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1996 hat der Bundestag die Enquete-Kommission eingesetzt.
"Damit folgte er der am 25. Oktober 1995 ausgesprochenen Empfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, zur Klärung einer Fülle von Rechtsfragen, die besorgte Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuß herangetragen hatten, eine Enquete-Kommission einzusetzen."
(Bericht Buchausgabe Seite 19, Bundestagsdrucksache 13/10950 Seite 13).
Schon 1991 hatte eine Initiative der Bundestagspräsidentin
50.000 Unterschriften mit der Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
übergeben, AGPF Aktuell I/1991
"Wo Gesetze verletzt werden, wo gegen Grundrechte verstoßen wird, wo gar unter dem Deckmantel der Religiosität strafbare Handlungen begangen werden, kann der Staat nicht untätig bleiben."stammt aus dem Vorwort der Kommissions-Vorsitzenden Ortrun Schätzle zum Bericht,
„Keine Gefahr für Staat und Gesellschaft" ?
Immer wieder wird die Enquete-Kommission
dahingehend zitiert, Sekten seien „keine Gefahr für Staat und Gesellschaft".
So zum Beispiel von Prof. Dr. Kriele,
vgl. Kriele & Kriele
Kriele wundert sich (Besier/Scheuch: "Die
neuen Inquisitoren", Seite 306 Kriele: Die rechtspolitischen Empfehlungen
der Sektenkommission):
"Der Endbericht der Enquete-Kommission des Bundestages "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" zeigt eine doppelte Zwiespältigkeit:Das ist mit dem vollständigen Zitat leicht aufzuklären.
1. Einerseits gibt er Entwarnung: Die untersuchten Gruppen stellten derzeit „keine Gefahr dar für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich relevante Bereiche" (S. 378/149). [Anm. 2] Andererseits enthält er eine Reihe von Empfehlungen, die nur sinnvoll wären, wenn sie doch eine Gefahr, und zwar eine höchst akute und schwerwiegende Gefahr darstellten."
"Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellen gesamtgesellschaftlich gesehen die neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen keine Gefahr dar für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich relevante Bereiche. Die hier zu beobachtenden Aktivitäten einiger Radikalorganisationen jedoch lassen Wachsamkeit, ggf. staatliche Gegenmaßnahmen angezeigt sein.Es ist ein sehr großer Unterschied, ob etwas "gesamtgesellschaftlich gesehen" eine Gefahr "für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich relevante Bereiche",In diesem Zusammenhang sind besonders Angebote des Psycho- und Lebenshilfemarktes zu sehen, Seminarangebote zu Persönlichkeitsentwicklung, Unternehmens- und Managementberatung, Strukturvertriebe und Multi-Level-Marketing-Firmen mit den sogenannten "Schnellball-Systemen" als deren krasseste Form. Die Übergänge zwischen neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen und Trainingsschulungs- oder Direktvertriebsunternehmen können fließend sein."
Eine Empfehlungen der Enquete-Kommission:
6.2.2 Neu zu schaffende Rechtsvorschriften
6.2.2.2 Einführung einer gesetzlichen
Regelung betreffend die staatliche
Förderung privater Beratungs- und
Informationsstellen
Die Kommission teilt nach den in Kapitel
5.5.5.2 dargestellten Ergebnissen der Anhörung der Verfassungsexperten
nicht die Auffassung der Bundesregierung, daß eine gesetzliche Grundlage
für die Förderung privater Informations- und Beratungsstellen
grundsätzlich verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist. Für den
Staat kann sich unmittelbar aus Grundrechten eine Verpflichtung ergeben,
ein geschütztes Rechtsgut, insbesondere Leben und körperliche
Unversehrtheit, vor rechtswidrigen Verletzungen durch Dritte, auch Private,
zu bewahren.
Die Kommission fordert daher den 14. Deutschen
Bundestag auf, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Möglichkeit
der direkten staatlichen Förderung von privaten Institutionen ausdrücklich
eröffnet und zuläßt.
Zu dieser
Empfehlung hat die AGPF einen Gesetzesvorschlag erarbeitet,
wiedergegeben in AGPF-Info
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