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Infos über Sekten, Kulte und den Psychomarkt AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V., Bonn Adresse dieser Seite: http://www.AGPF.de/LaRouche-Konzern.htm Zuletzt bearbeitet am 6.9.2006 Zur Homepage | Zur Inhaltsseite | Zum Begriff Sekte | AGPF-Spendenkonto |
Der LaRouche-Konzern
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Vorstand im Jahr 2003 laut http://www.schiller-institut.de/seiten/schillerinstitut/schillerinst2.htm
Hellenbroich: Brüder im Nachrichtengeschäft
Das Ehepaaar Hellenbroich besetzte Schlüsselstellungen
in den Vereinen des LaRouche-Kultes.
Der Name Hellenbroich wird manchem noch
aus der Presse erinnerlich sein.
Damit war Heribert Hellenbroich gemeint,
damals 48, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Bruder des Anno Hellenbroich, damals 36.
Dem Spiegel soll der Präsident 1984
erklärt haben, warum die Organisation seines Bruders nicht im Verfassungsschutzbericht
stünde: Weil "dieser Gruppe der übersteigerte Nationalismus fehle"
(zit. nach Lorscheid, S. 166). Im selben Jahr fragte die Grünen-Abgeordnete
Petra Kelly die Bundesrgierung. Antwort: "Sicherheitsrelevante Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung nicht vor".
Heribert Hellenbraoch wurde später
Präsident eines anderen Geheindienstes, des Bundesnachrichtendienstes
in Pullach. Kurz nach seiner Ernennung wurde er schon wieder in den einstweiligen
Ruhestand geschickt. Man warf ihm Versäumnisse beim Bundesverfassungsschutz
vor, die zwar sicherheitsrelevant waren, aber nicht seinen Bruder oder
den LaRouche-Kult betrafen. Dem egelernten Geheimdienstler war entgangen,
dass sein mitarbeiter Tidge auch für die DDR arbeitete. Ab 1986 leitete
er dann das Kölner Büro der Prognos AG, die auch dem Rüstungskomplex
verbunden war (so Lorscheid-Müller, S. 172).
Jedenfalls waren die Brüder in derselben
Branche tätig, nämlich in der Beschaffung von Informationen.
Seit 1980 war Anno Hellenbroich Miteigentümer
und Geschäftsführer der Firma Executive Intelligence Review Nachrichtenagentur
GmbH
Nach dem abgebildeten Registerauszug ist es :
(1) Gegenstand des Unternehmens ist es,
a) jede Art von Informationen zu sammeln und auszuwerten, diese durch Kauf, Miete, Konzession oder andere mögliche Art zu erwerben, zu verkaufen, zu konzessionieren, zu verlegen oder auf andere Weise zu verarbeiten,
b) Informationen zu verarbeiten, insbesondere als Analysen, Studien und Berichte,
e) Druckerzeugnisse aller Art zu verfassen, herzustellen und zu vertreiben,
d) das Nachrichtenmagazin EXECUTIVE INTELLIGENCE REVIEW zu vertreten, zu verkaufen und zu vertreiben, sowie die Informationslieferung für dieses Magazin durchzuführen,
e) im Rahmen der Informationsverarbeitung, KONferenzen, Tagungen oder Symposien durchzuführen .
(2) Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind.
(3) Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.