Frankreich:
Sekten-Gesetz erlassen
Abgeordnete Catherine Picard: "Weltpremiere"
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In Deutschland wurde versucht, ein Vertragsgesetz durchzusetzen, das
Lebensbewältigungshilfegesetz.
Das ist bisher nicht gelungen, vgl. dazu
| Scientology ruft Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg
an
Paris, 9. August (AFP) - Scientology hat wegen des verschärften
Sekten-Gesetzes in Frankreich den Europäischen
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Das Gesetz betrifft in allen seinen Vorschriften Gruppen und Handlungen,
"die zum Ziel oder als Ergebnis die Erzeugung, die Aufrechterhaltung oder die Ausnützung einer psychologischen oder physischen Unterwerfung von Personen haben"Dies ist damit zugleich die Definition einer "Gruppe mit sektiererischem Charakter".
Das Gesetz sieht Änderungen und Ergänzungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen auf unterschiedlichen Rechtsgebieten vor, mit Schwerpunkt auf dem Strafrecht:
Kapitel I
Auflösung juristischer Personen nach wiederholter strafrechtlicher Verurteilung
Kapitel II
Erweiterung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen(Nach deutschem Recht können nur natürliche Personen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden; die Enquete-Kommission des Bundestages hat die Einbeziehung der juristischen Personen vorgeschlagen).Dazu wird das Verbraucherschutzgesetz (code de la consommation) an zwei Stellen geändert und das Strafgesetz an zahlreichen Stellen.
Kapitel III
Strafbarkeit der Fortführung einer aufgelösten juristischen Person
Kapitel IV
Werbeverbot nach wiederholter strafrechtlicher Verurteilung wegen bestimmter Delikte,Kapitel Vbeispielsweise wegen der im Verbraucherschutzgesetz enthaltenen strafbaren Verbote der täuschenden Werbung, des Betruges oder der Fälschung ("de publicité mensongère, de fraudes ou de falsifications") oder wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde oder der Arzneimittelkunde.
Einfügung einer neuen Vorschrift in das Strafgesetz:
Demnach ist strafbar,
"der betrügerische Mißbrauch des Zustandes der Unwissenheit oder der Situation der Schwäche,
Gemeinnützige Vereine als Nebenkläger im Strafverfahren
Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes wurde die mentale Manipulation
(unten) mit Strafe bedroht.
Jetzt ist mit Strafe bedroht der
"betrügerische Mißbrauch des Zustandes der Unwissenheit oder der Situation der Schwäche ... bei ... einer Person im Zustand der psychologischen oder physischen Unterwerfung, die durch die Anwendung schweren oder wiederholten Drucks oder durch Techniken hervorgerufen wurde, die geeignet sind, ihre Urteilsfähigkeit zu verändern, um diese/n Minderjährige/n oder diese Person zu einer Handlung oder zu einer Unterlassung zu verleiten, die ihm/ihr schweren Schaden zufügt."Der Tatbestand ist im wesentlichen derselbe.
Die angedrohte Geldstrafe wurde erheblich erhöht.
Während in der ursprünglichen Version die "mentale Manipulation"
noch mit 300.000 Franc bzw. 500.000 Franc geahndet wurde, sind es jetzt
für den "betrügerischen Mißbrauch" 2.500.000 bzw. 5.000.000
Franc. Die angedrohten Gefängissstrafen blieben unverändert.
| Quelle: http://www.assemblee-nationale.fr/ta/ta0676.pdf
Übersetzung: Friedrich Griess Kapitel V Bestimmungen bezüglich des betrügerischen Mißbrauchs des Zustandes der Unwissenheit oder der Schwäche Artikel 20 Nach dem Artikel 223-15 des Strafgesetzes wird ein Abschnitt 6 bis eingefügt,
der folgendermaßen lautet:
«Über den betrügerischen Mißbrauch des Zustandes der Unwissenheit oder der Schwäche «Art 223-15-2. Bestraft wird mit ab drei Jahren Gefängnis und mit einer Buße ab 2,500.000 F der betrügerische Mißbrauch des Zustandes der Unwissenheit oder der Situation der Schwäche, sei es bei einem/r Minderjährigen, einer Person besonderer Verwundbarkeit wegen ihres Alters, einer Krankheit, eines Gebrechens, einer physischen oder psychischen Behinderung oder im Zustand der Schwangerschaft, die offensichtlich und dem Urheber bekannt sind, sei es bei einer Person im Zustand der psychologischen oder physischen Unterwerfung, die durch die Anwendung schweren oder wiederholten Drucks oder durch Techniken hervorgerufen wurde, die geeignet sind, ihre Urteilsfähigkeit zu verändern, um diese/n Minderjährige/n oder diese Person zu einer Handlung oder zu einer Unterlassung zu verleiten, die ihm/ihr schweren Schaden zufügt. «Wenn das Vergehen vom tatsächlichen oder juristischen Leiter einer Gruppe verübt wird, die Tätigkeiten ausübt, die das Ziel oder das Ergebnis haben, eine psychologische oder physische Unterwerfung von Personen zu erzeugen, aufrecht zu erhalten oder auszunützen, die an diesen Tätigkeiten beteiligt sind, wird die Strafe auf ab fünf Jahre Gefängnis und auf eine Buße ab 5,000.000 F erhöht. «Art 223-15-3. - Physische Personen, die sich des in diesem Abschnitt dargestellten Delikts schuldig machen, ziehen außerdem die folgenden zusätzlichen Strafen auf sich: « 1° Den Entzug der bürgerlichen und zivilen Rechte und Familienrechte gemäß den Bedingungen, die im Artikel 131-26 vorgesehen sind; « 2° Das Verbot gemäß den Bedingungen, die im Artikel 131-27 vorgesehen sind, eine öffentliche Funktion auszuüben oder eine berufliche oder soziale Tätigkeit in dem Bereich oder unter den Umständen auszuüben, in dem/denen das Vergehen verübt wurde, während einer Dauer von fünf oder mehr Jahren; « 3° Die Schließung für eine Dauer von fünf oder mehr Jahren der Einrichtungen oder einer oder mehrerer Einrichtungen des Unternehmens, die dazu gedient hat/haben, die inkriminierte Tätigkeit auszuüben; « 4° Die Beschlagnahmung des Gegenstandes, der zur Ausübung des Vergehens gedient hat oder dazu bestimmt war, oder des Gegenstandes, der das Ergebnis des Vergehens ist, ausgenommen Gegenstände, die für eine Rückgabe geeignet sind; « 5° Das Verbot des Aufenthaltes entsprechend den Bestimmungen, die im Artikel 131-31 vorgesehen sind; « 6° Das Verbot, für eine Dauer von fünf oder mehr Jahren, andere Schecks als solche auszustellen, welche die Abhebung von Mitteln durch den Aussteller erlauben oder solche, die genehmigt wurden. « 7° Die Veröffentlichung oder Verteilung der ausgesprochenen Entscheidung gemäß den Bedingugen, die im Artikel 131-35 vorgesehen sind. « Art 223-15-4. - Juristische Personen können unter den Bedingungen, die im Artikel 121-2 vorgesehen sind, für Übertretungen, die in diesem Abschnitt definiert sind, als strafrechtlich verantwortlich erklärt werden. «Die verhängten Strafen für juristische Personen sind: «1° Die Strafen, die gemäß den Bestimmungen laut Artikel 131-38 vorgesehen sind; «2° Die Strafen, die im Artikel 131-39 erwähnt sind. «Das Verbot, das in 2° des Artikels 131-39 erwähnt ist, bezieht sich auf die Aktivität der Ausübung oder auf die Umstände der Ausübung, unter denen das Vergehen begangen wurde.» Auszug aus dem Gesetz
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31.5.2001: Das Gesetz ist verabschiedet
Der Wortlaut der Debatte im Senat in französischer Sprache ist
abrufbar unter
http://www.senat.fr/cra/s20010503/s20010503H10.html#toc13
bis
http://www.senat.fr/cra/s20010503/s20010503H21.html#toc13
Ein Gesetz ist das noch nicht. Dazu bedarf es weiterer Schritte.
Hier ein Überblick über den Inhalt des Gesetzentwurfes.
Der Text in deutscher Übersetzung von Friedrich Griess ist in
der Website der GSK zu finden: