Philippinische Geistchirurgen,
Geistheiler, Psychochirurgen:
Betrug und Scharlatanerie?
| Inhalt dieser Seite: | Zum Thema auch: | In anderen Websites: |
|
|
Die angeblichen philippinische Geistchirurgen sind Teil des Psychomarktes und des Esoterikmarktes.
Es werden
Tatsächlich geht
es bei den angeblichen philippinischen Heilern um vorgetäuschte Operationen
ohne Geräte, also nur mit der Hand.
Meist werden dann angeblich
herausoperierte Innereien und blutige Hände vorgewiesen.
Es werden die üblichen
Taschenspieler-Tricks angewandt.
Von der Teilnahme ist
dringend abzuraten.
Strafanzeige ist anzuraten,
dazu: http://www.AGPF.de/Strafanzeigen.htm
Prozessbericht aus der Schweiz
Was vorgetäuscht
wird und wie, ist einer kurzen Nachricht über einen Prozess zu entnehmen:
| Aus: http://www.skeptiker.de/aktuell/news/20010810.html
Urteil gegen Geistchirurgen in der Schweiz Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte im Mai ein Urteil gegen zwei philippinische Geistchirurgen und deren Schweizer Helfer. 10. August 2001 - Im März diesen Jahres
waren sie vom Strafgericht des Kantons Wallis wegen gewerbsmäßigen
Betruges zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen 45 Tagen und sechs Monaten
verurteilt worden. Die beiden heute 50- und 61-jährigen Philippiner
hatten zwischen 1985 bis 1989 in Wallis zahlreiche Patienten auf angeblich
übernatürliche Weise mit bloßen Händen operiert, ohne
Narben oder andere Spuren zu hinterlassen. Zur überzeugenden Gestaltung
der jeweils etwa zehnminütigen taschenspielerischen „Eingriffe“ hatten
sie Tierblut und tierische Fleischstücke verwendet. Die Einnahmen
der „Heiler“ beliefen sich auf 120 000 bzw. 11 000 Franken. Rund 100 000
Franken flossen in die Taschen ihres 69-jähriger Helfers, der die
Veranstaltungen in verschiedenen Hotels organisiert hatte. Während
dieser zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt
wurde, betrugen die Strafen der beiden Heiler fünf Monate bzw. 45
Tage bedingt.
|
Link zum Urteil dazu in französisch:
http://www.polyreg.ch/bgeunpubliziert/Jahr_2001/Entscheide_6S_2001/6S.269__2001.html
Die Angeklagten behaupten, dass ihre Methode mit Homöopathie oder
Placebos zu vergleichen seien. Das Gericht verwarf dies, weil die Täuschung
des Patienten der Kern der Aktivität ist.
Laut Kleine Zeitung vom 10.5.05 wurden die Angeklagten nicht wegen Betrug
verurteilt, sondern wegen "Kurpfuscherei" zu geringfügigen Geldstrafen.
Der Prozess geht weiter.
| Neue Kärntner Tageszeitung vom 1.3.05 - http://www.ktz.at/_content_detail.php?detail_id=24247
Verfahren: "Exotische" Heilung: Trio muss vor Gericht Zwei Philippinos und eine deutsche Staatsbürgerin boten Heilung
durch Handauflegen an. Auch in Kärnten fanden die "Wundertätigen"
ihre Opfer. Schaden rund 40.000 Euro. In Kürze findet der Prozess
statt.
|
Zwei Varianten sind üblich:
Eine Prüfung
durch die Verbraucherzentrale oder sonstige Experten des Reiserechts ist
zu empfehlen.
Vermutlich handelt es
sich um eine Pauschalreise, für welche der Anbieter voll zu haften
hat.
Möglicherweise ist
dem das nicht bewusst.
Oder er glaubt, die Haftung
mit Geschwafel umgehen zu können.
Möglicherweise lässt
er die Finger davon, wenn ihm das Haftungsrisiko dargelegt wird.
In der Regel verstösst
auch der Anbieter der Reise gegen das Heilmittelwerbegesetz - http://www.AGPF.de/Heilmittelwerbegesetz.htm
Beispiele
für Reiseveranstalter
| Der Heilpraktiker Jens
Rosenberger aus Bad Doberan bei Rostock und der "Dipl.-Sprachmittler, Kommunikationsberater
und -trainer" Hartmut Voigt bieten solche Reisen an - ausdrücklich
als Veranstalter.
Gezeigt werden Fotos vermeintlicher Operationen und Bilder der Hotelanlage. Abbildung aus:
|
![]() |
| Die "Reiki-Meisterin"
und Inhaberin der Pension "Altes Hafenhaus Rostock“ Karin Arens bietet
offenbar dasselbe an.
Abbildung aus:
|
![]() |