dr. Christ, Geburtshaus Schledehausen) war noch nicht erfolgt. Im Nov. 1995 wurden von der Geschäftsleitung des Maharishi Ayur-Ved Gesundheitszentrums und der Akademie Schledehausen GmbH als Reaktion auf den WDR Film vom 51.10.95 "Richtigstellungen“ verbreitet. Eine davon ist "DAS LEBEN UND DER TOD VON [Name] - rekonstruiert aus ihren Tagebüchern, Zeugenaussagen und anderen Unterlagen“ Unterzeichnet "Verantwortlich für den Inhalt: VEREINIGUNG MEDITIERENDER JURISTEN IN DEUTSCHLAND e.V. 56412 Montabaur“ Nun wußten wir also, daß es nicht nur ein Tagebuch war, das die TM unrechtmäßig an sich gebracht hatte. Nun wußten wir, warum die in unserem Besitz befindlichen Aufzeichnungen [der Verstorbenen] mit dem Dezember 1994 endeten. Nun wußten wir, warum alles so säuberlich auf dem Bett ausgebreitet war. Die Meisterwerke der hochmögenden TM-Juristen sollte sich niemand entgehen lassen, der Humor besitzt oder sich vielleicht zur Maharishi-Ayurveda-Kur anmelden möchte. Wir bemühen uns einzusehen, warum man genau prüfen muß, ob man dem Söhnchen von [Name] die Chance geben sollte, vielleicht einmal später in den illustren Kreis der TM-Juristen aufgenommen zu werden. Köln, im Juli 1996 |
Wo sind die Tagebücher heute?
Die Schwester weiß
es nicht.
Gesetzliche Erben sind die
Kinder.
Zu entscheiden haben also
deren gesetzliche Vertreter.
Allerdings nicht nach Belieben,
sondern nur im Interesse der Kinder.
Die Auswertung der Tagebücher
für ein Pamphlet gegen die Mutter liegt sicher nicht im Interesse
der Kinder.
Schreiben
an die Verwaltung und den Gemeinderat mit dem Pamphlet als Anlage
| MAHARISHI AYUR-VED GESUNDHEITSZENTRUM
AKADEMIE SCHLEDEHAUSEN GmbH 49143 Bissendorf, Am Berg 11, Tel.: 75451, Fax: 75446 An die Gemeinde Bissendorf
Schledehausen, den 22.11.95 Sehr geehrter Herr ........., mit Erstaunen habe ich in
verschiedenen Ausgaben der NOZ lhre und des Gemeinderates Bissendorf "Eindringliche
Warnung !“ vor der Transzendentalen Meditation gelesen.
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Der TM-Prozess gegen Deutschland: Klagen abgewiesen
Dazu auch: http://www.AGPF.de/TM-Prozess.htm
Der Vorsitzende des Juristen-Vereins
wurde nach seiner eigenen Angabe von Maharishi als "Speerspitze des deutschen
Movements“ bezeichnet. Er hat einen "Verein meditierender Juristen" gegründet
und war dessen Präsident bis zur amtlichen Auflösung des Vereins.
Er hat 1980 Prozesse des Maharishi-Kultes gegen die Bundesrepublik Deutschland
betreut und schrieb darüber mit Rundschreiben vom 14.10.2000 jedem,
den es interessiert ("to whom it may concern - Via E-Mail"): "Ich habe
damals vier Monate lang jeden Abend (!), einschließlich der
Wochenenden, nach dem Dienst bis spät in die Nacht im Gerichtsgebäude
verbracht." Die Prozesse hat der Maharishi-Kult letztlich verloren.
Der Vorsitzende des Juristen-Vereins
wurde aus dem Richteramt entlassen, der Bundesgerichtshof bestätigte
die Entlassung. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entlassung wieder
auf. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts allerdings offenbarte
nebenbei, dass er für seine vermeintlich selbstlose Tätigkeit
für den Maharishi-Kult mit über 100.000 DM bezahlt wurde (2
BVR 52/02 vom 8.12.2004). Er behauptete,
er habe 1996 "den Kampf für die TM-Bewegung ... aufgegeben und
mich aus dieser Arbeit zurückgezogen". Aber noch mit Schreiben vom
14.10.2000 hat er dem Maharishi-Kult angeboten, den verlorenen Prozess
gegen die Bundesrepublik wieder aufzurollen.
| Der
TM-Prozess gegen die Bundesregierung: Klagen abgewiesen
Die Bundesregierung hat 1978 nach einer AGPF-Dokumentation vor Gefahren durch "Transzendentale Meditation" gewarnt. Es könne zu psychischen Schäden und Persönlichkeitszerstörung kommen. Gutachter haben vor Gericht die Gefahren bestätigt. Die Maharishi-Organisation war der Meinung, diese Gefahren seien nicht wissenschaftlich bewiesen. Insbesondere sei die Zahl der Erkrankten statistisch nicht grösser, als in vergleichbaren Gruppen.Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 881/89 vom 15.8.1989 und PDF)hat diese Auffassung bestätigt und zusätzlich festgestellt: Die Bundesregierung müsse ihr Tätigwerden nicht von dem Ergebnis abschließender und unanfechtbarer wissenschaftlicher Untersuchungen zum Gefahrenpotential abhängig machen. Die Maharishi-Organisation
hat später behauptet, das Bundesverfassungsgericht sei von dieser
Entscheidung "abgerückt".
Das
Bundesverfassungsgericht hat in zwei späteren Entscheidungen Anträge
der Maharishi-Organisation abgelehnt.
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