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Infos über Sekten, Kulte und den Psychomarkt AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V., Bonn Adresse dieser Seite: http://www.AGPF.de/Kriele-ZRP2001.htm Zuletzt bearbeitet am 14.6.2007 Zur Homepage | Zur Inhaltsseite | Zum Begriff Sekte | AGPF-Spendenkonto |
Der Staatsrechtler Martin
Kriele behauptet, es gebe in Deutschland
"schamlose Diskriminierung"
wegen Religion oder Weltanschauung.
Zur Begründung bezichtigt
Kriele einen Abgeordneten des Bundestages der geistigen Brandstiftung.
Krieles Polemik ist nur
notdürftig in die Form eines juristischen Fachartikels gekleidet und
wird weder von den Fakten, noch von den juristischen Argumenten gestützt.
Das verwundert nicht:
Kriele scheint inzwischen hauptberuflicher Vertreter der Interessen eines
bestimmten Teil des Psychomarktes zu sein. Er selbst mischt in diesem Markt
als Ghostwriter seiner Ehefrau mit, die dem obskuren Teil dieses Marktes
zuzurechnen sein dürfte.
Kriele und sein Artikel in der juristischen Fachzeitschrift ZRP
Martin Kriele ist Herausgeber der juristischen
Fachzeitschrift ZRP - Zeitschrift für Rechtspolitik.
In Heft 6/1998 (ZRP 1998, 231) hatte er
bereits einen Artikel "Sektenjagd" veröffentlicht.
In Heft 11/2001 (ZRP 2001, 495) hat Kriele
einen Artikel mit dem Titel "Religiöse Diskriminierung in Deutschland"
veröffentlicht.
2004 hat er den
Artikel im Buch von Gerhard
Besier "Religionsfreiheit und Konformismus" recycelt.
Der Artikel beginnt mit einer einleitenden These:
"In keiner freiheitlichen Demokratie wird Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung so schamlos betrieben wie in Deutschland".Kriele begründet diese These gleich zu Beginn mit einem Beispiel:
"In einer schleswig-holsteinischen Kleinstadt gibt es eine kleine Gebets- und Meditationsgemeinschaft "Schöpferisches Zentrum Oase“. Gegen sie entfesselte der für die Region zuständige Sektenbeauftragte eine Kampagne der üblen Nachrede. Willfährige Journalisten stellen sich in seinen Dienst. Kurz darauf ging das rietgedeckte Haus, während die Mitglieder darin schliefen, in Flammen auf. Die Kriminalpolizei stellte Brandstiftung fest. Die Täter sind bis heute nicht gefunden. Bevölkerung und Medien unterließen die sonst übliche Mithilfe bei der Aufklärung. Der Sektenbeauftragte wurde Bundestagsabgeordneter und erhielt trotz dieser Geschehnisse das Bundesverdienstkreuz."Kriele stellt somit einen Zusammenhang her zwischen der Tätigkeit eines Sektenbeauftragten und einer Brandstiftung und bezichtigt damit den Sektenbeauftragten der geistigen Brandstiftung.
Krieles ZRP-Artikel enthält kaum nachprüfbare Fakten
Soweit er juristische Wertungen enthält, fehlen meist die üblichen Bezugnahmen auf Urteile. Es fehlt vor allem auch die Auseinandersetzung mit anderen juristischen Äußerungen. Beides ist üblicherweise der Kern juristischer Fachartikel.
Die wenigen unstreitigen Tatsachen sind schnell aufgezählt:
Wenn Kriele den Brand nicht einem Sektenbeauftragten in die Schuhe geschoben hätte, gäbe es keinerlei Grund, die Sache wieder aufzurollen.
Deshalb ist zunächst zu klären, wer dieser Sektenbeauftragte ist. Kriele gibt dazu einen Hinweis: "Der Sektenbeauftragte wurde Bundestagsabgeordneter und erhielt trotz dieser Geschehnisse das Bundesverdienstkreuz."
Der damalige Sektenbeauftragte der Landesregierung, Dr. Hans-Peter Bartels, wurde später Bundestagsabgeordneter. Angaben in der Bundestags-Website: Geboren 1961, Promotion 1988, "seit 1988 Angestellter in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, zuletzt Sektenbeauftragter der Landesregierung", Mitglied des Bundestages seit 1998.
Aber Bartels ist kein Träger des Bundesverdienstkreuzes. Das Bundesverdienstkreuz hat hingegen der damalige Sektenbeauftragte der dortigen evangelischen Kirche erhalten, Detlef Bendrath.
Detlef Bendrath hat zum Beispiel in einem Artikel in der Zeitschrift "Nordelbische Stimmen" (12/95 Seite 22) sehr differenziert die Lehren und Praktiken des Johannes Löffler kritisiert, des "geistigen Lehrers", der "Zentralgestalt dieser Gruppe". Er kritisiert die Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse, Fremdbestimmung und Erschwerung selbstverantwortlichen Denkens, Abgrenzung und Aufbau eines Elitebewußtseins und Manipulation von Begriffen. Der Verantwortung entziehe man sich mit dem bei vielen Psychokulten und Guru-Bewegungen üblichen Hinweis: "Jeder ist für sich selbst verantwortlich". In der Ausgabe 1/96 der Zeitschrift kommen dann Leserbriefschreiber zu Wort und in 4/96 ergänzt Bendrath seine Kritik und berichtet über ein Gespräch zwischen Oase-Vertretern, Bendrath, dem Jugendpfleger des Kreises und Dr. Bartels als dem Sektenbeauftragten der Landesregierung. Bendrath berichtet, Löffler habe sich als "erleuchtet" und "selbstverwirklichter Mensch", als die "Quelle der Schöpfung", die durch ihn "offenbart" werde bezeichnet. In ihm hätten sich "Buddha und Christus vereinigt". Er sei "aufgenommen in die Gemeinschaft der Heiligen, sei "Freiberufler" und lebe von "freiwilligen Spenden". Der Verein habe das Haus zu einem "nicht sehr hohen Kaufpreis" von einem Arztehepaar erworben, welches zu den passiven Fördermitgliedern des Vereins gehöre. Im Haus wohne er, Löffler, als Leiter des Zentrums, sein Sohn und zwei Frauen. Ausübung der Heilkunde werde vom Verein nicht angeboten. Eine Heilpraxis "zur Gesundung für Körper, Geist und Seele" und eine Kinderstube mit zwei Tagesmüttern seien Angelegenheit der Personen, die sie betrieben.Kriele hat also kurzerhand aus zwei Personen eine gemacht.
Ähnlich Krieles Umgang mit der AGPF.
Kriele behauptet:
"Die so genannte 'Aktion für geistige und psychische Freiheit' eines Rechtsanwalts, den es in die Eifel verschlagen hat, distanziert sich von 'alternativen Linken', die für Grundrechte eintreten."Dieser Satz hat keinerlei tatsächlichen Hintergrund.
Tatsache ist: Die AGPF hat sich nie von "alternativen Linken" distanziert.
Wie er auf diese Behauptung kommt, schreibt
Kriele nicht.
Stattdessen bekräftigt er seine Behauptung,
indem er den AGPF-Vorstand Heinemann bezeichnet als "Rechtsanwalt, den
es in die Eifel verschlagen hat". Dass es jemanden irgendwohin verschlagen
hat, soll meist bedeuten, dass jemand ein unstetes Leben geführt hat.
Tatsache ist: Heinemann hat nie in der Eifel gewohnt.
Dazu mehr unten >>.
Politische Einflussnahme bezweckt?
Wenn ein Bundestagsabgeordneter derartig beschuldigt wird und dahinter nicht handfeste Beweise stehen, liegt der Verdacht nahe, daß politische Einflussnahme bezweckt ist. Beweis gibt es keine.
Tatsache ist, daß derzeit eine ganze Reihe von einschlägigen Gesetzesprojekten diskutiert werden, vom Lebensbewältigungshilfegesetz bis zum Antidiskriminierungsgesetz.
Tatsache ist weiter, daß sich im Bundestag am 28.1.2000 im Plenum mit dem Begriff "Sekte" auseinandergesetzt und dabei über einen "kulturellen, umgangssprachlichen Sektenbegriff" gesprochen hat, vgl.
Kriele ist ausserdem seit längerer Zeit als Interessenvertreter tätig, sowohl für Sekten, als auch in eigener Sache. Bemerkenswert dabei ist insbesondere, daß er diese Tätigkeit nicht offenlegt. Dazu im einzelnen: Kriele & Kriele
Die Annahme ist also keineswegs abwegig,
dass Kriele politische Einflussnahme bezweckt, indem er einen der politischen
Akteure und zugleich die kirchlichen Sektenbeauftragten dadurch diskreditiert,
daß er sie mit einem angeblichen Brandanschlag in Verbindung bringt.
Die kirchlichen Beauftragten bezeichnet Kriele als "skrupellos", mit Ausnahme
derjenigen, die er persönlich als "gewissenhaft und wahrheitsliebend"
anerkennt. Dr. Bartels trägt das mit Fassung: "Unfug". Dazu
Dr. Bartels Brief an Kriele unten.
Der
Bundestagsabgeordnete Dr. Bartels an Kriele: "Unfug"
Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Mitglied des Deutschen Bundestages Mitglied des Verteidigungsausschusses Berlin, 18. Dezember 2001 Zeitschrift für Rechtspolitik
Sehr geehrter Herr Kriele,
Da ich von 1995 bis 1998 Leiter der Infomations- und Dokumentationsstelle "Sekten und sektenähnliche Vereinigungen“ bei der Ministerpräsidentin des Landes SchIeswig-HoIstein war und 1998 für den Wahlkreis Kiel in den Bundestag gewählt wurde, könnte es sein, dass mit Ihrer phantasievollen Schilderung ich gemeint sein soll. An Ihrer Geschichte wären dann allerdings allein diese zwei Tatsachenbehauptungen korrekt. Ihre Unterstellungen der "üblen Nachrede“, des lndienststellens "willfähriger Journalisten“ und implizit der geistigen Brandstiftung sind ebenso infam wie Ihre freundliche Nachricht von der angeblichen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes mir neu ist. Sie sollten als renommierter juristischer
Hochschullehrer auf solchen Unfug verzichten können.
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Mit Schreiben vom 22.1.2002 teilt die ZRP-Redaktion
mit, man habe den folgenden AGPF-Leserbrief " zur Veröffentlichung
... vorgesehen" und kündigt "Korrekturabzüge" an. Von Kürzung
also keine Rede. Druckfehler sind in juristischen Fachzeitschriften eher
eine Seltenheit, die Durchsicht also eine Formsache, die man auch ruhig
vergessen kann. Das wäre hier fatal gewesen, denn der zum Druck vorgesehene
Text enthielt massive Kürzungen. Ich habe der Redaktion den Abdruck
deshalb untersagt.
In der nachfolgenden Wiedergabe des Briefes
sind die Textstellen hervorgehoben, die zum Abdruck vorgesehen waren.
Hätte man mich gebeten, den Text
zu kürzen, dann hätte ich genau diese Textstellen gestrichen.
Im Text Abbildungen des AGPF-Briefes und
der Korrekturfahne.
Nur beiläufig: Mit der Kürzung
wurde auch mein Wohnsitz nach Bonn verlegt.
Der Zusatz "Bonn" unter der Unterschrift
gilt nämlich deutlich erkennbar für die AGPF. Mein eigener Wohnsitz
ist oben in der Adressenzeile des AGPF-Briefpapiers angegeben.
ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik Palmengartenstr. 14 60325 Frankfurt 3.1.2002 Betr.: Leserbrief zu ZRP 2001,495 Martin Kriele: Religiöse Diskriminierung in Deutschland Kriele behauptet, in keiner freiheitlichen Demokratie werde Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung so schamlos betrieben, wie in Deutschland. Soweit mir bekannt, ist Kriele bisher der einzige juristische Autor, der dies bemerkt hat, wenn man einmal von den offen ausgewiesenen Interessenvertretern absieht. Kriele ist auch Interessenvertreter. Er vertritt nicht nur die Interessen von Anbietern des Psychomarktes vor Gericht. Kriele vertritt vor allem auch seine eigenen Interessen. Seine Ehefrau Alexa Kriele bietet auf diesem Psychomarkt u.a. Heilung und Gewichtsreduzierung mittels angeblicher Eingebungen von Engeln an. Über die Rolle ihres Ehemannes sagte sie im Fernsehen (Boulevard Bio am 7.3.2000 zum Thema „Die Geister, die ich rief“): "Also, um ehrlich zu sein – wäre er nicht gewesen, es gäbe kein einziges Buch und wahrscheinlich auch nicht die Engelstunden ... Und die Bücher sind nur möglich, weil er das gesprochene Wort in geschriebenes Wort umredigiert". Kriele ist also nicht nur Ghostwriter, sondern möglicherweise auch Initiator des Angebots (vgl. www.AGPF.de/kriele1.htm). Kriele behauptet, "vor Gericht haben die
Angegriffenen kaum Chancen gegen die Presse und gegen die kirchlichen Beauftragten".
Er begründet dies wortreich, aber ohne Nennung auch nur eines einzigen
Urteils. Kriele tut somit das, was er den Sekten-Kritikern vorwirft: er
erhebt Vorwürfe ohne nachprüfbare Begründung. So bezeichnet
er die kirchlichen Beauftragten als "skrupellos", mit Ausnahme derjenigen,
die er persönlich als "gewissenhaft und wahrheitsliebend" anerkennt.
Kriele meint, das Bundesverfassungsgericht werde "unpopuläre Fragen zu entscheiden" haben. Diese Fragen sind allerdings durchweg längst beantwortet, wie zum Beispiel die Kriele-Frage: "Dürfen Staatsorgane ungeprüft diffamierende Gerüchte verbreiten?" Ingo Heinemann
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Dazu der Kriele-Text, auf den der eher
belanglose Teil des Leserbriefs sich bezieht:
| Aus: Kriele ZRP 2001, 295, 500
Soweit es die pragmatische Klugheit erlaubt, stützen sich heute Sektenbeauftragte und militante Atheisten aufeinander, zitieren gegenseitig ihre Agitationsschriften, stellen einander ihre Publikationsmöglichkeiten zur Verfügung, liefern sich gegenseitig Kampfparolen und Argumente und akzeptieren sich gegenseitig als Vertreter ihrer Standpunkte (Anm. 7). Wen wundert es da, dass sich auch die übrig gebliebenen linksextremistischen Tendenzen in dieses sonderbare Bündnis hineinrnischen? In jenem underground, der sich unter anderem im Internet tummelt, ist z. B. die Rede von der "rechten Religionsfreiheit", als sei die Religionsfreiheit nicht ein allgemeines Grund- und Menschenrecht, sondern eine fixe Idee der politischen Rechten. Die so genannte "Aktion für geistige und psychische Freiheit" eines Rechtsanwalts, den es in die Eifel verschlagen hat, distanziert sich von "alternativen Linken“, die für Grundrechte eintreten. "Schließlich waren es ja alternative Linke, die Solschenizyn und Co. hofierten." So heißt es dort in dem lobenden Artikel über eine Karnpfschrift, die die Religionsunterdrückung in China und die Okkupation Tibets befürwortet und den Deutschen als rühmliches Beispiel vor Augen stellt. Ein Foto zeigt den Dalai Lama neben dem Aum-Chef Asahara. Es entstand zwar lange vor dessen Entwicklung zum Terroristen, soll aber den Eindruck erwecken, auch vom Dalai Lama seien Giftgas-Anschläge in U-Bahnen zu befürchten. Man findet hier alle die für das extremistische Milieu typischen Agitationsmethoden. Darauf berufen sich dann kirchliche Sektenbeauftragte zustimmend vor Gericht. "Geistige und psychische Freiheit" bedeutet hier: Befreiung von Religion, Mystik und Spiritualität, und zwar zunächst von einem religiösen Leben in "illegitimen“ Gemeinschaften. Dem steht eigentlich das Recht entgegen, freiwillig in eine religiöse Gemeinschaft einzutreten, in ihr zu bleiben, solange man will, und sie erst zu verlassen, wenn man selbst es will, ganz unabhängig von der Meinung, die skrupellose Sektenbeauftragte, militante Atheisten und Linksextremisten miteinander verbindet. Dieses Recht lässt sich zwar aus den deutschen und europäischen Normkatalogen nicht mehr so leicht eliminieren. Aber man kann es erstens mit allerlei Winkelzügen umgehen, aushöhlen und missachten. Zweitens kann man den Volkszorn gegen Bürger lenken, die von ihm Gebrauch machen, sie boykottieren und ächten. |
Die angebliche Brandstiftung von 1998: keine Beweise
Bleibt zu prüfen, was es mit der angeblichen
Brandstiftung vom 25.07.1998 auf sich hat.
Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft
Lübeck mit Schreiben vom 21.01.2002 unter dem Aktenzeichen 706 UJs
19912/98 mit: "Brandstiftung [konnte] nicht ausgeschlossen werden. Täter
konnten nicht ermittelt werden" (unten).
Außerdem teilt die Staatsanwaltschaft
mit: "Nach Angaben der Zeugen sollen sich in der Nähe des Brandortes
bzw. in dem Haus vor dem Brand Personen befunden haben". Unklar bleibt
zunächst, wer die Zeugen sind und wer die "Personen" waren. Dass dort
Personen waren, war nie streitig. Entscheidend ist, dass nicht von fremden
Personen die Rede ist.
Staatsanwaltschaft
2002: "Brandstiftung [konnte] nicht ausgeschlossen werden. Täter konnten
nicht ermittelt werden"
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht 23568 Lübeck, 21.01.2002 Aktenzeichen: 706 UJs 19912/98 (Bitte bei Rückfragen angeben) Staatsanwaltschaft Lübeck ? Travemünder Allee 9? 23568 Lübeck Aktion für Geistige und Psychische Freiheit c/o Rechtsanwalt Ingo Heinemann Grabenstr. 1 53579 Erpel Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts der Brandstiftung Ihr Schreiben vom 04.01.2002 an die Kriminalpolizeiaußenstelle Neustadt/H Sehr geehrter Rechtsanwalt Heinemann, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 04.01.2002
und teile Ihnen mit, daß das Brandermittlungsverfahren eingestellt
worden ist, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Tatsächlich
ist es am 25.07.1998 gegen 2.44 Uhr zu einem Brand gekommen. Durch die
Ermittlungen konnte eine Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden. Täter
konnten nicht ermittelt werden. Die Schadenshöhe lag in einer Größenordnung
von ca. 500.000,-- DM. Nach Angaben der Zeugen, sollen sich in der Nähe
des Brandortes bzw. in dem Haus vor dem Brand Personen befunden haben.
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Aus einem vom Oase-Verein nach dem Brand
veröffentlichten Flugblatt (unten) ergibt
sich:
Im Haus selbst sowie in Zelten und "kleinen,
zeltähnlichen Bungalows", auch als "Pavillions" bezeichnet, befanden
sich 35 Personen, darunter 11 Kinder. Davon befanden sich nur 8 Personen
im Haus, also hielten sich 27 Personen außerhalb des Hauses auf.
In dem Flugblatt heißt es zur möglichen Brandursache:
Vermutlich besagt dieselbe Statistik aber auch, daß es sich in den meisten Fällen um Brandstiftung durch die Hauseigentümer handelt und nicht durch Außenstehende."Alle, die uns kennen, wissen, daß wir schon immer unser Möglichstes für die Sicherheit der Menschen, des Hauses und des Ortes getan haben. Es liegt also kein Verschulden von uns vor.
Die Kriminalpolizei ist noch dabei, die Brandursache zu ermitteln. Wir vermuten, daß es Brandstiftung war. Laut Statistik entsteht das Feuer bei Reetdachhäusern in 90 Prozent aller Fälle durch Brandstiftung."
PHÖNIX AUS DER ASCHE Liebe geistige Geschwister, liebe Mitglieder des Fördervereins und liebe Freunde des Schöpferischen Zentrums OASE! In den frühen Morgenstunden vom Samstag,
den 25. Juli 1998 ist unser Schöpferisches Zentrum OASE in Rettin
abgebrannt.
Alle, die uns kennen, wissen, daß
wir schon immer unser Möglichstes für die Sicherheit der Menschen,
des Hauses und des Ortes getan haben. Es liegt also kein Verschulden von
uns vor.
Wir haben uns nicht entmutigen lassen,
sind sofort an die Arbeit gegangen, um zu retten, was zu retten war. Viele
von uns waren bereit, sich ganz einzusetzen und dabei unermüdlich
mitzuhelfen.
Wenn alle Untersuchungen abgeschlossen
sind und unsere Gebäudeversicherung in Kraft tritt, muß das
Haus abgerissen werden, und es wird an dieser Stelle etwas Neues entstehen.
Die Gruppen und Seminare laufen auf jeden Fall weiter.
In der Meditation und im Gebet spüren
wir deutlich, wie wir miteinander verbunden sind und freuen uns über
unsere Gemeinsamkeit.
"der reporter“ aus Neustadt. 29. Juli 1998, Seite 53: Feueralarm um 2.45 Uhr Oase, Schöpferisches Zentrum in Rettin ausgebrannt In der Nacht von Freitag auf Samstag letzter Woche brach vermutlich das Feuer in einer Ecke des schönen Reetdachhauses am Schaarweg in Rettin aus. Die Ursache ist noch ungeklärt. Der entstan-dene Gesamtschaden dürfte bis an die Million Mark gehen. Bei der Trockenheit fraßen sich die Flammen schnell hoch und der Qualm weckte sofort die 8 Personen, die sich zu dieser Zeit in dem Haus aufhielten und von denen sofort die Feuerwehr alarmiert wurde. Weitere 21 Personen befanden sich auf dem Grundstück in Zelten und kleinen zeltähnlichen Bungalows. Wie schon Tra-dition, werden während der Sommerferien vier-wöchige Seminare mit Kindern, sogenannte ,schöpferische Sommerzeiten“ durchgeführt, be-richtete Johannes Löffler, Leiter und Gründer des Schöpferischen Zentrums Oase, das seit 1987 in dem Rettiner Haus wirkt und seit 1981 als ge-meinnütziger Verein anerkannt ist. Aus diesem Grunde befanden sich in den Zelten auch elf Kin-der. Alle Personen konnten sich schnell in Sicher-heit bringen und 23 von ihnen wurden kaum eine Stunde später mit DRK-Einsatzwagen in den Kin-dergarten des Vereins, der ,,Oase für Kinder“ nach Altenkrempe gebracht. Johannes Löffler ist froh daß niemandem etwas passiert ist, dankt für den tatkräftigen Einsatz aller Helfer und ist berührt von der nachbarschaftlichen Anteilnahme. um ?
Phönix aus der Asche Wir danken den Feuerwehrmännern aus Neustadt und Sierksdorf, den Helfern des Roten Kreuzes und den Polizisten für ihren tatkräftigen Einsatz und ihre Hilfsbereitschaft. Wir danken allen Nachbarn und allen anderen Menschen für ihre Anteilnahme und Ihr Mitgefühl. Wir danken für die Führung und den Segen aus der Quelle der Schöpfung, daß niemandem etwas passiert ist und für die schöpferische Kraft, die uns unbeirrt weiterwirken läßt. Das Schöpferische Zentrum OASE und der Förderverein zur Entwick lung Schöpferischer Möglichkeiten e.V., Neustadt-Rettin "Lübecker Nachrichten“. 28. Juli 1998, Seite 17 (Ostholsteiner Nachrichten): Brandursache noch ungeklärt RETTIN - Die Ursache des Feuers, bei dem in der Nacht zum Sonnabend ein Reetdachhaus im Rettiner Schaarweg zerstört wurde, ist noch ungeklärt. Die Ermittlungen der Kripo sind angelaufen. Bei dem Brand entstand ein Sachschaden von einer halben Million Mark. Genutzt wurde das Haus seit 1987 vom "Förderverein zur Entwicklung Schöpferischer Möglichkeiten“. Der seit 1981 als gemeinnützig anerkannte Verein, der in der Reetdachkate sein "Schöpferisches Zentrum Oase“ unterhielt, war Zeit seines Bestehens Zielscheibe von Kritik und unterschiedlichsten Vermutungen. Zumeist wurden Johannes Löffler, Gründer und Leiter des Schöpferischen Zentrums, sektiererische Praktiken unterstellt. Zum Zeitpunkt des Unglücks veranstaltete der Verein eine auf vier Wochen angelegte "schöpferische Sommerzeit“. 35 Personen, darunter elf Kinder, hielten sich zu gemeinsamen Meditationen und der Beschäftigung in vier Arbeitsgruppen in der "Oase“ auf. Allesamt unverletzt, wurden die Kinder zunächst in die "Oase für Kinder“ nach Altenkrempe gebracht. Nachdem der Verein die "Sommerzeit“ notgedrungen unterbrechen mußte und mit Aufräumarbeiten auf dem Grundstück beschäftigt ist, sind auch die Kleinen wieder zu Hause. Für den Sonnabend nach dem Brand hatte die Kindergruppe eigentlich geplant, in zwei Wochen erlernte Kunststücke in einer Zirkusvorstellung auf der Wiese hinter dem Haus vorzuführen. SP |
Noch einmal: Offenbar hat die Prüfung
durch Polizei und/oder Staatsanwaltschaft keinen zu erhärtenden Verdacht
ergeben.
Da trotzdem nach wie vor ein Verdacht
geäußert wird, darf allerdings auch nicht außer acht gelassen
werden, daß dieser Verdacht nach Lange der Dinge in erster Linie
die Benutzer des Hauses trifft. Zu dieser Einschätzung trägt
insbesondere bei, daß der Oase-Verein im Ergebnis von dem Brand
profitiert zu haben scheint. Einem Bericht von 2001 ist nämlich zu
entnehmen, daß ein Neubau "schon lange geplant" war:
| Aus: http://home.t-online.de/home/0618153139-0001/info-31.html
Das ÖkoInfo 31 Herbst 2001 ÖkoBüro Hanau
Inspirierendes ÖKODORF-Festival 2001 bei Mainz ........... "Das Schöpferisches Zentrum OASE Neustadt/Holstein berichtete u.a. von seinem erfolgreichen Kampf gegen einen unseriösen Sektenpfarrer. Dessen Kampagne hatte zum Anzünden des OASE-Reethauses beigetragen. Die Gemeinschaft ist jedoch schon so stark mit der Schöpfung (Gott) verbunden, daß sie die Hauszerstörung als Chance begriff, den schon lange geplanten Neubau zu realisieren: Einen großen Dom (nicht mit Kirche zu verwechseln) mit Meditations- u. Essraum. Zwar hat auch die OASE einen spirituellen Lehrer in ihrer Gemeinschaft. Johannes trifft jedoch keine Entscheidungen, sondern hilft den Mitgliedern den Kontakt zu ihrem inneren schöpferischen Kern künstlerisch zu finden. " |
Unklar ist, ob zum Zeitpunkt des Brandes bereits ein Bauantrag eingereicht oder gar abgelehnt war.
Brandstiftung durch Benutzer des Hauses käme in mehreren Varianten in Frage: etwa als fahrlässige Brandstiftung durch dort anwesende Kinder, aber auch als Brandstiftung durch Anhänger der Gruppe.
Denn die Gruppe wurde bereits seit Monaten
mit der Behauptung aufgehetzt, bei der Kritik handele es ich um Verfolgung,
um "Inquisition".
Zwischendurch eine Zusammenfassung:
Ein Bundestagsabgeordneter wurde der geistigen Brandstiftung bezichtigt.
Zu keinem Zeitpunkt stand fest, daß es überhaupt Brandstiftung war.
Aber selbst wenn:
Es könnte dann ebenso gut sein, daß es Oase-Anhänger waren.
Damit soll niemand beschuldigt werden.
Damit soll lediglich verdeutlicht werden, dass die Bezichtigung der Sektenbeauftragten frei erfunden ist.
Oase-Bericht 1997: "Inquisition"
1997 erschien ein Bericht über
"Unsere Erfahrungen mit der 'Inquisition'
und unser Gang durch die Gesellschaft"
in "Oase - Zeitschrift zur Entwicklung
schöpferischen Bewußtseins", Ausgabe 2. Halbjahr, 86 Seiten.
Dieser "Gang durch die Gesellschaft" begann
offenbar, als der Verein im Mai 1995 für seinen "geplanten schöpferischen
Kindergarten beim Kreisjugendamt Eutin die Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe" (Seite 8) beantragt hat.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Im Oktober 1995 teilte der Verein dem
Finanzamt die Verlegung des Vereinssitzes mit, vermutlich weil er das soeben
gekaufte Haus bezogen hatte.
Das Finanzamt prüfte die Unterlagen
der Jahre 1993 bis 1995 und forderte Abrechnungen für den Küchenbetrieb
an.
Erst zwei Monate später erfolgte
dann die oben erwähnte Veröffentlichung des Pastor Bendrath.
Im März 96 forderte das Finanzamt
Steuererklärungen für die Jahre 91 bis 94 an. Man schaltete einen
Steuerberater ein.
Im Juni 96 kommt ein Grundsteuerbescheid
für das Grundstück Scharrstrasse 70, "das wir 1995 erworben haben".
In einer Fussnote heißt es (Seite
16) zum Kaufpreis: "Der Kauf des Grundstücks war nur möglich,
weil wir in all den Jahren sehr achtsam gewirtschaftet haben, um ständig
Spenden
ansparen zu können. Zusätzlich trugen unsere Mitglieder,
Freunde und Förderer durch ihre Ersparnisse zum Kauf des Hauses bei".
Im Juli 1996 wird die Gemeinnützigkeit
entzogen. Laut Steuerbescheid sind 37.000.- DM zu zahlen.
Im August kommen Bescheide für Umsatzsteuer
und Gewerbesteuer in Höhe von 21.000.- DM.
"Die Forderungen des Finanzamtes belaufen
sich somit auf über 58.000,- DM. Es besteht jetzt die Gefahr, daß
das Finanzamt unsere
Ersparnisse pfändet, die für den
Druck des Buches "die Offenbarung aus der Quelle der Schöpfung" von
Johannes Heinz Löffler vorgesehen sind".
Im Oktober 96 wird Stundung der Grundsteuer
damit begründet, dass deren Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten
würde, "weil wir keine Rücklagen für Steuerzwecke
gebildet haben" (Seite 32).
Das Finanzamt wird mit Schriftsätzen
eingedeckt. Von einem Verein, der offenbar soeben ein Haus gekauft und
bezahlt hat. Der offenbar über Vermögen verfügt, dieses
aber nach Belieben mal als "Ersparnisse" bezeichnet, mal als "Rücklagen".
Über viele Seiten hinweg wird der Gang der steuerlichen Auseinandersetzung
geschildert, teils mit wörtliche Wiedergabe der Oase-Schreiben.
Man nimmt Akteneinsicht bei Finanzgericht
und findet in der Akte eine "gutachterliche Stellungnahme" von Detlef Bendrath
vom 13.9.95, gerichtet ans den Kreis Ostholstein/Eutin. Der Text ist wörtlich
wiedergegeben. Am Ende heißt es:
"Wir sind uns bewußt, daß
dieses Schreiben die Ursache der Schwierigkeiten mit dem Finanzamt ist".
Ab Frühjahr kommt eine Auseinandersetzung mit der Informations- und Dokumentationsstelle "Sekten und sektenähnliche Vereinigungen" der Landesregierung hinzu, da der Oase-Verein in den Bericht der Landesregierung aufgenommen wurde. Der Verein verwahrt sich dagegen, die Schriftwechsel werden teils wörtlich wiedergegeben.
In derselben Zeitschrift "Ausgabe 2. Halbjahr 1998" wurde der Text fortgesetzt. Nach 5 Seiten das Fazit:
"25. Juli 1998: Nun wurde die Lunte gezündet, und das Schöpferische Zentrum OASE ist in den frühen Morgenstunden abgebrannt. Nicht nur wir vermuten Brandstiftung, sondern auch die Kriminalpolizei"
Die
Geschichte von den Sektenbeauftragten als geistigen Brandstiftern macht
die Runde:
Kriele
1998 in der VPM-Zeitung über "Die faschistischen Züge der Sektenjagd"
In der VPM-Zeitschrift Zeit-Fragen vom
1.11.98 behauptet Kriele:
"Vorausgegangen ... war eine wütende
Hetze der Kieler und Lübecker Sektenbeauftragten gegen diese fremde
Einrichtung, so dass ein Kausalzusammenhang höchstwahrscheinlich
ist".
| Aus: http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_52/TTI.HTM
"Die faschistischen Züge der Sektenjagd"
Nur ein Beispiel: In Neustadt-Rettin nahe Lübeck hat sich eine Yoga-Gruppe, die sich an dem indischen Philosophen Sri Aurobindo orientiert, ein Heim, «Schöpferisches Zentrum Oase», geschaffen. Es wurde Ziel eines Brandanschlags, bei dem die Bewohner beinahe ums Leben kamen. Die Tat ist von der Kriminalpolizei noch nicht aufgeklärt, vorausgegangen aber war eine wütende Hetze der Kieler und Lübecker Sektenbeauftragten gegen diese fremde Einrichtung, so dass ein Kausalzusammenhang höchstwahrscheinlich ist. |
Humanistische
Union 1998: "Jagdszenen aus Nordelbien"
| http://www.humanistische-union.de/hu/nummer164/109.htm
MITTEILUNGEN Nr. 164, Dezember 1998 Online Ausgabe · Seite 109 "Jagdszenen aus Nordelbien" Betrifft: Brandstiftung; Verletzungen des Datenschutzes von religiösen Minderheitsgruppen in Schleswig-Holstein Ende Oktober bekam der Arbeitskreis
„Staat-Religion-Weltanschauung“ die Nachricht von einem Brandanschlag im
Juli auf die kleine Holsteiner Gemeinschaft „Schöpferisches Zentrum
Oase“, der sich nach Angaben dieser Vereinigung zur Zeit einer Kampagne
des evangelischen Lübecker „Weltanschauungsbeauftragten“ ereignete.
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HRWF
Human Rights Without Frontiers 1999
| Aus: http://www.hrwf.net/newhrwf/html/germany1999.html
"Hunting
Scenes from North-Elbien" (25.02.1999)
HRWF
(25.02.1999) - At the end of october 1998 the working group "Staat-Religion-Waltanschauung"
(State-Religion-Ideology) got the information about an arson in July in
the small community of Holstein "Schöpferisches Zentrum Oase" which
according to this association took place during a campaign of the evangelical
"representative of ideologies" of Lübeck.
In
the early morning of July 25, the fire endangered the life of eight sleeping
inhabitants of the thatched roof-house of the centre: at this time on this
plot further 21 persons among them 11 children stayed overnight in tents
and small bungalows. They had gathered for a creative "Summertime" at the
end of which the learnt stunts should get staged in a circus performance.
That
it was in fact arson - also the criminal police assumes this - can be judged
from the circumstances of the misfortune. For all witnesses reported that
the fire started from one corner of the low thatched-roof which can be
easily reached from the road.
Originally
the association "Schöpferisches Zentrum Oase" was an artistical project
which developed into a new-age centre. The members complained about severe
violations of data security on behalf of the authorities of Schleswig-Holstein,
which fact has been confirmed by the Schlesig-Holstein, Dr. Bäumler
(Kiel).
They
became aware of the violations of the data security when their association,
which had been given the non-profit status in 1981, retroactively lost
the status for the sector of public education, culture and religion in
1996 through the finance department of Lübeck. Furthermore they were
denied the performance of their creative-spiritual project at the fair
"To live consciously" in Kiel (april 1997) because meanwhile - as they
learned now - they were listed on the "Cult-Index" of the socalled "ID-office
for cults and cult-similar associations of the Minister-President of Schleswig-Holstein".
All as "Cults etc" labeled groups are forbidden to participate in fairs
in Schleswig-Holstein.
Additionally
several of their members had to suffer severe disadvantages with regard
to their work, because they either confessed to their membership in this
association or they were "exposed" by clerical or state informers as members
of the association, what practically compares with a professional ban and
an extensive social debarment.
The
platform for such actions by the authorities and churches is the change
of the State-Data-Security-Law of Schleswig-Holstein in November 4, 1994
which lifted the data-security for non-church minority groups and created
a surveillance-office with a secret police kind of character directly subordinated
to the Minister-President the competences of which even surpass those of
the Constitution-Protection-Office. According to this regulation "cults
and cult-similar associations" without any further definition - except
that they are just not part of the officially established churches! - can
be investigated and the personal data security for all "active contributors"
may be lifted without their knowledge, as long as "factual indicators establish
the suspicion of dangers", (which are generally formulated). (Paragraph
29 a SchlH Data-Security-Law)
The
law is so generally formulated that now in Schleswig-Holstein according
to the mood and judgement of the ID-office practically each non-clerical
community can be debarred as "cult" may it be ideological or religious
without the participants even suspecting it. As far as the application
of the new paragraph 29 shall be extended can be judged from the following
examples:
According
to a psychological expertise by the professor of psychology of Kiel, Mrs.
Niebel, as ordered by the ID-office, every and all meditations of yoga
and of the Buddhism are labeled as basically dangerous to the health so
that also such forms of religiousness come under the cult verdict and all
"active members" lose their right of data security! That expertise was
already used in the Oase-Case by the authorities.
An
exact legal evaluation of the events cannot be done here but must be reserved
for an expert legal analysis. Nevertheless, the small community "Oase E.V."
does not only fight for its material survival but also for its rehabilitation
concerning the finance- and the administrative court (non-profit: deletion
from the "cult-report").
A
main point of its complaint is the mixing of state activities with clerical
agitation and denunciation by the "representative for ideologies" S. Gaschke.
The association also refers to criticism from abroad which got submitted
by the "Advisory Committee for Religous Freedom Abroad" at the US-State
Department as well as by the British-Parliament-Committee of the House
of the Lords: it says in a press release on the occasion of the german
translation of the report of June 3, 1997 on church and state cult representatives
in Germany: "They are the snakes at the ear of the political leadership
in the Federal Republic. Their poison destroys the life-blood of the German
democracy."
The
report about the discrimiation of religious and ethnical minorities in
Germany is available at: Lord McNair, House of Lords, London SW 1A - OPW.
In
view of such events the demand which the "Humanistische Union" raised before
now almost 40 years to denationalize the churches and to estrange from
the church the state remains to be of immediate interest.
From
the HU-working group "State-Religon-Ideology"
HU-Information
164, december 1998
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