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Die AGPF ist ein Bundesverband von Vereinen,
die sich kritisch mit Sekten, Kulten, Psychogruppen und dem Psychomarkt
befassen.
Die AGPF ist weltanschaulich, religiös
und politisch neutral.
Die AGPF benutzt den Begriff "Sekte" deshalb
auch nicht im religionswissenschaftlichen Sinne, sondern als Begriff der
Umgangssprache, als "Sammelbegriff".
Nicht jede Kritik an einer Sekte betrifft
alle Sekten.
Die AGPF befaßt sich insbesondere unter Aspekten des Verbraucherschutzes mit Sekten. Die meisten Sekten verkaufen Dienstleistungen und Waren. Bei manchen Sekten ist dies der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Darüberhinaus bieten die meisten Sekten einem Teil ihrer Kunden auch die Mitgliedschaft an, nicht selten extrem teuer, als Voraussetzung für Dienstleistungen zum Erwerb von Fähigkeiten, die oft in den Bereich des Aberglaubens gehören.
Zum Verbraucherschutz gehören Informationen über Angebote und Warnungen vor finanzieller Übervorteilung, Rechtsverlust, Betrug, gesundheitlichen Gefahren, vor Risiken und Nebenwirkungen angebotener Waren und Verfahren.
Die AGPF prüft, ob dabei die Gesetze eingehalten werden, insbesondere das AGBG (das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das "Kleingedruckte") und das UWG (das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, nach dem "sittenwidrige" und irreführende Werbung unzulässig ist). Beide Gesetze sehen die Verbandsklage vor. Die AGPF ist berechtigt, von diesem Instrument des Verbraucherschutzes Gebrauch zu machen. So ist es sicher "wettbewerbswidrig", wenn in der Scientology-Organisation nach Auswertung des Persönlichkeitstests behauptet wird, der Interessent sei selbstmordgefährdet.
Sekten bezeichnen Verträge und Werbung
nicht nicht selten anders. So schreibt die Scientology-Organisation grundsätzlich
nur von "Spenden", auch wenn es sich dabei um den Preis für eine ganz
konkrete Leistung handelt.
Grundrechte: Die meisten Angebote sollen
Angeblich die Persönlichkeit des Kunden verbessern. Die bei der Anpreisung,
dem Verkauf und der Ausübung der Verfahren angewandten Methoden tangieren
vielfach die Menschenwürde. Damit ist der Kernbereich der Grundrechte
berührt. Der Schutz der Grundrechte muß deshalb zwangsläufig
den Verbraucherschutz ergänzen.
Die psychische Abhängigkeit und die
Gefährdung der seelischen und körperlichen Gesundheit gehören
zu den wichtigsten Gefahren. Zu den Methoden mancher Sekten gehört
die Feststellung angeblicher Mängel der Persönlichkeit, die Zuweisung
der Ursache dafür an Familie und Partner und damit die Zerstörung
von familiären und persönlichen Bindungen. Der Betroffene verliert
damit auch seine bisherigen sozialen Bindungen, Möglichkeiten der
Kontrolle, Kritikfähigkeit und vor allem die Möglichkeit, den
eingeschlagenen Weg zu überdenken und auszusteigen.
Oft werden Familie und Partner als Ursache
angeblicher oder tatsächlicher gesundheitlicher oder sozialer Probleme
Dargestellt und Trennung als Abhilfe empfohlen.
Die Angebote von Sekten werden meist nicht
als solche bezeichnet. Tatsächlich bieten die meisten Sekten Lebenshilfe
und Psychokurse an, vielfach auch Heilbehandlung oder Psychotherapie.
Der Verbraucherschutz kann die Waren oder Leistungen üblicherweise durch Tests prüfen. Sekten bieten vielfach angebliches Geheimwissen an, welches aber nicht selten erst nach langwierigen und kostspieligen Vorbereitungen vermittelt wird. Geheimhaltung gehört meist zum System und wird nicht selten sogar in die Werbung integriert. Dennoch lassen sich die Angebote an objektiven Kriterien prüfen.
Eine wichtigste Erkenntnisquelle sind dabei
Erfahrungsberichte. Das gilt im übrigen bei neuen oder neuartigen
Gefahren fast immer. Deren Inhalt wird selbstverständlich nicht ungeprüft
als richtig übernommen, sondern durch Vergleich mit anderen Quellen
auf Plausibilität und Wahrscheinlichkeit überprüft.
| Aus: AGPF-Info
9/98 Vor 20 Jahren: Massenmord in Jonestown - AGPF gegründet
Am 9.12.1978 wurde die AGPF als Verein
konstituiert, ganz unter dem Eindruck des Massenmordes und der Frage, ob
sich so etwas wiederholen könne. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft
war bereits 1977 auf Initiative von Dr. Klaus Karbe erfolgt. Anfang 1978
wurde eine "Dokumentation über die Auswirkungen der Jugendreligionen
auf Jugendliche in Einzelfällen" veröffentlicht und ein erster
Fachkongress (1) angeregt. Weitere Kongresse folgten
1981 (2) und 1984 (3).
Die AGPF hat heute 17 Vereine als Mitglieder. Die Neutralität ist in der Satzung verankert. Ebenso der Verbraucherschutz: "Der Verein will durch Aufklärung und Beratung Hilfe bei der Beurteilung von Angeboten geben ...". Den Begriff "Sekte" verwendet die AGPF lediglich als umgangssprachlichen Sammelbegriff (7). Die AGPF unterhält keine Beratungsstelle,
sondern bietet präferenzfreie zentrale Vermittlung zu den jeweils
geeigneten und qualifizierten Beratungsstellen und Informationsangeboten.
* Singer: Sekten - Wie Menschen ihre Freiheit
verlieren und wiedergewinnen können. Auer, Heidelberg, 1997
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