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Zunächst hat der ACP
die Grass-Sekte promoted. Zeitweilig
war das ACP-Blatt voll von Fotos und angeblichen Aussagen von Politprominenz.
Damals galt der ACP noch als Sprachrohr des vermeintlichen Wählerpotentials
der christlichen Fundamentalisten, insbesondere von pfingstlerischen Gruppierungen.
Allerdings distanzierten sich die Evangelikalen (>>).
Dann tauchte der Verdacht auf, der ACP, Matthias und sein Werbeblatt seien
nichts anderes als eine bezahlte PR-Agentur für obskure Organisationen
(>>), zum Beispiel den VPM.
Darüber berichteteten immer mal wieder diejenigen, die sich auch mit
Sekten befassen. Zum Beispiel die AGPF und Hansjörg Hemminger.
Seither spart Matthias nicht gerade mit massiver Kritik insbesondere gegen
Sektenbeauftragte der Kirchen, aber auch gegen Journalisten. 2002 berichtete
er lobend über die ehemalige Scientology-Kritikerin Renate Hartwig
(>>) und deren Feldzug gegen die "Kritiker-Sekte"
und bot ein Forum für Leserbriefe von Scientologen (>>),
die sich ihrerseits lobend über Hartwig geäussert haben.
Als
"Mann, der die Verleumder das Fürchten lehrt" bezeichnet der ACP Martin
Kriele.
Berichtet wird über einen Prozess, der durch Vergleich erledigt wurde, in dem also gerade nicht entschieden wurde, dass jemand ein Verleumder ist. |
Verurteilung eines TV-Journalisten erfunden
Oberlandesgericht (>>):
"Gravierende Rufschädigung".
Dazu auch >>:
Die Gerichtsentscheidungen in Sachen Fromm gegen ACP und Matthias
Lediglich wegen der Kosten
erhoben der ACP und Matthias Widerspruch. Das OLG stellte fest: "Die blickfangmäßig
herausgestellte Behauptung, der Antragsteller sei 'rechtskräftig verurteilt'
worden, stellt für einen Fernsehjournalisten eine gravierende Rufschädigung
dar."
Zu der Behauptung selbst
erwähnte der ACP beiläfufig, die Behauptung sei nicht von ACP
und Matthias zu verantworten, weil der beanstandete Artikel nicht in der
Verantwortung des ACP liege. Vielmehr handele es sich um "Sonderseiten
der Aktion Funk und Fernsehen e.V.". Für das Gericht war das
ohne Interesse, da ja gegen das Verbot selbst kein Widerspruch eingelegt
worden war. Auf der Magazin-Seite wird nicht erwähnt, dass AFF beteiligt
ist. Das hätte auch allerdings nichts genützt.
Der ACP reagierte damit
auf einen kritischen Bericht von Rainer Fromm im ZDF-Magazins "Kennzeichen
D" über den ACP vom 26.5.1999.
Die Behauptung über
die angebliche Verurteilung war nur ein Teil der daraufhin aufgestellten
Behauptungen des ACP.
Unter dem Bild von Olaf
Buhl heisst es:
"Olaf Buhl (46), Leiter von Kennzeichen D, kath, ledig, wohnt in Wiesbaden"Mit diesen Angaben über Olaf Buhls Privatleben sollte ihm wohl angedeutet werden, dass man über ihn Bescheid wisse.
Der Text über Rainer Fromm:
"Am 17.11.97 mußte Fromms Anwalt ... folgende Erklärung abgeben: Herr Rainer Fromm verpflichtet sich ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht ... bei Vermeidung einer für jeden Fall schuldhaften Zuwiderhandlung zu zahlenden Konventionsstrafe in Höhe von DM 1500 zu unterlassen ..."Unmittelbar unter diesem Text über Fromm heisst es:
Quelle: Buch 'Die neuen Inquisitoren - Religionsfreiheit und Glaubensneid' Band II S 460
"Der Pressechef des Bundesgrenzschutzes am Flughafen Frankfurt teilte nach eindeutigen Erfahrungen mit Kennzeichen D mit daß sie keine Probleme mit dem ZDF wohl aber solche mit Kennzeichen D im ZDF hatten"Rechts davon behauptet der ACP, Dr. Rainer Fromm sei "wegen anderer Produktionen bereits umstritten":
Der folgende Bericht ging uns vom Landesamt für Verfassungsschutz (Erfurt) zu:Der ACP berichtet also nur darüber, was weggelassen wurde. Nicht aber über die eigentlichen Vorwürfe. Stattdessen stellt der ACP der Meinung der TV-Sendung die Meinung eines Tageszeitungsjournalisten gegenüber, ohne jeden Hinweis darauf, warum diese Meinung richtig sein soll.
Kennzeichen D: Manipulation?
Ist der Thüringer Verfassungsschutzpräsident ein Rechtsradikaler?
Mehrere Lokalzeitungen Thüringens berichteten es übereinstimmend: Der Verfassungsschutzpräsident Dr. Helmut Roewer fordere eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Dritten Reich. Man müsse - so während einer öffentlichen Veranstaltung - von den guten und bösen Seiten berichten. Um jede Missdeutung auszuschließen erläuterte er für die ZDF Sendung Kennzeichen D das Positive: Die Attentäter des 20 Juli, allen voran Oberst Graf Schenk von Stauffenberg (s. Bild), der die Bombe vor die Füße des Führers legte (20.07.1944).
Bei der Ausstrahlung der Sendung sparten die Produzenten dann den klärenden Hinweis auf die Männer des 20 Juli aus. Die Kritiker Dr. Roewers erhielten dagegen ausreichend Sendezeit um den Verfassungsschutzpräsidenten für die Formulierung böse und gute Seiten zu attackieren. Gedreht hatte diesen Fernsehbeitrag Dr. Rainer Fromm, der wegen anderer Produktionen bereits umstritten ist. - "Man kann Roewer alles vorwerfen", schreibt Eberhard Pfeiffer in der Thüringer Allgemeinen, "in die rechte Ecke gehört er ganz sicher nicht". Doch Kennzeichen D sah das anders."
"PS: Inzwischen sind uns weitere Informationen aus dem Bundesgebiet über Manipulationen von Kennzeichen D zugegangen".Damit wird angedeutet, dass weitere "Enthüllungen" dieser Art zu erwarten sind.
"Die Zuschauerzahl von Kennzeichen D ist so gering, daß die HÖRZU sie in ihrer Augustausgabe nicht aufgenommen hat."Es folgt eine Auflistung der Einschaltzahlen von Politmagazinen aller Sender.
In
der ACP-Website
heisst es zur Abbildung oben aus dem ACP-Magazin Nr. 5/2002:
"Das Bild zeigt die "Werkstatt“ des Berliner Sektenpfarrers Thomas Gandow".Tatsächlich zeigte es sein Privathaus. |
"Olaf Buhl (46), Leiter von Kennzeichen D, kath, ledig, wohnt in Wiesbaden"Man muss das wohl als Drohung verstehen, auch vor dem Privatleben der Kritiker nicht Halt zu machen.
Der
ACP, Renate Hartwig
und Scientology
Generell lässt sich
sagen: Hinter den im ACP-Blatt abgedruckten Leserbriefen steckt oft Interessenvertretung.
Allerdings ohne dass diese
als solche ausgewiesen ist.
| Kompliment
zur ACP Zeitschrift! Es ist sehr beeindruckend, was ihr immer wieder auf
die Beine stellt. Toll!
MARGRIT UND JÖRG SIEG Sonnenallee 132 D, 12059 Berlin |
Margrit Sieg war Klägerin
in einem Prozess
des VPM
Jörg Sieg war VPM-Vertreter in diesem VPM-Prozess |
Scientologen-Leserbriefe
im ACP-Blatt
| Leserbriefe zu diesem
Artikel
aus: http://www.acp-international.de/hefte/h103/leserbrf.htm |
Anmerkungen der AGPF zu den Leserbriefen: |
| Es geht hier nicht um Aufklärung,
sondern wieder einmal um Panikmache und Profit. Mir ist persönlich
das Schicksal einer im Buch genannten Scientologin bekannt die einer Verleumdungs-
und Hetzkampagne ausgesetzt war und ich kann nur sagen dieser Fall wurde
wahrheitsgemäß geschildert. Ich schäme mich als Deutscher
für solche Vorfälle
GERHARD LIDL Am Urtel 12a, 85652 Plienung |
Lidl ist Scientologe:
http://sites.myhomepage.org/gerhardlidl/myself.htm |
| Mein Kommentar: Für
Ihre unvoreingenommene und auf Fakten beruhende Berichterstattung über
dieses Thema möchte ich ihnen meine Anerkennung und Ermunterung aussprechen.
Die staatlichen und kirchlichen Organe stehen in diesen Zeiten mit Sicherheit
ohnehin vor genügend kostspieligen Herausforderungen, und es ist zweifellos
eine Schande, wenn Steuergelder und Beiträge für das Schattengefecht
gegen einen künstlich aufgebauten Popanz verschwendet werden. Setzen
Sie ihre Linie unbeirrt fort.
ECKEHARD JUNGE Iifordvej 2 1. Sal, DK-2300 Kobenhagen S |
Eckehard Junge ist Scientologe
und Übersetzer eines Hubbard-Buches:
http://www.ingo-heinemann.de/Ethik2.htm siehe auch Leserbrief unten |
| Anerkennung
für den in Ihrem Magazin abgedruckten Artikel „Warnung vor Scientology
Alles nur Bluff?“. Ich sehe das als einen couragierten Schritt gegen die
weit verbreitet, gerne wiederholte jedoch unbestätigte Propaganda
zu diesem Thema.
STEFFEN LORENZ Türkenstr. 69, 80799 München |
Lorenz ist Scientologe
http://steffenlorenz.our-home.org/myself.htm Zur Adresse Türkenstr. 69 siehe unten bei Lehmann-Reinthal (>>) |
| Leserbriefe
zum Artikel "Gefahr von Scientology"
aus: http://www.acp-international.de/hefte/h301/ |
Anmerkungen der AGPF |
| Man mag von Scientology
halten was man will, erstaunt war ich allerdings über die angedeutete
Drohung eines Vertreters der Legislative, der die faktische Berichterstattung
in Ihrem Magazin unterbinden möchte. Der zensorische Eingriff eines
Abgeordneten in Gerichtberichterstattung ist ein weiteres Zeichen für
den Verfall der freiheitlichen Werte in unserer Gesellschaft, dem sich
Ihr Magazin bisher erfolgreich entgegenstellen konnte. Ich hoffe, dass
Sie sich gegenüber solchen Drohungen auch weiterhin unbeeindruckt
zeigen.
RENE STARECZEK Im Fischgrund 18, 13465 Berlin |
Stareczek ist Scientologe:
http://home.scientology.org/cntinent/Europe/Germany/s.htm Siehe auch: http://www.Ingo-Heinemann.de/Kent-Hinz.htm |
| Meine Anerkennung für
die unerschrockene und objektive Berichterstattung! Eine neutrale Behandlung
von Glaubensangelegenheiten, die aufrichtig um die Darstellung der Tatsachen
bemüht ist und so das gegenseitige Verständnis vertieft, erweist
sich in der heutigen Zeit als sehr wohltuend. Die deutsche und europäische
Geschichte ist voll von tragischen Beispielen eskalierender religiöser
Intoleranz. Es ist erfrischend, dass der ACP dieser Tendenz die Stirn bietet
und sich auch zu kontroversen Themen wie der Christlichen Gemeinde Köln
oder der Scientology auf konkrete Sachverhalte, Statistiken, Gerichtsurteile
und amtliche Erklärungen stützt.
ECKEHARD JUNGE Ilfordvej 2, 1. sal, DK-2300 Kopenhagen |
Eckehard Junge ist Scientologe
und Übersetzer eines Hubbard-Buches:
http://www.ingo-heinemann.de/Ethik2.htm siehe auch Leserbrief oben |
| Lob für Ihre Berichterstattungen! Insbesondere denke
ich an den Artikel „Scientology nach wie vor gefährlich“ vom 25.05.01,
in dem Sie die Fakten vorbringen. In einer Zeit, in der die sachliche Information
zugunsten der Sensationsberichterstattung oft genug abhanden kommt, finde
ich es bemerkenswert. Aus diesem Grund würde ich gerne Ihre Zeitung
abonnieren.
CHRISTINE TSCHAUDER La Salle, F-56460 Serent |
|
| Leserbriefe aus: ACP 5/2004, Seite 21 | |
| Der ACP berichtet
über ein Gerichtsverfahren, der Scientology
positiv darstellte.
Es ist ein Signal wirklichen Dialogs, dass ein christliches Papier wie das Ihre eine Meldung bringt, die den Erfolg einer anderen Glaubensgemeinschaft betrifft. Vermutlich nehmen es Ihnen die christlichen „Hardliner" sogar übel. Aber letztlich hat sich der ACP auf diese Weise Achtung erworben, die er heute verdientermaßen bis in die höchste Spitzen der Politik genießt. Elisabeth Kochsiek Edlingerst. 1, 81543 München |
Elisabeth Kochsiek ist oder war Scientoloy-"Patron", also Gross-Spenderin, Impact Nr. 53/1994, vgl.http://www.factnet.org/Scientology/IAS_patronk.html Sie hat an zahlreichen Kursen teilgenommen und mindestens OT VIII erreicht: www.ronsorg.nl/churchalterations/ot8-all-names.html |
| Respekt,
Respekt, mit Ihrer Berichterstattung sorgen Sie regelmäßig für
ausgewogene Informationen und setzen damit einen Trend für
die Medien. Der ACP wird seiner Rolle als Vorreiter für Presse-
und Meinungsfreiheit immer wieder gerecht, indem er sich nicht ins
Konzept reden lässt und uns keinen „vorgekauten Meinungsbrei"
serviert.
Dipl.-Ing. Nadja Lehmann-Reinthal, Türkenstr. 69, 80799 München |
Nadja Lehmann-Reinthal hat in einem Gerichtsverfahren für Scientology eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Unter der Adresse "Türkenstr. 69, 80799 München" war früher eingetragen www.Menschenrechtsbuero.de der Scientology bzw. dessen GF Ingo Lehmann, ausserdemdie Scientology-Tarnorganisation ATV Aktion transparente Verwaltung (Heinemann: "Ingo Lehmann ist bei Scientology in leitender Funktion für die Täuschung der Öffentlichkeit zuständig"). Zur Adresse siehe auch oben bei Lorenz (>>). |
Berliner
Zeitung: ACP Lobby für totalitäre Sekten und Forum für rechtsextreme
Politiker
| Aus: Berliner
Zeitung 29.4.98
Vorwürfe gegen "Oder-Helden" von Kirchbach Von Frank Nordhausen HAMBURG/BERLIN, 28. April. Kurz vor Ende des Bundestags-Untersuchungsausschusses zu rechtsextremistischen Vorfällen in der Bundeswehr sind neue Vorwürfe erhoben worden. Nach einem Bericht des Magazins "Stern" ist der ranghöchste Heeressoldat in den neuen Bundesländern, Generalleutnant Hans-Peter von Kirchbach, Mitglied eines Vereins, der rechtsextremen Politikern ein Forum bietet. Kirchbach, der im nächsten Jahr Generalinspekteur der Bundeswehr werden soll und im vergangenen Jahr als "Held von der Oder" bei der Hochwasserkatastrophe bundesweit bekannt wurde, hat die Mitgliedschaft inzwischen nach eigenen Angaben gekündigt. Kirchbach bestätigte am Dienstag, daß er dem "Arbeitskreis Christlicher Publizisten" angehört habe. Der ultrakonservative Verein mit Sitz in Kassel steht fundamentalistischen christlichen Sekten nahe und läßt in seiner Mitgliederzeitschrift bevorzugt rechte Populisten zu Wort kommen. In der Ausgabe vom Januar 1998 druckte das Blatt ein Interview mit Rolf Schlierer ab, dem Bundesvorsitzenden der rechtsextremen "Republikaner". Der Alt-Nazi und Weggefährte Hitlers, Theodor Oberländer, der wegen seiner braunen Vergangenheit 1960 als Vertriebenenminister zurücktreten mußte, ist Ehrenmitglied im ACP. Neben dem Kampf für eine "geistig-moralische Wende" betätigt sich der Verein vor allem als Lobby für totalitäre Sekten. Der ACP-Vorsitzende Heinz Matthias setzt sich für extreme charismatische Gruppen und besonders die rechte Psycho-Sekte "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM) ein. Das ACP-Magazin druckte wiederholt Elaborate von VPM-Aktivisten und wirbt in langen Anzeigen für den jährlichen VPM-Kongreß "Mut zur Ethik", als dessen Ehrenvorsitzender ACP-Chef Matthias fungiert. "Der ACP ist ein übler Verein, dem es immer wieder gelingt, Konservative über seine Absichten zu täuschen", urteilt der Berliner evangelische Sektenbeauftragte Thomas Gandow. Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt ließ sich vom ACP-Magazin ebenso interviewen wie einige Ministerpräsidenten. Dies sei für ihn ein wichtiger Grund gewesen, dem Verein beizutreten, sagte Generalleutnant von Kirchbach; außerdem vertrete der Arbeitskreis ein christliches Weltbild. Nachdem das Interview mit dem Republikanerchef Schlierer erschien, habe er dem ACP mitgeteilt, daß er sich von Schlierers Partei und Ansichten distanziere und sei nun mit sofortiger Wirkung ausgetreten, so Kirchbach. Wie der "Stern" außerdem berichtet, durfte der Hamburger Rechtsextremist Jürgen Rieger seine alten Militärfahrzeuge im Sommer 1991 bei einem Tag der offenen Tür in der Wagrien-Kaserne (Ostholstein) ausstellen. Rieger sei dort mit 30 Gefolgsleuten der inzwischen verbotenen Neonazi-Organisation "Nationale Liste" erschienen. Im Verteidigungsministerium hieß es, Rieger sei als Besucher unter vielen anderen gekommen; dies sei nicht zu kontrollieren. |
Informationsdienst
gegen Rechtsextremismus: Stichwort ACP
| Aus: Informationsdienst
gegen Rechtsextremismus (IDGR) http://www.idgr.de/lexikon/stich/a/acp/acp.html
Arbeitskreis christlicher Publizisten (ACP) Gründung: 1971. Vorsitz: Heinz Matthias Die Mitgliederschaft des Arbeitskreises christlicher Publizisten e.V. kommt überwiegend aus dem freikirchlich-evangelikalen Spektrum. Es ist ein Zusammenschluss von rechtsklerikalen Aktivisten innerhalb und ausserhalb der Unionsparteien, dem auch Mitglieder von ultrarechten Parteien angehören. Nach der Beurteilung der "Evangelischen Zentrale für Weltanschauungsfragen" (EZW) ist der Verein eine "Splittergruppe" am Rande des Evangelikalismus. Ziel der ACP ist es, biblische Denk- und Handlungsweisen" in die Öffentlichkeit zu tragen, wobei diese jedoch nach eigenem Gutdünken ausgelegt werden. Der Verein gibt einen regelmäßig erscheinenden Informationsdienst heraus, in dem Vertreter ultrarechter bis rechtsextremer Parteien und Organisationen zu Wort kommen, so z.B. 1998 der Bundesvorsitzende der Republikaner, Rolf Schlierer als Interviewpartner. Enge Kontakte unterhält der ACP zum Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis (VPM), einer von rechtsaussen politisierenden Psycho-Sekte, sowie zum Arbeitskreis Demokratiereform, welcher dem Umfeld der Deutschland-Bewegung von Alfred Mechtersheimer zuzurechnen ist. Mitglieder bzw. Funktionäre des Vereins sind unter anderem Mathias von Gersdorf, der den Sexualkundeunterricht an Schulen abschaffen möchte, die Professoren Konrad Löw und Lothar Bossle sowie Otto von Habsburg (Paneuropa-Union). Zum Kreis der Mitglieder zählt auch der ehemalige Kommandant des Kriegsverbrechergefängnisses Spandau, Eugene Bird. Bird bewegt sich seit Jahren in stramm-rechten Kreisen und behauptet, Rudolf Heß sei ermordet worden. Constanze Beck
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| http://www.religio.de/dialog/197/197s27.html
Name-Dropping mit Mehlhose Der Vorsitzende des nicht nur in Kassel wegen seiner polemischen Attacken gegen die verfaßten Kirchen und seiner VPM-Unterstützung umstrittenen "Arbeitskreis Christlicher Publizisten (ACP)" lud anläßlich seines 70.Geburtstages zu einer "Zusammenkunft in die Kirchlichen Räume Baunatal" Anfang März ein. Angekündigt wurden in der Einladung Gesprächsbeiträge von Dr. Otto von Habsburg MdE, Prof. Dr. Holzamer, Prof. Dr. Konrad Löw, Gerhard Löwenthal, Prof. Dr. Lothar Bossle, aber auch OKR Mehlhose von der EKD. Wie OKR Mehlhose am 27.2. 1997 dem BERLINER DIALOG auf Nachfrage sagte, weilt er zum fraglichen Termin in Wirklichkeit im Ausland. OKR Mehlhose, jetzt zuständig für die Pressearbeit der EKD, hatte in der Zeit der vom VPM gegen die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, Stuttgart, einer Einrichtung der EKD, angestrengten gerichtlichen Auseinandersetzungen im EKD-Kirchenamt die Verantwortung für die vom VPM attackierte Einrichtung getragen. (Q: Einladung des ACP, 2/97; Eigener Bericht des BERLINER DIALOG) Kommentar: "Im Interesse des kommunalpolitischen Friedens" hatte der CDU-Oberbürgermeister von Kassel erst kürzlich einen Empfang anläßlich einer "Bundestagung" des ACP platzen lassen. Der Kreis um Matthias war dem Christdemokraten Georg Lewandowski "offenbar politisch suspekt" meinte die Hessische Allgemeine Zeitung vom 12.10.96; der Oberbürgermeister kam zu seiner Haltung "aufgrund von Informationen über das Wirkungsspektrum Ihrer Person und anderer Mitglieder" des ACP. Wer kirchlicherseits dem aus der Evangelischen Kirche ausgetretenen VPM-Unterstützer und in Leserbriefen offen als Sekten-Verteidiger auftretenden Matthias zum Geburtstag oder auch sonst die Aufwartung macht, muß nicht nur in Kassel und Wetzlar, sondern EKD-weit mit größter Aufmerksamkeit rechnen. T.G. |
| Aus:
AGPF Aktuell III/88 vom
30.9.88
Missionswerk Grass: ZDF-Chef verbietet Verwendung seine Photos für Sektenpropaganda Missionseigentümer Alois
Grass (vgl. AGPF AKTUELL 11/88 Seite 13: ,Missionswerk Grass': Eine GmbH
expandiert) hat Unterstützung bekommen: Heinz Matthias hat sich an
die AGPF und die "Bürger von Rheinbreitbach" gewandt. Matthias ist
Vorsitzender des Vereins ACP - ARBEITSKREIS CHRISTLICHER PUBLIZISTEN e.V.,
dessen Mitglied Grass ist. Matthias wirft der AGPF die Verbreitung von
"unwahren Angaben" und "Falschnachrichten" vor, ohne bisher auch nur mit
einem Wort darauf eingegangen zu sein, was am Flugblatt der AGPF falsch
und unwahr sein soll. Stattdessen erwähnt er laufend die Namen Prominenter,
wohl um seiner Propagandakampagne für Grass und seine Missions-GmbH
Nachdruck und seinen Behauptungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. So
richtete er ein Pamphlet an die "Bürger von Rheinbreitbach", wo die
katholische Gemeinde das AGPF-Flugblatt verbreitet hatte: "Am 20.7. 1988
war Missionsdirektor Grass ... beim ZDF-Intendanten Prof. Stolte (5. Bild)".
Einkopiert ein Photo mit Grass und dem ZDF-Intendanten. Auf Anfrage der
AGPF teilte Prof. Dieter Stolte der AGPF mit:
Auf demselben Wege haben alle Bürger von Rheinbreitbach - also auch die Bewohner der zwei dortigen Häuser der Sekte - die Anschrift des Vaters eines Anhängers der Sekte erfahren, den Matthias fälschlich als Verfasser des AGPF-Flugblattes ausgibt. Diese Veröffentlichung muß wohl als Aufforderung verstanden werden, auf diesen Vater in seiner Privatsphäre Einfluß zu nehmen oder gar Druck auf ihn auszuüben. Matthias hatte sich bereits kurz nach der Veröffentlichung des Flugblattes an die AGPF gewandt und juristische Schritte angedroht. Er werde "unsere Juristen bitten, gegen Sie vorzugehen". Die Juristen haben seiner Bitte offenbar nicht entsprochen, denn bisher ist bei der AGPF nichts eingegangen. |
| Aus:
AGPF AKTUELL III/89 vom 17.11.1989 http://www.AGPF.de/akt89-3.htm#Seite
15
Grass-Sekte: Politsekten-Inhaber klagt und nimmt Klage zurück Alois Grass, Inhaber des "Missionswerkes Der Weg zu Jesus" (vgl. AGPF AKTUELL II/88 und III/88), hat vor Gericht Klage erhoben gegen Adelgunde Mertensacker. Grass verlangte, frau Mertensacker solle es unterlassen, zu behaupten, 1. Das Missionswerk 'Der Weg zu Jesus' sei eine Politsekte, 2. Das Missionswerk 'Der Weg zu Jesus' sei eine Jugendsekte und 3. Grass sei ein Betrüger, der sich des Meineids, der Urkundenfälschung, des Diebstahls und der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses schuldig gemacht hat. Letzteres hatte Frau Mertensacker allerdings nie behauptet. Sie hatte sich vielmehr als Bundesvorsitzende der Partei Christliche Mitte an die Mitglieder gewandt, in dem Frau Mertensacker davor warnt, daß die Partei-mitglieder "geradewegs in die Fänge der äußerst gefährlichen Polit-sekte 'der Weg zu Jesus' geführt" werden sollten: "Die beiden Sektengründer, Rüdiger Gensing und Aloys Grass, bilden zusammen mit anderen Betrügern, die sich des Meineids, der Urkundenfälschung, des Diebstahls und der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses schuldig gemacht haben, den sog. Bundesvorstand der Deutschen Zentrumspartei". Anfang der 80ger Jahre war Adelgunde Mertensacker Bundesvorsitzende der Deutschen Zentrumspartei. Grass und Gensing versuchten, Parteiämter zu erringen, wurden jedoch nicht gewählt. Damals war der Sektenhintergrund der beiden in der Partei noch nicht bekannt. Anfang 1986 fand ein Seminar in der sekteneigenen "Burg Steineck" statt. Teilnehmer hauptsächlich leitende Mitglieder der Partei. Offenbar diente die Veranstaltung Grass für seinen parteiinternen Wahlkampf. Adelgunde Mertensacker aber erkannte bei dieser Veranstaltung, daß sie es mit Sektierern zu tun hatte, welche die Partei übernehmen wollten. Der Bundesvorstand der Partei beschloß am 7.3.1986 das Ruhen aller Parteiämter der Herren Grass und Gensing. Grass' Tätigkeit als Politiker ist der Öffentlichkeit heute noch genauso unbekannt, wie bis vor garnicht langer Zeit seine Tätigkeit als Inhaber des Missionswerkes. Frau Mertensacker hat später die Zentrumspartei verlassen, "auf Grund erheblicher interner Meinungsverschiedenheiten, die sich u.a. auch auf Grund ihrer Warnung vor den Sektenmitgliedern ergaben", so Schriftsatz vom 6.10.89 an das LG Münster AZ 15 O 349/89. Sie gründete ihre eigene Partei, Grass aber machte Karriere in der Zentrumspartei, stieg in den Bundesvorstand auf. Offenbar versucht Grass inzwischen, Mitglieder der Zentrumspartei für das ihm gehörige Missionswerk zu gewinnen. Umgekehrt ließ er seine als Schwestern verkleideten Werbedamen -das "Missionswerk" ist eine GmbH, also ein Wirtschaftsunternehmen, welches Grass gehört-, nicht nur auf dem CDU-Parteitag in Bremen auftreten, sondern auch von Haus zu Haus gehen, um Unterschriften für die Zulassung der Zentrumspartei zur Europawahl zu sammeln, so besagter Schriftsatz an das Gericht. Der Schriftsatz weiter: "Ein weiteres politisches Tätigkeitsfeld hat das Missionswerk des Klägers durch die, zumindest geistige Beteiligung an dem Arbeitskreis Christlicher Publizisten aufgetan. Zusammen mit dem Geschäftsführer des ACP, Herrn Heinz Matthias, vermarktet das Missionswerk des Klägers (also des Aloys Grass, Anm. der AGPF) führende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zur politischen und propagandistischen Aufwertung seines Missionswerkes. Der Arbeitskreis christlicher Publizisten tritt an die Politiker heran, mit der bewußten Täuschung über die Hintergründe und Mitglieder des Arbeitskreises. Es wird bewußt versucht, die Namensähnlichkeit mit dem bereits lange und honorig arbeitenden Arbeitskreis Katholischer Publizisten auszunutzen. Es werden von dem ACP Politiker zu Gesprächen mit dem Kläger (also Aloys Grass, AGPF) eingeladen und diese Auftritte dann politisch und als Werbung für das Missionswerk ausgebeutet. Als Beispiel fügen wir zunächst Zeitungsausrisse des ACP-Informationsdienstes über einen Besuch des Bundesministers Blüm ... bei". Wohl auf Grund dieses Schriftsatzes hat Grass seine Klage zurück-genommen. Ob wirklich bewußte Täuschung vorgenommen wurde, vermag die AGPF nicht nachzuprüfen. Aber ähnlich formulierte die "Kirchenzeitung für das Erzbistum Köln" v. 25.11.88: "Verwechslungsgefahr. Offenbar hat es Sekten-Chef Grass geschickt verstanden, mit seinem "Arbeitskreis christlicher Publizisten e.V." ("ACP") Verwirrung zu stiften. ... Die "ACP" hat jedoch nichts mit der AKP, der Arbeitsgemeinschaft katholischer Publizisten zu tun, in der seit 40 Jahren die Interessen der Katholischen Presse wahrgenommen werden". Grass hat in seiner Werbung die Rechtsform des eingetragenen Vereins vorgetäuscht und auf angebliche Gemeinnützigkeit hingewiesen, die es zu diesem Zeitpunkt nicht gab. Die AGPF hat darauf am 15.6.1988 hingewiesen. In aller Stille hat Grass offenbar deshalb nach diesem Hinweis durch die AGPF einen Verein gegründet, weitab vom Hauptsitz seiner Missionsfirma. Name: "Missionswerk 'Der Weg zu Jesus' e.V.", eingetragen beim Amtsgericht 2942 Jever unter der Registernummer VR 395. Sitz des Vereins: Das "Haus Eckstein" in 2941 Schortens. Es ist nicht auszuschließen, daß dieser Verein jetzt Spendenquittungen für Spenden ausstellt, die in Wahrheit der Missions-GmbH zufließen. Dann zahlt der Steuerzahler unfreiwillig mit. |
Der
ACP: eine bezahlte PR-Agentur?
| Aus: Die Welt 9.10.85, Auszug
Wenn auf gute Werke ein dunkler Schatten fällt von Walter H. Rueb .... So ermittelt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Koblenz gegen die Siloah Blinden- und Aussätzigen-Mission wegen Veruntreuung und Steuerhinterziehung. Staatsanwalt Edgar Becht bringt den Vorwurf auf den Punkt: "wir sprechen da Fälle an, in denen Außenstehenden Beraterhonorare gezahlt worden sind, wobei wir den Verdacht haben, daß dafür keine echte Gegenleistungen erbracht wurden. Staatsanwalt Becht nennt .... sowie Heinz Mathias vom "Arbeitskreis christlicher Publizisten" (ACP) im Hessischen als Emfänger der fraglichen Beraterhonorare aus der Kasse der Siegerländer Mission. ... "Auch bei Hausdurchsuchungen in der Siloah-Mission haben wir Unterlagen sichergestellt, die den Komplex Beratungsverhältnis ... Mathias betreffen ... Herr Mathias hat für Siloah angeblich Public-Relation betrieben, zum Beispiel Artikel veröffentlicht oder für Veröffentlichung in religiösen Blättern gesorgt. Laut Jahresabschlußbericht der Westfalen-Revision GmbH ...und unter "sonstige Aufwendungen" ist folgender Posten vermerkt: ACP, Beratungskosten 47.553,58 DM ... |
| Aus: EZW-Materialdienst
8/93
Suche nach Bündnispartner: Der VPM und die kirchliche Rechte ... die Arbeitgemeinschaft
Christlicher Publizisten (ACP). Es handelt sich um eine Splittergruppe
am Rande des mehr oder weniger pfingstlerisch geprägten Evangelikalismus,
die von dem umstrittenen ehemaligen Berufschullehrer Heinz Mathias (Niedenstein
bei Kassel) geprägt wird. Die von Mathias herausgegebene Zeitschrift
läßt sich als Promotion-Instrument weniger bekannter fundamentalistischer
bzw. radikal pfingstlerischer Kleingruppen bezeichnen, die meist außerhalb
des landeskirchlichen Spektrums stehen. Erkennbar wurde diese PR-Funktion
der ACP bereits 1983 im Jahresabschlußbericht der "Siloah Blinden-
und Aussätzigen-Mission e.v., erstellt von der Westfalen Revivions
GmbH: Laut deren Prüfbericht waren 47.553,58 DM Beratungskosten an
die ACP vermerkt (vgl. auch "Die Welt" vom 9.10.1989: "Wenn auf gute Werke
ein dunkler Schatten fällt"). Im Zusammenhang des sog. Siloah-Prozesses
-es ging dabei um die satzungswidrige Weitergabe von Spendengeldern- wurden
weiteren Berichten zufolge an Herrn Mathias bzw. der ACP sogar über
DM 225.000.- für Verdienstausfall, Reisekosten, Porto-, Telephon-
und Insertionsauslagen gezahlt (vgl. "Rheinischer Merkur / Christ und Welt"
vom 17.5.1991: "Nur den eigenen Säckel gefüllt, "Der Weg" vom
16.5.1991: "Ein übelriechender Tümpel", "Siegener Zeitung" vom
30.4.12991: "Neun Monate mit Bewährung für Becker und Saale").
|
| DIE ZEIT 3.7.87 "Gott liebt
Millionäre"
von Uwe Birnstein "Das Strategenteam plant derzeit den Bau eines Hotel- und Seminarzentrums sowie eines Gesundheitszentrums auf der Ostseeinsel Fehmarn, während Oberstratege Heinz-Gernot Nieter sich um die Medien kümmert. Als Beauftragter des Arbeitskreises Christlicher Publizisten forderte er in Gesprächen mit den Intendanten von ZDF und WDR, "in den Medien auch christliche Beiträge eigenständiger Gruppen zu berücksichtigen" |
Die Gerichtsentscheidungen in Sachen Fromm gegen ACP und Matthias
Die einstweilige Verfügung
vom 21.9.1999:
| Landgericht Frankfurt 2-03
0 347/99
Beschluß In Sachen Dr. Rainer Fromm, Postfach 12 04 29, 65082 Wiesbaden - Antragsteller - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Andreas Bock, Reuterweg 51-53, 50323 Frankfurt am Main gegen 1) Arbeitskreis Christlicher Publizisten e.V., vertr. durch den Vorstand, d.v.d.d. Vorsitzenden Heinz Matthias, Schöne Aussicht 8, 34305 Niedernhausen, - Antragsgegnerin - 2) Heinz Matthias, Schöne Aussicht 8, 34305 Niedernhausen - Antregsgegner - hat die 03. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurtam Main auf den in Abschrift beigefügten Antrag vom 17.9.99 nebst 5 Anlagen durch Vorsitzender Richter am Landgericht [Name] Richter am Landgericht [Name] Richterin am Landgericht [Name] am 21.9.99 beschlossen: Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - bei Meidung von Ordnungsgeld bis 500.000,-- DM, für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich des Antragsgegners zu 1) zu vollstrecken an seinem Vorstand - für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt -, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten,Die Kosten des Eilverfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt. Der Streitwert wird auf DM 30.000,00 festgesetzt. Dieser Beschluß beruht auf den §§ 823, 1004 BGB, 20 GKG, 3, 32, 91, 890, 935 ff. ZPO. Ausgefertigt Frankfurt, 21.9.99 ***********************************************************************
|
| Landgericht Frankfurt am
Main 2/03 O 347/99
Urteil Verkündet am 28.10.1999 Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit des Herrn Dr. Rainer Fromm, Postfach 120429, 65082 Wiesbaden - Verfügungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt xxxxxxxx gegen 1. Arbeitskreis Christlicher Publizisten e.V., vertr. d. d. Vorstand, d- vertr. d. d. Vors. Heinz Matthias, Schöne Aussicht 8, 34305 Niedenstein - Verfügungsbeklagter zu 1. - 2. Herrn Heinz Matthias, Schöne Aussicht 8. 34305 Niedenstein. - Verrügungsbeklagter zu 2. - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt xxxxxxx hat das Landgericht Frankfurt am Main - 3. Zivilkammer - durch Richterin am Landgericht xxxxxxxxx als Vorsitzende, Vorsitzender Richter am Landgericht xxxxx und Richter am Landgericht xxxxxxx aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.10.1999 zur Recht erkannt: Der Beschluß - einstweilige Verfugung - vom 21.09.1999 wird im allein angegriffenen Kostenpunkt bestätigt. Der Verfügungsbeklagte zu 2. hat die weiteren Kosten des Eilverfahrens zu tragen. Tatbestand
Der Verfügungskläger (im folgenden: Kläger) ist Journalist. Der Verfügungsbeklagte zu 1. (im folgenden: Beklagte zu 1.) ist ein Verein und gibt die bundesweit erscheinende Zeitschrift "Arbeitskreis Christlicher Publizisten" heraus. Der Verfügungsbeklagte zu 2. (im folgenden: Beklagte zu 2.) ist Vorsitzender des Vereinsvorstandes und Verantwortlicher im Sinne des Presserechts für diese Zeitschrift. Der Kläger ist für das ZDF-Magazin "Kennzeichen D" tätig. Vor geraumer Zeit hat er sich in einem Bericht kritisch mit dem Beklagten zu 1. auseinandergesetzt. In der Ausgabe September/Oktober 1999 der Zeitschrift "Arbeitskreis Christlicher Publizisten" erschien auf Seite 22 ein Artikel über den Kläger unter der Überschrift "R. Fromm (ZDF) rechtskräftig verurteilt". Die in dein Artikel wiedergegebenen Behauptungen sind unstreitig falsch. Durch seinen Prozeßbevollmächtigten ließ der Kläger den Beklagten zu 1. mit Schreiben vom 06.09.1999 abmahnen. Der Beklagte zu 2. antwortete daraufhin mit undatiertem Schreiben: "Ihre Unterlagen gebe ich an unseren Justitiar, Rechtsanwalt Rolf Baumbach, Kassel, weiter." Mit Schreiben vom 10.09.1999, das sich auch an den Beklagten zu 2. persönlich wandte, bestätigte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers den Eingang dieses Schreibens und wies darauf hin, daß die durch den Rechtsverstoß begründete Wiederholungsgefahr ausschließlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne. Rechtsanwalt Baumbach lehnte mit. Schreiben vom 13.09.1999 die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab, weil der beanstandete Artikel nicht in der Verantwortung des Arbeitskreises Christlicher Publizisten e.V. liege, vielmehr- handele es sich um Sonderseiten der Aktion Funk und Fernsehen e.V. Der Kläger beantragte daraufhin den Erlaß einer einstweiligen Verfügung, die antragsgemäß erging. Hiergegen richtet sich der Kostenwiderspruch, des Beklagten zu. 2. Der Kläger beantragt,
Der Beklagte zu 2. vertritt die Auffassung, er habe den Verfügungsanspruc'h sofort anerkannt und keine Veranlassung zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gegeben, insbesondere sei er nicht abgemahnt worden. Entscheidungsgründe Die einstweilige Verfügung war auf den Kostenwiderspruch des Beklagten zu 2. insoweit auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dies führte auch hinsichtlich der Kostenentscheidung zu ihrer Bestätigung. Rechtsgrundlage für die Kostenentscheidung ist § 91, da für die Anwendung des § 93 ZPO kein Raum ist. Denn auch der Beklagte zu 2. hat zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben. Hierfür- war eine auch an ihn persönlich gerichtete, erfolglose Abmahnung nicht erforderlich. Eine vorprozessuale Abmahnung ist immer dann entbehrlich, wenn der Gläubiger bei obiektiver Betrachtung und künftiger Würdigung zu dem Schluß gelangen muß, daß eine außergerichtliche Verwarnung keine Aussicht auf Erfolg bietet, weil sich der Verletzer aller Voraussicht nach nicht unterwerfen wird (Pastor/Ahrens-Deutsch, Der Wettbewerbsprozeß, Kapitel 9 RN 6). Zwar war das Abmahnschreiben ausdrücklich nur an den Beklagten zu 1. gerichtet. Jedoch ist bei der Beurteilung des Sachverhalts auch zu berücksichtigen, daß der Beklagte zu 2. nicht nur der Vorstandsvorsitzende des Beklagten zu 1. ist und das Abmahnschreiben beantwortet hat, sondern auch Verantwortlicher war im Sinne des Presserechts für den Inhalt der Zeitschrift "Arbeitskreis Christlicher Publizisten". Die Argumentation des Justitiars Baumbach, der angegriffene Artikel unterfalle dem Verantwortungsbereich der Aktion Funk und Fernsehen e.V., schließt in gleicher Weise die Verantwortlichkeit des Beklagten zu 2., wie die des Beklagten zu 1., aus. Auch ergäbe es wenig Sinn. Wenn der Beklagte zu 1. seine Verantwortlichkeit für den in Rede stehenden Artikel bestreiten würde, obgleich damit zu rechnen wäre, daß der Beklagte zu 2. als presserechtlich Verantwortlicher sich einem entsprechenden Unterlassungsbegehren, unterwerfen könnte. Die Unterscheidung zwischen dem Beklagten zu 1. als juristischer Person und dem Beklagten zu 2. erscheint in diesem Zusammenhang gekünstelt. Es besteht kein- Grund für die Annahme, daft der Beklagte zu 2. möglicherweise einer Abmahnung Folge geleistet hätte, die der Beklagte zu 1. mangels presserechtlicher Verantwortung zurückgewiesen hatte. Deshalb wäre es eine Förmelei, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte eine weitere, an den Beklagten zu 2. persönlich gerichtete Abmahnung zu verlangen.
Landgericht Frankfurt am Main 2-03 0 347/99 Beschluß In dem Rechtsstreit Dr. Rainer Fromm, Postfach 12 04 29, 65082 Wiesbaden - Vetfügungskläger - Prozessbevolimächtigte: xxxxxxxx gegen. 1) Arbeitskreis Christlicher Publizisten e.V. vertr. durch den Vorstand, d.v.d.d. Vorsitzenden Heinz Matthias, Schöne Aussicht 8, 34305 Niedenstein, - Verfügungsbeklagte - 2) Heinz Matthias, Schöne Aussicht 8, 34305 Niedenstein - Verfügungsbeklagter - Prozessbevollmächtigte xxxxxxxxxxx hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main durch Vorsitzenden Richter am Landgericht
xxxxxxx, Richterin am Landgericht xxxxxx und Richter am Landgericht xxxx
am 13.01.2000
Der Streitwertbeschwerde
des Verfügungebeklagten vom 11. Januar 2000
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