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Infos über Sekten, Kulte und den Psychomarkt AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V., Bonn Adresse dieser Seite: http://www.AGPF.de/Lebensbewaeltigungshilfegesetz.htm Zuletzt bearbeitet am 14.5.2007 Zur Homepage | Zur Inhaltsseite | Zum Begriff Sekte | AGPF-Spendenkonto |
Eine
gesetzliche Regelung für den Psychomarkt: Lebensbewältigungshilfegesetz
Der Entwurf für ein Lebensbewältigungshilfegesetz beinhaltet
ein Vertragsgesetz für den Psychomarkt.
Das Gesetz soll nicht die Hilfe selbst regeln.
Dazu:http://www.AGPF.de/PsychoVertragsGesetz-Bayern2003.htm
Die Bayerische Regierung hat am 12.11.2002 im Zusammenhang mit einem
"Maßnahmenkatalog im Hinblick auf die Scientology-Organisation"
beschlossen, das Lebensbewältigungshilfegesetz erneut in den Bundesrat
einzubringen. Dieser soll dann beschliessen, den Gesetzentwurf in den Bundestag
einzubringen:
"Der Freistaat will nach Abstimmung mit anderen Ländern einen Gesetzentwurf über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe im Bundesrat einbringen. Hilfesuchende Personen sollen danach ein Widerrufsrecht mit einer Frist von zwei Wochen haben. Außerdem soll ein Kündigungsrecht vorgesehen werden, das es hilfesuchenden Personen ermöglicht, einen Vertrag unabhängig von der Festlegung einer Laufzeit mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen zu kündigen."Einzelheiten: http://www.Ingo-Heinemann.de/Verbot.htm
Der Psychomarkt unterwandert den Gesundheitsmarkt
Die AGPF hat erstmals 1984 eine gesetzliche Regelung gefordert.
Inzwischen ist der Psychomarkt tief in den Gesundheitsmarkt eingedrungen.
Zahllose Anbieter wollen Ärzte ersetzen.
Zahllose Verfahren und Methoden sollen Medikamente ersetzen und werden
als Therapien verkauft.
Ärzte, Medikamente und Therapien unterliegen jedoch einer umfangreichen
Kontrolle.
Der Psychomarkt hingegen unterliegt keinerlei systematischer Kontrolle.
Selbst die Gewerbeordnung und die Lebensmittelgesetze werden meist
nur nach dem Zufallsprinzip angewandt.
Der Psychomarkt unterwandert den Gesundheitsmarkt.
Die Aufsicht des Gesundheitsmarktes aber wird nicht auf den Psychomarkt
angewandt.
Das geplante Lebensbewältigungshilfegesetz kann und soll fehlende
staatliche Aufsicht nicht ersetzen.
Es ermöglicht aber Selbsthilfe der Betroffenen, notfalls mit Hilfe
der Gerichte.
In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass einige Gesetze und Gesetzesvorhaben
das Marktgeschehen zu Gunsten des Psychomarktes massiv beeinflussen.
Hier seien zunächst nur zwei Vorhaben aus jüngster Zeit erwähnt,
die in einen völlig anderen Zusammenhang zu gehören scheinen
und deren wirtschaftliche Komponente und somit auch die des Verbraucherschutzes
deshalb weitgehend unbeachtet bleibt:
Dachverband Geistiges Heilen empfiehlt Täuschung der Behörden
Hier ein Zitat, welches Handlungbedarf aufzeigt, denn nach seiner Täuschungsaktion (juristisch: Verdunkelung) wird der Heiler vermutlich Lebensbewältigungshilfe anbieten und unbehelligt bleiben:
Wenn der Staatsanwalt kommt:
Aus: Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler, Seite 45,
Vorschläge für etwaige Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft
wegen des Verdachts der verbotenen Heilbehandlung. Firgau ist Vorsitzender
des DGH Dachverband Geistiges Heilen e.V.
Vgl. auchunten : Dachverband Geistiges Heilen:
Standort zweideutig
Das Lebensbewältigungshilfegesetz ist ein Vertragsgesetz
für den Psychomarkt.
Bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf.
Der Bundestag konnte diesen vor der Bundestagswahl 1998 nicht mehr
abschließend beraten.
Das Gesetzgebungsverfahren ist damit zunächst beendet.
Es muß durch erneute Einbringung eines Entwurfes im Bundestag
neu begonnen werden.
Kaufvertrag, Dienstvertrag und Mietvertrag zum Beispiel
wurden schon im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB geregelt.
Das Entstehen neuer Vertragstypen erforderte neue Gesetze.
So wurde das Reisevertragsgesetz in das BGB eingefügt.
Andere Vertragstypen werden durch eigene Gesetze geregelt.
Auf dem Psychomarkt fehlt ein solches Gesetz.
Das Lebensbewältigungshilfegesetz soll den Rahmen für derartige
Verträge zur Verfügung stellen.
Auszug aus einem Interview mit Colin Goldner
zum Thema "Mangelnder Patientenschutz",
veröffentlicht im Hamburger Abendblatt vom 12.Juni 1999
Frage:
Wer wendet sich an das "Forum Kritische Psychologie"?
Antwort:
Es kommen Menschen - und ihre Angehörigen - zu uns, die ihr Problem...
nicht oder nicht zufriedenstellend lösen konnten und/oder zusätzliche
neue Probleme hinzubekamen.
Frage:
Können Sie Beispiele nennen?
Antwort:
Das sind Menschen, die mit einem falschen Verfahren behandelt wurden,...
die finanziell übervorteilt wurden, die Opfer einer Psychosekte oder
eines Psychokults geworden sind oder die von einem unqualifizierten Praktiker
mit einem nach wissenschaftlichen Kriterien unhaltbaren Verfahren - etwa
aus dem Sortiment der esoterischen Ansätze - behandelt worden sind.
Frage:
Wird das neue Psychotherapeutengesetz, das seit Anfang des Jahres
in Kraft ist und Therapeuten und Mediziner gleichstellt, etwas bewirken?
Antwort:
Das Gesetz ändert gar nichts. Die halbseidenen Praktiker des Psychogeschäftes
samt ihren dubiosen Verfahren bleiben völlig ungeschoren. Sie können
als "Lebenshelfer" oder "Psychoberater" nach wie vor in den Problemen ihrer
Klientel herumdilettieren. Auch Heilpraktiker , meistens ohne die geringste
fachliche Qualifikation, können weiterhin Psychotherapie anbieten.
Frage:
Wie ist dieser unüberschaubare Markt in den Griff zu bekommen?
Antwort:
Wünschenswert wäre die Verabschiedung des leider im Bundestag
gescheiterten Gesetzentwurfs vom Dezember 1997 über die sogenannte
gewerbliche Lebensbewältigungshilfe. Analog zu einer Reihe von Verbraucherschutzgesetzen
müßte auch der gesundheitliche Verbraucherschutz auf dem Psychomarkt
gesetzlich geregelt werden. Diese Forderung erheben Betroffenen-Initiativen
bereits seit Mitte der 80er Jahre.
Colin Goldner ist Leiter der Beratungsstelle
"Forum Kritische Psychologie"
und Autor des Buches
Psycho - Therapien zwischen Seriosität und Scharlatanerie.
Pattloch Augsburg 1997 ISBN 3-629-00816-X
Meist werden derzeit solche Verträge als Dienstverträge eingeordnet.
Oft auch als "Dienste höherer Art" gemäss § 627 BGB,
die ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden können
(Dazu im einzelnen am Beispiel Scientology: Rückforderung
von Vorauszahlungen).
Das BGB wird von gewissen Nützlichkeitserwägungen bestimmt.
Ein Vertrag, der dem Kunden keinerlei erkennbaren Nutzen bringt,
kann nach derzeitiger Lage schon deshalb unwirksam sein.
Damit ist ein beträchtliches Risiko für die Anbieter verbunden.
Das Gesetz soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten bewirken.
Deshalb sind auch keineswegs alle Anbieter gegen dieses Gesetz.
Wenn der Staatsanwalt kommt:
| "Passen Sie Ihre Wohnverhältnisse den Verhaltensregeln für Heiler an: Entfernen Sie medizinisches Inventar aus Ihrem Behandlungszimmer. Hängen Sie die Dankschreiben Ihrer Patienten und Ihre falschen Titel von der Wand. Stellen Sie Ihre Bach-Blüten ins Bad oder die Küche". |
Aus: Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler, Seite 45, Vorschläge für etwaige Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der verbotenen Heilbehandlung. Firgau ist Vorsitzender des DGH Dachverband Geistiges Heilen e.V.
Der Bericht Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen":
"Dachverband geistiges Heilen e. V.
Die in verschiedenen Facetten auftretenden Geistheiler haben sich zu einem Dachverband zusammengeschlossen, dem bis vor einiger Zeit auch der Bruno-Gröning-Freundeskreis zugehörte.
Dabei sind sich die Personen und Gruppen offenbar bewußt, daß sich "geistiges Heilen" in einer Spannung mit den Gesundheitsgesetzgebungen in der Bundesrepublik Deutschland befinden kann. So gibt der Dachverband eigens ein Rechtshandbuch für Heiler heraus, in denen Ratschläge im Umgang mit Behörden sowie Musterbriefe und Einschätzungen zur Rechtslage veröffentlicht werden.Bereits die Einleitung dieses Handbuches unter der Überschrift "Praktische Anwendung des Heilpraktikergesetzes" zeigt, daß die Lücken des Heilpraktikergesetzes erkannt sind und weist darauf hin, wie Handlungen möglichst ohne Rechtsfolgen bleiben können. Unter dem Begriff "Juristische Wegbeschreibung" werden Ratschläge für das Heilen erteilt, ohne mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten. So z. B.:
"Führen Sie ein Fahrtenbuch, indem Sie sich die Ausgabe Ihrer Parole vom Patienten bestätigen lassen. Muster dafür finden Sie in diesem Buch. Damit schaffen Sie Beweise für Ihr Auftreten. Selbstverständlich darf das Fahrtenbuch nicht frisiert sein. Dieses Muster enthält auch die Parole, die oben ausgegeben wurde. Die Adressen Ihrer Patienten sollten Sie nicht unbedingt in das Formular oder in Ihre Kartei aufnehmen. Dies wäre für jeden Staatsanwalt eine Einladung, die Patienten allesamt zur Vernehmung zu laden" .
Dem Leserbrief von xxxxxxxxxxxxxxxx ("Warum nicht spielen mit dem Monsterstaat?") können vor allem die Heiler zustimmen. Das Spiel geht so:
Mit dem Lebensberatungsgesetz wird doch die Existenz eines neuen Berufsbildes anerkannt. Dadurch können die Heiler nicht mehr wie bisher ersatzweise in die Schublade Heilpraktiker gepreßt werden, einschließlich der sachlich verfehlten Prüfung. Diese Linie hat der Dachverband geistiges Heilen schon in der Vergangenheit vertreten und wird dies unter seiner neuen Führung noch verstärkt tun. Gesetze sollten wir nicht jammernd erleiden sondern konstruktiv nutzen. Die Politik hat, wenn auch aus anderen Motiven, unsere Existenz dokumentiert. Wollten wir das nicht alle?
Unser Widerstand hat sowohl die Beweislastumkehr schon im letzten Jahr zu Fall gebracht als auch die Frist für den Widerruf verkürzt. Wer den Gesetzestext nicht hat: sein wichtigster und bislang von allen verschwiegenster Inhalt ist doch, daß die ganze Palette der Heiler nach diesem keine Erlaubnis mehr braucht.
Bernhard Firgau
Vorstand des "Dachverbandes Geistiges Heilen"), Weinheim
(Aus: Leserbriefe aus "Connection" 5-6/98. Gesetze konstruktiv nutzen. Zum Leserbrief von xxxxxxxxxxxxxxxx in connection 1/2-98 und dem geplanten Lebensberatungsgesetz)
Die "New-Age-Lehrer" haben mitunter härtere Geschäftsbedingungen als Firmen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Arnhild Lensch (Heilpraktikerin), Edertal
(In der Leserbriefspalte hervorgehoben der Zeitschrift Connection 11/97)Eine Hilfe für Hilfesuchende
zum Lebensberatungsgesetz und dem Artikel "Politiker wollen den Sinn des Lebens gesetzlich regeln" von Christian Gambke in connection 11/97Ein hilfe- und sinnsuchender Mensch ist oft verwirrt, enttäuscht, problembehaftet, kann schwerlich entscheiden, was für ihn gut ist stürzt sich unter Umständen auf einen "Sinn-Suche-Kurs", in dem mit schlagkräftigen Worten für sein Heil geworben wird. Wer will entscheiden darüber, ob dieser Mensch von seiner Persönlichkeitsstruktur her überhaupt den Anforderungen und Belastungen, die in dem Kurs auftreten können, gewachsen sind? Wer entscheidet darüber? Niemand.
Einzig die Geldbörse des Klienten. Er meldet sich an, er zahlt. Er wird zwar gewarnt, daß er für sich selbst verantwortlich ist, für Schäden selbst haftet, usw., aber was kann er in dem Moment damit anfangen? Wenig. Die "New-Age-Lehrer" - und das behaupte ich aus Erfahrung - haben mitunter härtere Geschäftsbedingungen als Firmen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Sie schreiben so schön vom "Sinn des Lebens". Der wurde früher bei Erleuchteten, Weisen, Lehrern gesucht, die bekanntlich kein oder kaum Geld nahmen, aber dafür wurde der Anwärter geprüft, mußte Probleme bestehen, ob er die nötige Reife besaß und sich den Anforderungen auch stellen konnte. Gute Lehrer, die nach bekannten, altbewährten Methoden lehren, die auch von den Weltreligionen anerkannt sind, z. B. buddhistische Zentren, arbeiten z. T. immer noch so.
Nehmen wir noch einmal unseren "sinnsuchenden" Menschen: Er ist nun auf einem "Psychokurs", psychologische Probleme treten auf, die er nicht verarbeiten kann, er ist noch mehr verwirrt, fühlt sich überfordert, kommt mitunter an den Rand einer Psychose - wer hilft ihm jetzt?
Geld bekommt er nicht zurück, nicht mal einen Teil, wenn er geht, frühzeitig abbricht, und dann ist dazu noch die Scham, nicht durchgehalten zu haben und "vor den eigenen Problemen wegzulaufen".
Die Therapeuten sind auch Manager, Geschäftsleute, wollen es auch sein -oder lassen andere für sich managen -sie sind jedenfalls keine Weisheitslehrer (mehr) im alten Sinne - da sollten sie auch äußerlich mit gewissen Regelungen und Einschränkungen einverstanden sein.
Warum die Kirche ausgespart wird?. Nun, kirchliche Einrichtungen bieten kostenlose Beratungen oder solche zu geringen Preisen an - (sie können es sich leisten, leider). Und wer einmal solche Beratungsgespräche bekommen hat, weiß, daß sie nicht so sehr an die psychischen Grenzen gehen. wie z.B. ein "Selbsterfahrungs-Workshop" oder eine Behandlung von Anbietern aus der New-Age-Szene.
Wer dieses geplante Gesetz als eine Hilfe für Hilfesuchende ansieht und als eine Aufforderung an Therapeuten und Lehrer, mehr Struktur in ihr Konzept zu bringen, für den hat es durchaus ,,einen Sinn".
Arnhild Lensch (Heilpraktikerin), Edertal
Gesundheitsministerkonferenz Pressemitteilung des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg vom 21.11.1994:
Gesundheitsministerkonferenz schließt sich der Initiative Baden-Württembergs
einstimmig an.
- Gesundheitlicher Verbraucherschutz auf dem sogenannten
Psychomarkt soll gesetzlich geregelt werden -
- Gesundheitsministerin Helga Solinger will Qualitätssicherung,
Transparenz und Verbraucherschutz festschreiben -
Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich einstimmig der Initiative
der baden-württembergischen Ministerin Helga Solinger angeschlossen,
die Verbraucher vor der mißbräuchlichen Anwendung von Techniken
schützen will, mit denen Bewußtsein, Psyche und Persönlichkeit
in gesundheitlicher Weise manipuliert werden können. In gemeinsamer
Entschließung wenden sich die Gesundheitsminister der Länder
an den Bundesgesundheitsminister mit der Bitte in einer Arbeitsgruppe des
Bundes und der Länder zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen
für Dienstleistungen gewerblicher Lebenshilfe zu treffen sind. "Für
den seit Jahren expandierenden Markt der gewerblichen Hilfe zur Lebensbewältigung
besteht bisher keinerlei Kontrolle hinsichtlich Qualitätssicherung,
Transparenz und Verbraucherschutz", stellte Ministerin Solinger bei der
Vorlage des baden-württembergischen Antrags in Hamburg fest.
Angesichts der in psychischer und physischer Hinsicht bestehenden
gesundheitlichen Gefährdungen sowie der immensen finanziellen Folgekosten,
die durch einige der in diesem Bereich tätigen Anbieter und deren
angewandte bewußtseins- und persönlichkeitsverändernde
Techniken und Methoden verursacht werden, sei eine Regelung dringend erforderlich.
Oftmals wären die Angebote für den Hilfesuchenden mangels Kenntnis
nicht einschätzbar, sagte Frau Solinger. Es erfülle sie deshalb
mit Genugtuung, daß die Gesundheitsministerinnen und -minister den
bestehenden Handlungsbedarf manifestiert hätten.
Neues zum Stand des Lebensbewältigungshilfegesetzes
ZDF - Frontal am 28.9.99
Anmoderation Hauser:
Ein Gesetz zur Regelung des Psychomarktes - seit Jahren überfällig
- scheint für die Grünen eine neue Hürde im rot-grünen
Kräftemessen zu sein. Setzt die SPD auf ein neues Verbraucherschutzgesetz
im Eso- und Psychomarkt, wettern abgeordente der Grünen dagegen. Konseuqent
hatten die Grünen in der Enquete-Kommission 98, die das Sekten-Treiben
unter die Lupe nahm, festgestellt, daß keine Gefahren für die
Gesellscft und den einzelnen bestünden. Für Experten eine katastrophale
Fehleinschätzung. Sektenbeauftragte der Kirchen sprechen offen vom
Grünnen-Lobbyismus für die Anbieter des Psychomarktes. Politiker
von CDU, FDP und auch SPD-Politiker kritisieren eine Bagatellisierung des
Gefahrenpotentials durch die Grünen. Die Zweifel sind berechtigt.
Der Psychomarkt blüht, wie Experten feststellen. Erstmals äußern
frühere Sachverständige der Enquete-Kommission vor der Kamera
ihren Zorn über ein Jahr rot-grüne Lethargie in dieser Frage.
Ein Bericht von Rainer Fromm.
Esoterik-Messen sind Renner. Kommerzielle Anbieter präsentieren
sich mit Techniken für Geist und Seele, die angeblich erfolgreich
machen. Kurssysteme sichern langanhaltende Gewinne. Aber nicht nur auf
Messen.
Brisante Firmen auf dem Markt der Lebensbewältigungshilfe sind:
Scientology, Beispiel 1. Die Techniken des Psychokonzerns ....
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Beispiel 2: Landmark Education
Beispiel 3: Leadership Academy
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Drei Beispiel für einen unübersichtlichen Psychomarkt. Gefährliche
Techniken, Millionengewinne, aber null Transparenz. Auch der Kundenschutz
steckt noch in den Kinderschuhen, so Renate Rennebach, die entscheidende
Treibfeder für die Enquete-Kommission [des Bundestages], die bis letztes
Jahr den Psychomarkt analysierte.
Renate Rennebach, SPD, Ex-Obfrau der Enquete-Kommission:
"Sie können heute in Deutschland keinen Liter Milch mehr kaufen, ohne daß draufsteht, was drin ist. Aber Sie können Psychoseminare anbieten, ohne zu sagen, welche Ausbildung Sie haben und welche Methoden Sie anwenden. Das kann es doch nicht sein. Da wird in der Psyche des Menschen herum fuhrwerkt, eines der schwierigsten Gebiete, und die Leute haben keinen Verbraucherschutz. Das geht nicht und deswegen wollen wir das ändern."Mißstände - die Enquete-Kommission wollte mit einem Forderungskatalog Einhalt gebieten. In den Handlungsempfehlungen wurde gleich ein ganzes Bündel von Gesetzesverschärfungen vorgestellt. Oben an: ein Gesetz zur Regelung des gewerblichen Lebensbewältigungshilfemarktes. Inhalt: Unter anderem Übereilungsschutz und Transparenz über die Methoden in den Verträgen.
Dr. Bernd Steinmetz, Richter und Ex-Sachverständiger der Enquete-Kommission:
"Ich denke, wer ein seriöser Anbieter auf diesem Markt ist, muß sich da überhaupt keine Sorgen machen. Das Gesetz, das vom Bundesland Hamburg vorgeschlagen wurde, zur Regelung der entsprechenden Vertragsverhältnisse, sieht lediglich ein paar Mindestanforerungen vor, die jeder, der seriös anbietet, auch erfüllen kann."Juni 1998. Feierliche Übergabe des Abschlußberichtes an die damalige Bundestagspräsidentin. Demonstrierte Einhelligkeit: Schrägen Sektierern und Psychogurus muß mit Gesetzen zu Leibe gerückt werden. Lediglich die Grünen scheren mit einem Sondervotum aus. Seitdem ist nichts mehr passiert. Das Thema scheint vergessen.
Ronald Pofalla, CDU, Ex-Obmann der Enquete-Kommission:
"Die neue Bundesregierung hätte in den vergangenen neun Monaten mindestens auf der Ebene von Referentenentwürfen initiativ werden müssen, oder sie hätte anregen müssen, eine überparteiliche Initiative der Fraktionen im deutschen Bundestag. Beides ist nicht geschehen."Renate Rennebach, SPD, Ex-Obfrau der Enquete-Kommission:
"Dieser Endbericht ist international anerkannt als leuchtendes Beispiel dafür, was man machen kann und wie auch in anderen Ländern in Zukunft gearbeitet werden sollte an dem Thema. Und jetzt wird es ignoriert. Die Enttäuschung ist nicht nur bei den Eltern- und Betroffeneninitiativen, ich muß ihnen ganz ehrlich sagen, auch ich bin sehr enttäuscht, aber das hilft ja nicht, ich muß es durchsetzen."Eine Initiative der SPD-geführten Bundesbehörden fehlt derzeit. Hier im Bundesjustizministerium will man zwar die Notwendigkeit neuer Gesetze erkannt haben. Deutlich spürbar ist jedoch die Zurückhaltung. Rücksichten, wie man uns erklärt.
Eckart Pick, SPD, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesjustizministerium:
"Ja, es ist uns klar, daß die Menschen um die es hier geht, in besonderen Lebenssituationen Hilfe brauchen und das sie da in der Gefahr sind, nicht nur an Unwissende, sondern auch an schädliche bis gefährliche Ratschläge zu kommen, da muß ihnen geholfen werden. Nur muß man zur Kenntnis nehmen, daß es im letzten Jahr oder vor zwei Jahren um eine Initiative des Bundesrates ging, die einstimmig im Bundesrat beschlossen worden ist, und da gebietet es glaube ich auch der Respekt vor dem Verfassungsorgan Bundesrat, daß man ihm jetzt auch wieder Gelegenheit gibt in der neuen Legislaturperiode diese Initiative wieder einzubringen."Also ein Abschieben auf den Bundesrat?
Ursula Caberta, Leiterin Arbeitsgruppe Scientology Innenbehörde Hamburg:
"Wenn es der politische Wille will, kann ohne Probleme dieses Gesetz im Bundestag verhandelt werden. Das Bundesjustizministerium muß nicht noch mal auf den Bundesrat warten, das dauert ja alles viel zu lange. Das Gesetz ist bekannt, die Beratungen im Bundestag können beginnen".Einen Grund für die Lethargie der neuen Regierung sehen viele bei den Grünen. Der kleine Koalitionspartner denkt nicht an schärfere Gesetze, die Partei wettert gegen angeblich geplantes Zweiklassenrecht.
Angelika Köster-Loßack, Bündnis90/Die Grünen, Ex-Obfrau der Enquete-Kommission:
"Ich sehe im Moment keine Bewegung da bei uns, daß wir da dem nachkommen würden, das wir uns auf etwas einlassen würden, was absolut dem widerspricht, was wir in unserem Sondervotum formuliert haben. Das würde uns nämlich wirklich äußert unglaubwürdig machen."Die Grünen befürchten eine Diskriminierung der freien Psychoanbieter. Das Sondergesetz bevorzuge Ärzte, Heilpraktiker und große Kirchen. Darüber hinaus zerstöre gesetzlicher Kundenschutz Arbeitsplätze.
Angelika Köster-Loßack, Bündnis90/Die Grünen, Ex-Obfrau der Enquete-Kommission:
"Also einmal ist das Diskriminierungsproblem, dann wird ein großer Anteil von Leuten die eigene Möglichkeit Lebensunterhalt zu verdienen, nicht mehr haben. Und dann müssen wir uns damit beschäftigen, wie wir jetzt diese Leute beschäftigen."Frühere Sachverständige der Enquete-Kommission wir Professor Hartmut Zinser sehen in den grünen Positionen Klientel-Schutz.
Professor Hartmut Zinser, Religionswissenschaftler FU Berlin:
"Wenn man sich das Wählerpotential der Grünen anguckt, dann besteht es heutzutage zu einem sehr großen Teil aus Esoterikern. Und Esoteriker gehören mit in diesen Markt hinein, jedenfalls ein Teil davon, und offensichtlich wollen die Grünen da einen Teil hres Wählerpotentials nicht verschrecken."Angelika Köster-Loßack, Bündnis90/Die Grünen, Ex-Obfrau der Enquete-Kommission:
"Ich bin gar nicht davon überzeugt, daß diese Szene uns in erster Linie wählt. Ich kann das im Moment nicht nachweisen, wir haben dazu auch keine wirkliche Untersuchung, dazu gibt es nur Ansätze."Trotzdem: Christliche Sektenbeauftragte sind entsetzt. Die grüne Zurückhaltung bei den überfälligen Gesetzeswerken macht sie wütend.
Thomas Gandow, Sektenbeauftragter der ev. Kirche Berlin/Brandenburg:
"Ich kann mir diese Handlungsschwäche, die jetzt zu bestehen scheint und die mit irgendwelchen Unmöglichkeiten begründet wird, nur so erklären, daß man dieses Gesetz garnicht haben will. Und hier muß man wieder sagen, Frau Köster-Loßack hat sich ja öffentlich dazu bekannt, daß man hier einen ganzen Markt, und das heißt die Anbieter, schützen will."Die Partei der sozialen Bewegungen degradiert zur Psycholobby?
Abmoderation Hauser:
Während Sektenberatungsstellen und Familienangehörige dem
expandierenden Psycho-Treiben nur zornig zuschauen können, wird den
meisten ahnungslosen Kunden ihre einzige Chance vorenthalten, einem unseriösen
Anbieter zu entgehen: Markttransparenz durch ein entsprechendes Gesetz.
Noch Fragen, Kienzle?