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Frankreich:
Sekten-Gesetz erlassen
Abgeordnete Catherine Picard: "Weltpremiere"


Inhalt dieser Seite: Zum Thema auch: In anderen Websites:
Impressum  

 

 

In Deutschland wurde versucht, ein Vertragsgesetz durchzusetzen, das Lebensbewältigungshilfegesetz.
Das ist bisher nicht gelungen, vgl. dazu

In Frankreich wurde eine strafrechtliche Lösung gewählt.
Am 30.5.2001 wurde das Gesetz im Parlament verabschiedet, am 12.6.2001 ausgefertigt und am 13.6.2001 veröffentlicht.
 
Scientology ruft Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg an

Paris, 9. August (AFP) - Scientology hat wegen des verschärften Sekten-Gesetzes in Frankreich den Europäischen 
Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Die Scientology-Organisation in Frankreich reichte beim Straßburger 
Gerichtshof eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen die europäische Menschenrechtskonvention ein, wie die 
Organisation am Donnerstag in Paris mitteilte. Ein Sprecher beschuldigte eine "Clique von Parlamentariern", das 
verschärfte Sekten-Gesetz durchgesetzt und damit "ein Todesurteil" über die Glaubensfreiheit in Frankreich verhängt 
zu haben. Die Scientology-Organisation wird in Frankreich als Sekte eingestuft und vom Verfassungsschutz genau 
beobachtet.


 



Kurzfassung: Das französische Sekten-Gesetz

Das Gesetz betrifft in allen seinen Vorschriften Gruppen und Handlungen,

"die zum Ziel oder als Ergebnis die Erzeugung, die Aufrechterhaltung oder die Ausnützung einer psychologischen oder physischen Unterwerfung von Personen haben"
Dies ist damit zugleich die Definition einer "Gruppe mit sektiererischem Charakter".

Das Gesetz sieht Änderungen und Ergänzungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen auf unterschiedlichen Rechtsgebieten vor, mit Schwerpunkt auf dem Strafrecht:

Kapitel I

Auflösung juristischer Personen nach wiederholter strafrechtlicher Verurteilung


Kapitel II

Erweiterung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen
(Nach deutschem Recht können nur natürliche Personen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden; die Enquete-Kommission des Bundestages  hat die Einbeziehung der juristischen Personen vorgeschlagen).
Dazu wird das Verbraucherschutzgesetz (code de la consommation) an zwei Stellen geändert und das Strafgesetz an zahlreichen Stellen.


Kapitel III

Strafbarkeit der Fortführung einer aufgelösten juristischen Person


Kapitel IV

Werbeverbot nach wiederholter strafrechtlicher Verurteilung wegen bestimmter Delikte,
beispielsweise wegen der im Verbraucherschutzgesetz enthaltenen strafbaren Verbote der täuschenden Werbung, des Betruges oder der Fälschung ("de publicité mensongère, de fraudes ou de falsifications") oder wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde oder der Arzneimittelkunde.
Kapitel V Kapitel VI
Gemeinnützige Vereine als Nebenkläger im Strafverfahren


Das Sekten-Gesetz wurde ohne wesentliche Änderungen verabschiedet
Dieser Hinweis ist nötig, weil es in der Presse unterschiedliche Darstellungen gab.

Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes wurde die mentale Manipulation (unten) mit Strafe bedroht.
Jetzt ist mit Strafe bedroht der

"betrügerische Mißbrauch des Zustandes der Unwissenheit oder der Situation der Schwäche ... bei ...  einer Person im Zustand der psychologischen oder physischen Unterwerfung, die durch die Anwendung schweren oder wiederholten Drucks oder durch Techniken hervorgerufen wurde, die geeignet sind, ihre Urteilsfähigkeit zu verändern, um diese/n Minderjährige/n oder diese Person zu einer Handlung oder zu einer Unterlassung zu verleiten, die ihm/ihr schweren Schaden zufügt."
Der Tatbestand ist im wesentlichen derselbe.
Geändert wurde hauptsächlich der Titel der Vorschrift.
Die Presse hat teilweise berichtet, der Straftatbestand der "Gehirnwäsche" sei aus dem Entwurf entfernt worden, so z.B. die Frankfurter Rundschau, unten.
Nicht ein Straftatbestand wurde aus dem Entwurf entfernt, sondern eine Überschrift geändert.
Den vom Gesetz beschriebenen Tatbestand, nämlich die Veränderung der Urteilsfähigkeit durch "Techniken", kann man durchaus als mentale Manipulation bezeichnen kann.

Die angedrohte Geldstrafe wurde erheblich erhöht.
Während in der ursprünglichen Version die "mentale Manipulation" noch mit 300.000 Franc bzw. 500.000 Franc geahndet wurde, sind es jetzt für den "betrügerischen Mißbrauch" 2.500.000 bzw. 5.000.000 Franc. Die angedrohten Gefängissstrafen blieben unverändert.

Auszug aus dem Gesetz
 
Quelle: http://www.assemblee-nationale.fr/ta/ta0676.pdf
Übersetzung: Friedrich Griess 

Kapitel V 

Bestimmungen bezüglich des betrügerischen Mißbrauchs des Zustandes der Unwissenheit oder der Schwäche

Artikel 20 

Nach dem Artikel 223-15 des Strafgesetzes wird ein Abschnitt 6 bis eingefügt, der folgendermaßen lautet: 
«Abschnitt 6 bis 

«Über den betrügerischen Mißbrauch des Zustandes der Unwissenheit oder der Schwäche

 «Art 223-15-2. Bestraft wird mit ab drei Jahren Gefängnis und mit einer Buße ab 2,500.000 F der betrügerische Mißbrauch des Zustandes der Unwissenheit oder der Situation der Schwäche, sei es bei einem/r Minderjährigen, einer Person besonderer Verwundbarkeit wegen ihres Alters, einer Krankheit, eines Gebrechens, einer physischen oder psychischen Behinderung oder im Zustand der Schwangerschaft, die offensichtlich und dem Urheber bekannt sind, sei es bei einer Person im Zustand der psychologischen oder physischen Unterwerfung, die durch die Anwendung schweren oder wiederholten Drucks oder durch Techniken hervorgerufen wurde, die geeignet sind, ihre Urteilsfähigkeit zu verändern, um diese/n Minderjährige/n oder diese Person zu einer Handlung oder zu einer Unterlassung zu verleiten, die ihm/ihr schweren Schaden zufügt. 

 «Wenn das Vergehen vom tatsächlichen oder juristischen Leiter einer Gruppe verübt wird, die Tätigkeiten ausübt, die das Ziel oder das Ergebnis haben, eine psychologische oder physische Unterwerfung von Personen zu erzeugen, aufrecht zu erhalten oder auszunützen, die an diesen Tätigkeiten beteiligt sind, wird die Strafe auf ab fünf Jahre Gefängnis und auf eine Buße ab 5,000.000 F erhöht. 

 «Art 223-15-3. - Physische Personen, die sich des in diesem Abschnitt dargestellten Delikts schuldig machen, ziehen außerdem die folgenden zusätzlichen Strafen auf sich: 

 « 1° Den Entzug der bürgerlichen und zivilen Rechte und Familienrechte gemäß den Bedingungen, die im Artikel 131-26 vorgesehen sind; 

 « 2° Das Verbot gemäß den Bedingungen, die im Artikel 131-27 vorgesehen sind, eine öffentliche Funktion auszuüben oder eine berufliche oder soziale Tätigkeit in dem Bereich oder unter den Umständen auszuüben, in dem/denen das Vergehen verübt wurde, während einer Dauer von fünf oder mehr Jahren; 

 « 3° Die Schließung für eine Dauer von fünf oder mehr Jahren der Einrichtungen oder einer oder mehrerer Einrichtungen des Unternehmens, die dazu gedient hat/haben, die inkriminierte Tätigkeit auszuüben; 

 « 4° Die Beschlagnahmung des Gegenstandes, der zur Ausübung des Vergehens gedient hat oder dazu bestimmt war, oder des Gegenstandes, der das Ergebnis des Vergehens ist, ausgenommen Gegenstände, die für eine Rückgabe geeignet sind; 

 « 5° Das Verbot des Aufenthaltes entsprechend den Bestimmungen, die im Artikel 131-31 vorgesehen sind; 

 « 6° Das Verbot, für eine Dauer von fünf oder mehr Jahren, andere Schecks als solche auszustellen, welche die Abhebung von Mitteln durch den Aussteller erlauben oder solche, die genehmigt wurden. 

 « 7° Die Veröffentlichung oder Verteilung der ausgesprochenen Entscheidung gemäß den Bedingugen, die im Artikel 131-35 vorgesehen sind. 

 « Art 223-15-4. - Juristische Personen können unter den Bedingungen, die im Artikel 121-2 vorgesehen sind, für Übertretungen, die in diesem Abschnitt definiert sind, als strafrechtlich verantwortlich erklärt werden. 

 «Die verhängten Strafen für juristische Personen sind: 

 «1° Die Strafen, die gemäß den Bestimmungen laut Artikel 131-38 vorgesehen sind; 

 «2° Die Strafen, die im Artikel 131-39 erwähnt sind. 

 «Das Verbot, das in 2° des Artikels 131-39 erwähnt ist, bezieht sich auf die Aktivität der Ausübung oder auf die Umstände der Ausübung, unter denen das Vergehen begangen wurde.» 

Auszug aus dem Gesetz 
 


 

31.5.2001: Das Gesetz ist verabschiedet
 
 
Gesetz gegen Sekten in Frankreich verschärft

Paris, 31. Mai (AFP) - In Frankreich ist das Gesetz gegen Sekten verschärft worden. Die Pariser Nationalversammlung verabschiedete am Mittwochabend ein umstrittenes Gesetzespaket, das die Strafverfolgung von Sekten erleichtert. So wurde in den Strafkatalog das "betrügerische Ausnutzen" der Schwäche von potenziellen Mitgliedern aufgenommen. Auch erleichtert das Gesetz das Verbot von Sekten, wenn Mitglieder etwa des Medikamentenmissbrauchs oder Betrugs überführt werden. Die Scientology-Organisation, die in Frankreich als Sekte eingestuft wird, hatte eine Kampagne gegen das Gesetz geführt und gewarnt, die Justiz könne nun willkürlich jedwede religiöse Gruppe verbieten. Auch Washington äußerte sich besorgt über die "gefährlich zweideutige" Sprache des Gesetzestextes. Die katholische und protestantische Kirche in Frankreich erklärten, das Gesetz könne "grundlegende Freiheiten" beschädigen. 
© AFP 



Frankreich verschärft Gesetzgebung gegen Sekten

   Paris (dpa) - Das französische Parlament hat am Mittwoch die gesetzlichen Mittel im Kampf gegen Sekten 
verstärkt. Fast einstimmig stimmte die Nationalversammlung in letzter Lesung für das Gesetz. Es ermöglicht die 
Auflösung von Sekten, die von einem Gericht etwa wegen der Schädigung von Personen, der illegalen ärztlichen 
Betätigung oder des Betrugs schuldig gesprochen worden sind. Erleichtert wird mit den neuen gesetzlichen 
Bestimmungen auch die Verfolgung von Sekten- Führern. 
©dpa  302016 Mai 01 



Le Monde, 31.05.01 
Endgültige Annahme des Antisekten-Gesetzes durch die Abgeordneten

Der Gesetzesentwurf About-Picard, "mit der Absicht, die Vorbeugung gegen und die Strafverfolgung von sektiererischen Bewegungen zu verstärken", wurde am Mittwoch, dem 30, Mai, von den Abgeordneten unter Einstimmigkeit der parlamentarischen Gruppen angenommen.

Dieser Text, vom Senat am 3. Mai in zweiter Lesung gutgeheißen (Le Monde vom 5. Mai), erlaubt die gerichtliche Auflösung von juristischen Personen, welche das Ziel haben, "die psychologische oder physische Unterwerfung von Personen auszunützen", und die bereits wegen mehrerer Wiederholungen verurteilt wurden. Er erweitert die strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen für bestimmte schwere Vergehen. 

Er erstreckt das Delikt des betrügerischen Mißbrauchs der Schwäche auf die Situation von Personen "im Zustand der psychologischen oder physischen Unterwerfung, der durch schweren und wiederholten Druck oder durch Techniken, die geeignet sind, das Urteilsvermögen zu verändern, hervorgerufen wurde". Schließlich erlaubt er Vereinigungen, die gegen Sekten kämpfen und als gemeinnützig anerkannt sind, anstelle von Opfern in Verfahren Partei zu ergreifen. 

Justizministerin Marylise Lebranchu forderte im Namen der Regierung zu einer Abstimmung in Übereinstimmung mit dem vom Senat angenommenen Text auf. Die Berichterstatterin für den Gesetzesentwurf, die Abgeordnete Catherine Picard (PS), zögerte nicht, diesen Text als "Weltpremiere" zu qualifizieren. 

Die verschiedenen Versuche, auf die Parlamentarier Druck auszuüben, haben offenbar keine Früchte getragen. "Wir sind absolut davon begeistert, daß die Sekten wütend sein werden", erklärte Philippe Vuilque (PS), für den "die hohe amerikanische Administration von Scientology angesteckt ist". Der Abgeordnete Jean-Pierre Brard (PC) prangerte "eine noch nie dagewesene Kampagne der internationalen Lobby sektiererischer Vereinigungen" gegen den Gesetzestext an. 

Er meint, die Intervention des Präsidenten der französischen Bischofskonferenz, Kardinal Billé, und des Präsidenten der protestantischen Föderation, Pastor de Clermont, welche den Gesetzestext in einem Brief an den Premierminister kritisierten (Le Monde vom 23. Mai), habe "die Gewaltentrennung" verletzt. René André, ein Vertreter der RPR, meinte seinerseits, die beiden Geistlichen hätten "das Recht und die Pflicht, Stellung zu nehmen" und "es sei ein schlechtes Vorzeichen für die Anwendung des Gesetzestextes, ihnen dieses Recht abzusprechen". 
Xavier Ternisien 
Übersetzung: Friedrich Griess 



Le Monde, 31. 5. 2001 
Das Parlament verstärkt das gesetzliche Arsenal gegen die Sekten

Das Parlament hat am Mittwoch, dem 30. Mai, endgültig den Gesetzesvorschlag angenommen, der das gesetzliche Arsenal gegen die Sekten verstärkt, welcher am selben Tag von den Scientologen als "Ausnahmegesetz" angeprangert wurde. 

Alle politischen Gruppen der Linken und der Rechten traten dafür ein, für das Gesetz zu stimmen. Ein einziger Abgeordneter, François Goulard (DL, Morbihan) stimmte gegen die letzte Lesung durch die Nationalversammlung. In einem großen Pariser Hotel qualifizierte es Scientology, die schon im September eine Demonstration gegen den Text veranstaltet hatte, als "Ausnahmegesetz". Es sei das Werk "einer Handvoll Extremisten, die einen staatlichen Atheismus installieren wollten", erklärte Marc Bromberg, ein Verantwortlicher der Sekte. 

Vor zwei Wochen schrieben Kardinal Billé (Katholik) und Pastor de Clermont (Protestant) an den Premierminister, um ihm ihre Befürchtungen mitzuteilen, daß das Gesetz eventuell zu Angriffen auf die fundamentalen Freiheiten mißbraucht werden könnte. Das neue Gesetz wird der Justiz erlauben, Sekten aufzulösen, die von einem Gericht wegen Übertretungen wie Angriffe auf Personen, Mißbrauch des Vertrauens, Schwindels, Betrugs sowie unerlaubter Ausübung ärztlicher oder pharmazeutischer Tätigkeiten verurteilt wurden. 

"Eine Weltpremiere"

Dieses Gesetz könnte vor allem gegen Scientology angewendet werden, deren Verantwortliche oder ehemalige Verantwortliche bereits Gegenstand strafrechtlicher Verurteilungen waren. Das Gesetz wird es ebenso den Opfern erlauben, leichter die Sekten und ihre Gurus zu verfolgen, dank einer Erweiterung des Deliktes " betrügerischer Mißbrauch des Zustandes der Unwissenheit oder der Schwäche". Dieses Delikt ahndet das Verführen einer verwundbaren Person (Minderjährige, Kranke, Personen "im Zustand der physischen oder psychischen Suggestion") "zu einer Handlung oder zur Unterlassung einer Handlung, die ihr schweren Schaden zufügen können". Das Delikt kann mit drei Jahren Gefängnis und 2,5 Millionen Francs ( 381 122 Euros) Geldbuße bestraft werden. Der Gesetzesvorschlag wurde einmütig ursprünglich im Senat durch den Senator Nicolas About (RI, liberale Rechte) eingebracht und dann in der Nationalversammlung durch die sozialistische abgeordnete Catherine Picard. 

Im Senat gab es im Mai nur eine Handvoll Senatoren, die dagegen waren, wie den Zentristen Daniel Hoeffel oder Michel Caldaguès von der RPR. Frau Picard zufolge ist das neue Gesetzt eine "Weltpremiere", da es direkt und ausdrücklich gegen sektiererische Gruppen gerichtet ist, welche durch das Gesetz als Organisationen definiert werden, "deren Tätigkeiten das Ziel verfolgen oder als Ergebnis haben, eine physische oder psychische Abhängigkeit ihrer Anhänger zu erzeugen oder auszunützen." 

Frau Picard zufolge planen mehrere europäische Parlamente trotz der lebhaften Kritik vonseiten der amerikansichen Behörden, ähnliche Gesetze zu beschließen. 

Übersetzung: Friedrich Griess 



Frankfurter Rundschau vom 1.6.01 
Neues Gesetz in Frankreich
Sekten können leichter aufgelöst werden 

PARIS, 31. Mai (kna). Die französische Nationalversammlung hat ein seit langem umstrittenes Sektengesetz verabschiedet. Nach den neuen Bestimmungen können Sekten künftig leichter aufgelöst werden, wenn sie Personen schaden, illegal medizinische oder pharmazeutische Dienste anbieten oder des Betruges überführt werden. Der Gesetzentwurf wurde bei einer einzigen Gegenstimme mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Oppositionsfraktionen angenommen. 

Im Verlauf der Beratungen war ein umstrittener Straftatbestand der "Gehirnwäsche" aus dem Entwurf entfernt worden. Diese Formulierung hatte zu internationalen Protesten bei Kirchen und Juristen geführt. Statt dessen sieht das neue Gesetz vor, dass bestraft werden kann, wer "in betrügerischer Weise den Zustand der Schwäche oder der Unkenntnis eines anderen ausnutzt", sofern es sich dabei um Minderjährige, Alte, Kranke, Schwangere oder geistig und körperlich Behinderte handelt. 



Basler Zeitung vom 1.6.2001: 

Frankreich verschärft das Gesetz zur Bekämpfung von Sekten

Mit einer einzigen Gegenstimme verabschiedete die französische Nationalversammlung ein Gesetz zur Bekämpfung von Sekten, die leichtgläubige und manipulierbare Anhänger finanziell ausbeuten oder sie in Gefahr bringen. Beide Kirchen, die Scientology-Organisation und die USA äusserten Bedenken.

Paris. In Frankreich ist das Gesetz gegen Sekten verschärft worden. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete am Mittwochabend ein Gesetzespaket, das die Strafverfolgung von Sekten erleichtert. So wurde in den Strafkatalog unter anderem das «betrügerische Ausnützen» der Schwäche von potenziellen Mitgliedern aufgenommen. Damit hat der französische Staat inskünftig die gesetzliche Handhabe, als gemeingefährlich eingestufte Sekten, deren Bestimmungszweck es ist, «die psychische oder physische Unterwerfung von Personen auszunützen», gerichtlich aufzulösen und ihre Neugründung zu verhindern. 

Keine «geistige Manipulation»

Voraussetzung dafür ist, dass sie zuvor von der französischen Justiz bereits aufgrund der einschlägigen Paragraphen verurteilt worden sind. In diesem Sinn wurde die Definition des Betrugsdelikts ausgedehnt. Eine spezifische Straftat ist es, wenn Sektenführer «den Zustand geistiger oder körperlicher Abhängigkeiten ausnützen, welche das Ergebnis wiederholter massiver Beeinflussung oder die Folge von Techniken zur Trübung der Urteilskraft sind». 

Das Delikt der «geistigen Manipulation», das in einem ersten Entwurf des Anti-Sektengesetzes noch figurierte, wurde dagegen fallen gelassen, da es nach Ansicht der Regierung zu Missverständnissen Anlass geben könnte. In Sektenprozessen haben ausserdem anerkannte Organisationen, die sich für die Freiheit der Individuen einsetzen, die Möglichkeit, als zivile Nebenkläger 
aufzutreten. 

Glaubensfreiheit in Gefahr?

Frankreich ist damit das erste Land, das eine spezielle Gesetzgebung zur Bekämpfung von Sekten hat. Erstaunlich ist die Einmütigkeit, mit der nach dem Senat auch die Abgeordneten der Nationalversammlung dieses Gesetz mit nur einer Gegenstimme billigten. Denn mehrere Parlamentarier bestätigten, dass nicht nur diverse Sekten einen permanenten Druck ausgeübt hatten, sondern dass auch die USA stark lobbyierten. Das Lobbying der USA sei nicht weiter erstaunlich, meinte der sozialistische Abgeordnete Philippe Vuilque, denn «die amerikanische Verwaltung ist von der Scientology unterwandert». 

Bedenken am Gesetzestext meldeten auch Sprecher der katholischen und evangelischen Kirchen in Frankreich an. Sie befürchten, das Grundrecht der Glaubensfreiheit könne durch die unklare Definition des Begriffs Sekte in Frage gestellt werden. 

In Frankreich befinden sich schätzungsweise 300 000 Menschen unter dem Einfluss von Sekten. Das mörderische Drama der «Sonnentempler» ist noch in aller Erinnerung. Die Tragödie veranschaulichte, dass gewisse Sektenführer in ihrem apokalyptischem Wahnsinn bis zum Äussersten, dem kollektiven Selbstmord oder der Tötung, gehen können, und dass in bestimmten Situationen die psychisch abhängigen und manipulierbar gemachten Mitglieder Sekten-Gurus hilflos ausgeliefert sind. Einige Sekten bringen ihre Jünger dazu, selbst bei schweren und lebensgefährlichen Erkrankungen auf die Beschwörungen der Scharlatane zu vertrauen, statt sich von Medizinern behandeln zu lassen. 

Andere Fälle von finanzieller Ausbeutung beschäftigten bereits französische Gerichte. In der Gerichtschronik der Presse war zu lesen, wie leichtgläubige Mitbürger in der Hoffnung auf Erleuchtung Zehn- oder Hunderttausende von Francs in mehr als fragwürdige Kurse und Praktiken investierten. Zwar sind auch in Frankreich Dummheit und Leichtsinn nicht strafbar, dies ist aber kein Grund für den Staat, tatenlos zu bleiben. 
Rudolf Balmer 
 


 
 
Der Senat verabschiedet in zweiter Lesung den Text über den Kampf gegen die Sekten

Von Claude LEVY 

PARIS, 3. Mai (AFP). - Der Senat hat am Donnerstag im Laufe einer Diskussion einstimmig in zweiter Lesung, die von Ernsthaftigkeit und oft von Lebendigkeit geprägt war, den Gesetzesvorschlag über die "Vorbeugung und Strafverfolgung gegen die Sekten" verabschiedet, wobei er einige Änderungen anbrachte. 

Der Text wird in der zweiten Maihälfte in zweiter Lesung durch die Nationalversammlung überprüft werden. 

Die Senatoren, die in erster Lesung für die Auflösung sektiererischer Gruppen durch ein Dekret des Präsidenten der Republik eingetreten waren, schlossen sich der Version an, für welche die Abgeordneten [der Nationalversammlung] gestimmt hatten, die eine richterliche Auflösung vorsieht, wenn eine solche Gruppe mehrmals verurteilt wurde, vor allen wegen Verbrechen gegen das Leben, gegen die physische oder psychische Integrität, gegen die Freiheit der Person, wegen Gefährdung Minderjähriger, ungesetzlicher Ausübung der Medizin oder der Pharmazie, lügnerischer Veröffentlichungen, Betruges und Fälschungen. 

Die Senatoren gestatteten auf Initiative des Berichterstatters der Gesetzeskommission, Nicolas About (RI, Yvelines) ebenso dem Richter, im Fall eines Antrags auf Auflösung einer sektiererischen Gruppe, die wegen mehrerer Wiederholungen verurteilt wurde, die bestehenden Einrichtungen dieser Gruppe im gesamten Staatsterritorium aufzulösen. 

"Ethische Regelung"

Andererseits verwarfen die Senatoren das Delikt der "mentalen Manipulation", das Verwirrung hervorgerufen hatte, und ersetzten es auf Vorschlag von Herrn About durch Bestimmungen bezüglich "betrügerischen Mißbrauchs des Zustandes der Unwissenheit", die den bestehenden Bestimmungen des Strafgesetzes bezüglich der Gefährdung der Person hinzugefügt wurde. Die Regierung hat dazu ihre Zustimmung erteilt. 

"Wir haben den Kritiken Rechnung getragen. Wir wollen kein Delikt schaffen, das speziell gegen die Sekten gerichtet ist", erklärte der Berichterstatter. 

Die Senatoren haben jedoch, gegen den Vorschlag der Regierung, die Möglichkeit verworfen, daß Bürgermeister die Installation von Sekten in einer Entfernung von weniger als 200 Metern von einer Schule oder einem Hospiz verbieten können oder daß eine Errichtungsgenehmigung nötig wäre. Der Berichterstatter erklärte, die Bürgermeister "besäßen nicht die nötigen Informationen". 

Justizministerin Marylise Lebranchu erklärte, der Text stelle "einen signifikanten Fortschritt" dar, dank der "sich gegenseitig ergänzenden" Arbeit der Nationalversammlung, des Senats und der Regierung, welche es erlauben würde, "besser gegen Gruppen zu kämpfen, die wesentliche Werte unserer Demokratie angreifen". "Es handelt sich um einen Text der sozialen und ethischen Regulierung", bekräftigte sie. 

"Der Gesetzesvorschlag richtet sich nicht gegen die Glaubens- und Vereinsfreiheit. Er greift nur sektiererische Gruppen an, die wegen schwerer Vergehen mehrmals verurteilt wurden. Die Freiheit darf nicht dazu dienen, Delikte zu decken", erklärte Herr About. 

Einige Senatoren, darunter Daniel Hoeffel (Zentrum, Bas-Rhin) und vor allem Michel Caldaguès (RPR, Paris), der lange in der Debatte gekämpft und gegen den Text gestimmt hatte, ebenso wie Emmanuel Hamel (RPR, Rhône) und Jean-Yves Autexier (MDC, Paris), teilten ihre Bedenken und ihre Beunruhigung mit. 

cl/dch/mv 

Übersetzung: Friedrich Griess

Der Wortlaut der Debatte im Senat in französischer Sprache ist abrufbar unter
http://www.senat.fr/cra/s20010503/s20010503H10.html#toc13
bis
http://www.senat.fr/cra/s20010503/s20010503H21.html#toc13



Am 22.6.2000 wurde von der französischen Nationalversammlung ein Gesetzentwurf  in erster Lesung beschlossen.
 

Ein Gesetz ist das noch nicht. Dazu bedarf es weiterer Schritte.
Hier ein Überblick über den Inhalt des Gesetzentwurfes.
Der Text in deutscher Übersetzung von Friedrich Griess ist in der Website der GSK zu finden:

Auf diese Übersetzung stützt sich auch diese Zusammenfassung.
Das "Original" mit den handschriftlichen Änderungen befindet sich im Internet-Angebot der Nationalversammlung:




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