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| Aus: Anja Gollan: "Geistheilung"
aus rechtlicher Sicht
http://sekten-info-nrw.de/index.php?option=com_content&task=view&id=125&Itemid=46 http://sekten-info-nrw.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=125 Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass sich die Befreiung der Erlaubnispflicht i.S. des § 1 Heilpraktikergesetz beim "geistigen Heilen" nur auf bestimmte "rituelle" Vorgehensweisen zur Stärkung der Selbstheilungskräfte bezieht. Des weiteren muss der "Geistheiler" die Kranken angemessen darüber aufklären, dass die angebotene Heilbehandlung den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzt. Die Gewerbeaufsichtsämter sind verpflichtet dies zu kontrollieren und müssen bei Beschwerden eine Zuverlässigkeitsprüfung des "Geistheilers" vornehmen. |
Rechtsprechung zur Berufsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Apothekenurteil" vom 11.6.1958 (1 BvR 596/56 = BVerfGE 7, 377) zum Grundrecht der Berufsfreiheit festgestllt:
"Aus dieser Sicht des Grundrechts ist der Begriff "Beruf" weit auszulegen. Er umfaßt nicht nur alle Berufe, die sich in bestimmten, traditionell oder sogar rechtlich fixierten "Berufsbildern" darstellen, sondern auch die vom Einzelnen frei gewählten untypischen (erlaubten) Betätigungen, aus denen sich dann wieder neue, feste Berufsbilder ergeben mögen".Im Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Entscheidungen auch die Betätigung als Wunderheiler oder Geistheiler als Beruf in diese Sinne angesehen, ohne dass damit die Anerkennung eines bestimmten Berufsbildes verbunden wäre. Das Gericht legt sich auch keineswegs auf bestimmte Bezeichnungen dieser Tätigkeiten fest. Auch für die Angebote benutzt das Gericht die unterschiedlichsten Begriffe, vom "ditten Weg" bis zum "rituellen Heilen". In der Entscheidung Bundesververfassungsgericht 1 BvR 1226/06 wird "Geistheiler" durchweg in Anführungszeichen gesetzt.
Das bedeutet aber weder,
dass jetzt jeder nach Belieben zulassungsbedürftige Heilbehandlung
in Form der zulassungsfreien Geistheilung ausüben darf.
Die Abgrenzung ist zweifellos
schwieriger geworden.
Sicher ist: Wenn der Staat
eingreifen will, indem er eine Zulassung verlangt oder wegen fehlender
Zulassung bestraft, muss er künftig recht genaue Tatsachenfeststellungen
treffen.
Das gilt bereits im Vorfeld.
Denn für Heilbehandlung
im herkömmlichen Sinne sind die Gesundheitsbehörden zuständig.
Für Geistheilung und
Gesundbeterei hingegen sind die Ordnungsbehörden zuständig, insbesondere
die Gewerbeämter.
Auswirkungen der Geistheiler-Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 784/03 hat am 2.3.2004 entschieden: Ein Geistheiler, der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, benötigt auch keine Zulassung als Heilpraktiker.
Seither wird von Geistheilern
aller Art und von Geistheiler-"Ausbildern" vorwiegend der erste Teil der
Entscheidung verbreitet:
Ein Geistheiler benötige
keine Zulassung als Heilpraktiker.
Es war zu erwarten, dass
Quacksalber und Scharlatane dies umgehend ausnützen würden.
Immerhin soll deren Gewerbe
nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hinreichend überwacht werden.
Wie das zu machen ist, hat
das Gericht allerdings nicht gesagt.
Inzwischen wächst die
Zahl der Anfragen von "Patienten", deren "Freund" eine solche "Ausbildung"
gemacht hat, anschliessend im Freundeskreis Diagnosen stellt, Behandlungen
anbietet und durchführt und dann finanzielle Forderungen stellt.
Meist alles ohne ein Stück
Papier.
In solchen Fällen ist
Strafanzeige geboten, http://www.AGPF.de/Strafanzeigen.htm
Wie die Situation sich
entwickelt, lässt sich prüfen, indem im Internet nach dem Begriff
"Selbstheilungskräfte" gesucht wird.
Denn die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich ausdrücklich auf die "Aktivierung
der Selbstheilungskräfte".
Mit den nachfolgenden
Links lässt sich die Entwicklung der Zahl der Fundstellen im Internet
nachprüfen:
| Suche nach "Selbstheilungskräfte": 312.000 Fundstellen am 1.11.2005 bei Suche mit Suche nach Selbstheilungskräfte und Bundesverfassungsgericht: 852 Fundstellen am 1.11.2005 bei Suche mit Suche nach "Aktivierung der Selbstheilungskräfte": 25.900 Fundstellen am 1.11.2005 bei Suche mit |
Der Dachverband "Geistiges Heilen"
Der Dachverband Geistiges
Heilen (DGH) war der Motor des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Mitgliederzahl des DGH
ist innerhalb von einem Jahr von 2 300 auf 3 000 gestiegen (Handelsblatt
24.10.2007).
Harald Wiesendanger, Gründer
des DGH, hat inzwischen seine Meinung über den Verein gründlich
geändert.
In seinem Buch "Heilen 'Heiler'?"
(Bestellen
bei Amazon) schreibt Wiesendanger (Seite 88, "Gescheiterte Selbstreinigung"):
Wiesendanger über die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Umdefinieren des Heilens: "Kein Heiler heilt"
Neuester Trend ist die
Umdefinierung des Heilen.
Stichwort: "Kein Heiler
heilt".
In der Website des "Johanniterhof"
schreibt Rolf R. Ziegler, "dipl. Lebensberater und Mental-Trainer" und
"Vorstandsmitglied im DGH e.V." in dem Artikel "Energetisches Heilen -
eine Ergänzung zur modernen Medizin":
"Kein Heiler heilt selbst!! Heilung geschieht immer durch die göttliche Energie des inneren Heilers im Menschen. ... Die Zellen beginnen wieder in gesunder Form zu schwingen und es geschieht Heilung. Bei meiner persönlichen Arbeitsweise versuche ich im Gespräch mit dem Klienten die seelische Ursache der Erkrankung zu erkennen. Durch innere Wandlung im Denken und Handeln unterstützt der Klient seinen Genesungsprozess. Krankheit ist die liebevolle Aufforderung des Lebens zu erkennen, lernen und verändern."Inzwischen scheint dieser Text aus dem Internet verschwunden zu sein. Kein Wunder, denn:
Was steckt dahinter?
Nach der Absicht des
Bundesverfassungsgerichts benötigen Geistheiler dann keine Zulassung,
wenn sie nicht heilen.
Darauf sollen sie hinweisen.
Das aber schädigt
das Geschäft.
Denn viele Kunden wollen
nun einmal eine Heilbehandlung haben.
Also wird dem Kunden gesagt:
"Ich mache keine Heilbehandlung".
Gleich darauf dann: "Kein
Heiler heilt" und "Es gibt keine Heilbehandlung".
Ähnlich auch: Heilung durch Wegdefinieren der Krankheit
Ein Anfrager berichtet (30.12.2004):
"Der Heiler wollte nicht heilen, sondern mir Energie übertragen, damit sich meine Selbstheilungskräfte aktivieren. Also quasi mir den Heilanstoß geben. Kein Heiler würde heilen, sondern nur den Katalysator zur Selbstheilung darstellen.
Im Endeffekt würde der Heiler nur mit meinem unteren Selbst sprechen, innere Energien aktivieren, die er dann an mein Hohes Selbst schickt. Das Hohe Selbst wiederum verarbeitet diese Energien und sendet es durch die Hände des Heilers in den Körper des zu Heilenden. Das Untere Selbst des Patienten nimmt die Energie auf und sendet diese an das Hohe Selbst des Patienten. Und dieses Hohe Selbst des Patienten entscheidet nun was mit der Heilenergie passiert. Also der Heiler tut nichts als Energie senden. Der Patient selbst entscheidet wie er die Energie einsetzt, ob er sie heilend einsetzt oder nicht.
MIt anderen Worten, der Heiler heilt nicht, sondern bittet die Geistwesen um Heilung. Eine Art von Schamanismus.
Für diese Dienste verlangte er dann 50 Euro die Stunde."
Aufklärungspflicht ausgehebelt
Ärzte und damit auch
Heilpraktiker sind verpflichtet, ihre Kunden über alle Risiken und
Nebenwirkungen einer Behandlung aufzuklären.
Diese Pflicht lässt
sich weder durch Aushang, noch durch ein unterschriebenes Formular beseitigen.
Das Problem: Ohne Heilbehandlung
gibt es auch die dazugehörige Aufklärungspflicht nicht.
Ein Geschädigter muss
also zunächst nachweisen, dass es sich überhaupt um Heilbehandlung
gehandelt hat.
Bei Ärzten, zugelassenen
Psychotherapeuten und Heilpraktikern dürfte das im Allgemeinen kein
Problem sein.
Das Bundesverfassungsgericht
hat zwar einerseits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Behandler
"die Kranken zu Beginn des Besuchs ausdrücklich darauf hinweist, dass
er eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt" (>>).
Dafür macht das Gericht
einen Vorschlag, der geeignet ist, die Aufklärungspflicht auszuhebeln,
die durch dasselbe Gericht den Ärzten und damit auch den Heilpraktikern
auferlegt wurde: "Das kann etwa durch einen gut sichtbaren Hinweis in seinen
Räumen oder durch entsprechende Merkblätter, die zur Unterschrift
vorgelegt werden, geschehen".
Jetzt werden im Internet Merkblätter verbreitet, die es künftig Geschädigten erheblich erschweren könnten, zu beweisen, dass tatsächlich eine Heilbehandlung stattgefunden hat.
Diese Merkblätter benutzen einen infamen Trick:
Das Gericht hatte gesagt,
der Kunde könne per Merkblatt darauf aufmerksam gemacht werden, dass
die Geistheiler-Behandlung "eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt".
In vielen Merkblättern
soll der Kunde hingegen durch Unterschrift bestätigen, dass keine
Heilbehandlung durchgeführt wird oder wurde (Beispiel: >>).
Bei diesem Revers handelt
es sich also in Wahrheit nicht um eine blosse Informationen, sondern um
Allgemeine Geschäftsbedingungen, dazu: http://www.AGPF.de/AGB-Recht.htm.
Damit wurde ein neues Betätigungsfeld
für Rechtsanwälte geschaffen.
Denn AGBs unterliegen der
(gerichtlichen) Inhaltskontrolle.
Nach § 308 Nr. 5 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind "fingierte Erklärungen"
in AGBs unzulässig.
Vielleicht handelt es sich
aber auch nicht um die Fiktion einer Erklärung, sondern um die Fiktion
einer Tatsache. Die wäre dann nach § 309 Nr. 12b BGB unwirksam.
Hier ein Beispiel, in dem
"Rechtssicherheit für Pranaheiler" versprochen und ein Formular für
eine "Information" angeboten wird, bei der es sich in Wahrheit um allgemeine
Geschäftsbedingungen handelt. Das ergibt sich bereits daraus, dass
das Informationsblatt zu unterschreiben ist.
Die Zeitung "Die Andere Realität - Wissenschaftlich Zeitung für Parapsychologie, bodenständige Esoterik und spirituelle Ökologie", "Vereinsorgan von Akademie für Esoterik e.V.", enthält in der Ausgabe 5+6/2004 vom Dezember 2004 eine grosse Anzeige für "Intensivkurse organisiert von DIE ANDERE REALITÄT" für "Erlernung der Geistheilung". Entweder in 5 Tagen für 520 Euro oder in einer "Jahresausbildung" an 10 Wochenende für 2300 Euro:
"Seit dem 2. März
2004 ist Geistheilung in Deutschland legalisiert. Jeder darf nun unbehelligt
heilen".
Heilpraktiker
gegen Geistheiler
| Aus: Wendezeit Nr. 4/04
(Juli-August 2004)
gefunden in: http://www.heilpraktikergesetz.de/heilp-geistheiler.html, Betreiber: Synergetik Therapie Institut D-35649 Bischoffen, Amselweg 1, Administrativer Ansprechpartner: Bernd Joschko Heilpraktikerverband kämpft gegen Geistheiler In Zusammenhang mit dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zu Geistheilern gibt es nun eine „Sonderausgabe
Deutschland April 2004“ der Verbandszeitschrift der Freien Heilpraktiker,
die das Urteil der Verfassungsrichter scharf kritisiert.
Bernd R. Schmidt und der
Verband Freie Heilpraktiker sind der Reikiszene dadurch bekanntgeworden,
dass sie das berühmte „Koblenzer Urteil“ erreichten, das Reiki der
Eindruckstheorie des Heilens zuordnete und das nach wie vor Gültigkeit
hat und auch ein Grund dafür ist, warum das Geistheilerurteil nicht
auf Reiki angewandt werden kann.
Denn die Diskussionen um das Verfassungsgerichtsurteil und die Reaktionen der Heilpraktiker-Verbände haben dazu geführt, dass die Behörden nun verstärkt aktiv werden. Nach der nun eindeutigen Rechtslage werden sie das Recht nun auch umsetzen. Die Zeit des „darüber Hinwegsehens“ ist vorbei. Die Aktionen der Staatsanwaltschaften und der Gewerbe- bzw. Gesundheitsbehörden rollen jetzt an und die Vorbereitungen für Abmahnaktionen – auch durch Heilpraktikerverbände – laufen auf Hochtouren. Aus: Wendezeit Nr. 4/04 (Juli-August 2004) |
| Hamburger Abendblatt vom
4.10.04
http://www.abendblatt.de/daten/2004/10/04/348386.html Hokuspokus auf dem Heiligengeistfeld Auftritt: 2000 kamen zu US-Prediger Charles Ndifon - Wunderheiler oder Scharlatan? Von Ralf Nehmzow Vor "Wunder und Heilung" ertönt erst mal Musik. Eine Band spielt Gospels. Draußen gibt es Bratwürste und Popcorn - "Halleluja." Sonnabend abend, nach einer Stunde Warten im Zelt auf dem Heiligengeistfeld steht er am Pult: US-Prediger Charles Ndifon (35), Nadelstreifensakko, feine Hose. Er hat stets ein Lächeln im Gesicht. Manche nennen ihn Wunderheiler, die meisten halten ihn für einen Scharlatan. Ndifon legt los: "Seid ihr bereit für Wunder? Ich weiß, daß heute abend wunderbare Dinge geschehen werden", stimmt er die 2000 Anhänger in englisch ein. Eine Dolmetscherin übersetzt simultan. Auch das, was er noch will: "Ich bin auf Spaß aus, heute abend", ruft Ndifon den Kranken und Behinderten zu. "Amen", schallt es ihm entgegen, und Arme schnellen in die Höhe. Männer und Frauen, alt und jung hängen mit Blicken an seinen Lippen. Unternehmer, Beamte, Studenten, Hausfrauen, ein buntes Völkchen. Menschen mit Hoffnungen. Kranke, Behinderte, Verzweifelte. In Rollstühlen werden einige zur Bühne geschoben. Ein Punker, der vorher versucht, die Bühne zu stürmen, wird von Ordnern dezent entfernt. "Die wollen doch nur euer Geld", grölt er noch. "Geh weg!", brüllt die Menge. Eine Frau erreicht mehr: "Los, laß ein Wunder geschehen, ohne deine Bodyguards, ich will es sehen", ruft sie Ndifon zu. "Gott liebt dich, setz dich in die erste Reihe und schau zu", sagt er und lächelt ihr zu. "Was ist dein Problem?", fragt er. Sie grinst: "Mein Problem ist, ich habe Bauchschmerzen - von deiner Show. Erst, wenn du mir ein Ohr abhackst, es wieder anklebst, glaub ich an deine Wunder." Kein Ohr wird abgehackt. Ndifon verkündet statt dessen: "Da drüben ist jemand, der hat ein taubes Ohr, dahinten wird gerade ein Krebs geheilt, kommt her!" Gleich mehrere Menschen eilen zur Bühne. Darunter auch Graziano Franco (40) mit seiner behinderten Tochter Gerda (8). Sie ist so gut wie taub. "Sie ist süß", meint Ndifon. Er legt die Hand auf den Kopf des Kindes. "Jeder Schaden sei verschwunden", sagt er laut. "Der Schaden ist jetzt dabei, sich zu verändern." Spürt der Vater eine Veränderung an ihr? "Kann ich nicht sagen, mir bleibt die Hoffnung", sagt Graziano Franco dem Abendblatt.. Hoffnung haben auch die Dame und der Herr, die von Helfern aus ihren Rollstühlen gehoben werden. Sie humpeln zur Bühne. Ndifon legt die Hände auf sie, erzählt irgendwas von Heilung. Die Frau sagt später dem Abendblatt: "Ich konnte auch vorher etwas gehen, aber ich fühle mich jetzt besser." Besser fühlt sich jetzt auch der Mann, der halbseitig gelähmt ist. Er weint. "Ich kann nun leichter gehen", sagt er gerührt. Die Besucher, sie mögen jetzt ihre "Opfer bringen", bittet Ndifon - und Menschen bewegen sich freudig tanzend zu einer geöffneten Kiste vor der Bühne. Sie werfen Geldscheine hinein, Hunderte Euro, wenn nicht gar Tausende. Die Kiste wird fast voll. Derweil spielt die Band Gospels, "Halleluja". "Ich heile nicht, Jesus heilt", sagt Charles Ndifon, als er sich weit nach Mitternacht in einem Steakhaus stärkt. Wofür die Spenden bestimmt sind? "Für Projekte in Uganda", sagt der gebürtige Nigerianer, der seinen Glauben aus einer "Begegnung mit Jesus Christus" ziehen will. Das Geld sei auch für seine Auftritte, die Band und Mitarbeiter. Gestern hatte er seine Abschlußvorstellung. Er wohnte im Hotel Vier Jahreszeiten. "Halleluja", bis zum nächsten Auftritt. Ndifon - gelernter Elektroingenieur Ärzte warnten anläßlich der Auftritte von Charles Ndifon Ende der Woche in Medien vor sogenannten Wunderheilern. Prof. Jörg Debatin, Chef des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE), sagte, die angeblichen Heilungen des Pastors Ndifon entbehrten "jeglicher wissenschaftlicher und medizinischer Grundlagen". Das UKE distanzierte sich von dieser Form der Scharlatanerie. "Dies hat mit Medizin nichts zu tun." Viele Heilungsberichte seien ein Sammelsurium von Übertreibungen und Berichten eines subjektiven Empfindens: "Mir geht es ja schon besser". Kranke sollten solche Veranstaltungen meiden, warnten Debatin und der Präsident der Ärztekammer, Dr. Michael Reusch. Laut der Gesundheitsbehörde ist es nicht möglich, solche "Wanderzirkus-Heilkunde"-Veranstaltungen zu untersagen, weil "Geistheiler" nach neuer Rechtsprechung nicht unter das Heilpraktikergesetz fallen. Ndifon ist eigentlich gelernter Elektroingenieur. (neh) |