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Adresse dieser Seite: http://www.AGPF.de/Maharishis-Juristen.htm  Zuletzt bearbeitet am 7.12.2008
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Maharishis Juristen
Ein "Verein meditierender Juristen" wollte das deutsche Rechtssystem umbauen und ist gescheitert. Sein Vorsitzender hat eine Klage des Maharishi-Kultes gegen Deutschland verfasst und verloren.
 
 
Inhalt dieser Seite: Zum Thema auch: In anderen Websites:
 
 

Der Juristen-Verein

1979 wurde der Verein gegründet als "Institut für Natürliches Recht und Ordnung - Vereinigung meditierender Juristen in Deutschland".
1980 wurde der Verein beim Amtsgericht Montabaur unter der Nummer 6 VR 986 ins Vereinsregister eingetragen.
1994 wurde der Verein umbenannt in "Vereinigung meditierender Juristen in Deutschland e.V.
Damals hatte der Verein 14 Mitglieder, darunter die drei Richter, die den Vorstand gestellt haben. In der Mitgliederliste erscheinen diese mit ihrer Richter-Bezeichnung. Alle drei haben sich öffentlich geäussert. Der Vorsitzende hat massgeblich die Prozesse gegen die Bundesregierung vorangetrieben (>>). Seine Stellvertreter waren Kläger in diesen Prozessen. Nachdem diese verloren waren, hat einer der Stellverteter, ein Richter an einem Oberlandesgericht - eine Stellungnahme abgegeben, die noch 2008 von Maharishi-Anhängern als "OLG-Gutachten" bezeichnet wurde und im Internet zu finden war. 2001 hat mit einem Leserbrief in die Diskussion um das Fürstenberg-Projekt eingegriffen. Unterzeichnet hat er den Brief als "Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht ... ". Er hat sich damit der Autorität des Staates und des Richteramtes bedient. 2003 ist der Richter "Kabinettsmitglied" der "Deutschen Friedensregierung" des Maharishi geworden.

Zweck des Vereins war es, das "natürliche Recht" durchzusetzen, im Maharishi-Kult meist "Naturgesetz" genannt. Mit den Naturgesetzen, die in der Schule gelehrt werden, hat das nichts zu tun.
 
Maharishi über die "Naturgesetze" aus:  
"Die Wissenschaft vom Sein und die Kunst des Lebens", deutsch 1967 

  • Das Sein ist die Quelle aller Macht. Es ist die Quelle aller Natur und der Naturgesetze ... (S. 31)
  • Wenn man empfangen möchte, so muß man geben; das ist ein Naturgesetz. (S. 104)
  • Es ist ein Naturgesetz, daß man erntet, wie man sät. (S. 105)
  • Wir haben gezeigt, daß es für jedes Individuum leicht ist, in eine Position zu gelangen, von der aus man alle Naturgesetze kontrollieren und die allmächtige Kraft der Natur nach seinem Bedürfnis, seinem Wunsch oder Belieben nutzen kann. (S. 111)
  • Es ist sicherlich dem Menschen unmöglich, auf intellektuelle Weise alle Naturgesetze zu verstehen (S. 113)
  • Im allgemeinen beruht das Landesgesetz auf den Naturgesetzen. In Ländern, deren Zivilisation alt ist und in denen eine wertvolle Tradition besteht, leitet sich das Landesgesetz im Prinzip immer von den Naturgesetzen ab. (S. 190)
  • Der Zweck der Religion ist es, das individuelle Leben auf die Naturgesetze einzustimmen ... (S. 283)
 
 

Was konkret gemeint ist, lässt sich hier nachlesen: http://www.AGPF.de/TM-Recht.htm#Recht
Wie Maharishis Juristen-Verein das umsetzen wollte, ergibt sich aus der Satzung des Vereins:
 
Aus der Satzung des Vereins "Institut für Natürliches Recht und Ordnung - Vereinigung meditierender Juristen in Deutschland" Vereinsregister Amtsgericht Montabaur 6 VR 986  

Der Verein erstrebt ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Allgemeinheit, indem er das menschliche Leben in Harmonie mit allen Gesetzen der Natur bringt, sodaß Geordnetheit der natürliche Ausdruck der eigenen Existenz ist, Leben spontan im Einklang mit den Naturgesetzen gelebt wird und sich automatisch Ordnung in der Gesellschaft einstellt. ...  
  • Entwicklung und Verwirklichung einer neuen Konzeption für das Recht und seine Aufgaben für Mensch und Gesellschaft auf der Grundlage des natürlichen Rechts;
  • Entwicklung und Verwirklichung einer Konzeption für den Bereich von Strafrecht, Strafvollzug und Rehabilitation auf der Grundlage der vollen Entwicklung des Bewußtseins; ...
  • Diese Ziele werden erreicht durch Anwendung, Verbreitung und Erforschung der Lehre der Wissenschaft der Kreativen Intelligenz (WK1) und ihres praktischen Aspekts, des Programme der Transzendentalen Meditation (TM) und des TMSidhi-Programms, wie sie von Maharishi Mahesh Yogi entwickelt worden sind. ...
  • gründet, fördert und betreibt der Verein Institute, Bibliotheken, Rehabilitationszentren und Akademien;
  • koordiniert, fördert und veranstaltet der Verein Forschungsprojekte sowie Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme, in denen das TM- und TK-Sidhi-Programm als Technologie des Bewußtseins eingesetzt wird, insbesondere in den folgenden Bereichen:
    • 1. Rehabilitation und Ausbildung von Strafgefangenen sowie Betreuung entlassener Strafgefangener;  
      2. Ausbildung und Fortbildung des Gefängnispersonals;  
      3. Zusatzausbildung und Fortbildung der an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten lehrenden und lernenden Personen.  
      4. Zusatzausbiläung und Fortbildung von Richtern, Anwälten, Notaren und sonstigen im Bereich der Justiz tätigen Personen;  
      5. Zusatzausbildung und Fortbildung für Mitglieder und Mitarbeiter der gesetzgebenden Körperschaften;  
      6. Zusatzausbildung und Fortbildung für Polizei;  
      7. Verbrechensvorbeugung in kriminalitätsanfälligen Bevölkerungsgruppen;  
      8. generelles Programm zur Verbrechensverhütung;  
      9. Rehabilitation und Vorbeugung in Fällen von Alkoholmißbrauch, Drogensucht und ähnlichem schädlichen Verhalten;  
      10. Vorbeugung gegen kollektive Verbrechen wie Krieg, Bürgerkrieg, Völkermord u. ä. Erscheinungen;
 

Maharishis Juristen-Verein wurde die Rechtsfähigkeit entzogen.
 
Maharishis 1979 gegründeten Juristen-Verein wurde 2003 die Rechtsfähigkeit entzogen, weil er keine Mitglieder mehr hatte.   
Üblicherweise wird ein Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst, wenn kein Interesse mehr an dem Verein besteht.  
Möglicherweise ist dem Vorsitzenden entgangen, dass ihm die Mitglieder davongelaufen sind. Mit Beschluss vom 14.1.2003 hat das Amtsgericht "auf Antrag des alleinvertretungsberechtigten Vorsitzenden des Vereins" diesem  unter dem Aktenzeichen 6 VR 986 die Rechtsfähigkeit entzogen, weil der Verein "nach dem glaubhaften Bekunden des Vorsitzenden keine drei Mitglieder mehr hat". So sieht es das Gesetz in § 73 BGB  vor.  
Das war das Ende des Versuchs, das deutsche Rechtssystem nach den Ideen eines Gurus auszurichten.
 
 
 

Juristen-Verein missbraucht Tagebuch einer Toten

Um einem TV-Bericht über den Selbstmord einer TM-Anhängerin zu entgegnen, missbraucht Maharshis Juristen-Verein deren Tagebuch. Verantwortlich: Zwei Richter.
 
 

Das Pamphlet

Das Fernsehen (der WDR) hat am  31. Oktober 1995 über einen Selbstmord berichtet.
Gegen diesen Bericht hat der Maharishi-Kult Klage erhoben.
Die Klage wurde weitgehend abgewiesen.
Das Urteil: Oberlandesgericht Köln15 U 49/96 (Volltext)
Die Vereinigung medititierender Juristen in Deutschland e.V. hat zu diesem Selbstmord unter Nennung des Namens der Verstorbenen ein skandalöses Pamphlet veröffentlicht:

"DAS LEBEN UND DER TOD VON ...
- rekonstruiert aus ihren Tagebüchern, Zeugenaussagen und anderen Unterlagen - "
Das Pamphlet enthält keinen Namen eines Verfassers.
Vielmehr heißt es dort "Verantwortlich für den Inhalt: VEREINIGUNG MEDITIERENDER JURISTEN IN DEUTSCHLAND e.V.".

Für diesen Verein ist der Vorstand verantwortlich.
Präsident und Vizepräsidentin waren zwei Richter.
Beide haben in dem Prozess gegen die Bundesregierung eine massgebliche Rolle gespielt, http://www.AGPF.de/TM-Prozess.htm
 
 
 

Schreiben an die Gemeinde Bissendorf
 
Das Pamphlet wurde für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt und nicht etwa nur zur Verwendung vor Gericht. Das Pamphlet wurde auch an die Gemeinde Bissendorf geschickt, damals wichtgister Ort des Maharishi-Kultes in Deutschland. Das Schreiben vom 22.11.95 ist exemplarisch ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Maharishi-Kultes.    
Rechts ein Ausriss.
 
Unten (>>) ein Auszug aus diesem Schreiben.
Darin geht es zum Beispiel um den Selbstmord:

"In der Fernsehsendung vom WDR und auch in der NOZ wird von einem Selbstmord einer jungen Frau berichtet, die nach Erlernen der TM in psychische Schwierigkeiten geraten sein soll. Wer denn, bitte, hat diese Geschichte, die einseitig, hinterhältig falsch ist, aber trotzdem den irreführenden Eindruck eines repräsentativen Falles vermittelt, überprüft?
Diesem Brief liegt ein vollständig recherchierter Bericht über [Name der Verstorbenen] aus der Sicht unserer Juristen bei." ...
"Nehmen wir einmal an, die Geschichte mit [Vorname der Verstorbenen] wäre wahr, dann bliebe noch immer der Nachweis einer kausalen Verknüpfung TM und Psychose zu führen. Wissen Sie, daß etwa 1 % unserer Bevölkerung im Laufe das Lebens eine Psychose entwickelt ? Viele von Ihnen sind darunter, die regelmäßig in die Kirche und zur Beichte gehen."
Die Verstorbene wird hier also kurzerhand für krank erklärt - aufgrund des Pamphlets der TM-Juristen. Es kann durchaus sein, daß sie krank war. Es ist aber ganz sicher nicht zulässig, wenn Juristen im  Nachhinein die Diagnose "Psychose" stellen. Das mag belanglos erscheinen. Das ist es aber keineswegs. Insbesondere nicht für die Kinder.

Die Zahl 1% hat bei TM im übrigen eine besondere Bedeutung: Die TM-Anhänger glauben oder behaupten, durch gemeinsame Meditation das Bewußtsein der Menschen - auch unbeteiligter - verändern zu können: Wenn nur 1 % der Bevölkerung gemeinsam "transzendental" meditiere, dann würden sich die dadurch erzeugten Gehirnwellen überlagern und verstärken ("Kohärenz") und das Bewußtsein der anderen verändern. Dies sei ein "Naturgesetz".
Vgl. auch AGPF-Kurzinfo
 

 

Kausale Verknüpfung zwischen TM und Psychose bzw. Selbstmord?

Der Nachweis einer kausalen Verknüpfung zwischen TM und Psychose bzw. Selbstmord hat schon einmal vor Gericht eine Rolle gespielt. Damals hatte die Bundesregierung vor TM gewarnt. Dagegen hatte TM Klage erhoben und daraus erwuchs ein Großverfahren. Dort verlangte TM den wissenschaftlichen Nachweis, daß es bei TM mehr Selbstmorde gäbe, als statistisch erwarten gewesen wäre. TM verlor den Prozeß auf der ganzen Linie.

Das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 881/89 hat am 15. August 1989 entschieden:

"Auch aus dem hohen Rang des Grundrechts der Glaubens- und Gewissensfreiheit  folgt nicht, daß die Bundesregierung ihr Tätigwerden von dem Ergebnis abschließender und unanfechtbarer wissenschaftlicher Untersuchungen zum Gefahrenpotential der sogenannten "Neuen Jugendreligionen/Jugendsekten“ hätte abhängig machen müssen".
 
 

Die Tagebücher

Der Bericht benutzt die Tagebücher, um seine Behauptungen über die Tote glaubwürdig erscheinen zu lassen. Zum einen handelt es sich um die Behauptung, die Tote habe nur lockeren Kontakt zum TM gehabt, TM habe also mit demTod nichts zu tun. Nicht nur in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie TM dann an die Tagebücher kommt.

Zum anderen aber werden über die Tote Behauptungen aufgestellt, die den Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erfüllen dürfte.

§ 189 Strafgesetzbuch StGB
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Verstorbene hat Kinder. Um das Sorgerecht für diese Kinder ging es auch  in dem TV-Bericht.
Das Pamphlet enthält als Fakten dargestellte Behauptungen über den Lebenswandel der Verstorbenen einschließlich des Intimbereiches.
Das Pamphlet ist auch an Behörden gesandt worden.
Er befindet sich also auch dort in den Akten, wo über diese Kinder zu entscheiden ist.
Damit die Verunglimpfung des Andenkens der Verstorbenen fortdauern und auch die Kinder werden eines Tages Gelegenheit haben, diese Verunglimpfung zu lesen.
 

 

Wie sind die TM-Juristen an die Tagebücher gekommen?
 
Bericht der Schwester der Verstorbenen vom Juli 1996   


Am 16. April 1995 nahm sich meine Schwester [Name] das Leben.    
Am 21. April 1995 fand in Osnabrück die Trauerfeier statt. Anschließend waren wir drei Schwestern [Namen] in der Wohnung der Verstorbenen, um persönliche Dinge und Akten mitzunehmen.    
Anwesend waren Herr Franz H. und Herr Walter A.    
Auf dem Bett lagen übersichtlich und geplant ausgebreitet die schon vorsortierten persönlichen Dinge von [Vorname der Verstorbenen], die wir mitnahmen.    
Von Köln aus wickelte ich den Nachlaß meiner Schwester ab, kontaktierte Behörden, kündigte Versicherungen etc. Mit [Vorname der Verstorbenen] Freund Walter A. (wohnte im gleichen Haus) hatte ich vereinbart, daß alle zurückgebliebenen Gegenstände, mit Ausnahme noch zu findender persönlicher Dinge, an diejenigen Menschen weitergegeben werden dürfen, die sie gebrauchen können (nach Rücksprache mit dem Sozialamt).    
Diese persönlichen Sachen [der Verstorbenen] wollte ich später abholen.    
Am Freitag, dem 1. Sept. 1995 suchte ich Herrn Walter A. in dessen Wohnung auf (zusammen mit einem Zeugen), um die von ihm aufbewahrten persönlichen Dinge abzuholen.    
Herr A. übergab mir verschiedene Ordner und Fotos.    
Auf meine Frage, wo denn das Tagebuch [der Verstorbenen] sei, antwortete er prompt: "Das hat Franz H., zusammen mit Arbeitsunterlagen, an sich genommen“.    
Am Samstag, dem 2. Sept. 1995 rief ich bei Familie H. an.    
Frau H. war am Apparat und erschrak hörbar beim Wort "Tagebuch“.    
Ich bat Frau H., folgende Forderung an ihren Mann weiterzugeben:    
Das Tagebuch sollte sofort verpackt, versiegelt und einem Treuhänder übergeben werden, mit Datum und Unterschrift.    
Einige Stunden später rief ich erneut an, um zu fragen, ob dies geschehen sei.    
Herr H. machte im Gegensatz zu seiner Frau einen ruhigen Eindruck und sagte, da wolle er sich doch erst einmal am Montag erkundigen, ob er das tun müsse. Und außerdem sollten wir doch unseren Erbschein vorweisen.    
Am Montag verständigte ich meinen Rechtsanwalt und das Jugendamt Landkreis Osnabrück. Von dort erfuhr ich später, daß Herr H. gesagt hatte, ich hätte das Tagebuch haben wollen.    
Offensichtlich und zu unserem Erstaunen wurde Herr H. von der zuständigen Amtsstelle nicht gerügt wegen der heimlichen Inbesitznahme wichtiger Unterlagen. Er hätte ja auch das Kind.    
Für das Kind war die Erbschaft vom Jugendamt ausgeschlagen worden, und unsere Erbschaftsausschlagung (wegen der noch ca. DM 18.000 - Forderung von Herrn Dr. Christ, Geburtshaus Schledehausen) war noch nicht erfolgt.    
Im Nov. 1995 wurden von der Geschäftsleitung des Maharishi Ayur-Ved Gesundheitszentrums und der Akademie Schledehausen GmbH als Reaktion auf den WDR Film vom 51.10.95 "Richtigstellungen“ verbreitet.    
Eine davon ist "DAS LEBEN UND DER TOD VON [Name] - rekonstruiert aus ihren Tagebüchern, Zeugenaussagen und anderen Unterlagen“    
Unterzeichnet "Verantwortlich für den Inhalt:    
VEREINIGUNG MEDITIERENDER JURISTEN IN DEUTSCHLAND e.V. 56412 Montabaur“    
Nun wußten wir also, daß es nicht nur ein Tagebuch war, das die TM unrechtmäßig an sich gebracht hatte.    
Nun wußten wir, warum die in unserem Besitz befindlichen Aufzeichnungen [der Verstorbenen] mit dem Dezember 1994 endeten.    
Nun wußten wir, warum alles so säuberlich auf dem Bett ausgebreitet war.    
Die Meisterwerke der hochmögenden TM-Juristen sollte sich niemand entgehen lassen, der Humor besitzt oder sich vielleicht zur Maharishi-Ayurveda-Kur anmelden möchte.    
Wir bemühen uns einzusehen, warum man genau prüfen muß, ob man dem Söhnchen von [Name] die Chance geben sollte, vielleicht einmal später in den illustren Kreis der TM-Juristen aufgenommen zu werden.    
Köln, im Juli 1996
 
 
 

Wo sind die Tagebücher heute?

Die Schwester weiß es nicht.
Gesetzliche Erben sind die Kinder.
Zu entscheiden haben also deren gesetzliche Vertreter.
Allerdings nicht nach Belieben, sondern nur im Interesse der Kinder.
Die Auswertung der Tagebücher für ein Pamphlet gegen die Mutter liegt sicher nicht im Interesse der Kinder.

 
 

Schreiben an die Verwaltung und den Gemeinderat mit dem Pamphlet als Anlage
 
MAHARISHI AYUR-VED GESUNDHEITSZENTRUM    
AKADEMIE SCHLEDEHAUSEN GmbH    
49143 Bissendorf, Am Berg 11, Tel.: 75451, Fax: 75446    

An die Gemeinde Bissendorf    
z. Hd. Herrn ...    
und an die Gemeinderate    

Schledehausen, den 22.11.95    

Sehr geehrter Herr .........,    

mit Erstaunen habe ich in verschiedenen Ausgaben der NOZ lhre und des Gemeinderates Bissendorf "Eindringliche Warnung !“ vor der Transzendentalen Meditation gelesen.    
Es ist mir unverständlich, wie so eine Schreckensmeldung mich über die Tagespresse erreicht, abwohl wir uns bereits seit 13 Jahren persönlich kennen und, wie ich glaubte, im gegenseitigen Vertrauen auch respektierten.    
Hätte man zu diesem Thema: "Neubaugebiet mit meditierenden Bürgern” nicht einfach zum Telefanhörer greifen können, um diese Fragen und Bedenken direkt mit uns zu besprechen? Heute, nach längerer Wartezeit schreibe ich Ihnen, urn Klärung in vielerlei Hinsicht zu bringen.    
Wie schon gesagt, haben mich die Aussagen und auch die Vorgehensweise des Rates tief verletzt.    
Außerdem finde ich diese massiven Angriffe gegen uns in dieser Form nicht gerechtfertigt.    
Zudem fordere ich Sie auf, alle Unklarheiten in einem offenen Gespräch auszusprechen, und auch die Öffentlichkeit entsprechend richtig zu informieren.    
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich Sie ernsthaft fragen muß:    
"Was haben wir Ihnen oder anderen Bürgern angetan, daß Sie in einer solchen Art und Weise, als wären wir Verbrecher, die Öffentlichkeit vor uns warnen müssen ?“    
In der Fernsehsendung vom WDR und auch in der NOZ wird von einem Selbstmord einer jungen Frau berichtet, die nach Erlemen der TM in psychische Schwierigkeiten geraten sein soll. Wer denn, bitte, hat diese Geschichte, die einseitig, hinterhältig falsch ist, aber trotzdem den irreführenden Eindruck eines repräsentativen Falles vermittelt, überprüft?    
Diesem Brief liegt ein vollständig recherchierter Bericht über [Name der Verstorbenen] aus der Sicht unserer Juristen bei.    
Viele, ja viele Menschen nehmen sich in unserer Gemeinde Bissendorf das Leben. Die Frage an Sie: "Wird in jedem Fall genauso kritisch in der Gemeinde und in den Medien überprüft, warum weshalb sich diese Person das Leben genommen hat ?“ Warum urteilt man hier mit unterschiedlichen Maßstäben ? Doch nur weil man eine bestimmte Gruppe von Menschen ausgrenzen und diskriminieren will.    
Lebenswille und Lebenmüdigkeit sind nicht nur Bezeichnungen für diffuse Zustände. Wer sich aufgibt und "innerlich abschließt” mit dem Leben, das wissen alle in Pflegeberufen tätigen aus Erfahrung mit Menschen, der sucht den Tod und findet ihn.    
Bewußt oder unbewußt - die Seele kann selbst bei Entscheidungen um Leben oder Tod Einfluß auf den Leib nehmen.    
Über all diese Fragen habe ich sehr lange nachgedacht, und wurde durch die vielen persönlichen Angriffe und Gespräche ermutigt, das offen auszusprechen, was ich Ihnen immer schon mal sagen wollte. Nehmen wir einmal an, die Geschichte mit [Vorname der Verstorbenen] wäre wahr, dann bliebe noch immer der Nachweis einer kausalen Verknüpfung TM und Psychose zu führen. Wissen Sie, daß etwa 1 % unserer Bevölkerung im Laufe das Lebens eine Psychose entwickelt ? Viele von Ihnen sind darunter, die regelmäßig in die Kirche und zur Beichte gehen. Fänden Sie es nicht etwas abwägig, wenn ich mich zu der Behauptung versteifen würde, die Psychose hätte sich aufgrund des regelmäßigen Besuchs eines Gotteshauses entwickelt? Vielleicht sind es ja mehr als 1 % regelmäßiger Kirchgänger die schizophren oder depressiv werden. Soilten wir deshalb allen Menschen verbieten, eine Kirche zu betreten ? Unsere "irdischen Vertreter Gottes” sind nämlich nicht in der Lage, eine Psychose aufzufangen.    
Auf der anderen Seite hat bereits in den 70-iger Jahren eine Studie der schwedischen Regierung gezeigt, daß prozentual weit weniger Menschen, die TM praktizieren, psychiatrisch behandelt werden miissen als die Restbevölkerung. Damit ist TM offensichtlich eine wirkungsvalle Verhütungsmaßnahme gegen Psychosen, also genau das Gegenteil von dem, was die Sektenbeauftragten behaupten, ......    
Auch in der Vergangenheit bedachte man kleine Gruppen von Minderheiten, die sich in Denk- und Glaubensansätzen von der Masse trennten, mit dem Schimpfwort Sekte: Abspaltung - Trennung gemünzt auf die, die sich von der Wahrheit absondern, an der man selbst festhält, das heißt, die Wahrheit liegt bei der Mehrheit, denn sie hat die Macht, folglich das Recht, denen, die nicht mitmachen, besagte Schimpfnamen anzuhängen. Doch leider werden bei näherer Betrachtungsweise Mehrheit und Wahrheit verwechselt, -ebenso wie Macht und Wahrheit. Vielleicht versuchen wir gemeinsam, diese Kluft von Meinungen und Ansichten zu überbrücken. Und wir erwarten von Ihnen und dem gesamten Gemeinderat, sich offiziell bei uns zu informieren, und die diskriminierenden Äußerungen öffentlich richtig zu stellen.    
Zu Ihrer Information wohnten vor Jahren wesentlich mehr Meditierende hier in Schledehausen, ca. 40 Personen. Heute sind es nur noch ca. 100 Erwachsene und Kinder. Die Gründe des Weggangs waren: Nicht genügend Attraktivität, Schule, keine Arbeit oder einfach wegen der ländlichen Gegend, da viele zum Teil aus den Städten kamen.    
Ca. 10 meditierende Personen haben sich bei Frau B. W. [Name bekannt]  auf die Aktion gemeldet, die alle nur die Absicht geäußert haben, daß sie gerne hier wohnen wollen, vorausgesetzt alle Überlegungen, die privat damit verbunden sind, sprechen dafür.    
Mit freundlichen Grüßen    
G. M. [Name bekannt]    
(Geschäftsführerin)    
in der Anlage:    
Hausprospekte,    
[Name der Verstorbenen] Leben  und die Richtigstellung der WDR Sendung.

 
 
 
 

Der TM-Prozess gegen Deutschland: Klagen abgewiesen

Dazu auch: http://www.AGPF.de/TM-Prozess.htm

Der Vorsitzende des Juristen-Vereins wurde nach seiner eigenen Angabe von Maharishi als "Speerspitze des deutschen Movements“ bezeichnet. Er hat einen "Verein meditierender Juristen" gegründet und war dessen Präsident bis zur amtlichen Auflösung des Vereins. Er hat 1980 Prozesse des Maharishi-Kultes gegen die Bundesrepublik Deutschland betreut und schrieb darüber mit Rundschreiben vom 14.10.2000 jedem, den es interessiert ("to whom it may concern - Via E-Mail"): "Ich habe damals vier Monate lang jeden Abend (!), einschließlich der Wochenenden, nach dem Dienst bis spät in die Nacht im Gerichtsgebäude verbracht." Die Prozesse hat der Maharishi-Kult letztlich verloren.
Der Vorsitzende des Juristen-Vereins wurde aus dem Richteramt entlassen, der Bundesgerichtshof bestätigte die Entlassung. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entlassung wieder auf. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts allerdings offenbarte nebenbei, dass er für seine vermeintlich selbstlose Tätigkeit für den Maharishi-Kult mit über 100.000 DM bezahlt wurde (2 BVR 52/02 vom 8.12.2004). Er behauptete, er habe 1996 "den Kampf für die TM-Bewegung  ... aufgegeben und mich aus dieser Arbeit zurückgezogen". Aber noch mit Schreiben vom 14.10.2000 hat er dem Maharishi-Kult angeboten, den verlorenen Prozess gegen die Bundesrepublik wieder aufzurollen.
 
 
Der TM-Prozess gegen die Bundesregierung: Klagen abgewiesen    

Die Bundesregierung hat 1978 nach einer AGPF-Dokumentation vor Gefahren durch "Transzendentale Meditation" gewarnt. Es könne zu psychischen Schäden und Persönlichkeitszerstörung kommen. Gutachter haben vor Gericht die Gefahren bestätigt.     

Die Maharishi-Organisation war der Meinung, diese Gefahren seien nicht wissenschaftlich bewiesen. Insbesondere sei die Zahl der Erkrankten statistisch nicht grösser, als in vergleichbaren Gruppen.    
Das Oberverwaltungsgericht Münster (5 A 1125/84 vom 18.12.1985 und PDF): Die Bevölkerung versteht eine Warnung als Hinweis auf statistisch "gesteigerte Gefahrensituation". Die Regierung habe diese nicht bewiesen.    
Das Bundesverwaltungsgericht (7 C 2.87 vom 23.5.1989 und PDF) lehnt diese "postulierte Vorstellung der Bevölkerung" ab und wendet  Regeln aus dem Polizeirecht an: Eine Warnung ist auch ohne eine "gesteigerte Gefahrensituation" zulässig. Die "Eingriffsschwelle" ist umso niedriger, je höher die Gefahren für den Einzelnen sind. Warnungen sind auch bei niedriger Schadenshäufigkeit zulässig. 
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 881/89 vom 15.8.1989 und PDF)hat diese Auffassung bestätigt und zusätzlich festgestellt: Die Bundesregierung müsse ihr Tätigwerden nicht von dem Ergebnis abschließender und unanfechtbarer wissenschaftlicher Untersuchungen zum Gefahrenpotential abhängig machen.    

Die Maharishi-Organisation hat später behauptet, das Bundesverfassungsgericht sei von dieser Entscheidung "abgerückt".     
Die Presse berichtete sogar, das Bundesverwaltungsgericht habe sein Urteil revidiert.    
Beides ist falsch. Dazu: http://www.AGPF.de/TM-Prozess.htm#revidiert    

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei späteren Entscheidungen Anträge der Maharishi-Organisation abgelehnt.    
In dem Verfahren 1 BvR 570/06 hat die Maharishi-Organisation beantragt, "der Bundesrepublik Deutschland .. zu untersagen, die TM-Organisation oder die Transzendentale Meditation (TM) in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 1. Februar 1996 (BTDrucks. 13/3712), in irgendeinem Zusammenhang zu erwähnen bzw. als Sekte, Jugendsekte, Psychogruppe etc. zu bezeichnen". Der Antrag wurde abgewiesen, 1 BvR 570/96 vom 15.03.1996     
Das Verfahren 1 BvR 1919/95 richtete sich gegen den Beschluss des OVG Münster/NRW vom 22.8.1995 - 5 B 3304/93. Die Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, 1 BvR 1919/95 vom 6.12.2002

 
 
 
 

   
    



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