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Aus: Berliner Dialog 1/99 Ostern 99
ISKCON an den runden Tisch?
von Ingo Heinemann
("Szene im Wandel" 2. Stück, I. Akt)
Im Oktober 1998 berichtete Ingo Heinemann in dem von ihm herausgegebenen
AGPF-Info 14/98 "Hare-Krishna-Kult (ISKCON): Anhänger
drohen mit Massenselbstmord". 1)
Daraufhin wurde er verschiedentlich sehr kritisch angegangen: Ob
er denn die diversen Äußerungen zum Wandel in der Krishna-Bewegung
und in der ISKCON nicht kenne.
Wir haben Ingo Heinemann gebeten, für den BERLINER DIALOG einmal
schriftlich zum Wandel in der ISKCON Stellung zu nehmen. - Red.
Vorab: "Massenselbstmord" ist ein Zitat. Das Wort wurde kürzlich
in Kreisen der Krishna-Bewegung benutzt. (Näheres war auch im update
des BERLINER DIALOG 4-98, S. 28 zu lesen. - Red.)
Ich kenne auch diverse Äußerungen zum Wandel in der ISKCON
und ich bezweifle nicht die Ernsthaftigkeit des Wunsches zum Wandel. Ich
kenne jedoch bisher wenig Fakten, aus denen sich eine tatsächliche
Änderung der Organisation erkennen läßt. Nur schwer vereinbaren
läßt sich dieser Wunsch zum Wandel auch mit der Serie von Prozessen,
die von dieser Krishna-Organisation in Deutschland auch gegen banale Äußerungen
angestrengt wurden.
Ich habe mich allerdings nicht mit religiösen Fragen befasst, sondern mit der Krishna-ISKCON-Organisation. Es mag durchaus sein, daß sich in Glaubensfragen Änderungen ergeben haben. Insoweit verweise ich auf den Artikel "Wie kann die Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein ihr Sekten-Image überwinden?" von Prof. Dr. Georg Schmid im Berliner Dialog 3-98.
Vorwürfe
Die Vorwürfe gegen die Krishna-ISKCON-Organisation beinhalten
sexuellen Mißbrauch, Mord und Drogenhandel. Es geht also um Straftaten
und Opfer.
Im April 1987 hatte die Zeitschrift Rolling Stone berichtet: "Mörder
gesucht? Wähle OM ("DIAL OM FOR MURDER").
Es hieß dort u.a.: "Der Fall der Krishna-Killer - Die Hare Krishna
Church, einst ein Heiligtum für sanfte junge Idealisten, ist jetzt
ein Zufluchtsort für Drogenhändler, der Kinderschändung
Verdächtigte - und Mörder".
Im Juni 1987 habe ich in einer Informationsschrift der AGPF vom 30.6.1987
in diesem Zusammenhang unter der Überschrift "Hare-Krishna-Kult:
Mord am Fluß" berichtet. 2)
Die Elterninitiative Leverkusen berichtete in ihrer Informationsschrift
EL 5/89 über den sexuellen Mißbrauch von Kindern und Frauen
in der ISKCON-Kommune New Vrindaban, gestützt auf das "Beacon Journal"
vom 7.2.88. Weitere Berichte in deutschen Medien sind mir nicht bekannt.
Über 10 Jahre später veröffentlichte die ISKCON eine
Untersuchung in ihrem "ISKCON Communications Journal" Jg. 6, Heft 1, Juni
1998 unter der Überschrift: "Missbrauch von Kindern in der Hare Krishna
Bewegung: 1971-1986" von Rochford und Heinlein.
Der Artikel ist bisher nicht auf deutsch verfügbar. (Vergleiche
aber die Zusammenfassung von zwei Artikeln aus dieser Zeitschrift im BERLINER
DIALOG 1-99 S. ##)
Mit diesem Artikel wurde der massenhafte sexuelle Missbrauch von Kindern
in den privaten ISKCON-Schulen zwar nicht erstmalig aufgedeckt, wohl aber
die vorliegenden Berichte in der Presse bestätigt.
Ich sehe diesen Missbrauch im übrigen als eine Folge des Missbrauchs
von Macht, des Missbrauchs psychologischer Methoden und des Fehlens interner
und externer Kontrollen an.
So etwas hat es anderswo bisher allenfalls in einzelnen Einrichtungen gegeben, noch nie jedoch in einer ganzen Organisation oder wesentlichen Teilen davon. Es ist keine Frage, daß die Organisation und ihre Leiter dafür Verantwortung trifft.
Die Ausflüchte, die (1998!) zu lesen waren, entsprechen den vielfach von Straftätern benutzten Ausflüchten. Der Hinweis auf vergleichbare Straftaten in großen Kirchen oder bei den Pfadfindern ist schlimm und dumm. Nicht zuletzt wegen der ungleich größeren Zahl der dortigen Betreuer und Betreuten.
Die Benutzung derartiger Ausflüchte wird im Strafrecht meist als
mangelnde Einsicht in eigenes Fehlverhalten gedeutet und führt zu
einer negativen Prognose für künftiges Verhalten.
Wieviele Täter sind zu welchen Strafen verurteilt worden? Darüber
habe ich bisher nichts gefunden. Vereinsinterne Strafen können bei
derartigen Verbrechen als Strafvereitelung oder gar Mittäterschaft
anzusehen sein, wenn keine staatliche Strafverfolgung stattgefunden hat.
Konkrete Informationen darüber, wie organisationsintern mit den
Tätern verfahren wurde, habe ich bisher auch nicht gefunden.
Es ist absolut selbstverständlich, daß wasserdichte Vorkehrungen
getroffen werden müssen, damit keiner der Täter wieder in der
Betreuung tätig ist.
Wer prüft das? Wer stellt das sicher und wie?
Eine Organisation, die in der Betreuung tätig ist, hat Vorkehrungen
gegen den Mißbrauch von Kindern zu treffen. Das gilt besonders für
den Schulbereich, weil die Möglichkeit des Mißbrauchs in diesem
Bereich seit langem bekannt ist. Offenbar sind keine derartigen Maßnahmen
getroffen worden.
Welche derartigen Maßnahmen sind danach getroffen worden?
Auch darüber findet man nichts.
PR-Konsequenz Runder Tisch?
In einem Gutachten 4) für die Bundestags-Fraktion
der Grünen heißt es: "Keiner ist nur Opfer, jeder ist immer
auch Täter!" Es geht dort um Psychotherapie, nicht um Kriminalistik.
Es geht dort aber auch um den Vorschlag des "runden Tisches". Als mögliche
Teilnehmer an einem solchen "Runden Tisch" ausdrücklich erwähnt:
Krishna-ISKCON.
Bisherige Betreuungs-Aktivitäten werden in dem Gutachten teils ignoriert, teils als erfolglos oder gar mißbräuchlich dargestellt. Der Gutachter geht so weit, zu schreiben:
"Schließlich sind mir Fälle bekannt, wo sogenannte 'Sekten-Opfer' über Jahre von Weltanschauungs-Beauftragten auf unzähligen Veranstaltungen 'vorgeführt' wurden, in dem Moment, wo sich eine andere Deutung ihrer eigenen Geschichte entwickelte, die mit der der Weltanschauungs-Beauftragten nicht mehr übereinstimmte, aber 'fallengelassen' wurden". [Achtung: vgl. nachträgliche Anmerkung unten]
Wenn so etwas in einem Gutachten steht, dann ist das ein ganz besonders
harter, möglicherweise dienstrechtlich relevanter Vorwurf, zumal kaum
mehr als ein Dutzend der Beauftragten dafür in Frage kommt und nicht
von einem Fall die Rede ist, sondern von Fällen.
*)
Ich würde es für nicht akzeptabel halten, wenn diese im Nachhinein
als "Vorgeführte" dargestellt würden, die somit erneut mißbraucht
worden wären.
Daß diese Ehemaligen sich irgendwann um ihre eigenen beruflichen
und privaten Belange kümmern mußten und diese Informationstätigkeit
eingestellt haben, ist im übrigen der übliche Verlauf.
Ingo Heinemann ist Rechtsanwalt und langjähriger Geschäftsführer
der AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit. Arbeitsgemeinschaft
der Betroffenen-Initiativen e.V. - Internet: http://home.t-online.de/home/AGPF.Bonn
- Anschrift: D- 53229 Bonn Im Blankert 35 Tel. 0228-631547 - E-Mail: AGPF.Bonn@t-online.de
Anmerkungen
1) Der Artikel "Hare-Krishna-Kult (ISKCON): Anhänger
drohen mit Massenselbstmord" ist im Internet unter: http://www.AGPF.de/inf98-14.htm
nachzulesen oder kann beim Verfasser angefordert werden. Anschrift: Ingo
Heinemann 53579 Erpel Grabenstrasse 1 Tel. 02644-98013 - 0 Fax 02644-98013
- 1 E-Mail: Ingo.Heinemann@t-online.de
2) "Hare-Krishna-Kult: Mord am Fluß" im Internet
unter http://www.AGPF.de/idk87-2.htm.
3) Das schreibt Harald Baer, Referent der Katholischen
Sozialethischen Arbeitsstelle in seinem Aufsatz "Radikale Entradikalisierung"
in Informationsdienst Sekten- und Weltanschauungsfragen der KSA 4/1998
4) "Gutachten Für die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die
Grünen ZUM THEMA: 'Beratungsbedarf im Umfeld von religiösen und
weltanschaulichen Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung
professioneller Anforderungen an die Beratung' Angefertigt von Dr. Fritz
Huth im März 1998" [siehe Anmerkung unten]
*) Anmerkung der Redaktion: Die Redaktion teilt die
Meinung von Herrn RA Heinemann, daß es sich hierbei um einen dienstrechtlich
relevanten Vorwurf gegen eine unbestimmte Zahl kirchlicher Sekten- und
Weltanschauungsbeauftragter handelt. Wir sind sogar der Meinung, daß
es sich um den für ordinierte Seelsorger noch viel schwerwiegenderen
öffentlichen Vorwurf des Bruchs ihres Ordinationsversprechens und
der Verletzung ihrer Hirtenpflicht handelt, die sie bei der Ordination
auf sich genommen haben. ("Als treuer Hirte sollst du ... die Betrübten
trösten, die Schwachen stärken, den Verirrten nachgehen und niemand
verloren geben...".)
Bisher hat sich Herr Dr. Fritz Huth auf entsprechende innerkirchliche
Anfragen, auch aus dem Kreis von Redaktion und Redaktionsbeirat, geweigert,
angeblich Geschädigte und angebliche Täter zu benennen oder irgendwelche
Beweise für seinen gutachterlich erhobenen Vorwurf zu erbringen. Er
hat sich dabei auf "Informantenschutz" berufen, obwohl er ja in seinem
wissenschaftlichen Gutachten davon geschrieben hatte, "ihm" seien selbst
"zahlreiche Fälle bekannt". Einige der durch den Vorwurf Betroffenen
hat er auf persönliche Anfrage ausdrücklich von dem Verdacht
und Vorwurf ausgenommen. Mitglieder der Redaktion sind der Meinung, daß
sich damit das Problem eher noch zugespitzt hat und werden darauf drängen,
den öffentlich erhobenen Vorwurf einer öffentlichen Klärung
zuzuführen. Bis zum Antritt eines Beweises ist davon auszugehen, daß
diese im Gutachten für die Grünen geäußerte Behauptung,
die tendenziell im Sondervotum der Grünen und entsprechenden Äußerungen
von Vertretern der Grünen bereits ihren Niederschlag gefunden hat,
eine zweckdienliche Lüge ist.
Der Verfasser des Gutachtens hat mir dazu mitgeteilt:
Pfr. Dr. Fritz R. Huth
Der Beauftragte für Weltanschauungfragen der EKHN
64342 Darmstadt,
den 15.6.1999
"Ich habe keine Erkenntnisse, die die zitierte Behauptung auf S. 40 stützen; mir sind keine Fälle bekannt, "wo "Sekten-Opfer" 'vorgeführt' und... 'fallengelassen' wurden. Ich möchte auf diesem Hintergrund den erwähnten Satz aus meinem Gutachten nicht weiter aufrechterhalten und nehme ihn als unzutreffend und unwahr zurück."