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| Die AGPF unterhält keine Beratungsstelle,
sondern bietet präferenzfreie zentrale Vermittlung zu den jeweils
geeigneten und qualifizierten Beratungsstellen und Informationsangeboten.
Dazu: Mitgliedsvereine
Der Begriff: Die AGPF verwendet den Begriff Sektenberatung ebenso wie den Begriff "Sekte", nämlich umgangssprachlich, vgl. Zum Begriff "Sekte" http://www.AGPF.de/Begriff.htm |
Was
ist Sektenberatung?
Es ist bisher nicht üblich, auf
Angebote des Psychomarktes die sonst üblichen Begriffe anzuwenden.
Das erschwert Fragestellungen und Anworten.
Neben Wirksamkeit (also Qualität)
und Preisen geht es auch um Risiken und Nebenwirkungen.
Dazu auch: Definition
"Sektenberatung"
Zur Sekten- und Psychomarktberatung gehört:
| Medizin und Glaube
Viele Heilverfahren und Medikamente scheinen hauptsächlich deshalb zu wirken, weil der Patient an die Wirksamkeit glaubt. Das ist keineswegs ungewöhnlich und rechtfertigt es nicht, denen grundsätzlich mit Misstrauen zu begegnen.Es ist dringend davon abzuraten, die reguläre medizinische Behandlung zu Gunsten "alternativer" Medikamente oder Verfahren abzubrechen. Verallgemeinert lässt sich sagen: Wer Wirksamkeitsversprechen abgibt, ist oft kaum anders zu beurteilen, wie ein Marktschreier. "Naturheilkunde" ist ein ziemlich nichtssagender Begriff. Manches davon fällt unter die "alternative" Medizin. Andererseits gibt es auch pflanzliche Medikamente, die wirksam sind. Für diese gilt dann aber auch die üblich Warnung vor den Rsikien und Nebenwirkungen. Bei homöopathischen Medikamenten ist die Wirksamkeit umstritten. Dafür sollen diese auch keine Risiken und Nebenwirkungen haben. Angebliche homöopathische Mittel werden gelegentlich auch als Eigenherstellung oder als "Nahrungsergänzungmittel" verkauft. Dann werden auch ohne Rücksicht auf das Verbot des Heilmittelwerbegesetzes Wirkungsversprechen abgegeben. Hier gilt: Wenn eine Wirkung für ein angebliches Medikament nicht nachweis bar ist, dann gilt das erst recht, wenn derselbe Stoff als Nahrungsergänzung verkauft wird. Wenn dann riesige Mengen davon genommen werden, können völlig unvorhersehbare Komplikationen auftreten. |
Vereine und Initiativen:
Etwa 30 Vereine bieten Beratung über Sektenprobleme als Zweck des Vereins an.Kirchen:
Außerdem etwa 150 Beauftragte der Kirchen, teils hauptamtlich, teils nebenamtlich.Behörden:
Die meisten Stellen in den Behörden erklären ausdrücklich, keine Beratung anzubieten.
Allerdings ist damit die Beratung im Sinne der unten aufgeführten Definition gemeint, nämlich als Anwendung von Informationen für einen bestimmten Interessenten. Viele Behörden sind durchaus bereit, allgemeine Informationen zu geben, also ohne Anwendung auf den konkreten Einzelfall.
Das Modellprojekt der Bundesregierung zur Sektenberatung
Die Bundesregierung hat vom Oktober 2000
bis zum Juni 2003 ein Modellprojekt "Prävention im Bereich der 'So
genannten Sekten und
Psychogruppen' " durchgeführt.
Wegen dieses Titel wurden vielfach überzogene
Erwartungen an dieses Projekt gestellt.
Tatsächlich galt es der Qualifizierung
der "Beraterinnen und Berater in den psychosozialen Beratungsstellen (Ehe-,
Lebens-, Familien-, Erziehungsberatungsstellen und anderen Fachdiensten)",
wie sich allerdings bereits aus der Ausschreibung ergab:
Dieser Begriff wurde erstmals "amtlich" im Protokoll der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 7. März 1996 in Berlin erwähnt vgl. AGPF-Info 2/96
Ergebnisprotokoll (Auszug)In den Ausschreibungen für das Modellprojekt des Bundes zur Qualifizierung der Beratung heißt es:
TOP 5: Scientology-Organisation
5. Die Regierungschefs der Länder stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sicher, daß scientologybetroffene Bürger eine Anlaufstelle haben.
"Zentrale Zielsetzung des Modellprojektes ist es daher, Beraterinnen und Berater in den psychosozialen Beratungsstellen (Ehe-, Lebens-, Familien-, Erziehungsberatungsstellen und anderen Fachdiensten) für ihre Beratungsaufgaben auf diesem speziellen Feld zu qualifizieren, da diese in der Regel die Anlaufstelle für Sektenopfer sowie deren Angehörige sind."Nach Einschätzung der AGPF ist dies aber nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
Die AGPF hat deshalb das Bundesministerium um Auskunft gebeten, wie man dort zu dieser Einschätzung gelangt sei.
Mit Schreiben vom 22.11.2000 hat das Ministerium mitgeteilt:
"Die staatlichen Institutionen, die sich mit dem Komplex der "Sogenannten Sekten und Psychogruppen“ befassen, sind ausschließlich Informationsstellen. Daher sind in der Regel die psychosozialen Beratungsstellen die Anlaufstellen für Sektenopfer sowie deren Angehörige; nicht zuletzt, auf Rat der staatlichen Informationsstellen.Die AGPF hat mit Schreiben vom 6.12.2000 hat die AGPF um Präzisierung gebeten:
Diese Erfahrung haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, die an der konzeptionellen Entwicklung des Modells beteiligt waren, bestätigt."
"Die Aussage, die psychosozialen Beratungsstellen seien in der Regel die Anlaufstelle für Sektenopfer sowie deren Angehörige, betrifft keineswegs nur staatliche Institutionen. In der Mehrzahl dürfte es sich sogar um private oder konfessionelle Einrichtungen handeln.Mit Schreiben vom 3.1.2001 hat das Ministerium dazu mitgeteilt:
Selbst wenn - wie Sie schreiben - "die staatlichen Institutionen, die sich mit dem Komplex der "Sogenannten Sekten und Psychogruppen“ befassen, ... ausschließlich Informationsstellen" sind, folgt daraus noch keineswegs, daß "daher ... in der Regel die psychosozialen Beratungsstellen die Anlaufstellen für Sektenopfer " sind."
"In meinem Schreiben vom 22. November 2000 ist die von Ihnen erbetene Klarstellung abschließend vorgenommen worden. Eine weitere Ausführung dazu ist mir daher nicht möglich."Da es letztlich nicht um die Formulierung in den Ausschreibungen geht, sondern vielmehr darum welcher Standpunkt in Zukunft vertreten wird, hat die AGPF mit Schreiben vom 11.1.2001 um Mitteilung gebeten, "ob diese Auffassung auch zukünftig von Ihrem Hause vertreten wird."
Dazu hat das Ministerium mit Schreiben
vom 18.1.2001 mitgeteilt, "dass eine Aussage für die Zukunft in der
von Ihnen angesprochenen Angelegenheit nicht getroffen werden kann."
Es gibt keine einheitliche Definition
zum Begriff Sektenberatung.
In der AGPF-Satzung
heißt es dazu:
Der Verein will durch Aufklärung und Beratung Hilfe bei der Beurteilung von Angeboten geben, welche die Entscheidungsfähigkeit des Menschen so beeinflussen könnten, daß dieser in geistige und psychische Abhängigkeit geraten kann."Aufklärung und Beratung":
Insbesondere soll der Verein
...
6. die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrnehmen
§ 13 UWG - Gesetz gegen den unlauterenWettbewerb undNach § 13 UWG können Unterlassungsansprüche gegen Verletzung dieses Gesetzes geltend gemacht werden
§ 13 AGBG - Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
"von rechtsfähigen Verbänden, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen.""Aufklärung": Dazu gehört zum Beispiel diese Website.
"Beratung": Die AGPF verwendet folgende Definition:
Beratung ist die Anwendung von Informationen für einen bestimmten Interessenten, für dessen Einzelfall aufbereitet unter Anwendung von Sachkenntnissen (z.B. über bestimmte Anbieter oder Sekten, deren Angebote, Methoden und Gefahren) oder Fachkenntnissen (z.B. Psychologie, Recht).Es kommt demnach weder darauf an, ob diese Beratung durch ein persönliches Gespräch, telephonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt. Ebensowenig kommt es auf die Dauer der Beratung an. Gerade ein hoch spezialisierter Berater kann in manchen Fällen sofort erkennen, worauf es ankommt. Hier kann ein Telephonat von wenigen Minuten ausreichen. In anderen Fällen ist gerade das Gespräch selbst die Beratung.
Auf einigen Gebieten gibt es Einschränkungen:
Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte
vornehmen. Alle anderen machen sich strafbar.
Auch auf dem Gebiet der Gesundheitsberatung
gibt es Einschränkungen: Diagnose und Behandlung dürfen nur von
approbierten Ärzten oder Psychologen vorgenommen werden.
Vgl. dazu: Auch
Wunderheiler brauchen eine Erlaubnis
Verbraucher-Beratung /Verbraucherschutz
Vielfach handelt es sich um Verbraucherberatung. Jemand ist irgendwo Mitglied geworden und/oder hat Unterricht, Kurse oder Unterweisung gebucht, gekauft oder bestellt und will wissen, ob der Anbieter seriös ist, was das Angebot für ihn persönlich zu bedeuten hat, ob es Risiken gibt und ob und wie er aus der Sache wieder rauskommt.
Fast alle Sekten sind Anbieter auf dem Psychomarkt.Ausstiegs-Beratung
Mit einer einfachen Kündigung ist
es oft nicht getan. Vielfach gibt es Abhängigkeiten. Deshalb wird
hier auch nicht von Kündigung gesprochen, sondern von Ausstieg. Dieser
kann äußerst schwierig sein. Manche Sekten wenden gezielt Methoden
an, die in die psychische Abhängigkeit führen können. Solche
Abhängigkeiten sind auf anderen Gebieten durchaus bekannt. So spricht
man von Hörigkeit oder Therapiesucht.
Die Beratungskraft muß die Methoden kennen, die zur Abhängigkeit führen können
Minister Blüm:
"Wir haben das Problem lange unterschätzt ...Ministerin Nolte:
Am Geld darf das nicht scheitern. Wir brauchen ein öffentliches System von Ausstiegsberatern. Um in der Terminologie der Militärs zu bleiben: Wir brauchen ein psychologisches Rotes Kreuz, das die Verwundeten, wie Sanitäter im Krieg, vom Schlachtfeld holt. Den Scientologen soll klarwerden: Wir meinen es ernst. Die müssen wissen, dass das Spiel aus ist
(Der Spiegel 48/95 Gespräch mit Minister Blüm: "Das ist Psychokrieg").
Es sei... wichtig, Wege zu finden, um Anhängern den Ausstieg zu erleichtern
(Die Welt 29.11.95)
Was Beratung ist, richtet sich in erster
Linie danach, was der Interessent will.
Will er Rechtsberatung, bekommt er diese
und keine Belehrungen über das Rechtssystem. Niemand kommt auf die
Idee, den Erfolg der Rechtsberatung an der angewandten Beratungsmethode
zu messen.
Die AGPF hat eine Umfrage unter den Mitgliedsvereinen
durchgeführt.
Das Ergebnis hat die AGPF der Vorsitzenden
der Enquete-Kommission mitgeteilt:
| Absender: AGPF
Frau
D-53113 Bonn 3.2.98 Betr.: Beratungsbedarf Sehr geehrte Frau Schätzle, die AGPF hat eine Umfrage unter den Mitgliedsvereinen der AGPF durchgeführt, um festzustellen, welche Bedürfnisse die Kunden der Beratungsstellen haben. Von den Anfragern erwarten: 75% Auskünfte oder Beratung zu
bestimmten Sekten
Nach der bisher erst vorläufigen Auswertung erwartet somit der weitaus größe Teil der Anfrager Informationen und Fakten zu bestimmten Sekten. Die abschließende Auswertung werde
ich Ihnen baldmöglichst zukommen lassen.
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Beratung = Psychologische Beratung?
Neuerdings wird der Begriff Beratung willkürlich
auf bestimmte Bereiche schränkt.
Das gilt zum Beispiel für ein Gutachten,
angefertigt für die Enquete-Kommission
des Bundestages und veröffentlicht von derselben in Buchform:
"Zur Qualifizierung von Beratungsarbeit im Spannungsfeld sogenannter Sekten und Psychogruppen: Kriterien und Strategien" von Dipl. Psych. Beate Roderigo.Das Gutachten sollte sich also nicht etwa mit einer bestimmten Form der Beratung befassen, sondern allgemein mit "Beratungsarbeit".
Roderigo definiert (Seite 488) die 3.1 Aufgabenbereiche. Auf 3.1.1 Information und Aufklärung (deren Notwendigkeit sie ausdrücklich anerkennt) folgt sogleich 3.1.2 Psychologische Beratung. Danach folgt dann 3.1.3 Mediation.
Demnach wird jede Beratung, die nicht als
psychologische Beratung definiert wird, kurzerhand der Rubrik "Information
und Aufklärung" zugeschlagen.
Ein sachlicher Grund dafür ist nicht
erkennbar.
Allerdings war damals bereits ein von der Bundesregierung zu finanzierendes Projekt im Gespräch, in dem es genau um die Qualifizierung der Beratung gehen sollte, vgl.
Es ist somit nicht verwunderlich, wenn vermutet wird, daß das Projekt "passgenau und möglicherweise ausschliesslich auf das Roderigo-Konzept ausgerichtet ist", so Dr. Richard Ziegert in einem Artikel überDer Ursachen-Konflikt
Unterschiedliche Meinungen beruhen zum
Teil darauf, daß Berater nach der Ursache dafür suchen, warum
jemand in eine Sekte geraten ist. Dabei wird meist von der freien Willensbestimmung
ausgegangen, Täuschung und unlautere Werbung wird verneint und unterstellt,
daß es sich um den Beitritt zu einer der als Neue Religiöse
Bewegung (NRB) bezeichneten Organisationen handelt. Die daraus enstandenen
Probleme werden als Probleme der Konversion verstanden, also des Wechsels
einer Religion.
Da häufig Familienangehörige um Beratung nachsuchen, ist es durchaus vorgekommen, daß falsche Erziehung als Ursache angenommen und den Angehörigen nahegelegt wurde, sich einer Familientherapie zu unterziehen. In manchen Fällen wurde so aus einer Sektenberatung auch eine Eheberatung.
Um Mißverständnissen vorzubeugen:
Selbstverständlich gibt es Fälle, auf die all dies zutrifft.
Darum geht es hier nicht.
Sekten-Probleme in Wahrheit Familien-Probleme?
Reinhart Hummel hat in einem Artikel über "30 Jahre ISKCON-Deutschland" (EZW-Materialdienst 4/99) geschrieben:
"Umstritten war auch die Rolle der Kirchen in der sogenannten Sektenberatung. Gruppierungen wie die ISKCON wünschen sich verständlicherweise eine vorurteilsfreie Beratung.Die Behauptung, dass manche scheinbaren Sektenprobleme in Wirklichkeit Familienprobleme sind, hat Anfang der 80ger Jahre zu erheblichem Wirbel geführt. Nicht nur Eltern verwahrten sich gegen derartige "Schuldzuweisungen".
Dass manche scheinbaren Sektenprobleme in Wirklichkeit Familienprobleme sind, ist einsichtigen Beobachtern längst klar. ..."
Trotz intensiver Suche habe ich nie eine nachvollziehbare Begründung für die Behauptung gefunden, dass manche scheinbaren Sektenprobleme in Wirklichkeit Familienprobleme sind.
Offenbar hat es sich demnach um eine Verallgemeinerung des persönlichen Eindrucks von Einzelfällen gehandelt.
Eine solche Verallgemeinerung ist nur zulässig, wenn sie eine gewisse statistische Relevanz hat. Entsprechende Angaben habe ich nirgendwo gefunden.
Lediglich in unveröffentlichten Studien von Petermann von 1981 und 1982 finden sich Zahlen. Die Zahl der Befragten zur jeweiligen Problemstellung war allerdings so klein, daß man dem keine statistische Relevanz beimessen kann.
Wenn ich mich richtig erinnere, spielten familiäre Probleme bei etwa 10% der Befragten eine Rolle. Bei so einem geringem Prozentsatz kommt der Zahl der Befragten natürlich eine große Bedeutung zu.
Petermann selbst erwähnte in einem
späteren Aufsatz diese Zahlen nicht und das Thema nur beiläufig
unter Bezugnahme auf andere Autoren.
Petermann fügte hinzu:
"... wobei sich diese Schlüsse auf Einzelfälle stützen und vorsichtig behandelt werden müssen".Diese Vorsicht ist dann gelegentlich abhanden gekommen.
(Franz Petermann in: Beratung im Umfeld von Jugendreligionen, 1984, Seite 182).
Zwar findet sich in der Literatur die eine oder andere diesbezügliche Bemerkung, die dann durch Fußnote in anderen Arbeiten als Beleg erscheint. Belegt wird dadurch aber allenfalls, daß eine bestimmte Meinung auch von anderen vertreten wird.
Der Mangel an statistisch relevanten Daten
kann dadurch nicht behoben werden.
Manche Betroffenen haben es als unangemessene
Schuldzuweisung empfunden, wenn sie sich unversehens in der Rolle des Verantwortlichen
gefunden haben.
Sie haben sich dagegen verwahrt.
Daraus entstanden bereits anfangs der
80ger Jahre unter dem Stichwort "Schuldzuweisung" heftige Konflikte.
Viele Betroffene ließen sich nicht
davon abbringen, daß nicht der Zustand ihrer Beziehung ursächlich
sei, sondern vielmehr die Methoden der jeweiligen Sekte.
Die Medien berichten immer mal wieder über "Streit" unter "Sektenkritikern".
Die unterschiedlichen Meinungen beruhen
selbstverständlich auch aus den unterschiedlichen fachlichen Ansätzen.
So sind manche der Meinung, Aufklärung
und Information an sich würde die Probleme beseitigen.
Andere halten gesetzliche Regelungen für
erforderlich.
Wieder andere halten Gespräche für
sinnvoll.
Dazu: ISKCON
an den runden Tisch?
1981 hat der 1999 verstorbene amerikanische
Psychiater Louis West anläßlich eines Kongresses der AGPF in
einem Vortrag über Die
Kulte als Problem der öffentlichen Gesundheit über die
merkwürdigen Bundesgenossen der Kulte gesprochen.
1985 hat sich Rüdiger
Hauth zum Thema " 'Böse Kritiker' und 'wohlwollende Wissenschaftler'
" geäußert.
Diese Problematik ist bis heute unverändert.